Der wird aber leider nicht viel machen, können ABflugort BUD Zielort ADD mit A3 einer griechischen Airline und ET macht noch weniger Spaß.Ich tagge mal @kexbox
Ich bitte darum. Klaaage!Bei mir jetzt auch.
Erwägt hier jemand eine Beförderung durchzusetzen?
Sehe ich genauso, mal gewinnt man, mal verliert man. Wird ja alles refunded und wir hatten zwei Tage Spannung, Spass und Spielseht es sportlich.. manchmal klappt es, meistens geht es schief![]()
Ich tagge mal @kexbox
Ägypten, Äthiopien, Äritrea? Hauptsache Ärror Färe.Ägypten
Wo willst du deinen "Anspruch" gerichtlich durchsetzen?Und was genau soll der bei Abflug Ungarn und Ziel Ägypten machen?
Geiz ist geil!EFs die öffentlich werden, werden heutzutage halt so stark verbreitet, dass der Storno fast schon zwingend ist.
Nun grundsätzlich gilt die EU VO auch in Ungarn oder Griechenland, nur macht das Klagen dort absolut keinen Spaß.Wo willst du deinen "Anspruch" gerichtlich durchsetzen?
Ist derjenige aber auch wieder zurück gekommen?aber letztendlich wurde der Boardingpass noch ausgestellt.
Ist derjenige aber auch wieder zurück gekommen?
Wenn in ADD ET "nein" sagt hat man durchaus ein Problem wenn man keinen Plan B hat, ansonsten <200 Euro für BUD-ADD in C ist immer noch ein extrem guter Deal wenn man zu einem vernünftigen Preis zurück kommen kann.
Ich buche so gut wie nie Hotels, ich mag deutlich lieber Appartements ist viel praktischer und hat einige Vorteile.kann aber mit einem Hoteltipp aufwarten:
Speed: sehen-buchen-fliegen-klappe haltenDirekt bei A3 2x gebucht, 2x storniert, Geld wieder da, ein Glücklicher hat laut Kommentaren bei Travel Dealz das ganze letztes Wochenende abgeflogen. Gab in ATH zwar für das ET Segment Diskussionen, aber letztendlich wurde der Boardingpass noch ausgestellt.
Guten Flug, sollte wie bei mir klappenIch hatte eine Buchung für diesen Samstag, wo ursprünglich auch die ET Segmente storniert wurden. Mittlerweile ist aber wieder alles reinstated und confirmed.
Das ist ja generell angreifbar, das Problem an dieser Buchung ist eben, dass es keinen Deutschlandbezug und keinen deutschen Gerichtstand gibt.A3 wäre doch dann rechtlich auf jeden Fall angreifbar, nach meinem laienhaften Rechtsverständnis. @alinakl ?
hier stand blödsinnDas ist ja generell angreifbar, das Problem an dieser Buchung ist eben, dass es keinen Deutschlandbezug und keinen deutschen Gerichtstand gibt.
Denn dass deutsche Recht lässt, zwar die Anfechtung zu aber regelt auch deren Konsequenzen, in diesem Fall müsste das Verfahren in Ungarn oder Griechenland geführt werden, besonders letzteres macht so absolut keinen Spaß, denn die EU VO würde ja auch in BUD oder ATH als Rechtsgrundlage funktionieren und die kennt keine Anfechtung.
Dies könnte vieleicht auch erklären, warum kurzfristige Buchungen funktionieren, unter 14 Tage würde ja die 600 Euro Pauschale fällig werden.
die EU VO [...] kennt keine Anfechtung.
Jetzt wird es aber langsam wirklich peinlich habert es auch schon an den fundamentalen Kenntnissen oder etwa den gesitigen Fähigkeiten diese zu erfassen wie?Aber sicher. Art. 3 Abs. 2 lit. a) - die Fluggäste müssen "über eine bestätigte Buchung verfügen" - und das ist bei einer wirksamen Anfechtung nicht der Fall.