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Flüge wird wohl eine andere Airline übernehmen. Nur ob zu den gebuchten Terminen/Uhrzeiten?
Würde die Finger davon lassen.
....schoen waers ..... wenn noch buchen, dann mit Mietwagen oder Hotel = Sicherungsschein ....
Flüge wird wohl eine andere Airline übernehmen. Nur ob zu den gebuchten Terminen/Uhrzeiten?
Würde die Finger davon lassen.
So ist es. Müsste überall in der EU so klappen...
Was würde bei einer Air Berlin Insolvenz eigentlich mit den gebuchten Flügen passieren für nächstes Jahr? Im worst case wäre das Geld wahrscheinlich weg, oder?
Insolvenz und Einstellung des Flugbetriebs sind aber zwei Paar Schuhe. Hier wird ja mal wieder eine solche Panik betrieben.
Vergleiche dagegen:"Kreditkartenzahlung = Geld zurück?
Widersprechen kann man nur, wenn die Zahlung der Fluggesellschaft noch nicht gutgeschrieben worden ist, also noch nicht auf deren Konto verbucht wurde
Vergleiche dagegen:
http://ec.europa.eu/consumers/ecc/docs/chargeback_report_en.pdf
https://stripe.com/blog/why-some-businesses-arent-allowed
https://www.theguardian.com/money/2008/nov/02/airlines-sterling-money-back-visa
Visa Europe Rules zum Chargeback Reason Code 30
Gerade
ist kompletter Unsinn.
Deutsche Karten sind lefiglich zahlungskarten, die am Monatsende voll beglichen werden.
Creditcard vs. Chargecard - aber die Zahlungskartenfreaks hier raffen nicht...
Und inwiefern ändert die Abrechnungsart die Chargebackbestimmungen der Schemes?Creditcard vs. Chargecard - aber die Zahlungskartenfreaks hier raffen nicht das es unterschiedlich läuft selbst wenn überall Visa drauf steht. Auch wenn die meisten deutschen Karten in der Zwishenzeit Teilzahlungen zulassen (und somit scheinbar Kredit gewähren) ändert das eben nichts daran das wir in D in der Regel Chargecards haben.
Fahr doch mal ein bisschen runter. Diese dauernde Polemik ist ja zum K....en.
Vielleicht solltest du dir mal ein paar Tage Abstinenz vom Forum verordnen, um etwas Abstand zu dem Thema AB zu gewinnen und nicht immer alles so verbissen zu nehmen.
Lastschrift würde sicher besser gehen, solange die Insolvenz innerhalb der Widerspruchsfrist stattfindet.
Und inwiefern ändert die Abrechnungsart die Chargebackbestimmungen der Schemes?
Explizit nicht gesprochen wird hier von den gesetzlichen Rechte die Inhaber in einigen Ländern exklusive Deutschland haben (z.B. bei Kredit-Zahlung in UK)
Kann ich vom der Kreditkartenbank die Rückzahlung verlangen, wenn der Flug nicht stattfindet?
Die Kreditkarten übernehmen für die gekauften Leistungen nach ihren AGB keine Haftung. Da aber die Zahlung durch Kreditkarte juristisch "lediglich ein Zahlungsversuch (Leistung erfüllungshalber) des Kunden ist, tritt Erfüllung erst dann ein, wenn sich der Gläubiger aus dem erfüllungshalber Geleisteten befriedigt hat (Führich, Wirtchaftsprivatrecht, 10. Aufl., Rn. 422)". Übersetzt aus dem Juristendeutsch heisst dies, der Kunde kann bei seiner Kreditkartenbank so lange widersprechen, wie die Zahlung noch nicht auf dem Konto der Airline gutgeschrieben ist. Ab Insolvenzantrag darf die Airline jedoch keine Zahlungen mehr annehmen. Daher rate ich, die Erstattung des Gezahlten bei der Kreditkartenbank bzw. bei dem Reisevermittler - der für die Bank den Zahlungsversuch entgegengenommen hat - so schnell wie möglich zu beantragen, da möglicherweise die Forderung der Bank noch nicht der Airline in Rechnung gestellt wurde.
Klar der Insolvenzverwalter wird die Rolle vom Scheich übernehmen und der unrentable Flugbetrieb wird weitere Jahre aufrecht erhalten........................
Hier wird immer weiter geträumt.
Unrentabel scheint mir nicht der Flugbetrieb zu sein, sondern AB (wegen der Schulden, der LTU-Verträge, der TUI-Verträge, der im Winter ungenutzten Maschinen, der....).
Der Post hat rein gar nichts mit AB zu tun gehabt. Vielleicht solltest du einfach ein wenig an das Christkind denken und mal ein wenig Abstand zu deiner fatalen Beziehung zu AB bekommen?
Verbissen nehme ich einen Haufen Kinder die in diesem Forum die ganze Zeit Dinge posten die nicht der Realität entsprechen.
So ist es. Müsste überall in der EU so klappen...
...Wir können Ihren Einspruch zur Prüfung an die Vertragsbank des Unternehmens weiterleiten, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: ...
Der Anspruch wird aber wie geschrieben beim Acquirer von AirBerlin eingereicht, nicht bei AirBerlin.Und jetzt sind wir genauso schlau wie vorher.
Ich mache mir an der Stelle eigentlich keine Sorgen. Aber:
TINLA und INAL: Es dürfte klar sein, daß man - wenn man für eine Leistung bezahlt hat, und diese Leistung nicht erbracht wurde - Anspruch darauf hat, sein Geld zurückzubekommen. Ob dieser Anspruch in der realen Welt durchsetzbar ist, wenn beim Verpflichteten nichts zu holen sein sollte, steht auf einem anderen Blatt.
Der Anspruch wird aber wie geschrieben beim Acquirer von AirBerlin eingereicht, nicht bei AirBerlin.
Und die sollten ja noch Geld haben.
... Es dürfte klar sein, daß man - wenn man für eine Leistung bezahlt hat, und diese Leistung nicht erbracht wurde - Anspruch darauf hat, sein Geld zurückzubekommen. Ob dieser Anspruch in der realen Welt durchsetzbar ist, wenn beim Verpflichteten nichts zu holen sein sollte, steht auf einem anderen Blatt.
Ach dieses Stilmittel ist so alt wie die schlechte Debatte - Form über Inhalt zu setzen und die Fakten ignorieren (ob Robe oder Turnschuh, langhaarig oder ungepflegt - immer das gleiche) - wenn einem nichts mehr einfällt und man selber keinen Inhalt zu bieten hat dann eben so. So wie es aussieht habe ich wohl mit der (strittigen) positiven Fortführungsdebatte schon recht - sonst würde man jetzt wohl eher Julians Wunsch entsprechen - als nach einer Möglichkeit zu suchen die ca. 1 Mrd. Euro Schulden zu egalisieren. Das Anfechtungen zu befürchten sind haben ja auch andere hier.Die unsinnige Behauptung des hier in ............ Die falsche Verwendung von Fremdwörtern, deren Bedeutung man offenbar nicht verstanden hat, wirkt in Verbindung mit grundschulreifer Orthographie und Interpunktion übrigens recht schnell (unfreiwillig) komisch.
ubeleidigend angehst ("Freaks", "raffen nicht", "Kinder"), ist unangemessen und unsachlich, zumal wenn von dir zu dem Thema zuvor kein Inhalt und nur Polemik (hier und hier) zu lesen war. Fehlt es dir im realen Leben auch an angemessenen Umgangsformen oder gibst du die nur vor dem Betreten des Internets an der Garderobe ab?
Immerhin wurdest du für deine teilweise wiederholt falschen Vorträge deines rudimentären Wissens zum Insolvenzrecht (insbesondere deiner Irrtümer zur Fortführungsprognose) hier auch nicht beleidigt.