Bahn-Sammelthread

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red_travels

Reisender
16.09.2016
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www.red-travels.com
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Habt Ihr alle zu viel Tagesfreizeit? :LOL: :p Immer dieses Mimimi-Beschweren. Man schreibt genau zwei Briefe: Einmal die Forderung an den Privaten bzw. den Antrag an die Behörde, und falls das nicht wirkt einmal die Klage an das Amtsgericht bzw. den Widerspruch und/oder die Klage an Widerspruchsbehörde/Verwaltungsgericht.

in Willemstad ist es wohl zu langweilig, wenn man sich so intensiv mit der Bahn/dem EBA streiten kann :p
 

hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
12.265
5.450
Paralleluniversum
Ich liebe den Optimismus der Deutschen Bahn :yes: :love:

Gebucht war Tübingen-München via SEV nach Stuttgart (es fährt derzeit keinerlei Zug) und dann ICE. Trotz vorhandenem Deutschlandticket alles auf einem Ticket (1. Klasse) gebucht.

Die 12 Minuten der ursprünglichen Verbindung fand ich schon knapp (daher durchgehendes Ticket), aber heute kam die Änderung mit 2 Minuten in Degerloch.

Ich gehe davon aus, dass das so nicht klappt und ich damit ein Flexticket habe und jeden späteren ICE nehmen kann. Den Bus werde ich wohl so nehmen (halbe Stunde früher werde ich nicht schaffen).

1692788427930.png
 

NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
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Das geht in einem Onlineformular hier: https://verwaltung.bund.de/leistung...3261000/herausgeber/LeiKa-102983283/region/00

benötigt wird sonst nur die Fahrkarte eine Erklärung des Sachverhalts und möglich vorhandene Korrespondenz.
Wenn natürlich am Schalter/im Zug versucht wurde die Hilfeleistungen zu erhalten und das abgelehnt wurde, wäre natürlich der Nachweis durch Zeugen hilfreich.
Klasse wenn ich morgen wieder im verspäteten ICE Sitze reich ich pro 15 Minuten einen Fall ein ich hab 8 gefunden die ich melden kann.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Ich liebe den Optimismus der Deutschen Bahn :yes: :love:

Gebucht war Tübingen-München via SEV nach Stuttgart (es fährt derzeit keinerlei Zug) und dann ICE. Trotz vorhandenem Deutschlandticket alles auf einem Ticket (1. Klasse) gebucht.

Die 12 Minuten der ursprünglichen Verbindung fand ich schon knapp (daher durchgehendes Ticket), aber heute kam die Änderung mit 2 Minuten in Degerloch.

Ich gehe davon aus, dass das so nicht klappt und ich damit ein Flexticket habe und jeden späteren ICE nehmen kann. Den Bus werde ich wohl so nehmen (halbe Stunde früher werde ich nicht schaffen).

Anhang anzeigen 223002
Ähm du hast doch jetzt schon ein Flexticket deinen gebuchten IRE6 gibts nicht mehr damit kannst du fahren wann du lustig bist.
Aber gibts keine ICs mehr die in Plochingen halten? dann muss man doch nicht von Tü in die Hauptstadt gurken, aber Plochingn ist deutlich näher.
Oder du nimmst die neuen Superschnellen IREs ab Wendlingen und ab Ulm in den ICE
 
Zuletzt bearbeitet:

hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
12.265
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Paralleluniversum
Ähm du hast doch jetzt schon ein Flexticket deinen gebuchten IRE6 gibts nicht mehr damit kannst du fahren wann du lustig bist.
Aber gibts keine ICs mehr die in Plochingen halten? dann muss man doch nicht von Tü in die Hauptstadt gurken, aber Plochingn ist deutlich näher.
Oder du nimmst die neuen Superschnellen IREs ab Wendlingen und ab Ulm in den ICE
Ich hab von Anfang an den SEV gebucht.
Und Plochingen ist derzeit - weil kein Zug fährt - schlecht erreichbar, Bus bis Reutlingen und dann Zug. Wendlingen auch aktuell schlecht.
 

NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
998
518
Ich hab von Anfang an den SEV gebucht.
Und Plochingen ist derzeit - weil kein Zug fährt - schlecht erreichbar, Bus bis Reutlingen und dann Zug. Wendlingen auch aktuell schlecht.
Aber das ist doch völlig egal SEV gilt doch als Teil der Bahn und ist in der Fahrkarte drin oder steht das was von Teilstrecke oder Gültigkeit ab Stuttgart?

Du hast auch recht weils die Schlauis nicht hinkriegen den SEV besser zu planen geht Tübingen Wendlingen über Nürtigen ganz gut gammelt dort aber fast ne dreiviertel Stunde rum da hätte es geschmeidigere Möglichkeiten gegeben.
 
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infotimbo

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26.07.2009
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Hat jemand Erfahrung damit, ob die Bahn die neuen EU Regeln schon umsetzt, also bei außergewöhnlichen Umständen keine Entschädigung mehr gezahlt wird? Habe auf der DB Website dazu auf die schnelle nichts gefunden.

Ich war gestern früh aus Budapest kommend (MAV Zug bis Stuttgart. Budapest-Stuttgart-Bielefeld auf einer Verbindung mit zwei Tickets, zusammen ausgestellt von der DB) von der Streckensperrung nach dem Unwetter betroffen, also der Nachtzug hat in Salzburg um 6 alle geweckt und rausgeworfen, mit der Ankündigung es käme ein Bus nach Weißgottwohin. Dem war natürlich nicht so. ÖBB Servicecenter konnte außer Freistempeln und "vielleicht geht's in ein paar Stunden weiter" auch nix machen. Ankunft zu Hause am Ende 6h später als geplant.

Gefahren bin ich letztendlich übrigens Salzburg-Wels-Passau-Nürnberg-Hannover-Bielefeld, wobei der erste Teil dummerweise mit der "Westbahn" war (ehrlich gesagt einfach nicht gesehen), also ich dafür noch 36 Euro im Zug blechen durfte. Zumindest die hätte ich natürlich gerne wieder, wenn irgendwie möglich. Und der Zugbegleiter sagte, 50% Erstattung sollte es zudem auch noch geben, trotz Unwetter - ist das so korrekt?

(mit den Tickets nach Hause zu fahren war übrigens kein Problem, obwohl ich Stuttgart dann ja nichtmal gestreift habe)
Der Vollständigkeit halber: Hatte es im Endeffekt eingereicht als wäre es eine Verbindung, also Budapest-Bielefeld auf's Formular geschrieben (mit entsprechender Verspätung) und beide Tickets beigelegt.

Erstattet wurden nun für den ersten Verbindungsteil, unter Heranziehung der finalen Verspätung in Bielefeld:
- 50% der Fahrkarte Budapest-Stuttgart
- EUR 36,90 für die neue Westbahn-Fahrkarte
- EUR 5,90 für die neue Reservierung
- nichts für's Frühstück am Salzburg Hbf

Der zweite Teil wurde (wenn ich das richtig verstehe) getrennt behandelt und ist noch offen. Aber wüsste nicht, warum es da was geben sollte.
 

NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
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Läuft bei den Kumpels von der Bahn.

Dank der SEV Basteleien war die Zugverbindung schon aufgehoben.
Dann hat sich das Personal vom ICE 603 nicht aus dem Kabuff getraut und weil ICE 1653 auch über 20 Minuten Verspätung hat kann ich jetzt einfach ein nicht angetretes Ticket einreichen.

Weil ich viel RE mit 49€ Ticket gefahren bin.
 

dermatti

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03.06.2019
2.021
3.296
CGN / MUC / ZRH / EWR
Läuft bei den Kumpels von der Bahn.

Dank der SEV Basteleien war die Zugverbindung schon aufgehoben.
Dann hat sich das Personal vom ICE 603 nicht aus dem Kabuff getraut und weil ICE 1653 auch über 20 Minuten Verspätung hat kann ich jetzt einfach ein nicht angetretes Ticket einreichen.

Weil ich viel RE mit 49€ Ticket gefahren bin.
Rein theoretisch hast du das Ticket ja angetreten, sonst wüsstest du nichts vom Personal im ICE 603 - für Betrug wirst du hier keine Absolution bekommen.
 
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alinakl

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15.07.2016
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Rein theoretisch hast du das Ticket ja angetreten, sonst wüsstest du nichts vom Personal im ICE 603 - für Betrug wirst du hier keine Absolution bekommen.
Die Fahrt wurde ja irgendwo zwischen Hamburg und wohl Leipzig (sonst macht der Hinweis mit ICE1653 keinen Sinn) angetreten und der ICE603 wurde ja offenbar als Fahrgast genutzt.

Somit haben wir einen Fall welcher alle Tatbestandsvoraussetzungen des §263a StGB erfüllt, sollte dieser Fall jedoch nicht vom System der DB automatisiert sondern von einem Sachbearbeiter bearbeitet werden, wird eben der klassische Betrug draus.

Daher vielleicht nochmal darüber nachdenken ob diese Vorgehensweise die richtige ist, der andere "Fachexperte" scheint ja immer gerade so haarscharf am Betrug vorei zu schrammen, ohne alleTatbestandsvoraussetzungen zu erfüllen.
Ob man sich denjenigen nun zum Vorbild nehmen sollte?
 

NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
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Ähm Leute ich hol mir nur auf dem kleinen Weg zurück was mir gehört.
Ich hab noch Futterrechnungen von rund 94€ offen wenn ich jetzt die Fahrkarte wieder hab sinds nur noch 70.

Wenn die Bahner die Gesetze biegen dürfen warum ich nich auch?
 
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KAFlieger

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17.07.2018
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Ähm Leute ich hol mir nur auf dem kleinen Weg zurück was mir gehört.
Ich hab noch Futterrechnungen von rund 94€ offen wenn ich jetzt die Fahrkarte wieder hab sinds nur noch 70.

Wenn die Bahner die Gesetze biegen dürfen warum ich nich auch?
Äh, weil das rechtmäßig nicht so funktioniert…? Klar kannst dir das Vorgehen schönreden - bleibt halt trotzdem Betrug
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Wenn die Bahner die Gesetze biegen dürfen warum ich nich auch?
Nun ja vielleicht hast du das nicht gelernt, aber es ist nicht wie in der Mathematik, Unrecht plus Unrecht ergibt nicht gleich Recht.

Wir sind uns doch einig, dass die DB gerade bei den Hilfeleistungen nach EU VO systematisch die Verpflichtungen ignoriert, aber dafür gibt es eben ein geregeltes Verfahren eben der Weg über über die Schlichtungsstelle oder eben den Rechtsweg.
Präventiv wird natürlich interessant werden wenn nun das EBA massiv Beschwerden bekommen würde die darauf abzielen, dass die Hilfeleistungen verweigert wurden, das EBA hat ja schon selbst die Zuständigkeit für solche Probleme bestätigt.

Aber die rechtsbrecherische Robin Hood Methode ist eben deplatziert. Immerhin scheint es hier aber kein Problem im Sinne von §185 StGB und ähnlichem zu geben, hoffen wir dass es dabei bleibt.

Eigentlich ist diese Darstellung schon sehr wohlwollend eigentlich dürfte das Gleis nur halbfertig sein und dafür gehören Baustellenfahrzeuge dazu.
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
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Nun ja vielleicht hast du das nicht gelernt, aber es ist nicht wie in der Mathematik, Unrecht plus Unrecht ergibt nicht gleich Recht.

auch da ist Minus plus Minus nicht Plus :p

Wir sind uns doch einig, dass die DB gerade bei den Hilfeleistungen nach EU VO systematisch die Verpflichtungen ignoriert, aber dafür gibt es eben ein geregeltes Verfahren eben der Weg über über die Schlichtungsstelle oder eben den Rechtsweg.

Aber die rechtsbrecherische Robin Hood Methode ist eben deplatziert. Immerhin scheint es hier aber kein Problem im Sinne von §185 StGB und ähnlichem zu geben, hoffen wir dass es dabei bleibt.

benutz mal weniger "eben" ;)
 
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Airsicknessbag

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11.01.2010
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Quod licet Iovi, non licet bovi.

Bos ist in dem Fall leider nicht Englisch, sondern Latein, und bezieht sich auf den Fahrgast Untertanen.

Die Bahn ist kriegswichtig und ist daher seit 1938 bei Verspätungsschäden haftungsprivilegiert. Über EVO und EU-Fahrgastrechteverordung hinaus gibt es nyscht. Get over it.
 

NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
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Quod licet Iovi, non licet bovi.

Bos ist in dem Fall leider nicht Englisch, sondern Latein, und bezieht sich auf den Fahrgast Untertanen.

Die Bahn ist kriegswichtig und ist daher seit 1938 bei Verspätungsschäden haftungsprivilegiert. Über EVO und EU-Fahrgastrechteverordung hinaus gibt es nyscht. Get over it.
Ach ja und wo werden denn EVO und EU-Fahrgastrechteverordung eingehalten? Da steht auch drin das Fahrgäste Anspruch auf Verpflegung haben warum habe ich dann Rechnungen für Verpflegung von 93,72€? wenn die doch immer alles einhalten?

Während ich gestern im ICE auf die Kontrolle gewartet hab hab ich mal drei Beschwerden an das Bundesamt raus geballert mal gucken was die zurück schreiben.
 

NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
998
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Noch so einer, der nur Mimimi macht, statt mal zünftig zu klagen. Solche Leute nimmt man weder bei Behörden noch bei Unternehmen ernst.
Wer klagt ständig wegen 14 bis 20 Euro?
Ich hol mir die Kohle selber wieder geht schneller! Die Erstattung der Fahrkarte hat 19 Klicks zwei Mal Copypaste und 6 Zahleneintippen und einmal aufs Handy gucken gebraucht hat nichtmal eine Minute gedauert! Geht ds mit ner Klage auch so schnell?
 

KAFlieger

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17.07.2018
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Mein Gott, wenn ihr euch die Kohle so eben wieder holen wollt, macht das eben...Scheißegal ob "das Pack" ebenfalls betrügt, Verträge bricht oder sonst was...im Recht seid ihr halt trotzdem nicht, egal wie ihr es euch schönrechnet.

Wenn mir morgen ein Kumpel 1000€ klaut darf ich auch nicht einfach bei ihm aufs Grundstück marschieren und mir was im Gegenwert von 1000€ aussuchen...
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
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Mein Gott, wenn ihr euch die Kohle so eben wieder holen wollt, macht das eben...Scheißegal ob "das Pack" ebenfalls betrügt, Verträge bricht oder sonst was...im Recht seid ihr halt trotzdem nicht, egal wie ihr es euch schönrechnet.

es scheint als hätten die beiden Experten ADHS, so breit wie sie es hier treten müssen. Dass sie nicht die erwartete Bestätigung kriegen, ist halt so.

Vielleicht haben sie auch das Verlangen, dass sie erwischt werden wollen...anders kann man es doch nicht erklären, dass man ständig drüber schreiben muss.
 
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NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
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Mein Gott, wenn ihr euch die Kohle so eben wieder holen wollt, macht das eben...Scheißegal ob "das Pack" ebenfalls betrügt, Verträge bricht oder sonst was...im Recht seid ihr halt trotzdem nicht, egal wie ihr es euch schönrechnet.

Wenn mir morgen ein Kumpel 1000€ klaut darf ich auch nicht einfach bei ihm aufs Grundstück marschieren und mir was im Gegenwert von 1000€ aussuchen...
Also wenn ich einen Kumpel hätte der mir 1000 Euro klaut dann würde ich mir einen neuen Kumpel suchen.