Da die DB keine Handhabe hat, zu tracken, ob man auch wirklich eine bestimmte Fahrt absolviert hat,
Nun sie könnten wenn sie wollen würden, als das Onlineticket neu war wurde auch zur Bestätigung der Gültigkeit die Bahncard mit dem Magnetstreifen durch das Gerät gezogen, wenn die DB wollte könnte sie auch die BC 100 bei Kontrollen einlesen und den Vorgang dokumentieren.
Es scheitert da eher an der Kontrolldichte in den Zügen, welche insbesondee bei Verspätungen gegen null geht.
Während meines Experiments gab es genau eine Kontrolle im ICE, sonst beruhte die Interaktion mit dem Zugpersonal weil ich denen aktiv das Gespräch gesucht hatte, weil eben mein Experiment das ganze auf die Spitze getrieben hat.
dass ich tatsächlich keinen Anspruch darauf hatte.
Bist du dir da sicher? denn viele denken, dass auch äußergewöhnliche Umstände den Erstattungsanspruch ausschließen dazu kommt noch die Problematik wenn der Anschlussverlust zu erwarten ist und der Reisende desshalb die Fahrt unterbricht und die Übernachtung nutzt und dann der Anschluss wegen noch größerer Verspätung des Anschlusszugs doch noch erreicht hätte werden können.
Auch da sieht die EU VO anderes vor als die DB und andere Leute gerne erzählen.