EU Fluggastrechte / Annullierung

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rohoff

Reguläres Mitglied
09.05.2024
79
143
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Weil ich mir nicht sicher war, ob die Kosten auch übernommen werden, wenn es eine Kreuzung zwischen dem Zahlungseingang und dem Versenden des Briefes vom Anwalt gibt. Wenn die Kosten von der Airline übernommen werden, dann macht das Warten keinen Sinn. Dankeschön.
 
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dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
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MUC / EWR
Weil ich mir nicht sicher war, ob die Kosten auch übernommen werden, wenn es eine Kreuzung zwischen dem Zahlungseingang und dem Versenden des Briefes vom Anwalt gibt. Wenn die Kosten von der Airline übernommen werden, dann macht das Warten keinen Sinn. Dankeschön.
Die Airline ist ja schon im Verzug, nachdem sie auf deine Frist nicht reagierte. Nun kannst du also die Sache dem Anwalt geben und für die Airline wird's teurer, ganz gleich ob und wann sie sich mal dazu bequemt zu antworten. Meist kommt bei der Chickenwings, wenn überhaupt mal nach 1-2 Jahren, eh nur irgendein sinnfremder Schwachsinn als Rückmeldung.
 
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Nachtstute

Erfahrenes Mitglied
24.05.2013
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Weil ich mir nicht sicher war, ob die Kosten auch übernommen werden, wenn es eine Kreuzung zwischen dem Zahlungseingang und dem Versenden des Briefes vom Anwalt gibt. Wenn die Kosten von der Airline übernommen werden, dann macht das Warten keinen Sinn. Dankeschön.
Ich denke die Airline ist dafür verantwortlich, dass das Geld pünktlich auf dem Konto eingeht (Laienwissen). Aber da reden wir von einem Tag.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

EW weigert sich konsequent zu bezahlen. Mir haben sie selbst einen Mietwagen nach abgesagtem Flug erst zugesagt, nachdem die Klage auf dem Tisch lag.

Für die EU261 Entschädigung haben sie es bis zur mündlichen Verhandlung kommen lassen. Erst nach dem Urteil haben sie, dann aber sehr zügig, bezahlt.
Es lohnt sich wohl nicht zu zahlen :D
 
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nutzer_1355

Aktives Mitglied
24.03.2024
154
118
Stichwort: Senkung der Luftverkehrsteuer !

Finnair weigert sich die Senkung der Luftverkehrsteuer an den Fluggast weiterzugeben.
Beispiel: Ticket ab FRA (op by AY) im Mai 2026 gekauft. OY weist die noch die alte höhere Luftverkehrsteuer aus.
Flug fand im Juli 2026 statt.

Finnair Refunds Abteilung schrieb:

Dear XX
,
Thank you for contacting Finnair Customer Refunds and for your refund request.

You are correct, there has been a change for the German aviation tax OY.

This change affects tickets that are purchased on/after 27.06.2026 and where travel is on/after 1.07.2026.

As your reservation was made and ticket issued on 22.05.2026 then this new and lower rate is not applicable for your ticket, your ticket has been issued with correct tax rate and has no value left for us to refund.

With kind regards,
Pille
Finnair customer service

Also ich glaube, Finnair wird dem Hauptzollamt für Flüge im Juli doch nicht die höhere alte Steuer zahlen.

Strenggenommen geht es hier nicht um Fluggastrechte. Aber lässt sich hier ein Gerichtsstand in Frankfurt/Main begründen ?
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.841
2.070
Stichwort: Senkung der Luftverkehrsteuer !

Finnair weigert sich die Senkung der Luftverkehrsteuer an den Fluggast weiterzugeben.
Beispiel: Ticket ab FRA (op by AY) im Mai 2026 gekauft. OY weist die noch die alte höhere Luftverkehrsteuer aus.
Flug fand im Juli 2026 statt.

Finnair Refunds Abteilung schrieb:



Also ich glaube, Finnair wird dem Hauptzollamt für Flüge im Juli doch nicht die höhere alte Steuer zahlen.

Strenggenommen geht es hier nicht um Fluggastrechte. Aber lässt sich hier ein Gerichtsstand in Frankfurt/Main begründen ?
Über wieviel Euro reden wir? Hast du dir darüber schon mal Gedanken gemacht, ob es für mehr als 1 Kaffee reicht? An und für sich bist du im Recht, aber dafür eine Klage anzustrengen...

Entlastung von bis zu 11,40 Euro​

Der Beschluss sieht vor, die Steuersätze für Kurz-, Mittel- und Langstrecken zwischen 2,50 Euro und 11,40 Euro je Fluggast zu senken. Konkret bedeutet das:

  • Bei Kurzstrecken: von 15,53 Euro auf 13,03 Euro.
  • Bei Mittelstrecken: von 39,34 Euro auf 33,01 Euro.
  • Bei Langstrecken: von 70,83 Euro auf 59,43 Euro.
kopiert von https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/senkung-luftverkehrsteuer-2418542