AB: AB: Börsenkursentwicklung & Insolvenzdiskussion (aus "Etihad steigt bei AB ein")

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Rambuster

Guru
09.03.2009
19.551
239
Point Place, Wisconsin
So ist es. Müsste überall in der EU so klappen...

"Kreditkartenzahlung = Geld zurück?
In einigen Foren liest man immer wieder, man solle die Zahlung doch von seiner Kreditkarte zurückbuchen lassen. Dafür müsse man ja nur der Zahlung widersprechen. Wenn es so einfach wäre.
Widersprechen kann man nur, wenn die Zahlung der Fluggesellschaft noch nicht gutgeschrieben worden ist, also noch nicht auf deren Konto verbucht wurde. Also sollten Sie als Passagier in jedem Fall schnell widersprechen, vielleicht ist das Geld noch nicht gutgeschrieben. Falls doch, hat auch der Kreditkartenkunde Pech gehabt, denn die Kreditkartenfirma übernimmt für die Leistung, die mit der Kreditkarte gezahlt wird selbstverständlich keine eigene Haftung."
Quelle: http://www.weber-rechtsanwaeltin.de...m-was-sie-als-passagier-jetzt-wissen-sollten/
 
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bk512

Erfahrenes Mitglied
15.10.2011
2.185
0
Berlin
Was würde bei einer Air Berlin Insolvenz eigentlich mit den gebuchten Flügen passieren für nächstes Jahr? Im worst case wäre das Geld wahrscheinlich weg, oder?

Insolvenz und Einstellung des Flugbetriebs sind aber zwei Paar Schuhe. Hier wird ja mal wieder eine solche Panik betrieben.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Insolvenz und Einstellung des Flugbetriebs sind aber zwei Paar Schuhe. Hier wird ja mal wieder eine solche Panik betrieben.

Klar der Insolvenzverwalter wird die Rolle vom Scheich übernehmen und der unrentable Flugbetrieb wird weitere Jahre aufrecht erhalten........................


Hier wird immer weiter geträumt.
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
"Kreditkartenzahlung = Geld zurück?
Vergleiche dagegen:

http://ec.europa.eu/consumers/ecc/docs/chargeback_report_en.pdf
https://stripe.com/blog/why-some-businesses-arent-allowed
https://www.theguardian.com/money/2008/nov/02/airlines-sterling-money-back-visa
Visa Europe Rules zum Chargeback Reason Code 30


Gerade


Widersprechen kann man nur, wenn die Zahlung der Fluggesellschaft noch nicht gutgeschrieben worden ist, also noch nicht auf deren Konto verbucht wurde

ist kompletter Unsinn.
 
Zuletzt bearbeitet:

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898

Beschäftige dich mit deutschem Insolvenzrecht.......

Und vor allem mit Insolvenzverwaltern die die Masse mehren möchten. Aktuell kannst du dir das ja recht genau bei Unister anschauen.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Deutsche Karten sind lefiglich zahlungskarten, die am Monatsende voll beglichen werden.

Creditcard vs. Chargecard - aber die Zahlungskartenfreaks hier raffen nicht das es unterschiedlich läuft selbst wenn überall Visa drauf steht. Auch wenn die meisten deutschen Karten in der Zwishenzeit Teilzahlungen zulassen (und somit scheinbar Kredit gewähren) ändert das eben nichts daran das wir in D in der Regel Chargecards haben.
 

qnibert

Erfahrenes Mitglied
13.06.2010
324
0
Creditcard vs. Chargecard - aber die Zahlungskartenfreaks hier raffen nicht...

Fahr doch mal ein bisschen runter. Diese dauernde Polemik ist ja zum K....en.

Vielleicht solltest du dir mal ein paar Tage Abstinenz vom Forum verordnen, um etwas Abstand zu dem Thema AB zu gewinnen und nicht immer alles so verbissen zu nehmen.
 
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DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Creditcard vs. Chargecard - aber die Zahlungskartenfreaks hier raffen nicht das es unterschiedlich läuft selbst wenn überall Visa drauf steht. Auch wenn die meisten deutschen Karten in der Zwishenzeit Teilzahlungen zulassen (und somit scheinbar Kredit gewähren) ändert das eben nichts daran das wir in D in der Regel Chargecards haben.
Und inwiefern ändert die Abrechnungsart die Chargebackbestimmungen der Schemes?
Explizit nicht gesprochen wird hier von den gesetzlichen Rechte die Inhaber in einigen Ländern exklusive Deutschland haben (z.B. bei Kredit-Zahlung in UK)
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Fahr doch mal ein bisschen runter. Diese dauernde Polemik ist ja zum K....en.

Vielleicht solltest du dir mal ein paar Tage Abstinenz vom Forum verordnen, um etwas Abstand zu dem Thema AB zu gewinnen und nicht immer alles so verbissen zu nehmen.

Der Post hat rein gar nichts mit AB zu tun gehabt. Vielleicht solltest du einfach ein wenig an das Christkind denken und mal ein wenig Abstand zu deiner fatalen Beziehung zu AB bekommen?

Verbissen nehme ich einen Haufen Kinder die in diesem Forum die ganze Zeit Dinge posten die nicht der Realität entsprechen. Selbst wenn eine KK die Beträge zurückzahlen würde hätte der Insolvenzverwalter ein Anrecht auf das Geld. Ziel der Insolvenz ist es ja (bestenfalls) den Betrieb fortzuführen und auch den gebuchten Flug durchzuführen (das funktioniert ja nur wenn das Geld auch da bleibt) - erst wenn dies nicht möglich ist kommt es zu einer andersartigen Abwicklung.

Ansonsten ist der Sinn der Insolvenzverordnung und die Aufgabe des Insolvenzverwalters das alle Insolvenzgläubiger bei der Verteilung der Masse gleichmässig beteiligt werden (eben eine bestimmte Quote bekommen) - daran ändert auch die Zahlungsart nichts.

Sollte eine KK die Beträge tatsächlich zurückbuchen wird der Insolvenzverwalter die Beträge per Anfechtung zurück fordern - und mit Sicherheit einen entsprechenden Prozess gewinnen.

Es gibt in Deutschland Gesetze die lassen sich mit Hilfe von AGBs nicht ausser Kraft setzen.

Lastschrift würde sicher besser gehen, solange die Insolvenz innerhalb der Widerspruchsfrist stattfindet.

Auch das dürfte nicht gehen, da mit Insolvenzbeginn bzw. tätig werden des Insoverwalters das Kto des Schuldners gesperrt wird um einen Masseabfluss zu verhindern.
 
Zuletzt bearbeitet:

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Und inwiefern ändert die Abrechnungsart die Chargebackbestimmungen der Schemes?
Explizit nicht gesprochen wird hier von den gesetzlichen Rechte die Inhaber in einigen Ländern exklusive Deutschland haben (z.B. bei Kredit-Zahlung in UK)

Du solltest über die Rechte eines Insolvenzverwalters nachdenken und darüber nachdenken welches Recht anzuwenden ist wenn z.B. ein Engländer mit seiner englischen KK bei einer deutschen Airline ein Ticket kauft.

Und du solltest aufhören zu denken das Chargebackbestimmungen der Schemes sich über die Gesetzeslage hinweg setzen können.

Kann ich vom der Kreditkartenbank die Rückzahlung verlangen, wenn der Flug nicht stattfindet?
Die Kreditkarten übernehmen für die gekauften Leistungen nach ihren AGB keine Haftung. Da aber die Zahlung durch Kreditkarte juristisch "lediglich ein Zahlungsversuch (Leistung erfüllungshalber) des Kunden ist, tritt Erfüllung erst dann ein, wenn sich der Gläubiger aus dem erfüllungshalber Geleisteten befriedigt hat (Führich, Wirtchaftsprivatrecht, 10. Aufl., Rn. 422)". Übersetzt aus dem Juristendeutsch heisst dies, der Kunde kann bei seiner Kreditkartenbank so lange widersprechen, wie die Zahlung noch nicht auf dem Konto der Airline gutgeschrieben ist. Ab Insolvenzantrag darf die Airline jedoch keine Zahlungen mehr annehmen. Daher rate ich, die Erstattung des Gezahlten bei der Kreditkartenbank bzw. bei dem Reisevermittler - der für die Bank den Zahlungsversuch entgegengenommen hat - so schnell wie möglich zu beantragen, da möglicherweise die Forderung der Bank noch nicht der Airline in Rechnung gestellt wurde.

Mehr dann hier:

http://www.reiserecht-fuehrich.de/P...lvenz der Airline - Rechte der Passagiere.htm

oder auch hier:

http://www.weber-rechtsanwaeltin.de...m-was-sie-als-passagier-jetzt-wissen-sollten/

und da werden in den Kommentaren auch Antworten von KKs gepostet - die genau bestätigen das eben nicht zurückgebucht werden kann (bzw. nur dann wenn es noch möglich ist vom Konto der Airline zurück zu buchen - was in D wohl nicht gehen würde)
 
Zuletzt bearbeitet:

John Barleycorn

Gesperrt
25.12.2016
47
0
Frohe Weihnachten allerseits,

sowohl als Anleihegläubiger als auch als Kunde verfolge ich seit längerer Zeit die Spekulationen über eine "Inso" von AB, auch in diesem Forum. Mir scheint, daß da zuviel schwarz-weiß gemalt wird.

1.
Ich spekuliere darauf, daß EY und LH eine Inso zu vermeiden trachten, weil sie dann zuviel Einfluß verlieren und sie dann nicht mehr die werthaltigen Bestandteile sich unter den Nagel reißen bzw. behalten können.
Wenn meine Spekulation aufgeht, ist die noch laufende AB-Anleihe eine sehr lukrative Investition. (ja, wenn...)

2.
Selbst im Falle einer Inso kann ich mir nicht vorstellen, daß alle AB-Flugzeuge von heute auf morgen am Boden bleiben. AB dürfte über sehr lukrative Strecken verfügen (zumindest, wenn ich aus der Auslastung auf den Profit schließen darf), die sehr kurzfristig gebucht werden. Zumindest diese Strecken würde ein InsoVerwalter weiter bedienen, da er damit mehr Geld einnimmt als er sparen würde, wenn er die Flugzeuge am Boden ließe. Wie groß der Anteil dieser Strecken ist, vermag ich zwar nicht zu beurteilen, das Risiko, daß AB im Falle eines Insolvenzantrags binnen weniger Monate den Flugbetrieb komplett einstellen würde, erscheint mir aber sehr gering.

3.
Ich sammle vor dem Hintergrund vorgenannter Spekulationen weiterhin Meilen bei Topbonus, weil ich diese auf (potentiell) lukrativen Strecken, insbes. USA, einsetze und glaube, daß diese Strecken mindestens 2017 noch von AB selbst bedient werden.

Das soll einfach nur mal eine Darstellung meines Kundenverhaltens sein. Ich weiß, daß man das mit guten Gründen auch ganz anders sehen kann.
Und ja: ich hänge an AB. Ich empfinde meine Platin-Vorteile als echten Luxus, wenn ich es mit der LH vergleiche.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.160
484
Klar der Insolvenzverwalter wird die Rolle vom Scheich übernehmen und der unrentable Flugbetrieb wird weitere Jahre aufrecht erhalten........................


Hier wird immer weiter geträumt.

Unrentabel scheint mir nicht der Flugbetrieb zu sein, sondern AB (wegen der Schulden, der LTU-Verträge, der TUI-Verträge, der im Winter ungenutzten Maschinen, der....).
 

qnibert

Erfahrenes Mitglied
13.06.2010
324
0
Der Post hat rein gar nichts mit AB zu tun gehabt. Vielleicht solltest du einfach ein wenig an das Christkind denken und mal ein wenig Abstand zu deiner fatalen Beziehung zu AB bekommen?

Die unsinnige Behauptung des hier in der Regel eher als Heißluftgebläse ohne Inhalte auftretenden hopstores zu wiederholen, macht sie weder wahrer noch schlüssiger. Was an meiner "Beziehung zu AB" "fatal" sein soll, kannst du mir gerne mal erläutern. Die falsche Verwendung von Fremdwörtern, deren Bedeutung man offenbar nicht verstanden hat, wirkt in Verbindung mit grundschulreifer Orthographie und Interpunktion übrigens recht schnell (unfreiwillig) komisch.

Ansonsten ist meine "Beziehung zu AB" wohl im Wesentlichen dergestalt, dass AB mir schlicht (noch) nicht mein Eimerchen weggenommen und auch nicht die Freundin ausgespannt hat, worüber man bei manch anderem berechtigte Zweifel haben darf.

Verbissen nehme ich einen Haufen Kinder die in diesem Forum die ganze Zeit Dinge posten die nicht der Realität entsprechen.

Du kannst dich ja verbeißen in was du möchtest. Dass du aber grundlos User mit anderen Meinungen persönlich und beleidigend angehst ("Freaks", "raffen nicht", "Kinder"), ist unangemessen und unsachlich, zumal wenn von dir zu dem Thema zuvor kein Inhalt und nur Polemik (hier und hier) zu lesen war. Fehlt es dir im realen Leben auch an angemessenen Umgangsformen oder gibst du die nur vor dem Betreten des Internets an der Garderobe ab?

Immerhin wurdest du für deine teilweise wiederholt falschen Vorträge deines rudimentären Wissens zum Insolvenzrecht (insbesondere deiner Irrtümer zur Fortführungsprognose) hier auch nicht beleidigt.
 

konnimutti

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
407
0
Fröndenberg
So ist es. Müsste überall in der EU so klappen...


Einfach den gefragt, der sich damit auskennt:

Und das sagt die LBB/VISA dazu:

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Folgende Informationen können wir Ihnen vorab geben:

Geben Sie beim Bezahlen Ihre Kartennummer an, erteilen Sie uns eine Zahlungsanweisung. Diese können Sie, anders als beim Lastschrifteinzugsverfahren, nicht bei uns widerrufen.
Kann eine Leistung wegen Insolvenz nicht erbracht werden, müssen Sie Ihre Forderung direkt bei dem Unternehmen bzw. dessen Insolvenzverwalter geltend machen.

Wurde ein Sicherungsschein ausgestellt, wenden Sie sich bitte zwecks Erstattung direkt an den Aussteller des Sicherungsscheins.


Wir können Ihren Einspruch zur Prüfung an die Vertragsbank des Unternehmens weiterleiten, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

. die bezahlten Dienstleistungen werden nicht erbracht bzw. von einem anderen Unternehmen übernommen,
. die Reisedaten sind abgelaufen und die Insolvenz des Unternehmens ist bestätigt.

Bei Fragen rufen Sie uns bitte an. Wir sind von Montag bis Freitag zwischen 08:00 Uhr und 19:00 Uhr gern für Sie da.

Mit freundlichen Grüßen
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.160
484
...Wir können Ihren Einspruch zur Prüfung an die Vertragsbank des Unternehmens weiterleiten, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: ...

Und jetzt sind wir genauso schlau wie vorher.

Ich mache mir an der Stelle eigentlich keine Sorgen. Aber:

TINLA und INAL: Es dürfte klar sein, daß man - wenn man für eine Leistung bezahlt hat, und diese Leistung nicht erbracht wurde - Anspruch darauf hat, sein Geld zurückzubekommen. Ob dieser Anspruch in der realen Welt durchsetzbar ist, wenn beim Verpflichteten nichts zu holen sein sollte, steht auf einem anderen Blatt.
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Und jetzt sind wir genauso schlau wie vorher.

Ich mache mir an der Stelle eigentlich keine Sorgen. Aber:

TINLA und INAL: Es dürfte klar sein, daß man - wenn man für eine Leistung bezahlt hat, und diese Leistung nicht erbracht wurde - Anspruch darauf hat, sein Geld zurückzubekommen. Ob dieser Anspruch in der realen Welt durchsetzbar ist, wenn beim Verpflichteten nichts zu holen sein sollte, steht auf einem anderen Blatt.
Der Anspruch wird aber wie geschrieben beim Acquirer von AirBerlin eingereicht, nicht bei AirBerlin.
Und die sollten ja noch Geld haben.
 

bk512

Erfahrenes Mitglied
15.10.2011
2.185
0
Berlin
... Es dürfte klar sein, daß man - wenn man für eine Leistung bezahlt hat, und diese Leistung nicht erbracht wurde - Anspruch darauf hat, sein Geld zurückzubekommen. Ob dieser Anspruch in der realen Welt durchsetzbar ist, wenn beim Verpflichteten nichts zu holen sein sollte, steht auf einem anderen Blatt.

Hier müsste der Anspruch aber von der Konkursmasse bedient werden und ist daher nicht so einfach einklagbar wie bei eine Flugausfall. Aber wie schon geschrieben, Insolvenz und Einstellung des Flugbetriebs sind zwei völlig unterschiedliche Themen.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Die unsinnige Behauptung des hier in ............ Die falsche Verwendung von Fremdwörtern, deren Bedeutung man offenbar nicht verstanden hat, wirkt in Verbindung mit grundschulreifer Orthographie und Interpunktion übrigens recht schnell (unfreiwillig) komisch.

ubeleidigend angehst ("Freaks", "raffen nicht", "Kinder"), ist unangemessen und unsachlich, zumal wenn von dir zu dem Thema zuvor kein Inhalt und nur Polemik (hier und hier) zu lesen war. Fehlt es dir im realen Leben auch an angemessenen Umgangsformen oder gibst du die nur vor dem Betreten des Internets an der Garderobe ab?

Immerhin wurdest du für deine teilweise wiederholt falschen Vorträge deines rudimentären Wissens zum Insolvenzrecht (insbesondere deiner Irrtümer zur Fortführungsprognose) hier auch nicht beleidigt.
Ach dieses Stilmittel ist so alt wie die schlechte Debatte - Form über Inhalt zu setzen und die Fakten ignorieren (ob Robe oder Turnschuh, langhaarig oder ungepflegt - immer das gleiche) - wenn einem nichts mehr einfällt und man selber keinen Inhalt zu bieten hat dann eben so. So wie es aussieht habe ich wohl mit der (strittigen) positiven Fortführungsdebatte schon recht - sonst würde man jetzt wohl eher Julians Wunsch entsprechen - als nach einer Möglichkeit zu suchen die ca. 1 Mrd. Euro Schulden zu egalisieren. Das Anfechtungen zu befürchten sind haben ja auch andere hier.

Und ja, bevor man eine positive Fortführungsprognose erstellen muss, müssen erstmal Insolvenzgründe vorliegen die da wären Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung.

Ansonsten wenn es dir so sehr um die Form geht dann empfehle ich dir eine andere Art der Kommunikation als in öffentlichen Foren - in denen Legastheniker, Rechte, Trolle, Besserwisser, Rechthaber oder sonstige unterbeschäftigten Randgruppen ihr Unwesen treiben. Damit du mich auch richtig einordnest - ich bin letzteres.
 
Zuletzt bearbeitet:

BAVARIA

Erfahrenes Mitglied
16.12.2012
839
204
Waldmünchen
Adrian von Dörnberg, Ex-Lufthansa Vorstandsmitglied und Professor an der Hochschule Worms spricht Air Berlin die Existenzberechtigung ab.

"Eigentlich, so wird der Professor zitiert, müsste das Luftfahrtbundesamt dem Unternehmen auch die Fluglizenz entziehen, denn im Grunde ist Etihad Airways der Eigentümer. Dass der Lizenz-Entzug noch nicht erfolgt ist, ist nach Meinung von Dörnbergs politisch motiviert: So kurz vor der Bundestagswahl will man nicht tausende Arbeitsplätze gefährden. Aber im Grunde hat Air Berlin in dieser Konstellation keine Existenzberechtigung mehr".

Airberlin: Am Ende die gezielte Insolvenz :: DMM Der Mobilitätsmanager
 
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Reaktionen: LH88 und rotanes

jotxl

Erfahrenes Mitglied
19.11.2009
6.281
1.271
TXL
hatte mich gestern mit einer Purserin unterhalten, sie schien irgendwie erleichtert. "Besser EW als das "Geschwimme"...und gegen Reierair hätte man eh keine Chance mehr"...
 
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Reaktionen: Prez
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Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
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