24.03.2015: Germanwings Maschine (A320) auf dem Weg von BCN nach DUS abgestürzt

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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.488
11.936
FRA/QKL
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Dann lass das Häusslein mal eben weg. Wie willst den ohne LV den Lebensunterhalt bestreiten? Und wen die Leute eben blind einfach so dem lokalen Versicherungsfachverkäufer glauben dann sagt da jeder das eine LV rausgeschmissenes Geld ist.
Keine Ahnung was du für Spaßvögel kennst die sich Versicherungsfachverkäufer nennen. Aber eine Risiko LV zur Absicherung der Familie (Immobilie, Ausbildungsversicherung Kinder, Rentenzahlung Partner etc.) ist ganz sicher kein rausgeschmissenes Geld im Vorsorgeportfolio. Jede Bank dürfte das bei einer Finanzierung sowieso ins Spiel bringen.

Ich bin jetzt kein Jurist, aber wann zahlen LV den nicht? Bei Mord wirds eben eng. Und das "liegt" ja durchaus im Raum.
Es war kein Mord, auch wenn das hier gerne diskutiert wird. Mir ist klar, dass viele den harmlosen Begriff "Erweiterter Suizid" hier nicht gerne hören. Wenn überhaupt hatte der Todespilot niedere Beweggründe gegen den Arbeitgeber (Grundlage für den Begriff Mord). Aber diesen hat er mit seiner Tat nicht getötet.

Was nun die LV angeht und ob diese zahlen. Natürlich würden die zahlen, in dem Fall schon alleine um keine schlechte Presse zu riskieren.
 
H

HGFan

Guest
Mal im Ernst....auf den ersten Blick sind 100.000€ schon ne Hausnummer, ABER wen man jetzt überlegt das es sicherlich Familen geben wird die jetzt keinen Vater und vorallem keinen "Versorger" mehr haben. So nun hat die Familie gemeinsam ein Häuslein finanziert...wie willst da mit 100.000€ den hinkommen? Mutti schwingt zuhause den Kchlöffel und Vaddi klotzt das Geld ran um mal bei dem breiten Schnitt zu bleiben. So nun fehlt der komplette Verdienst. Wie sollen solche Familien den weiter über die Runden kommen. Haus verkaufen und dann? Mutti muss auf die Kinder aufpassen und hat ggf nie was gelernt bzw ihren "kleinen" Job aufgegeben. Wie soll das den weiter gehen?
Und was wäre wenn Vati von den Blitz getroffen worden wäre? Einen Ausländischen Autofahrer oder einen Wildtier getötet worden wäre?
 

Worldtraveler42

Erfahrenes Mitglied
15.02.2015
3.883
36
MRS
Ich bin jetzt kein Jurist, aber wann zahlen LV den nicht? Bei Mord wirds eben eng. Und das "liegt" ja durchaus im Raum.

:confused: Wieso soll eine LV bei Mord nicht auszahlen? Traditionell wurde immer Selbstmord ausgeschlossen. Das kann man mittlerweile je nach Rechtssystem und Versicherungsvertrag einschließen. Ausgeschlossen bleibt Betrug - also beispielsweise Mord durch den Ehepartner um das Geld bei der LV einzukassieren.

Wie willst den ohne LV den Lebensunterhalt bestreiten? Und wen die Leute eben blind einfach so dem lokalen Versicherungsfachverkäufer glauben dann sagt da jeder das eine LV rausgeschmissenes Geld ist

Dann hatte man eben "Pech". Es ist unverständlich, dass Airlines die Zeche tragen sollen für die schlechten Entscheidungen ihrer Passagiere. Ein gerechte Entschädigung befindet sich irgendwo zwischen abstrus hohen Forderungen der Passagiere und den abstrus niedrigen Angeboten der Airlines.

Die von mir zitierten Werte (Post #4941) sind meines Erachtens gute Annäherungswerte. Wenn wir als Beispiel einen Familienvater nehmen, der von seinen Eltern, zwei Geschwistern, einer Ehefrau und drei Kindern überlebt wurde, ergibt sich daraus bereits eine Summe von 230.000€. Hinzu kämmen dann noch andere Formen des Schadensersatz.
 
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TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
2.142
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Berlin (West) - TXL
Mal im Ernst....auf den ersten Blick sind 100.000€ schon ne Hausnummer, ABER wen man jetzt überlegt das es sicherlich Familen geben wird die jetzt keinen Vater und vorallem keinen "Versorger" mehr haben.
Und nochmal: in dieser Konstellation erhöht sich der Schadenersatz massiv, weil eben der Verdienstausfall des Vaters ein Schaden ist, der durch den Absturz verursacht wurde. Klingt etwas kalt und technisch, ist aber so. Noch kälter und technischer klingt es im Falle eines Kindes, dass ums Leben kommt: genaugenommen sinken dort die Kosten eines Haushalts. Die Familien haben trotzdem 50.000 Euro Schadenersatz pauschal bekommen. Das soll nur deutlich zeigen, dass LH hier nicht verantwortungslos handelt. Ob es moralisch mehr Geld sein müsste, darüber kann man wie man sieht, trefflich streiten (oder lieber gepflegt diskutieren).
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.575
15.293
Es war kein Mord, auch wenn das hier gerne diskutiert wird. Mir ist klar, dass viele den harmlosen Begriff "Erweiterter Suizid" hier nicht gerne hören. Wenn überhaupt hatte der Todespilot niedere Beweggründe gegen den Arbeitgeber (Grundlage für den Begriff Mord). Aber diesen hat er mit seiner Tat nicht getötet.

- Absichtliches Herbeifuehren eines Verkehrsunfalles (bisher nur fuer Autos entschieden) -> eindeutig mit gemeingefaehrlichen Mitteln
- sich Aufschwingen zum Herrn ueber Leben und Tod -> eindeutig niedrige Beweggruende
- je nachdem, ob ein Opfer sich der Situation bewusst war, kommen Grausamkeit (wenn ja) oder Heimtuecke (wenn nein) hinzu.

Sorry, erweiterter Suizid hin oder her, alles ausser Mord ist voellig fernliegend.
 
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odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
8.504
5.086
Z´Sdugärd
:confused: Wieso soll eine LV bei Mord nicht auszahlen? Traditionell wurde immer Selbstmord ausgeschlossen. Das kann man mittlerweile je nach Rechtssystem und Versicherungsvertrag einschließen. Ausgeschlossen bleibt Betrug - also beispielsweise Mord durch den Ehepartner um das Geld bei der LV einzukassieren.
Dann schau mal in die ABG´s deiner ;) Solange es nicht geklährt ist (wie das von dir genannte Beispiel) isses eben Essig. Und ob überhaupt ist dann die Frage.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.488
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FRA/QKL
Sorry, erweiterter Suizid hin oder her, alles ausser Mord ist voellig fernliegend.
Für die Angehörigen wäre es gut wenn endlich Ruhe wäre. Ansonsten wäre es wirklich hilfreich diese Frage zu klären. Meine Rechtsauffassung ist auf jeden Fall eine andere. Der Täter war krank und damit vermutlich sowieso vermindert schuldfähig nach deutscher Rechtsprechung.

Mir ist bewusst, dass es hier eine Fraktion gibt die den Täter als Mörder bezeichnet. Als Fakt würde ich es aber nicht stehen lassen, da es genauso viele Argumente für eine durch eine schwere Krankheit verursachte Tat mit verminderter Schuldfähigkeit gibt.
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
5.165
2.690
FRA
Für die Angehörigen wäre es gut wenn endlich Ruhe wäre.

Es ist umgekehrt, für die Lufthansa wäre es gut, wenn endlich Ruhe wäre. Und deshalb prügeln alle Lufthansa-Fanboys auf die Hinterbliebenen ein, weil sie so unverschämt sind, eine angemessene Entschädigung zu fordern. Interessanterweise haben die gleichen Fanboys kein Problem damit, Entschädigungen etwa für verlorenes Gepäck einzufordern. Und das angebotene Schmerzensgeld für Hinterbliebene entspricht gerade mal der maximalen Entschädigung für 8 verlorene Gepäckstücke.

Angehörige sollten lieber selber entscheiden, was für sie gut wäre. Und offenbar finden sie es für sich nicht gut, mit 10,000 EUR abgespeist zu werden.

Im Geschäftsbericht des Konzerns steht dazu wahrscheinlich folgendes: "Dank der besonderen Zurückhaltung bei der Entschädigung der Opfer und der Hinterbliebenen konnte der Schaden durch den Absturz im wesentlichen auf den Restwert des Flugzeugs begrenzt werden. Glücklicherweise war die Maschine bereits relativ alt, so dass sich diese Abschreibung nicht wesentlich auf das Jahresergebnis auswirkt." Dafür gibt's sicherlich einen Bonus für die Verantwortlichen!

Dumm nur für die Opfer.
 
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Worldtraveler42

Erfahrenes Mitglied
15.02.2015
3.883
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MRS
Es ist umgekehrt, für die Lufthansa wäre es gut, wenn endlich Ruhe wäre. Und deshalb prügeln alle Lufthansa-Fanboys auf die Hinterbliebenen ein, weil sie so unverschämt sind, eine angemessene Entschädigung zu fordern.

Und LH-Hasser nehmen jede Gelegenheit um zum polemisieren und zu versuchen alle anderen Meinungen zu diskreditieren. ;) Persönlich meide ich die LH Gruppe bereits seit mehr als drei Jahren und dennoch bin ich der Meinung dass man Abstand zu den Forderungen der Hinterbliebenen nehmen sollte (Das gilt selbstverständlich auch für die Forderungen von LH).

Es mangelt meines Erachtens schlichtweg an Objektivität auf beiden Seiten und die Entscheidung sollte Richtern und entsprechenden Experten überlassen werden. In derartigem Fall, sind Hinterbliebene nicht immer besser bedient, erlaubt aber eine fairere Entschädigung: Sowohl zwischen der Airline und den Hinterbliebenen als auch unter den Hinterbliebenen. Bei AF447, hat der Versicherer von Air France beispielsweise auf außergerichtliche Einigungen gesetzt, wobei Hinterbliebene anders entschädigt wurde (Amerikanische Hinterbliebene bekamen ein Vielfaches der Summe, womit sich die Frage gestellt hat ob denn deutsche oder französische Leben weniger wert waren).
 
Zuletzt bearbeitet:

flytom

Gesperrt
23.02.2017
21
0
Meine Rechtsauffassung ist auf jeden Fall eine andere. Der Täter war krank und damit vermutlich sowieso vermindert schuldfähig nach deutscher Rechtsprechung.

Du bist offensichtlich kein Jurist. Daher liegst Du hier (ausnahmsweise) falsch. Da der objektive Tatbestand (die Tötung) und der subjektive Tatbestand (Vorsatz) erfüllt sind, und zudem eine besondere Grausamkeit vorliegt (ohne Grund wird eine so grosse Zahl von unbekannten Personen umgebracht) handelt es sich ganz klar um Mord. Die Frage nach der Schuldunfähigkeit des Täters muss ebenfalls verneint werden. Denn wäre er vermindert zurechnungsfähig oder gar unzurechnungsfähig gewesen, dann hätten die behandeln Ärzte ihn wegen Fremd- oder Selbstgefährdung in eine geschlossene Einrichtung einweisen müssen. Und selbst wenn der Täter vermindert schuldfähig oder schuldunfähig gewesen wäre, so wäre die Tathandlung dennoch als Mord zu qualifizieren; der Täter wäre mangels Schuld aber straffrei ausgegangen oder in den Genuss einer Strafminderung gekommen.
 

Weltenbummlerin

QE-Sittenpolizei
08.12.2011
3.688
-60
FRA/SXF/MUC
Bei Air Interflug 148 wurden folgende Summen gezahlt:

Danke für diese Beispiel-Summen, ich hätte nicht damit gerechnet, daß über den ganz direkten Verwandtschaftsgrad hinaus "entschädigt" wird.
Die Summe für Lebensgefährten finde ich allerdings auch "interessant".

Das bezweifle ich. Entweder man kann den Verlust verarbeiten oder man kann es nicht. Eine Geldsumme spielt dabei keine Rolle. Wenn überhaupt hängt die Verarbeitung vom verloren Menschen ab.

Ja und nein.
Selbstverständlich hängt die Dimension des Verlustes und Schmerzes vom (Verhältnis zum) verlorenen Menschen ab und der Innigkeit/Liebe, die man füreinander hatte.
Ich glaube aber gleichzeitig, daß eine höhere Summe vielleicht mithelfen kann, überhaupt wieder ein Minimalmaß an Lebensmut und in vielen solchen Fällen überhaupt eine neue Lebensperspektive aufzubauen.

Es wurde schon hier geschrieben, neben erweiterten genutzten Therapieangeboten würde einigen vielleicht ein Umzug helfen, einen anderer Lebensentwurf o.ä.

Bevor ich aber weiterargumentiere, möchte ich gleichzeitig auf SleepOverGreenland eingehen, weil ich das (für meine Sicht der Dinge) für elementar wichtig halte:


Ja, es gibt hier einen Verursacher und einen zumindest moralisch Verantwortlichen.

Trotzdem stelle ich mir bei solchen Fragen vor, wie das eigentlich die Menschen machen die Tausendfach auf andere Weise ähnliches Leid ertragen müssen und plötzlichen die Mutter, den Vater, das Kind verlieren. So bitter ein Verlust z.B. durch Krebs ist, diese finanziellen Hilfen gibt es dann auch nicht und die Menschen müssen auch mit diesen Schicksalsschlägen zurecht kommen.

Ich verstehe, was Du meinst und sagen möchtest und möchte solche Verluste natürlich nicht kleinreden,
sehe das aber ein wenig anders:

Bei einem Unfall zu sterben - ist allgemeines Lebensrisiko (des Opfers und der Angehörigen).
Bei einem Unglück zu sterben - ist allgemeines Lebensrisiko
Durch eigene Unachtsamkeit zu sterben - ist allgemeines Lebensrisiko.
Durch Krankheit zu sterben - ist allgemeines Lebensrisiko.
Selbst durch menschliches Versagen (ohne Vorsatz !) zu sterben - ist allgemeines Lebensrisiko, denn wir sind alle nur Menschen und leider machen wir manchmal Fehler.

So tragisch all das für die Toten und ihre Angehörigen ist, es gehört zum kalkulierten Risiko dazu.

Wenn ich ein Kind in die Welt setze, dann ist mir bei aller Hoffnung, daß das niemals so sein möge, bewußt, daß ich dieses Kind durch Krankheit, Unfall oder ein Unglück verlieren könnte, ich denke, darin sind wir uns alle einig.

Wenn aber ein Mensch bewußt und gezielt meine Angehörigen ums Leben bringt oder sogar ermordet, dann ist das - in meiner Wahrnehmung - nochmal eine ganz andere Dimension eines Schmerzes und Verlustes.

Denn auf einmal muß ich zusätzlich zu "normaler Trauer und normalem Schmerz" auch noch Unmenschlichkeit, manchmal sogar Monströsität ins Auge blicken und das ist für mich nochmal eine ganz andere Tragweite des Geschehens.

Mit den von mir beschriebenen/aufgezählten Todesursachen kann man - bei allem verständlichen Schmerz- irgendwann hoffentlich eine gewisse Art von Frieden und "Abschluß" finden, dem Schicksal sind wir alle ausgeliefert, ich frage mich aber ernsthaft, wie man das schaffen soll, wenn einem geliebten Menschen sowas widerfährt wie im Fall L. oder jetzt bei dem Mord am kleinen Jaden, denn das kann ich nicht als Schicksal betrachten.

Da haben sich Menschen zum Richter über Leben und Tod aufgeschwungen und Menschen umgebracht-
diese verständliche Wut, dieser Haß, dieser Schmerz und diese Verzweiflung sind doch noch mal ganz anders als "normale Trauerarbeit".

So würde ich das jedenfalls (so glaube ich) empfinden.


Ich würde mir für ALLE Opfer solcher Gewaltverbrechen weitreichende (auch finanzielle) Hilfen wünschen,
ihr Leben ist schon zerstört genug und ich nehme es einfach nicht so wahr, daß Gier der Grund sein könnte, um um mehr finanzielle Unterstützung zu kämpfen.


L.ubitz´ Suizid mit dem Inkaufnehmen von 149 Toten ist ebenso eine Monströsität, er hätte sich schließlich ganz bequem allein um einen Brückenpfeiler wickeln können, Tabletten nehmen können oder sonstwas Sozialverträgliches. Und das kann auch seine Depression nicht erklären oder entschuldigen.

Vielleicht argumentiere ich so vehement, weil in unserer Welt so vieles über finanzielle Mittel bewertet wird, über Summen und Vergleiche.

Nur teuer ist gut, nur teuer ist wichtig etc. - ich würde mir einfach wünschen, daß eine hohe "Entschädigungssumme" (oder was auch immer, ich argumentiere gerade nicht rational sondern emotional) dem verursachten besonderen Leid und Schmerz solcher Angehöriger Rechnung trägt.

Ich habe in letzter Zeit auch viel darüber nachgedacht, ob oder wie man das praktisch umsetzen könnte.

Ich kenne mich damit zu wenig aus, es ist nur ein Gedanke, falls er also völlig abwegig ist, bitte überschüttet mich nicht mit Häme oder Polemik,
aber wäre es nicht möglich, solche Fälle als Gesellschaft gemeinsam auch z.B. über eine Versicherung abzudecken?

Ähnlich wie eine obligatorische Haftpflichtversicherung o.ä.
Jeder Bürger zahlt einen kleinen Betrag X ein- und Verbrechens-Opfer/u. -Angehörige würden aus einem "Fonds" so entschädigt werden können?


Ich sehe uns alle da in viel größerer Verantwortung, denn solch ein Schicksalsschlag (des Gewaltverbrechens) reißt doch den Menschen emotional wie wirklich komplett den Boden unter den Füßen weg.

Ich gehe sogar noch weiter, auch wenn ich nun wieder verschiedene Faktoren miteinander verbinde.

Aber ich finde es unbegreiflich, daß wir als Gesellschaft akzeptieren und mittragen, daß z.B. Mörder dauerhaft Kosten verursachen,
während wir dann gleichzeitig nicht anerkennen, daß die Opfer solcher Verbrecher auch ein - gesellschaftliches und emotionales Recht haben,
dem Verbrechen entsprechend angemessen (= dem Schmerz und der Ungerechtigkeit und der Unfaßbarkeit) entschädigt zu werden.

Auch da würde ich mir eine andere Rechtslage und ein anderes Bewußtsein wünschen.

Dann hatte man eben "Pech". Es ist unverständlich, dass Airlines die Zeche tragen sollen für die schlechten Entscheidungen ihrer Passagiere. Ein gerechte Entschädigung befindet sich irgendwo zwischen abstrus hohen Forderungen der Passagiere und den abstrus niedrigen Angeboten der Airlines.

Es ist aber auch unverständlich, daß Angehörige, die schon durch den Verlust ihrer Lieben extremes Leid erfahren haben, für die schlechten Entscheidungen eines Konzerns doppelt bestraft werden.

Der Fall L. hat verdeutlicht, daß an einigen Ecken und Enden vieles in Zukunft anders gehandhabt werden muß.

Die Angehörigen (und die Opfer) können am allerwenigsten für die nicht optimalen Prozesse, die der Fall L. aufgezeigt hat.
 
Zuletzt bearbeitet:

weltspion

Erfahrenes Mitglied
16.08.2009
1.195
9
HAM
www.travelwithtorsten.com
Lubitz als Mörder zu bezeichnen, halte ich für gewagt. Zum Zeitpunkt der Tat war er sehr wahrscheinlich schuldunfähig, da mental schwer erkrankt. Wenn denn rechtlich alles in Ordnung war, dann sehe ich eine moralische Schuld bei seinem Arbeitgeber. Er hätte Fürsorge dafür tragen müssen, dass sein Arbeitnehmer nicht erkrankt seinen Dienst ausführt. Das bei den bekannten Umständen zu erreichen, ist sicherlich nicht so einfach. Grundsätzlich finde ich aus moralischen Gründen die hier genannte Idee gut, eine Stiftung mit Kapital auszustatten, die sich des Problems allgemein annimmt und versucht Wiederholungsfälle zu verhindern. Da hätte sicherlich im Verhältnis schon wenig Geld gereicht und der Tod eines Angehörigen bekommt so mehr Sinn, als die bare Zahlung eines emotionslosen Schmerzensgeldes kompensieren kann. In welcher Form darüberhinaus Schadensersatzansprüche gelten, müssen Juristen beurteilen. Das sehe ich davon unabhängig, da ein Hinterbliebener daraus keinen Vorteil zieht.
 
F

feb

Guest
(...)So, jetzt wärst du an der Reihe Fakten zu liefern, aber die waren bei dir bisher knapp bemessen.

Neeneeneeee, das ist den Streitparteien überlassen. Ich bin weder Ermittler, noch Staatsanwalt und auch nicht Richter. Du auch nicht, wenn ich das erwähnen darf. Daher ist dein Verdikt "LH hat schon genug gezahlt" überaus fragwürdig, aber gut - es ist ein Debattenbeitrag.
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
5.165
2.690
FRA
Lubitz als Mörder zu bezeichnen, halte ich für gewagt

"Mord" ist ein Merkmal der Tat, und nicht des Täters. Für den Tatbestand ist es unbedeutend, ob der Täter schuldfähig war. Ein schuldunfähiger Mörder wird allerdings nicht bestraft. Es heißt ja nicht umsonst, schuldunfähig, und nicht etwa tatunfähig.

Rechtskräftig wird der Mord wohl nicht mehr festgestellt, weil es bei uns keine Strafprozesse gegen Tote gibt. Allerdings ist es gängige Praxis, solche Menschen als Mörder zu bezeichnen. Genau wie man z. B. Selbstmordattentäter als Mörder bezeichnet, obwohl es auch in diesen Fällen keine formelle Verurteilung erfolgt.

Er hätte Fürsorge dafür tragen müssen, dass sein Arbeitnehmer nicht erkrankt seinen Dienst ausführt

Oder er hätte auch Fürsorge dafür tragen können, dass sein Arbeitnehmer auch im Falle der Erkrankung keinen Absturz verursachen kann. Es ist einfach fahrlässig, einen einzigen Piloten hinter der gepanzerten Tür zu lassen, wenn man weiß, dass in der Vergangenheit bereits mehrere Piloten in so einer Konstellation Selbstmorde verübten. Für die Fahrlässigkeit ist es nicht notwendig, dass man gegen irgendwelche Vorschriften verstößt, und ich sehe nicht, warum ausgerechnet im Luftverkehr Fahrlässigkeit ohne Haftung möglich sein soll.
 

SleepOverGreenland

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09.03.2009
21.488
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FRA/QKL
Du bist offensichtlich kein Jurist. Daher liegst Du hier (ausnahmsweise) falsch. Da der objektive Tatbestand (die Tötung) und der subjektive Tatbestand (Vorsatz) erfüllt sind, und zudem eine besondere Grausamkeit vorliegt (ohne Grund wird eine so grosse Zahl von unbekannten Personen umgebracht) handelt es sich ganz klar um Mord. Die Frage nach der Schuldunfähigkeit des Täters muss ebenfalls verneint werden. Denn wäre er vermindert zurechnungsfähig oder gar unzurechnungsfähig gewesen, dann hätten die behandeln Ärzte ihn wegen Fremd- oder Selbstgefährdung in eine geschlossene Einrichtung einweisen müssen. Und selbst wenn der Täter vermindert schuldfähig oder schuldunfähig gewesen wäre, so wäre die Tathandlung dennoch als Mord zu qualifizieren; der Täter wäre mangels Schuld aber straffrei ausgegangen oder in den Genuss einer Strafminderung gekommen.
Wollen nun alle potentiell vermindert zurechnungsfähigen Menschen (Stichwort: Schwere Kindheit) in geschlossene Anstalten einweisen?

Nein, ich bin kein Jurist. Ob dem Täter aber bei derart eingeschränkter Schuldfähigkeit (Schwere Depression) ein Vorsatz bei der Tötung posthum nachgewiesen werden kann würde ich zumindest als fraglich erachten. Keiner weiß was dieser Mensch bei der Tat gedacht hat. Keiner weiß, ob ihm die Tragweite seiner Tat wirklich bewusst war. Er wollte seinem Leben ein Ende setzen und seinem Arbeitgeber vermutlich damit schaden. Vielleicht hat er dabei aber nur an das Flugzeug gedacht und nicht an die Menschen.

Nein, ich bin auch kein Psychologe. Aber ich habe im näheren Bekanntenkreis zwei liebe Menschen, die seit vielen Jahren an teils schweren Depressionen leiden. Die Sprunghaftigkeit in der Denkweise dieser beiden lässt mich zweifeln ob man immer wirklich logische Gedanken nachvollziehbar in sich hat. Schwere Depression ist eine fürchterliche Krankheit.
 
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SleepOverGreenland

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09.03.2009
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FRA/QKL
Angehörige sollten lieber selber entscheiden, was für sie gut wäre. Und offenbar finden sie es für sich nicht gut, mit 10,000 EUR abgespeist zu werden.
Wenn du hier mit Argumenten kommen willst solltest du zumindest die Zahlen richtig einstellen. Ansonsten kann man dich nicht ernst nehmen. Wenn du zu faul zum recherchieren bist kannst du die richtigen Zahlen auch hier im Forum in der jüngeren Vergangenheit nachlesen. ;)
 
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TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
2.142
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Berlin (West) - TXL
Neeneeneeee, das ist den Streitparteien überlassen. Ich bin weder Ermittler, noch Staatsanwalt und auch nicht Richter. Du auch nicht, wenn ich das erwähnen darf. Daher ist dein Verdikt "LH hat schon genug gezahlt" überaus fragwürdig, aber gut - es ist ein Debattenbeitrag.
Ja, so macht man das, wenn man keine Argumente hat. Hat man eher selten, dass jemand so offen zugibt, dass er gar nicht diskutieren, sondern einfach nur etwas trollen möchte. Hat was vom Altkanzler Schröder: "Verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen, meine Meinung steht fest."
Ich habe deine gestellten Fragen beantwortet, du kommst der Aufforderung Fakten für deine Aussagen zu liefern nicht nach. Deshalb gehe ich mal einfach davon aus, dass du nur etwas blubbern wolltest und so die Richtigkeit deiner Aussagen eh nicht wichtig ist. Ist aber ja auch eine notwendige Kernkompetenz für die Ausübung deines Berufs.

Allerdings ist es gängige Praxis, solche Menschen als Mörder zu bezeichnen.
Wenn man Bild-Leser ist, geht das in Ordnung.
 

HB2174

Erfahrenes Mitglied
02.04.2014
1.635
12
ZRH
Wie kann es geschmacklos sein, in einer Signatur gültige Angebote eines Luftfahrtkonzerns zu erwähnen?

Es sei denn, eines der Angebote ist auch geschmacklos ;)

für mich ist das eher selektives Zitieren ;-) Das Schmerzensgeld mag ja 10k€ sein, aber die tatsächlichen Leistungen sind doch höher:

Die Lufthansa beruft sich auf eine Reihe von Leistungen, die sie bereits gezahlt hat. Neben den 10.000 Euro Schmerzensgeld für die Hinterbliebenen hat das Unternehmen den Angehörigen pro Opfer 50.000 Euro Soforthilfe gezahlt - rund 30.000 Euro mehr als vorgeschrieben. Hinzu kommen 25.000 Euro, die jeder Familie wegen der erlittenen Todesangst der Passagiere gesetzlich zustanden. Zwischen diesen Zahlungen und der Höhe des eigentlichen Schmerzensgeldes besteht allerdings juristisch gesehen kein Zusammenhang.
Die Lufthansa teilte dem WDR mit, dass ihr Angebot "nach deutschem Recht in Summe über den rechtlich geschuldeten Beträgen zur Entschädigung von Hinterbliebenen" liege und sich pro Opfer schon jetzt in den meisten Fällen auf über 100.000 Euro summiere. Zudem werde in jedem Einzelfall individuell geprüft, welche weiteren berechtigten Ansprüche - auch Schmerzensgeldansprüche - bestünden.

Quelle
 
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F

feb

Guest
Ja, so macht man das, wenn man keine Argumente hat. Hat man eher selten, dass jemand so offen zugibt, dass er gar nicht diskutieren, sondern einfach nur etwas trollen möchte. Hat was vom Altkanzler Schröder: "Verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen, meine Meinung steht fest."
Ich habe deine gestellten Fragen beantwortet, du kommst der Aufforderung Fakten für deine Aussagen zu liefern nicht nach. Deshalb gehe ich mal einfach davon aus, dass du nur etwas blubbern wolltest und so die Richtigkeit deiner Aussagen eh nicht wichtig ist. Ist aber ja auch eine notwendige Kernkompetenz für die Ausübung deines Berufs....

Deine persönlichen Anwürfe stecke ich weg. Nett ist dein Ansatz, du hättest alle "Fragen" beantwortet. Deine Behauptung, LH hätte schon mehr an Leistungen an Geschädigte und Hinterbliebene geleistet, als sie rechtlich zu erbringen hätte, steht unverändert im Zweifel. Daher: Wie und weshalb bist du qualifiziert zu beurteilen, dass die bisherigen Leistungen der LH mehr als genügend sind? Bist du an dem Regulierungsprozess beteiligt? Kennst du die Höhe der jeweiligen Ansprüche? Oder plapperst du bar jeder Kenntnis einfach nur "alles ist bezahlt"?
 
F

feb

Guest
"Mord" ist ein Merkmal der Tat, und nicht des Täters. Für den Tatbestand ist es unbedeutend, ob der Täter schuldfähig war. Ein schuldunfähiger Mörder wird allerdings nicht bestraft. Es heißt ja nicht umsonst, schuldunfähig, und nicht etwa tatunfähig.

Rechtskräftig wird der Mord wohl nicht mehr festgestellt, weil es bei uns keine Strafprozesse gegen Tote gibt. Allerdings ist es gängige Praxis, solche Menschen als Mörder zu bezeichnen. Genau wie man z. B. Selbstmordattentäter als Mörder bezeichnet, obwohl es auch in diesen Fällen keine formelle Verurteilung erfolgt.

Oder er hätte auch Fürsorge dafür tragen können, dass sein Arbeitnehmer auch im Falle der Erkrankung keinen Absturz verursachen kann. Es ist einfach fahrlässig, einen einzigen Piloten hinter der gepanzerten Tür zu lassen, wenn man weiß, dass in der Vergangenheit bereits mehrere Piloten in so einer Konstellation Selbstmorde verübten. Für die Fahrlässigkeit ist es nicht notwendig, dass man gegen irgendwelche Vorschriften verstößt, und ich sehe nicht, warum ausgerechnet im Luftverkehr Fahrlässigkeit ohne Haftung möglich sein soll.

Dein Geplappere ist schwer erträglich, sorry. Aus der Lektüre deiner hiesigen Beiträge kann ich schließen, dass du von der Juristerei so viel Ahnung hast wie ich von der tatsächlichen Führung eines Verkehrsflugzeuges, also exakt Nullkommanull. Bitte komme mir jetzt nicht mit dem gMV.

Dein Post verursacht bei einem Juristen einfach nur Bauchweh. Ein Strafverfahren gegen den Copiloten und ein Urteil gegen diesen wird es entgegen deinem Post nicht nur "wohl" nicht mehr geben, sondern definitiv nicht mehr. Gegen Tote gibt es kein Ermittlungs-/ Strafverfahren und der Sinn dessen wird dir bei größtmöglicher Anspannung des Gehirnmuskels vielleicht auch deutlich werden.

Der Rest deines Post ist....ich erspare dem Forum meine Gedanken.

Deine Beiträge im Forum lese ich mit Interesse und Wohlwollen und Achtung. Auf das juristische Eis, das empfehle ich dir dringend, solltest du dich aber nicht begeben.
 

TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
2.142
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Berlin (West) - TXL
Deine persönlichen Anwürfe stecke ich weg. Nett ist dein Ansatz, du hättest alle "Fragen" beantwortet.

Deine ursprüngliche Frage lautete ja:
Der Umfang der rechtlichen Verpflichtung ist doch gerade der Streitpunkt! Woher stammt deine Beurteilung?
Wie du hier nachlesen kannst, habe ich dir diese Frage beantwortet.

Deine Behauptung, LH hätte schon mehr an Leistungen an Geschädigte und Hinterbliebene geleistet, als sie rechtlich zu erbringen hätte, steht unverändert im Zweifel. Daher: Wie und weshalb bist du qualifiziert zu beurteilen, dass die bisherigen Leistungen der LH mehr als genügend sind? Bist du an dem Regulierungsprozess beteiligt? Kennst du die Höhe der jeweiligen Ansprüche? Oder plapperst du bar jeder Kenntnis einfach nur "alles ist bezahlt"?
Die Fragen habe ich dir schon beantwortet. Und man kann natürlich auch Zweifel an meiner Äußerung hegen. Vielleicht ist dir die Aussage auch nur zu absolut und nicht deutlich genug als Meinung gekennzeichnet. Das ist hier ein Diskussionsforum, in dem man Meinungen äußern darf. Schön wäre nur Zweifel die man äußert, auch zu begründen. Deshalb an dich die Frage: welche begründeten Zweifel gibt es denn, dass LH seine rechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt hat? Und welche laufenden Verfahren vor Gerichten gibt es, wo die rechtliche Verpflichtungen zum Schmerzensgeld noch geklärt werden müssten? Die Frage habe ich übrigens schon mal gestellt. Mal sehen, ob du sie diesmal beantwortest.
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
5.165
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Wenn du hier mit Argumenten kommen willst solltest du zumindest die Zahlen richtig einstellen.

Laut allen Artikeln, die ich gelesen habe, hat Lufthansa 10.000 EUR Schmerzensgeld angeboten, und zwar für den Schmerz, den Angehörige durch den Verlust erlitten haben - ist es falsch? In meiner Signatur rede ich auch nur vom "Schmerzensgeld" und nicht von der "Summe aller Zahlungen".

Dass neben dem Schmerzensgeld auch andere Zahlungen geflossen sind (insbesondere der vererbte Schadenersatz an Passagiere selbst) ändert daran nichts. Schließlich wenn jemand mit einem LKW bei einem Unfall Dein Haus und Dein Auto zerstört, muss er sowohl den Schaden am Haus als auch den Schaden am Auto begleichen. Und er kann sich nicht damit herausreden, dass Du schon so viel Geld fürs Haus bekommst, dass eine angemessene Entschädigung fürs Auto nicht mehr notwendig ist.