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Die Ersattung aufgrund der Fahrgastrechteverordnung ist aber ein gesetzlich geregelter Schadensersatzanspruch und unterliegt daher nicht solchen Einschränkungen.
man sollte meinen können, dass eine Erstattung nur bis zum bezahlten Betrag möglich ist und kostenlose Gutscheine davon ausgenommen sind. Du hast bei deinem 31€ Ticket für das du 11€ gezahlt hast schließlich keinen Schaden von 31€