EU Fluggastrechte / Annullierung

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dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.287
3.719
MUC / EWR
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Das wäre mir anhand der extrem hohen Preise tatsächlich etwas gewagt. Einige meiner gewünschten Flugdaten kosten tatsächlich mehr als 10.000 Euro. Warum auch immer? Das auszulegen und dann doch drauf sitzen zu bleiben ist mir zu krass... Habe deswegen schon "zu gunsten von Lufthansa" auf ein Datum geschoben das im Bereich von 2k ist.
Und selbst wenn die Lufthansa 100.000 Euro als Fiktivpreis für ihren eigenen Flug ansetzen würde, dürfte trotzdem das Wahlrecht bestehen, am Wunschtermin auf eben jenem Flug bei der LH befördert zu werden.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
6.050
3.313
Und selbst wenn die Lufthansa 100.000 Euro als Fiktivpreis für ihren eigenen Flug ansetzen würde, dürfte trotzdem das Wahlrecht bestehen, am Wunschtermin auf eben jenem Flug bei der LH befördert zu werden.
Du hast völlig recht, aber das Problem ist eben, dass die Leute dann erst einmal das Geld auf den Tisch legen muss um es dann später gegen Zinsen wieder einklagen zu müssen, das können sich eben die wenigsten leisten.

Ich konnte auch einfach knapp 7000 Euro Gerichtskosten im Verfahren gegen LH einsetzen, das sind aber für die meisten Leute in Deutschland zwei Monatsgehälter.
 
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johan741

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01.09.2015
162
223
Im gesamten April ist die Strecke HKG-FRA fast täglich in der Business Class überbucht (Flugzeugwechsel von 747 auf 787).
Mir wurde die Beförderung verweigert (trotz *A Gold-Status und Ticket zum vollen Tarif Buchungsklasse J) und ich wurde am Check-in-Schalter auf Air France umgebucht. Mein Flug startete 65 Minuten früher und ich kam etwa zur gleichen Zeit am Zielort an.
Gibt es 300 Euro Entschädigung weil ich weniger als 4 Stunden später ankam oder 600 Euro Abreise mehr als eine Stunde früher?
Es war Denied Boarding, keine Annulierung.
 
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johan741

Aktives Mitglied
01.09.2015
162
223
Ich hatte auch nach der Entschädigung für ein Downgrade gefragt. Neben EU-Recht gibt es bei Lufthansa auch eine kommerzielle Vereinbarung, die eine Einigung vor Ort zum Festpreis ermöglicht. Die Mitarbeiter in Hongkong hatten mir jedoch zugeflüstert, dass diese nicht sehr attraktiv sei.

Abhängig von Buchungsklasse und Strecke.
HKG-FRA: Von der teuersten Buchungsklasse J in die Premium Economy 900 Euro, von der teuersten Klasse J in die Economy 1750 Euro.
 
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jaykayham

Erfahrenes Mitglied
14.08.2012
2.462
1.855
Im gesamten April ist die Strecke HKG-FRA fast täglich in der Business Class überbucht (Flugzeugwechsel von 747 auf 787).
Mir wurde die Beförderung verweigert (trotz *A Gold-Status und Ticket zum vollen Tarif Buchungsklasse J) und ich wurde am Check-in-Schalter auf Air France umgebucht.
Sehr, sehr komisches Verhalten. :unsure:
Eigentlich wird man am CheckIn immer eingecheckt - wenn es halt keine Sitzplätze mehr gibt, erhält man eine "Standby-"Bordkarte. Gleichzeitig muss der CheckIn nach Freiwilliigen suchen, die bereit sind (natürlich gegen Entschädigung) ihren Sitzplatz aufzugeben. Zuletzt wird dann noch am Gate nach Freiwilligen (gegen Gebot/Entschädigung) gesucht. Erst wenn alles ausgeschöpft ist und alle Passagiere geboardet wurden und es keine No-Shows gibt, folgt "Denied Boarding" und Umbuchung... Was passiert wenn plötzlich mehrere Passagiere fehlen (NoShow, verpasster Inbound-Anschluß etc.) und dann noch Plätze in der C freibleiben; gleichzeitig die Passagiere aber gegen EU-Entschädigung vorab schon umgebucht wurden?
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
9.766
11.531
MUC / FMO
Sehr, sehr komisches Verhalten. :unsure:
Eigentlich wird man am CheckIn immer eingecheckt - wenn es halt keine Sitzplätze mehr gibt, erhält man eine "Standby-"Bordkarte. Gleichzeitig muss der CheckIn nach Freiwilliigen suchen, die bereit sind (natürlich gegen Entschädigung) ihren Sitzplatz aufzugeben. Zuletzt wird dann noch am Gate nach Freiwilligen (gegen Gebot/Entschädigung) gesucht. Erst wenn alles ausgeschöpft ist und alle Passagiere geboardet wurden und es keine No-Shows gibt, folgt "Denied Boarding" und Umbuchung... Was passiert wenn plötzlich mehrere Passagiere fehlen (NoShow, verpasster Inbound-Anschluß etc.) und dann noch Plätze in der C freibleiben; gleichzeitig die Passagiere aber gegen EU-Entschädigung vorab schon umgebucht wurden?
In Asien besonders HKG häufig nicht der fall. Da müssen Standbys am Check-In warten oder werden eben direkt umgebucht.
 

skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
5.043
6.814
Aus gegebenem Anlass: Ich bin am Freitag auf DUS-MUC mit LH gebucht, und am Sonntag auf MUC-CGN. Sollte der Hinflug gestrichen werden, könnte ich dann den Rückflug per INVOL auf MUC-DUS umbuchen, ohne die 250€ für den Hinflug zu riskieren?
 

yama

Neues Mitglied
09.04.2026
5
1
Hi, ich bin neu hier und hoffe, ich habe den richtigen Sammelthread für meine Frage gefunden und setze mich nicht direkt in die Nesseln... ;)

Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir helfen könntet, da ich schon seit 3 Stunden versuche unsere Rückreise zu planen, nachdem unser LH Flug von BCN nach FRA am 10.04 aufgrund des anstehenden Streiks annuliert wurde. Mir wurden Ersatzflüge für den 10.04 angeboten, aber anstatt 2h Direktflügen waren da nur Flüge die um 0530 starten, zwischen 7 und 10 Stunden dauern mit Zwischenstopps etc. Ich habe mal Direktflüge für den 10.04 und 11.04 gesehen, aber beim Versuch der Umbuchung stets Fehlermeldungen erhalten. Um überhaupt eine eingermassen angemessene Option zu haben (ich bin alleine mit meinen drei Kindern unterwegs), habe ich jetzt einen Flug am 11.04 über München gebucht, der. um 0755 startet und nur 4 Stunden dauert... Haben wir jetzt Anspruch auf eine Hotelübernachtung oder sperrt sich die LH da mit dem Argument, dass wir ja auch auf die Bummelflüge am 10.04. hätten umbuchen können? Wenn ich versuche über das Help Center einen Hotelvoucher zu bekommen, bekomme ich gerade nur wieder nur eine Fehlermeldung "passenger not found".

Vielen Dank schon mal für eure Unterstützung und Grüße
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.287
3.719
MUC / EWR
Hi, ich bin neu hier und hoffe, ich habe den richtigen Sammelthread für meine Frage gefunden und setze mich nicht direkt in die Nesseln... ;)

Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir helfen könntet, da ich schon seit 3 Stunden versuche unsere Rückreise zu planen, nachdem unser LH Flug von BCN nach FRA am 10.04 aufgrund des anstehenden Streiks annuliert wurde. Mir wurden Ersatzflüge für den 10.04 angeboten, aber anstatt 2h Direktflügen waren da nur Flüge die um 0530 starten, zwischen 7 und 10 Stunden dauern mit Zwischenstopps etc. Ich habe mal Direktflüge für den 10.04 und 11.04 gesehen, aber beim Versuch der Umbuchung stets Fehlermeldungen erhalten. Um überhaupt eine eingermassen angemessene Option zu haben (ich bin alleine mit meinen drei Kindern unterwegs), habe ich jetzt einen Flug am 11.04 über München gebucht, der. um 0755 startet und nur 4 Stunden dauert... Haben wir jetzt Anspruch auf eine Hotelübernachtung oder sperrt sich die LH da mit dem Argument, dass wir ja auch auf die Bummelflüge am 10.04. hätten umbuchen können? Wenn ich versuche über das Help Center einen Hotelvoucher zu bekommen, bekomme ich gerade nur wieder nur eine Fehlermeldung "passenger not found".

Vielen Dank schon mal für eure Unterstützung und Grüße
Zur Beurteilung fehlen da noch wichtige Informationen, u.a. wann dein ursprünglicher Flug am 10.4. gegangen wäre.

Grundsätzlich hätte ich nicht direkt ins Blaue hinein einen Ersatzflug gebucht sondern die LH wenigstens mal kurz per Mail zur Umbuchung aufgefordert, damit es im Nachgang nicht zu unerwarteten Überraschungen kommt. Bzgl. des Hotels: Könnte ggf. fummelig werden, die Notwendigkeit der Übernachtung nachzuweisen, wenn es so viele andere Optionen gab. Hängt aber halt auch wieder davon ab, wann dein ursprünglicher Flug sein sollte.

Edit: Zu spät bemerkt, dass die Person nicht auf eigene Faust eine Ersatzbeförderung gebucht hat sondern sich für eine der von der LH angebotenen Optionen entschieden hat.
 
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yama

Neues Mitglied
09.04.2026
5
1
Hi dermatti, danke. Leider habe ich keinerlei Erfahrung in so etwas und bin wohl etwas in Panik geraten, weil ich die guten Optionen wegen der Fehlermeldungen nicht buchen konnte und sie nach und nach immer weniger wurden. Ich habe von den Versuchen aber immerhin Videos gemacht um das Problem zu dokumentieren, falls das hilft. Unser Flug sollte am 10.04. um 1720 starten.
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.633
82
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Moin,

gibt es eigentlich im Flugrecht eine ähnliche Regelung wie bei der Bahn, was die Ankunftszeit angeht die man akzeptieren muss?

Ein guter Freund mit Anhang hat heute den Anschluss in München verspasst jetzt wird aus der Ankunft am frühen Nachmittag ein Uhr nachts, sie haben anscheinend wirklich den nächst möglichen Flug bekommen.
Bei der Bahn kann man drauf bestehen zu übernachten und am nächsten Morgen zu einer vernünftigen Zeit anzukommen geht das im Flugrecht auch?

Ich habe denen jetzt geholfen ein Hotel um die Ecke vom Flughafen zu finden, damit keine Abholer ewig mitten in der Nacht durch die Gegend fahren müssen, die Kosten dafür wird es wohl nicht geben weil ja am Ankunftsort sondern gehen dann eben in den 4x250 oder 400€ Ausgleichszahlung auf, korrekt?

Ein etwas ähnlich gelagerter Fall hat zu einem Urteil zugunsten des Fluggasts geführt: AG Düsseldorf, Urteil vom 22.11.2018 - 50 C 11/18

Da war ein Flug von Griechenland nach Düsseldorf gebucht. Der Flug war verspätet und wurde nach Köln/Bonn umgeleitet.
Hier haben sich die Fluggäste ein Hotel genommen und erstattet verlangt.

Die Fluggesellschaft hat gesagt, es hätte ein Transfer nach Düsseldorf gegeben.

Das Urteil besagt aber, dass das Hotel zu bezahlen sei, weil.
1. die Fluggesellschaft keine Beweise für den Transfer vorgelegt hat.
2. wenn der Transfer aber vorhanden gewesen wäre, hätten die Fluggäste trotzdem ein Hotel in Düsseldorf nehmen müssen.

Dieser Punkt 2. ist dann wohl der Fall, der Ähnlichkeiten zu deiner geschilderten Situation aufweist.

Siehe auch: https://openjur.de/u/2241898.html
 

johan741

Aktives Mitglied
01.09.2015
162
223
@Gulliver
Das ist nicht ganz dasselbe. Im zuvor erwähnten Rechtsstreit war ein Hotelaufenthalt notwendig, da nachts keine Züge mehr nach Minden fahren. Dieser Folgeschaden kann gemäß Artikel 19 des Montrealer Übereinkommens geltend gemacht werden (und Fluggäste mit Dokumenten belegen können).

Im Fall des Fragestellers hier im Forum wollten Freunde/Familie nachts lieber nicht Autofahren. Keine Lust zu fahren ist schwierig zu rechtfertigen.
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.633
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Kerkrade (NL)
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@Gulliver
Das ist nicht ganz dasselbe. Im zuvor erwähnten Rechtsstreit war ein Hotelaufenthalt notwendig, da nachts keine Züge mehr nach Minden fahren. Dieser Folgeschaden kann gemäß Artikel 19 des Montrealer Übereinkommens geltend gemacht werden (und Fluggäste mit Dokumenten belegen können).

Im Fall des Fragestellers hier im Forum wollten Freunde/Familie nachts lieber nicht Autofahren. Keine Lust zu fahren ist schwierig zu rechtfertigen.
Es steht im Beitrag ja, dass die Betroffenen auf Abholer angewiesen sind. Wer findet schon einen Abholer für mitten in der Nacht? Das hat nichts mit "keine Lust zu fahren" zu tun. Züge fahren in dem Fall ja vermutlich auch nicht. Insofern denke ich, dass dein Argument hier ins Leere läuft.

Und im Urteil steht außerdem, dass die Übernachtung zusätzlich zur Ausgleichszahlung geschuldet war.
 

alberben

Reguläres Mitglied
11.03.2018
80
39
Es steht im Beitrag ja, dass die Betroffenen auf Abholer angewiesen sind. Wer findet schon einen Abholer für mitten in der Nacht? Das hat nichts mit "keine Lust zu fahren" zu tun. Züge fahren in dem Fall ja vermutlich auch nicht. Insofern denke ich, dass dein Argument hier ins Leere läuft.

Und im Urteil steht außerdem, dass die Übernachtung zusätzlich zur Ausgleichszahlung geschuldet war.
Interessantes Urteil danke dafür.
Ich schau mir das auf jeden Fall in Ruhe an.
Ich finde schon auch das eine Airline nicht zu jeder Zeit die Leute rauswerfen und sagen können sollte ihr seid da viel Glück.
 
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yama

Neues Mitglied
09.04.2026
5
1
Ich bin nun auf Warteschlangenposition 500 und harre der Dinge, die da kommen. Ich werde dann mal berichten, wie es weitergeht.

Ich habe ein paar objektive Kriterien in bezug auf die Zumutbarkeit gefunden:

Im Bezug auf meinen Fall: Bei Annulierung weniger als 7 Tage vor dem geplanten Flug: Alternative darf nicht später als 2 Stunden ankommen, UND früher als 1 Stunde abfliegen. Sonst Entschädigung. Quelle (ich hoffe die ADAC-Juris haben gut recherchiert;)) : https://www.adac.de/reise-freizeit/ratgeber/reiserecht/flug-annulliert/
 

yama

Neues Mitglied
09.04.2026
5
1
Und ich dachte diese Grenze diene dem Schutz der Passagiere vor unzumutbaren Alternativen? Aber Du hast natürlich Recht, es bezieht sich erst einmal nur auf die Entschädigung. Zumutbarkeit sind dann wohl Einzelfallentscheidungen, da nicht eindeutig im Gesetz geregelt. Hier eine Einschätzung eines RA, die ich gefunden habe:

"Vergleichbare Reisebedingungen bedeuten nach von hier vertretener Ansicht, dass ein Passagier keine Beförderung in der Economy Class bei gebuchter Business Class akzeptieren muss. Das haben Gerichte vereinzelt abweichend beurteilen, ein Verfahren vor dem BGH gegen Lufthansa endete aber mit schneller Zahlung, denn dort war klar, dass unsere Auffassung sich durchsetzen wird. Auch wird es in der Regel nicht zumutbar sein, eine Umsteigeverbindung, statt einer Direktverbindung zu akzeptieren" Quelle: https://www.drboese.de/blog/ersatzbefoerderung-nach-annullierung-wie-richtig-vorgehen/
 
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Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
9.766
11.531
MUC / FMO
Und ich dachte diese Grenze diene dem Schutz der Passagiere vor unzumutbaren Alternativen? Aber Du hast natürlich Recht, es bezieht sich erst einmal nur auf die Entschädigung. Zumutbarkeit sind dann wohl Einzelfallentscheidungen, da nicht eindeutig im Gesetz geregelt. Hier eine Einschätzung eines RA, die ich gefunden habe:

"Vergleichbare Reisebedingungen bedeuten nach von hier vertretener Ansicht, dass ein Passagier keine Beförderung in der Economy Class bei gebuchter Business Class akzeptieren muss. Das haben Gerichte vereinzelt abweichend beurteilen, ein Verfahren vor dem BGH gegen Lufthansa endete aber mit schneller Zahlung, denn dort war klar, dass unsere Auffassung sich durchsetzen wird. Auch wird es in der Regel nicht zumutbar sein, eine Umsteigeverbindung, statt einer Direktverbindung zu akzeptieren" Quelle: https://www.drboese.de/blog/ersatzbefoerderung-nach-annullierung-wie-richtig-vorgehen/
Der Anwalt ist auch hier im Forum unter @kexbox zu finden :)