Hast du dafür eine Quelle?
Ich kenn nur dieses Urteil, das passt aber nicht auf deinen Fall:
Nach der Gesetzesbegründung zum Gesetz zur Umsetzung der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (BT-Drs. 18/11495, S. 83) dürfen für „besonders gängige bargeldlose Zahlungsmittel“ keine kostendeckenden Aufschläge mehr vereinbart werden.
Verbot von Gebühren bei bestimmten Zahlungsmitteln: Seit dem 13. Januar 2018 ist es gemäß der EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) verboten, für Zahlungen mit gängigen Zahlungsmitteln wie Kreditkarten, Girokarten usw. von Verbrauchern eine zusätzliche Gebühr zu verlangen. Dies gilt insbesondere für Kreditkarten von Visa und MasterCard sowie für SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften.
Sollte ein Händler oder Gastronom eine zusätzliche Gebühr verlangen, ist das abmahnfähig. Einfach an die Verbraucherzentrale wenden. Wie erwähnt, manche machen es aus Unwissenheit. Daher hilft ein kurzer Hinweis, dass es so nicht erlaubt ist.
nur bei Amex, Diners und Konsorten wird dieses noch gestattet.
Erlaubte Gebühren bei bestimmten Karten: Für weniger verbreitete Zahlungsmittel, wie bestimmte Firmenkreditkarten oder Karten von American Express und Diners Club, können Händler jedoch weiterhin eine Gebühr verlangen. Dieses muss aber im Vorfeld bekannt gegeben werden.
Gut, wir wissen jetzt nicht ob dieser wirklich so eine Karte hatte. Dann hat der Gastronom alles richtig gemacht!