A3: Aegean Airlines - Erfahrungen

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giorginho

Erfahrenes Mitglied
17.05.2019
398
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Vorgestern wurde in den GR Nachrichten berichtet, dass Leute für (Last-Minute) JTR-ATH Flugtickets bis zu 300€ p. P. bezahlen mussten. Ob das wirklich so war, welche Airline das war und ob das ein "Sonderflug" oder ein ganz normal geplanter und bisher gebuchter Flug war (was möglicherweise bedeuten würde, dass z. B. nur noch die BK C offen wäre), darauf wurde nicht eingegangen.
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.955
29.292
MUC
Hut ab vor Aegean angesichts der Lage auf Santorin: Die Tatsache, dass aus Angst vor Erdbeben/Vulkanausbrüchen tausende Menschen die Insel geradezu fluchtartig verlassen, wird nicht durch steigende Preise ausgenutzt. Im Gegenteil: Vielmehr sind alle Flüge von JTR nach ATH in den kommenden Tagen mit 56,41 Euro äußerst fair bepreist.

Tatsächlich ist dies nicht der einzige Aspekt bzgl. der aktuellen massiven Santorini-Erdbeben, bei denen Aegean sich gut aufstellt. Sie bieten aktuell auch für alle vor dem 2. Februar getätigten Buchungen nach JTR mit Abflugdatum bis zum 9. Februar eine vollständige Erstattung oder kostenfreie Umbuchung mit Abflügen bis zum 31.03.25 an.

Darüber bin ich recht froh, da ich Ende November 2024 für das kommende Wochenende MUC-ATH-JTR und (nach zwei Nächten) wieder retour gebucht hatte. Für die Segmente zwischen MUC und ATH hatte ich dann mit Upgrade-Vouchern Upgrades in C angefragt, die wenige Tage später bestätigt wurden.

Heute habe ich dann die "Gold Member Dedicated Line" in Kifisia angerufen und um Stornierung gebeten. Die Mitarbeiterin erklärte, dass ich aber Upgrades in die C genutzt hätte, die somit verloren gehen würden. Ich fragte freundlich, ob die in dieser besonderen Situation nicht auch zur vollständigen Erstattung gehören würden. Sie legte mich zur Klärung kurz auf Wartemusik und konnte anschließend bestätigen, dass ich nicht nur den Gesamtpreis der Buchung sondern auch die Upgrade-Gutscheine zurück erhalten würde.

Finde ich sehr fair.
 

postville

Aktives Mitglied
02.10.2012
188
185
TBS
Die türkischen Airlines boten damals 2023 beim grossen Erdbeben im Osten der Türkei ihre Flüge umsonst an (OK, war auch eine deutlich ernstere Situation).
 

qualifyler

Erfahrenes Mitglied
16.01.2022
494
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Die türkischen Airlines boten damals 2023 beim grossen Erdbeben im Osten der Türkei ihre Flüge umsonst an (OK, war auch eine deutlich ernstere Situation).
Türkische Airlines unterstehen aber auch direkt der autoritären Staatsführung, die unternehmerische Freiheit ist beschränkt, also nicht ganz vergleichbar.
 

postville

Aktives Mitglied
02.10.2012
188
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TBS
Ha ha guter Witz! Wenn Erdolf was will kriegt ers auch so
Nun, ich denke, meine Aussage ist eine Tatsache, sowohl PC als auch A3 sind nicht staatlich geführt und auch nicht in staatlicher Hand. Und wenn Du (und/oder Dein Vorposter) mit Deiner Aussage meinst, dass der türkische Staat während des Erdbebens 2023 direkten autoritären Einfluss auf die Fluggesellschaften hatte, dann kann das sein, und unter bestimmten Bedingungen sogar rechtlich gerechtfertigt sein. Beweisen könnte ich es aber nicht, weil ich dem jetzt auch nicht nachgehe. Ich würde aber auch nicht ausschliessen, dass der griechische Staat bei einem ähnlichen Ereignis ebenfalls Einfluss auf A3 nehmen würde, auch womöglich gerechtfertigt. So wie es etwa bei Covid-19 in vielen Ländern der Fall war. Ich habe ja in meinem ersten Post erwähnt, dass das aktuelle griechische Ereignis nicht mit dem in der Türkei 2023 vergleichbar ist.
 
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Alfalfa

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23.01.2022
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Da feiern die hier aktiven Pressemitarbeiter von A3 ihren Laden mal wieder ordentlich ab. 🥳Aber warum? Weil sie die Situation nicht ausnutzen (eigentlich selbstverständlich in diesem Kontext) und weil sie Umbuchungen erlauben (eigentlich selbstverständlich in diesem Kontext). Dachtet ihr die zwingen euch auf die Todesinsel zu fliegen? Da hätten die Pressemitarbeiter dann aber echt anderes zu tun. Natürlich laßen die euch umbuchen, wenn sie zur selben Zeit Abertausende von der Insel evakuieren. Daß man dann auch noch um seinen Voucher betteln muß verstehe ich nicht.
Kann in diesem Kontext bitte mal jemand erklären, warum die Voucher überhaupt weggenommen werden bei vol? Sehe das als ungerechtfertigte Bereicherung an. Nur weil es in deren AGB steht ist muß es noch lange nicht rechtens sein.
 
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alinakl

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15.07.2016
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2.456
Sehe das als ungerechtfertigte Bereicherung an. Nur weil es in deren AGB steht ist muß es noch lange nicht rechtens sein.
Das Problem bei diesem Sachverhalt ist aber folgendes:

Der Upgradevoucher ist eine freiwillige kostenfreie Leistung, daher kann eben derjenige der die Leistung zur Verfügung stellt auch die entsprechenden Regeln machen und erhält in diesem Fall einen deutlich größeren Ermessensspielraum was die Festlegung der Regeln angeht.

Daher könnte eine Regelung, welche besagt der bereits eingelöste Voucher verfällt, wenn die Buchung auf Wunsch des Reisenden geändert wird, durchaus rechtens sein.



A3 hat es übrigens geschafft, eine massive Kostenexplosion aus einem einfachen Zivilverfahren vor dem Amtsgericht zu verursachen, alleine die Reisekosten werden jetzt ein zigfaches des Streitwertes ausmachen.

Denn A3 hat es für eine gute Idee gehalten, statt knapp 50 Euro vollständigen Ticketpreis, rund 31 Euro an Steuern und Gebühren an das OTA zu erstatten, nachdem die Klage bereits erhoben wurde und dem A3 Mitarbeiter schriftlich empfohlen wurde keine Erstattung an das OTA vor zu nehmen, die die EU VO eine direkte Erstattung des vollständigen Tickets an den Reisenden vorsieht.

Ergebnis ist nun, dass ich obwohl ich selbst das vereinfachte Verfahren nach §495a ZPO angeregt hatte, nun doch die mündliche Verhandlung beantragen musste, so hilft nun A3 massiv mit meinen Platimum Status bei KLM zu erhalten, falls die A3 Anwälte die Forderung nicht in der Klageerwiderung nicht sofort anerkennen.
 

Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
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Das Problem bei diesem Sachverhalt ist aber folgendes:

Der Upgradevoucher ist eine freiwillige kostenfreie Leistung, daher kann eben derjenige der die Leistung zur Verfügung stellt auch die entsprechenden Regeln machen und erhält in diesem Fall einen deutlich größeren Ermessensspielraum was die Festlegung der Regeln angeht.

Daher könnte eine Regelung, welche besagt der bereits eingelöste Voucher verfällt, wenn die Buchung auf Wunsch des Reisenden geändert wird, durchaus rechtens sein.
Bekannt ist diese Argumetation, aber genauso pauschal und gummiparagraphenartig.
Kann ich genauso argumentieren, es sei eine vom Programm beworbene und mitsamt Meilen und Vouchern angebotene Leistung im Rahmen eines Rabatt und Kundenbindungssystem, welche von mir mitbezahlt wird und von der ich entsprechend auch erwarten kann, sie in Anspruch zu nehmen.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Kann ich genauso argumentieren, es sei eine vom Programm beworbene und mitsamt Meilen und Vouchern angebotene Leistung im Rahmen eines Rabatt und Kundenbindungssystem, welche von mir mitbezahlt wird und von der ich entsprechend auch erwarten kann, sie in Anspruch zu nehmen.
Kannst du ja auch aber die Regelungen dazu sind eben durch die Fluggesellschaft freier bestimmbar, als im Vergleich zu den "normalen" AGB in den Veträgen.

Bestes Beispiel dafür ist ja schon lange juristisch etabliert, Garantie des Herstellers und gesetzliche Gewährleistung, solange die Regelungen nicht zu überzogen und den Kunden zu sehr benachteiligen, sind die nicht wirklich angreifbar.

Der Punkt der vielleicht angreifbar sein könnte, dass die bisherige Regelung bestimmt, dass der Voucher verfällt wenn der Reisende eine Änderung vorminnt, selbst wenn er einen sehr guten Grund hat, auf der anderen Seite ist es doch sehr wahrscheinlich, dass der Sachverhalt durch eine Kulanzlösung aufgelöst wird, wie ja auch im Fall des Kollegen passiert.

Wobei sich bei so einem M&B Sachverhalt die Frage des Gerichtsstands stellt, denn eines willst du unter allen Umständen auf absolut gar keinen Fall: in Griechenland in ein Gerichtsverfahren verwickelt werden, denn geschweige auslösen.

Die griechische Justiz ist teilweise sehr "merkwürdig"
 
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Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
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Kannst du ja auch aber die Regelungen dazu sind eben durch die Fluggesellschaft freier bestimmbar, als im Vergleich zu den "normalen" AGB in den Veträgen.

Bestes Beispiel dafür ist ja schon lange juristisch etabliert, Garantie des Herstellers und gesetzliche Gewährleistung, solange die Regelungen nicht zu überzogen und den Kunden zu sehr benachteiligen, sind die nicht wirklich angreifbar.
Irgendwann ist der Punkt erreicht und dann braucht es einmal einen guten Verbraucherschützer oder Richter, der sich dran orientiert und die Sache ist damit durch. Wie bei der Bevorratung mit Sonderangeboten (welche aber wirklich komplett freiwillig angeboten werden).
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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2.456
Irgendwann ist der Punkt erreicht
Völlig richtig, aber wie schon beschrieben das Problem ist eben wann das das der Fall ist.

Aber die Regelung, dass eben eine Änderung auch den Voucher gefährdert wird wahrscheinlich nicht angreifbar sein, denn der Reisende ist nicht schlechter gestellt als wenn er M&B gar nicht genutzt hätte, wie schon angedeutet ich finde das auch nicht wirklich gut aber im Grunde ist der Voucher ein Geschenk und das kann ich eben annehmen und die Bedingungen akzeptieren oder eben lassen.

Das nächste Problem wegen Verbraucherschutz und Richter ist eben der Gerichtsstand, M&B ist eben griechisch.
 

Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
4.155
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Völlig richtig, aber wie schon beschrieben das Problem ist eben wann das das der Fall ist.

Aber die Regelung, dass eben eine Änderung auch den Voucher gefährdert wird wahrscheinlich nicht angreifbar sein, denn der Reisende ist nicht schlechter gestellt als wenn er M&B gar nicht genutzt hätte, wie schon angedeutet ich finde das auch nicht wirklich gut aber im Grunde ist der Voucher ein Geschenk und das kann ich eben annehmen und die Bedingungen akzeptieren oder eben lassen.
So devot bin ich da sicher nicht. Weggenommen ist weggenommen, einen das begründenden, notwendigen oder zwingenden Grund erkenne ich nicht.

Das nächste Problem wegen Verbraucherschutz und Richter ist eben der Gerichtsstand, M&B ist eben griechisch.
Verstehe eh nicht warum eine Klage in D nicht möglich sein sollte.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.107
2.456
So devot bin ich da sicher nicht. Weggenommen ist weggenommen, einen das begründenden, notwendigen oder zwingenden Grund erkenne ich nicht.
Wir drehen uns im Kreis, aber vereinfacht gesagt wer etwas verschenkt kann eben auch die Bedingungen bestimmen solange die nicht klar und ein eindeutig überzogen sind, ist das nicht angreifbar.

Das mag nicht angenehm sein aber so ist eben nun mal die Rechtslagedie kann in vielen Dingen sehr nervig sein aber ist eben auch eine notwendige Basis, wobei der Gedanke Probleme mit dem Kaliber 10mm zu lösen schon verführerisch wäre ...

Verstehe eh nicht warum eine Klage in D nicht möglich sein sollte.
Nun welches Gericht sollte zuständig sein?

EU VO fällt bei solchen kostenfreien Vouchern raus, A3 bzw M&B hat nun mal seinen Geschäftssitz im Ausland und keine Vertretung in Deutschland.

Wenn deutsches Recht vollumfänglich anwendbar sein soll musst duch an deutsche Unternehmen halten, die sind ja durchaus vorhanden.
 

Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
4.155
3.577
Wir drehen uns im Kreis, aber vereinfacht gesagt wer etwas verschenkt kann eben auch die Bedingungen bestimmen solange die nicht klar und ein eindeutig überzogen sind, ist das nicht angreifbar.
Wie gesagt, nein, es ist kein Geschenk. Ein kostenloses OpUp am Airport wäre das.
Nun welches Gericht sollte zuständig sein?

EU VO fällt bei solchen kostenfreien Vouchern raus, A3 bzw M&B hat nun mal seinen Geschäftssitz im Ausland und keine Vertretung in Deutschland.

Wenn deutsches Recht vollumfänglich anwendbar sein soll musst duch an deutsche Unternehmen halten, die sind ja durchaus vorhanden.
Sind deren Burös, eine deutsche Adresse gibt es ja, keine Niederlassungen?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.107
2.456
Wie gesagt, nein, es ist kein Geschenk.
Nun es ist eben ein freiwillig gewährter 100% Rabatt für ein C Upgrade, ändert aber eben nichts daran, dass in solchen Fällen der Geber ziemlich frei die Regeln machen kann, dann gilt eben akzeptiere die Regeln (friss) oder lasse vom M6B Programm die Finger (stirb) der eigentliche Transportvertrag ist davon nicht beeinträchtigt wenn du ein normales A3 Ticket buchst.

Sind deren Burös, eine deutsche Adresse gibt es ja, keine Niederlassungen?
du meinst diese Adresse im Frankfurt im Airport Center?

Zumindest hat das AG Nürtigen nicht darauf reagiert, aber die scheinen sowieso schon gewusst zu haben dass eine Ulmer Kanzlei die Vertretung für A3 macht.

Ich wage zu bezweifeln, dass über Weihnachten eine Zustellung der Klage in Athen noch Anfang Januar erfolgt ist, für eine Zustellung in Frankfurt finden sich keine Hinweise.
 

Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
4.155
3.577
Nun es ist eben ein freiwillig gewährter 100% Rabatt für ein C Upgrade, ändert aber eben nichts daran, dass in solchen Fällen der Geber ziemlich frei die Regeln machen kann, dann gilt eben akzeptiere die Regeln (friss) oder lasse vom M6B Programm die Finger (stirb) der eigentliche Transportvertrag ist davon nicht beeinträchtigt wenn du ein normales A3 Ticket buchst.
Nun, es ist ein beworbenes und bezahltes Status Benefit. Streichen Hansens bestätigte Status Benefits nach Umbuchung?
du meinst diese Adresse im Frankfurt im Airport Center?
Ja, vielleicht haben sie ja auch noch irgendwo ein Flughafenbüro? Oder, aus Gründen, läuft für A3 besser alles über Griechenland.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.107
2.456
Nun, es ist ein beworbenes und bezahltes Status Benefit.
Korrekt aber auch die Bedingungen dafür sind eben klar, wie schon beschrieben man mag diese nicht so gut finden aber sie sind bekannt, dazu kommt noch dass sie jetzt nicht so negativ für den Kunden sind, dass sie offensichtlich angreifbar wären.

Streichen Hansens bestätigte Status Benefits nach Umbuchung?
Keine Ahung wie das LH löst aber auch die werden entsprechende Regeln bestimmen.

Aber im Zweifel kannst du dich ja dafür entscheiden nur mit LH Geschäfte zu machen.

Ja, vielleicht haben sie ja auch noch irgendwo ein Flughafenbüro?
Also ich hatte im November einen Kontakt der sowieso in der Nähe war, nach A3 suchen lassen derjenige hat sie zumindest nicht so einfach gefunden, aber vielleicht haben wir ja jemanden aus der Nähe dort der diesen Sachverhalt ermitteln kann.


Nicht falsch verstehen es gibt durchaus kritische Punkte bei A3 wie zB dass man Tickettarif anbietet die eine "vollständige" Erstattung vorsehen, dann aber eine Serivcegebühr des Callcenters verlangt wird, das halte ich durchaus für irreführend.

Aber wie schon beschrieben haben wir dann das Problem des zuständigen Gerichts.
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.955
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MUC
Weil sie die Situation nicht ausnutzen (eigentlich selbstverständlich in diesem Kontext) und weil sie Umbuchungen erlauben (eigentlich selbstverständlich in diesem Kontext). Dachtet ihr die zwingen euch auf die Todesinsel zu fliegen?

Todesinsel ist sicherlich bislang nicht der richtige Begriff für Santorini. Nach meinem Kenntnisstand ist bisher glücklicherweise niemand durch die Erdbebenserie ums Leben gekommen. Und ob es wirklich zu einem katastrophalem Beben, einem Tsunami oder gar einem Vulkanausbruch kommen wird, ist unter den Experten umstritten.

Natürlich laßen die euch umbuchen, wenn sie zur selben Zeit Abertausende von der Insel evakuieren.

Santorini wird nicht evakuiert. Ein Großteil der Instelbewohner flieht (aus für mich nachvollziehbaren Gründen) freiwillig von der Insel und dafür hat Aegean (wie auch Sky Express) auf Bitten des griechischen Katastrophenschutzministeriums weitere Flüge bereitgestellt.

Eine Reise nach Santorini ist weiterhin möglich und davon wird aktuell weder vom deutschen Auswärtigen Amt noch von staatlicher / behördlicher Seite in Griechenland gewarnt bzw. dringend abgeraten.

Daß man dann auch noch um seinen Voucher betteln muß verstehe ich nicht.

Betteln würde ich es nicht nennen, sondern einfach mal freundlich nachgefragt.

Kann in diesem Kontext bitte mal jemand erklären, warum die Voucher überhaupt weggenommen werden bei vol? Sehe das als ungerechtfertigte Bereicherung an. Nur weil es in deren AGB steht ist muß es noch lange nicht rechtens sein.

In den Bedingungen hat Aegean festgelegt, dass die Voucher bzw. das durch einen Voucher erhaltene Business-Class-Upgrade bei einer durch den Passagier veranlassten Umbuchung oder Stornierung verfallen.

Bei IrOps bleiben diese übrigens sehr wohl erhalten. Als wir MUC-ATH-TBS aufgrund eines Streiks in ATH nicht fliegen konnten, konnte ich die Reise (natürlich inkl. Rückreise) um Wochen nach hinten verlegen. Obwohl es an den gewünschten Daten keine Verfügbarkeiten in I gab, wurden die Flüge selbstverständlich in Business Class umgebucht. Dafür wurden dann extra Plätze in I aufgemacht.

Aber wie gesagt, bei Santorini ist es aktuell kein IrOps, denn die Flüge werden wie geplant durchgeführt und es war mein Wunsch, nicht zu den gebuchten Terminen dorthin fliegen zu wollen.

Insofern sehe ich es als Kulanz an, die Flüge gegen volle Flugpreiserstattung und Rückerstattung der Gutscheine stornieren zu können, auch wenn ich genau diese Kulanz aufgrund der Umstände auch ein wenig erwartet hatte.

Sixt Griechenland will entgegen anderslautender Bedingungen übrigens auch auf die Stornogebühren verzichten. Lediglich das Hotel auf Santorini will die vorausbezahlte Rate nicht erstatten, da man normal geöffnet hätte und uns morgen erwarten würde.
 

alex42

Erfahrenes Mitglied
02.04.2012
4.119
325
MUC
Eine Reise nach Santorini ist weiterhin möglich und davon wird aktuell weder vom deutschen Auswärtigen Amt noch von staatlicher / behördlicher Seite in Griechenland gewarnt bzw. dringend abgeraten.
Korrekt, es gibt keine offizielle Reisewarnung, das AA schreibt aber auch: "Von nicht notwendigen Reisen auf die Inseln Santorini, Amorgos, Anafi und Ios wird derzeit abgeraten." https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/griechenland-node/griechenlandsicherheit-211534
 
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Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.955
29.292
MUC
Korrekt, es gibt keine offizielle Reisewarnung, das AA schreibt aber auch: "Von nicht notwendigen Reisen auf die Inseln Santorini, Amorgos, Anafi und Ios wird derzeit abgeraten." https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/griechenland-node/griechenlandsicherheit-211534

Das muss dann aber auch heute erst veröffentlicht worden sein, da ich gestern noch reingeschaut hatte, um eine Argumentationsbasis für das Hotel zu haben. Und da war der Passus noch nicht da.
 

Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
4.155
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Das AA warnt sehr wohl, seit Beginn der Beben. Nur nicht über die große Reisewarnung, da gibts sonst von TUI was auf die Finger ;) Die Einwohner evakuieren sich aber trotzdem.
A3 hat seit 04.02. die kostenlose Umbuchung auf deren Seite. Sky bietet sogar kostenlose Tickets für Kinder und ihre Lehrer aufs Festland an.
Und die Butze von @Nitus eröffnet nach der Zerstörung einfach unter neuem Namen, warum sollte sie denn aktuell kostenfrei stornieren? ;)
 
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postville

Aktives Mitglied
02.10.2012
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185
TBS
Gibt es bei A3 ein Muster für die Sitzplatzzuweisung bei Flügen mit Star Alliance Gold Status (TK), die im Light Tarif gebucht werden? Ich frage deshalb: Bis vor einigen Monaten wurde mir bei +/- 100 Flügen im Light Tarif immer ein Fenster- oder Gangplatz zugewiesen. Jetzt, wo ich zum ersten Mal seit langer Zeit wieder mit ihnen fliege, bekomme ich zwei Sitze in der Mitte, was mich etwas überrascht. Hatte ich vorher immer Glück?
Nach vier weiteren Flügen muss ich meine Beobachtung bestätigen: Immer Mittelsitz zugewiesen. Was auch noch interessant ist (ich hoffe jetzt mal, dass das keinen Zusammenhang hat): seit Neuestem checked man in ZRH bei A3 Flügen direkt bei Swiss ein. Wenn ich mich richtig erinnere, war das früher nie der Fall. Vielleicht hat ja LH hier bei A3 neu Einfluss, was das Kundenerlebnis bei A3 betrifft...:eyeb:)
 
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