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EU Fluggastrechte / Annullierung

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Wie sieht es voraussichtlich mit den Flügen der Cityline aus?Habe am Dienstag einen Zubringer DUS-FRA um 10.50 Uhr bevor es dann mit United weitergeht.
Wenn das LH Bodenpersonal am FRA streikt, wird der Vogel kaum nach DUS kommen - außer das ist der erste des Tages, der kommt ja bereits am Abend vorher rein. Alternativ könnte LH ja auf ExpressRail nach FRA umbuchen.

Wobei dann wieder die Frage ist, inwieweit United am FRA betroffen wäre. Aber man könnte sonst bspw. auch DUS-LHR mit EW/UA umbuchen oder DUS-ZRH mit LX.
 
Flug LH, gebucht und mit 23,- bezahlt war Fensterplatz. Durch Flugmuster-Änderung saß ich dann Mitte.

1) die 23,- muss LH zurückerstatten ?

Heute nach gut zwei Monaten die Antwort von Lufthansa:

"Nachdem wir Ihre Anfrage an unser Rückerstattungsteam weitergeleitet haben, möchten wir Ihnen mitteilen, dass unser Team geantwortet hat. Leider wurde festgestellt, dass die Sitzplatzreservierung nicht erstattungsfähig ist. Wir bedauern aufrichtig, Ihnen diese Nachricht übermitteln zu müssen."

Spinnen die ? Muss man echt wegen den 23,- Euro einen Mahnbescheid beantragen ? Schenken als Spende für notleidende Luftfahrtgesellschaften wollte ich das eigentlich nicht.

Hans
 
Heute nach gut zwei Monaten die Antwort von Lufthansa:

"Nachdem wir Ihre Anfrage an unser Rückerstattungsteam weitergeleitet haben, möchten wir Ihnen mitteilen, dass unser Team geantwortet hat. Leider wurde festgestellt, dass die Sitzplatzreservierung nicht erstattungsfähig ist. Wir bedauern aufrichtig, Ihnen diese Nachricht übermitteln zu müssen."

Spinnen die ? Muss man echt wegen den 23,- Euro einen Mahnbescheid beantragen ? Schenken als Spende für notleidende Luftfahrtgesellschaften wollte ich das eigentlich nicht.

Hans
Kannst Du es über die Kreditkarte zurückholen lassen? Dürfte der einfachste und schnellste Weg sein.
 
Folgender Fall:
Gebucht war BCN-MUC, Abflug 18:30. dieser Flug streikbedigt annulliert.
LH hat mich auf AF BCN-CDG-MUC Abflug 18:00, Ankunft 22:10 automatisch umgebucht. Flug passt gar nicht für mich.
Habe über Hotline kostenlos auf einem LH Flug am folgenden Tag umbuchen lassen.
Ich denke, dass ich Anspruch auf kompensation habe. Wie ist es aber mit der zusätzlichen Hotelübernachtung? Wird LH die Übernachtugskosten nicht übernehmen, weil ich nicht die angebotene Alternative angenommen habe und "freiwillig" auf dem nächten Tag umgebucht habe?
 
Ich würde sogar davon ausgehen, dass es aus demselben Grund auch keine Kompensation geben wird - zumindest, wenn es bei Nutzung der vorgeschlagenen AF-Verbindung nicht eh auch eine gegeben hätte. Du hast dich ja aktiv dagegen entschieden, mit der nächstmöglichen Verbindung nach MUC zu kommen. Aber das können andere vermutlich versierter beantworten.

Edit: typo
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde sogar davon ausgehen, dass es aus demselben Grund auch keine Kompensation geben wird - zumindest, wenn es bei Nutzung der vorgeschlagenen AF-Verbindung nicht eh auch eine gegeben hätte. Du hast dich ja stich dagegen entschieden, mit der nächstmöglichen Verbindung nach MUC zu kommen. Aber das können andere vermutlich versierter beantworten.
AF würde 1.50h später in MUC landen.
 
Ich würde sogar davon ausgehen, dass es aus demselben Grund auch keine Kompensation geben wird - zumindest, wenn es bei Nutzung der vorgeschlagenen AF-Verbindung nicht eh auch eine gegeben hätte. Du hast dich ja aktiv dagegen entschieden, mit der nächstmöglichen Verbindung nach MUC zu kommen. Aber das können andere vermutlich versierter beantworten.

Edit: typo
Ich würde sogar davon ausgehen, dass es aus demselben Grund auch keine Kompensation geben wird - zumindest, wenn es bei Nutzung der vorgeschlagenen AF-Verbindung nicht eh auch eine gegeben hätte. Du hast dich ja aktiv dagegen entschieden, mit der nächstmöglichen Verbindung nach MUC zu kommen. Aber das können andere vermutlich versierter beantworten.

Edit: typo

AF würde 1.50h später in MUC landen.

Edit: hier stand Mist
ich war falsch informiert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dein Stammanwalt scheint nicht so ganz auf der Höhe zu sein, wenn er sich auf einen Vorgang freut, bei dem ein Laie bereits einen Mahnbescheid beantragt hat. :sick:

Er kennt mich genug um zu wissen das ich das noch gerade hin bekomme. :-)

Aber möchtest Du lieber das Ding komplett haben ? Ich woillte eigentlich nicht gleich einen Anwalt wegen 65,00 Euro Gebühren behelligen.

Gruss
Hans
 
Zuletzt bearbeitet:
Jetzt wirds ganz lustig ...

gestern die Ablehnung von Lufthansa:

"Nachdem wir Ihre Anfrage an unser Rückerstattungsteam weitergeleitet haben, möchten wir Ihnen mitteilen, dass unser Team geantwortet hat. Leider wurde festgestellt, dass die Sitzplatzreservierung nicht erstattungsfähig ist. Wir bedauern aufrichtig, Ihnen diese Nachricht übermitteln zu müssen."

heute, nachdem ich nochmal gefragt habe ob die das ernst meinen und ob ich wirklich wegen 23,- klagen muss:

"Diese Nachricht nehmen wir zum Anlass, unsere Services noch genauer unter die Lupe zu nehmen – um die Qualität zu sichern und weiter zu verbessern. [...] Als Geste unseres guten Willens überweisen wir Ihnen aus Kulanz einen Betrag in Höhe von 23 Euro per Person"

Sprich jetzt gibt es sogar das doppelte von dem auf das wir Anspruch haben ... verstehen muss man das nicht.

Gruss
Hans
 
Folgende Situation: Rückflug am Dienstag (gestern) Indien-Frankfurt-Berlin, erstes Segment mit Vistara, innerdeutsch mit Lufthansa. Der LH-Flug wurde am Montag aufgrund des Streiks gestern annulliert, keine Umbuchung automatisch angeboten, am Telefon dann auf heute 11:45 umgebucht. Dieser Flug wiederum wurde 10 Minuten vor Boarding annulliert und wir sind jetzt auf 15:45 erneut umgebucht. Dazu ein paar Fragen:

1. Aus der ersten Annullierung ergibt sich aus meiner Sicht das Recht auf Erstattung der Hotelkosten sowie 600 Euro Entschädigung pro Person, sehe ich das richtig? Oder wird hier zur Berechnung der Entschädigung nur die Distanz des annullierten (letzten) Segments angelegt?
2. Ergibt sich aus der zweiten Annullierung ein separater Entschädigungsanspruch?
3. Bonusfrage: Besteht ein Entschädigungsanspruch auch für einen Infant in lap?
 
1. Aus der ersten Annullierung ergibt sich aus meiner Sicht das Recht auf Erstattung der Hotelkosten sowie 600 Euro Entschädigung pro Person, sehe ich das richtig? Oder wird hier zur Berechnung der Entschädigung nur die Distanz des annullierten (letzten) Segments angelegt?
Wenn alles auf einem Ticket war, gilt die Gesamtstrecke.

2. Ergibt sich aus der zweiten Annullierung ein separater Entschädigungsanspruch?
Ja.

3. Bonusfrage: Besteht ein Entschädigungsanspruch auch für einen Infant in lap?
Ja.
 
Ich bin sprachlos:

streikbedingte Annullierung von LH 713 aus ICN am 21.02.2024. Gestern um Kompensation gebeten, heute Anerkennung des Anspruches und Übermittlung des Auszahlungslinks.

Hab erstmal drei Mal geprüft, ob es eine Scam Nachricht war. 🥸

Edit:
Wermutstropfen: der Link zur Kompensationsplattform funktioniert nicht und wird mit der Fehlermeldung "unable to load interview" quittiert. In allen Ländereinstellungen und unter Firefox, Edge und Safari.
 
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