AB: AB: Börsenkursentwicklung & Insolvenzdiskussion (aus "Etihad steigt bei AB ein")

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GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.160
484
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Es geht doch mittlerweile gar nicht mehr darum, ob AB Insolvenz anmeldet oder nicht.

Es geht darum, dass die letzten verbliebenen LH Fan Boys hier ihre Chance schwinden sehen, ihren auf Eis gelegten Rotkäppchen endlich öffnen zu können.

Dumm nur, daß die Marktanteile nicht an LH selbst sondern an Chickenwings gehen...:p
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Es geht doch mittlerweile gar nicht mehr darum, ob AB Insolvenz anmeldet oder nicht.

Es geht darum, dass die letzten verbliebenen LH Fan Boys hier ihre Chance schwinden sehen, ihren auf Eis gelegten Rotkäppchen endlich öffnen zu können.

Na und die AB Fanboys können schon mal schauen was der Sekt auf dem nächsten Tuifly Flug kostet und was man mit seinen TB Punkten und Status dann noch so sinnvolles anfangen kann.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Ist sie ja erstmal nicht. Das wurde jetzt schon mehrfach geschrieben, stimmt aber nicht. Im Gegenteil: Für die Hälfte (ok, eher ein Drittel) der Flotte wurden zunächst einmal die Einnahmen für die nächsten Jahre gesichert. Was danach passiert? Vielleicht werden in 6 Jahren die Flugzeuge ganz an LH abgegeben, vielleicht aber auch zurückgenommen und wieder selbst geflogen. Letzteres mag aus heutiger Sicht unwahrscheinlich sein, aber - in diesem schnellebigen Geschäft - wer weiß?

Das ist doch Augenwischerei da die Flugzeuge ja ohnehin nicht AB gehören, und wenn es tatsächlich so sein sollte das AB mit der Weitergabe der Flieger an LH/EW mehr verdient als wenn sie diese selber betreiben dann kann sich vom Verhandlungsgeschick der Araber durchaus beeindrucken lassen bzw. ist verwundert das LH damit dann noch Geld verdienen will.
 

qnibert

Erfahrenes Mitglied
13.06.2010
324
0
Ist nicht mein persönlicher Glaube - Überschuldung ist erstmal ein Insolvenzgrund - das ist ein Fakt, und eine überschuldete Firma ist damit zunächst als "Insolvent" zu bezeichnen - es folgt die Fortführungsprognose - damit ist man raus aus der Nummer (aber auch nur wenn man später nicht doch tatsächlich Insolvenz anmelden muss).

Da wirst du dich wohl noch einmal mit deiner Koryphäe zusammensetzen müssen, denn du bringst leider schon begrifflich einiges durcheinander. Insolvent ist eine Person, wenn sie zahlungsunfähig ist, also unmittelbar zu leistende Verpflichtungen nicht erfüllen kann. Bei einer juristischen Person kann auch die Überschuldung ein Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sein, in dessen Verlauf sich eine Insolvenz herausstellen kann. Zu schreiben, dass eine überschuldete Firma "zunächst als insolvent zu bezeichnen ist", ist - sorry für die Deutlichkeit - Humbug. Du reimst dir da Dinge zurecht, die du offenkundig nicht komplett verstanden hast und kommst dementsprechend zu Schlussfolgerungen, die nicht zulässig sind. Das mündet dann - wie zuletzt auch beim Begriff der Zerschlagung, den du beharrlich falsch verwendet hast, obwohl dir die korrekte Bedeutung mehrfach erklärt wurde - leider regelmäßig darin, dass du dich auf die Position zurückziehen musst, du hättest einen Begriff ja lediglich in einem entfernteren Sinne verwandt. Das ist auf Dauer in einer sachlichen Diskussion wenig konstruktiv.

Du kannst da auch nicht wissen wie intensiv ich mich mit dem Thema beschäftige, mein Interesse ist tatsächlich persönlicher Natur, weil ich eben gewisse Erfahrungen mit einem Insolvenzverwalter machen musste - und mich da eben auf die Auslegung der Regeln durch diesen und durch die Gerichte gewundert habe. Beraten wurde ich in der Angelegenheit von einem der renommiertesten deutschen Insolvenzrechtler - ich denke das dieser mir gut einige Grundlagen in der Sache vermitteln konnte.

Jemanden zu kennen, der ein Experte ist, macht einen selbst eben mitnichten zu einem solchen, wie man sehen kann. Einige Grundlagen konnte er dir offenbar nicht erfolgreich vermitteln.

Ansonsten ärgert mich an der Angelegenheit der Fakt das am Bsp. AB eben ganz klar deutlich wird das viel Geld hilft um sich in D nicht den rechtlichen Konsequenzen seiner Handlungen stellen zu müssen.

Das ist vollkommen legitim. Du kannst dich über alles ärgern, was du gerne möchtest, so wie jeder andere Mensch das auch darf. Daraus wird dann aber noch lange kein Recht. Im Insolvenzrecht geht es grundsätzlich darum, Dritte vor (weiterem) Schaden zu beschützen, weswegen eben auch eine Überschuldung für sich genommen eben kein hinreichender Insolvenzgrund ist, sondern dann zu einer solchen führen kann, wenn zu befürchten steht, dass sich eine Zahlungsunfähigkeit oder eben auch Insolvenz daraus wahrscheinlich ergeben wird. Aber die von dir beschworenen "rechtlichen Konsequenzen der Handlungen" sind eben momentan nicht zu tragen, weil momentan offenbar kein Insolvenzgrund vorliegt.
 
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GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.160
484
Das ist doch Augenwischerei da die Flugzeuge ja ohnehin nicht AB gehören,

Das ist richtig, aber sie haben nun einmal die Leasingzahlungen an der Backe, insofern wäre es schon wichtig, diese plus die operativen Kosten abgedeckt zu haben.

und wenn es tatsächlich so sein sollte das AB mit der Weitergabe der Flieger an LH/EW mehr verdient als wenn sie diese selber betreiben dann kann sich vom Verhandlungsgeschick der Araber durchaus beeindrucken lassen bzw. ist verwundert das LH damit dann noch Geld verdienen will.

So wie ich die Sache verstanden habe (man möge mich korrigieren) geht es nicht darum, daß EW pro Blockstunde mehr zahlt, als AB selbst verdienen könnte. Sondern darum, daß EW die Maschinen über's Jahr besser auslasten kann, also auf's Jahr gerechnet mehr Stunden fliegt, als AB das kann, weil AB anscheinend Maschinen im Winter herumstehen hat, weil sie sie nicht auslasten kann.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Im Insolvenzrecht geht es grundsätzlich darum, Dritte vor (weiterem) Schaden zu beschützen, weswegen eben auch eine Überschuldung für sich genommen eben kein hinreichender Insolvenzgrund ist, .

Es gibt zwei Insolvenzgründe:

Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung beide führen zum Insolvenzantrag - letzteren kann man mit der Fortführungsprognose überwinden.
 

qnibert

Erfahrenes Mitglied
13.06.2010
324
0
Falsch! Die Überschuldung im Sinne der InsO setzt eine rechnerische Überschuldung und eine negative Fortführungsprognose voraus.
Bilanzielle Überschuldung ist im Übrigen ungleich einer Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Falsch! Die Überschuldung im Sinne der InsO setzt eine rechnerische Überschuldung und eine negative Fortführungsprognose voraus.
Bilanzielle Überschuldung ist im Übrigen ungleich einer Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne.

Falsch zumindest nach meiner Erfahrung, wäre froh gewesen wenn der Insolvenzverwalter und das Gericht es so gesehen hätten wie du, hat mich als Gesellschafter viel Geld gekostet.

Da die Anfechtungen des Insoverwalters durchgegangen sind, da er die positive Fortführungsprognose erfolgreich angegriffen hat.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.160
484
Da die Anfechtungen des Insoverwalters durchgegangen sind, da er die positive Fortführungsprognose erfolgreich angegriffen hat.

Liest sich für mich so, daß schlicht die Auffassungen zur Fortführungsprognose divergierten, aber nicht, daß die Überschuldung allein ausgereicht hätte.
 

qnibert

Erfahrenes Mitglied
13.06.2010
324
0
Es tut mir leid, dass du offenbar viel Geld verloren hast, und deine Erfahrung in allen Ehren, aber der Ansatz, die rechtlichen Anforderungen an den Überschuldungstatbestand aus einer - hier allen außer dir vollkommen unbekannten - Einzelentscheidung ableiten zu wollen, ist ein Holzweg. Die Gründe für das Scheitern deines Antrags(?) können vielfältig sein.

Lies bitte zunächst einmal Kommentare zum modifizierten zweistufigen Überschuldungstatbestand, bevor du weiter deine Interpretationen als Wissen verkaufst. Andernfalls ist eine Diskussion darüber sinnlos.
 

Julian

Erfahrenes Mitglied
28.06.2010
1.746
1
Es tut mir leid, dass du offenbar viel Geld verloren hast, und deine Erfahrung in allen Ehren, aber der Ansatz, die rechtlichen Anforderungen an den Überschuldungstatbestand aus einer - hier allen außer dir vollkommen unbekannten - Einzelentscheidung ableiten zu wollen, ist ein Holzweg. Die Gründe für das Scheitern deines Antrags(?) können vielfältig sein.

Lies bitte zunächst einmal Kommentare zum modifizierten zweistufigen Überschuldungstatbestand, bevor du weiter deine Interpretationen als Wissen verkaufst. Andernfalls ist eine Diskussion darüber sinnlos.

Solche haarspaltenden Diskussionen sind müssig.

Ohne Etihad hätte AB bereits vor 2-3 Jahren den Insolvenzantrag gestellt.

Und Etihad ist nur noch dabei, weil seitens der Gerichte/Politik die Codeshare-Flüge weiter legitimiert sind, obwohl sie nach menschlichem Ermessen inkorrekt sind. Ob das auch nach der geplanten Aufspaltung noch so der Fall sein wird ist mehr als fragwürdig.

Mit AB wird seit Jahren eine schon verweste Leiche am Leben erhalten, Definition einer Insolvenz hin oder her. Ein mittelständisches Unternehmen wäre bei diesen Strukturen schon längst wegen Insolvenzverschleppung vor den Kadi gezogen worden.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.160
484
Solche haarspaltenden Diskussionen sind müssig.

Ohne Etihad hätte AB bereits vor 2-3 Jahren den Insolvenzantrag gestellt.

Würde, wollte, wäre, dürfte. :blah: Langweilt Dich das nicht langsam selbst? :sleep: Fakt ist: Nichts von dem, was Du prognostiziert hast, ist eingetreten. Warum, wieso, weshalb, interessiert nicht.

Und Etihad ist nur noch dabei, weil seitens der Gerichte/Politik die Codeshare-Flüge weiter legitimiert sind, obwohl sie nach menschlichem Ermessen inkorrekt sind.

Immer wieder lustig, wenn sich Leute anmaßen, sie stünden über den Gerichten... :rolleyes:

Ein mittelständisches Unternehmen wäre bei diesen Strukturen schon längst wegen Insolvenzverschleppung vor den Kadi gezogen worden.

Nicht, wenn es z.B. einen Eigentümer hätte, der jederzeit Geld nachschiessen kann. Das wäre bei einem Mittelständler sogar noch viel leichter, da es dort solche Scherze wie das LuftNaSiG nicht gibt. Und es ist eben nicht das selbe, ob man solches Backing hat oder nicht hat, theoretisch schon nicht, und praktisch erst recht nicht.
 

qnibert

Erfahrenes Mitglied
13.06.2010
324
0
Solche haarspaltenden Diskussionen sind müssig.

Ohne Etihad hätte AB bereits vor 2-3 Jahren den Insolvenzantrag gestellt.

Und Etihad ist nur noch dabei, weil seitens der Gerichte/Politik die Codeshare-Flüge weiter legitimiert sind, obwohl sie nach menschlichem Ermessen inkorrekt sind. Ob das auch nach der geplanten Aufspaltung noch so der Fall sein wird ist mehr als fragwürdig.

Mit AB wird seit Jahren eine schon verweste Leiche am Leben erhalten, Definition einer Insolvenz hin oder her. Ein mittelständisches Unternehmen wäre bei diesen Strukturen schon längst wegen Insolvenzverschleppung vor den Kadi gezogen worden.

Und hätte meine Tante Eier, wäre sie mein Onkel.

Dass du Feinheiten und Differenzierung eher als Ballast erachtest, beweist du ja bereitwillig in so gut wie jedem deiner Beiträge hier im Thread. Bitte sei aber anderen nicht böse, dass in ihrem Weltbild außer Schwarz und Weiß noch einige Nuancen mehr existieren und sie sich auch darüber auseinandersetzen. Nicht jeder ist darauf angewiesen, sich durch radikale Schematisierung einen festeren Halt verschaffen.
 

hopstore

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
4.099
2
TXL
Ich bin mal gespannt wann sie die Koryphäe Pichler in die Wüste schicken. In der Atacama gäbe es vielleicht noch eine Airline zu sanieren.

Ich glaube wenn man ihn machen lassen würde, wie er wollte, wäre er auch der richtige Mann dafür. Nur lässt man ihn halt nicht, weil der Teil von AB, der in der Lage für positive Entwicklung wäre, liegt eben null im Interesse von Ethiad, die eigentlich nur nen Feeder in die Wüste brauchen - was genau der Teil ist, den AB nie wirtschaftlich darstellen kann.

Wurde seine Konzept nicht kurz nach Antritt gleich von Hogan kassiert?
 
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Julian

Erfahrenes Mitglied
28.06.2010
1.746
1
Würde, wollte, wäre, dürfte. :blah: Langweilt Dich das nicht langsam selbst? :sleep: Fakt ist: Nichts von dem, was Du prognostiziert hast, ist eingetreten. Warum, wieso, weshalb, interessiert nicht.



Immer wieder lustig, wenn sich Leute anmaßen, sie stünden über den Gerichten... :rolleyes:



Nicht, wenn es z.B. einen Eigentümer hätte, der jederzeit Geld nachschiessen kann. Das wäre bei einem Mittelständler sogar noch viel leichter, da es dort solche Scherze wie das LuftNaSiG nicht gibt. Und es ist eben nicht das selbe, ob man solches Backing hat oder nicht hat, theoretisch schon nicht, und praktisch erst recht nicht.

Ein ganz schlechter Stil von dir, lieber Goldeneye!

Das Thema Codeshare war hier lang und breit Diskussionsbestand. Seinerzeit noch mit einer kompletten AB. Jetzt sprechen wir von einem möglichen kleinen Teil, welcher fast ausschliesslich Zubringerdienst für Etihad erbringen soll. Wenn schon damals die Gerichte/Politik kaum zu dem Entscheid einer Legitimation der Codeshare-Flüge zu bewegen waren, wie soll es dann jetzt erst sein?

Für mich sind und bleiben die laufenden Maßnahmen bei AB nur noch ein letztes Aufbäumen einer bereits verwesten Leiche.
 

juliuscaesar

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12.06.2014
20.316
18.075
FRA
meiner Meinung nach ergibt die saubere Trennung in
-Touristiksparte mit Air Berlin + Tui + Air Berlin op. by Tui + Etihad
-point-to-point an LH / Eurowings mit moderaten Wet-Lease raten
-Konzentration der Rest-Air Berlin auf DUS/BER -> USA , AUH und ein paar City Zielen
sehr viel Sinn für alle Beteiligten.

Der Aktienkurs zeigt auch einen LEICHTEN Optimismus der Anleger, mit einem Plus von 5%-10% in den letzten Tagen.

Falls Air Berlin die Wende schafft, könnte man bei einem jetzigen Einstieg sein Geld vervielfachen.

Beispiel: die ähnlich große Finnair im Vergleich zu Air Berlin ist etwa 5 bis 10 mal so viel wert wie Air Berlin und die machen auch nichts anderes, als ein paar lukrative Langstrecken nach USA und Nord-Asien + Zubringer.
 

Luftikus

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08.01.2010
24.324
10.218
irdisch
Die haben aber die Top-Lage im Norden nach Asien und auf einigen Strecken direkt-kurze Routen, die andere nicht haben. Eine zweite Finnair sehe ich in ab nicht.
 

juliuscaesar

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12.06.2014
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FRA
eine zweite Finnair wird aus AB nach Asien auch ganz sicher nicht, schon allein wegen EY. Nach Westen sieht das Ganze aber anders aus. Nochmal zum Wert der Aktien: Finnair: 568,92 Mio. Euro aktuell ; AB: 87,02 Mio Euro
 

juliuscaesar

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12.06.2014
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FRA
DUS-JFK 8:20h laut Flugplan
HEL-JFK 8:40h laut Flugplan

und ich als Frankfurter sage, dass Düsseldorf ein größeres Einzugsgebiet hat, als Helsinki :p

bei Finnair darf man aber nicht vergessen, dass die so weit ich weiß im lukrativen Transatlantik-Joint Venture mit AA, BA, IB sind und sich auf diese Weise sichere und hohe Einnahmen besorgt haben...
 
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pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Ohne Etihad hätte AB bereits vor 2-3 Jahren den Insolvenzantrag gestellt.

Das mag stimmen, ist aber insolvenzrechtlich so belanglos wie die Bemerkung, dass die Deutsche Bank ohne ihre Aktionäre kein Eigenkapital hätte oder dass Martha's Friseursalon ohne den Kontokorrentkredit von Marthas Hausbank die Miete nicht pünktlich zahlen könnte.

EY hat offenbar - aus welchen Motiven auch immer - in den vergangenen Jahren dafür gesorgt, dass AB ausreichend liquide Mittel zur Verfügung standen, um die jeweils fälligen Verbindlichkeiten zu bedienen (= keine Zahlungsunfähigkeit i.S.d. § 17 InsO) und um eine positive Cashflow-Prognose für das laufende und folgende Geschäftsjahr auszuweisen (= keine Überschuldung i.S.d. § 19 InsO).

Auf welchem Wege EY das getan hat - Eigenkapital, Darlehen, Rangrücktritte in Bezug auf bestehende Forderungen, Patronatserklärungen usw. -, kann hier im Einzelnen keiner sagen und spielt auch keine Rolle, solange genügend Geld fließt. Da es an der Zahlungsfähigkeit von EY bislang keine Zweifel gibt, könnte das Spiel ewig so weitergehen. Von Insolvenzverschleppung keine Spur, denn alle externen Gläubiger werden ja ohne Ausfall bedient. Es ist nicht verboten, ein nicht ertragsfähiges Unternehmen am Leben zu erhalten.

Insolvenzrechtlich interessant wird es erst, wenn EY den Geldhahn abdreht. Dann kann sehr schnell Schluss sein mit der positiven Fortführungsprognose für AB, und dann (erst dann!) macht die bilanzielle Überschuldung den Weg zum Insolvenzgericht zwingend. Nicht auszuschließen ist freilich, dass auch das Management eines Großunternehmens in dieser Situation genau das tut, was 90% der Kleinunternehmer tun: Weiterwurschteln bis zur Zahlungsunfähigkeit. Dann kommt der Insolvenzantrag eben wie üblich von Gläubigerseite.
 
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