LH will das Monopol, klar - aber dafür würden die Slots reicihen. Alle die LH in die Suppe spucken wollen, reichen die Slots (ohne Monopol). Aber warum sich dafür Mitarbeiter zu teueren Bedingungen an die Backe binden? Oder meint hier tatsächlich jemand das es gelingen kann die Slots von AB zu veräussern ohne das ein Betriebsübergang stattfindet? Natürlich träumt LH davon - es wäre aber politisch ein katastrophales Signal - und da kommen die 150 Millionen ins Spiel.
Der oben genannte SPON-Artikel erläutert die Situation m.E. sehr gut.
Weiß jemand, auf welche Periode sich die Slot-Vergabe bezieht? Auf ein Halbjahr? Also in welchem konkreten Zeitraum muss ein Slot mindestens zu 80% bedient worden sein, damit er im kommenden Zeitraum weiter benutzt werden darf (ggfs. durch den neuen Eigentümer des entsprechenden Teilbetriebes)? Wikipedia meint Sommer- bzw. Wintersaison für die selbe Saison ein Jahr später. Bis wann geht denn die Sommersaison? Wie lange muss AB operativ durchhalten, damit der Aufkäufer die Slotrechte für den Sommerflugplan 2018 bekommen kann? Ist das der Grund, wieso AB aktuell noch weiterfliegt, obwohl sie damit Geld verbrennen dürften?
Nüchtern betrachtet gibt es nach dem erreichen der 80% auf allen relevanten Slots im derzeitigen Sommerflugplan keinen Grund mehr für AB, weiterzumachen. Sie werden damit nicht wertvoller für einen (Teilauf-) Käufer. Die Wintersaison steht AB eh nicht durch; dann muss also schon ein neuer Betreiber seine jeweiligen Slots zu 80% bedienen, damit er sie nicht im Winter 2018 verliert.
Fängt der Winterflugplan Ende Oktober 2017 an; wann genau? Wikipedia meint Wintersaison wären 22, Sommersaison 33 Wochen). Für den Sommerflugplan könnte man also, wenn man sonst alles komplett geflogen hat, nach ca. 27 der 33 Wochen den Betrieb einstellen. Wenn AB somit bis Mitte September die Slots bedient, sollten die Rechte für die Sommersaison 2018 gesichert sein.
Mal ganz nüchtern: was hindert die Gläubiger von AB dann daran, den Flugbetrieb einzustellen? Würden dadurch irgendwelche Unternehmenswerte zerstört?
In jeder Hinsicht wäre also der Montag nach der Bundestagswahl der beste Zeitpunkt für ein Grounding (vorausgesetzt das Geld reicht bis dahin noch).
Und für eine übernehmende Einheit ist dann die Herausforderung, schnell genug im Winterflugplan die erworbenen Slots zu nutzen, damit man sie zu mindestens 80% bedient. Das muss also rechtzeitig eingefädelt werden, und dies läuft m.E. gerade jetzt.
Was meint die Leserschaft dazu?
Zum Thema Betriebsübergang: m.W. ist in DE bei Teilbetriebsübergängen keineswegs klar, dass der Tarifvertrag der abgebenden Einheit Anwendung findet, wenn die aufnehmende Einheit bereits einen Tarifvertrag besitzt. Ich denke dass LH hier sehr viel Gestaltungsspielraum hat mit der Wahl, zu welchem Betrieb eine Übernahme hinzugeschlagen würde.