Julian braucht man eigentlich gar nicht zu antworten, weil es sowieso sinnlos ist, aber ich möchte vermeiden, daß das obenstehende irgendjemand liest und womöglich noch glaubt.
An dem obenstehenden Beitrag ist so ziemlich alles falsch. Bemerkenswert, wie viele Fehler man in so wenige Sätze einbauen kann. Zunächst einmal: "Die" Hybrid-Anleihe gibt es nicht, es empfiehlt sich schon, einen Blick in den jeweiligen Prospekt zu werfen, was Julian offensichtlich nicht getan hat.
Eine einseitige Fälligkeit gibt es natürlich überhaupt nicht, wie denn auch? Was Julian hier wohl meint (aber nicht gesagt hat) ist ein einseitiges Kündigungsrecht der Anleihe. Das gibt es hier in der Tat, und zwar auf Seiten des Emittenten, aber warum sollte er davon Gebrauch machen? Das wäre ja widersinnig. Ebenso widersinnig wäre es, die Zinszahlung auszusetzen, wenn eine Dividende gezahlt wird. Es ist genau umgekehrt: Sofern eine Dividende gezahlt wird, kann die Zinszahlung nicht ausgesetzt werden. Hier wird keine Dividende gezahlt, insoweit wäre der Weg aus dieser Perspektive für eine Zinsaussetzung also frei. Eine Aufschiebung von Zinszahlungen gibt es bei manchen Anleihen, bei manchen aber nicht. Im vorliegenden Fall gibt es sie nicht.
Also: Setzen, 6, alles falsch.