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Bin da kein Fachmann, aber ist es nicht möglich sich im Inslovenzverfahren in Eigenverwaltung von Altlasten zu trennen? Wenn ich das richtig verstanden habe müsste es gehen.
Nein, das geht leider nicht. Wenn die Anteile an der eingetragenen Firma übernommen werden, gehen auch alle Pflichten und Rechte auf den nun Eigentümer über. Damit sind auch die Schulden, Verträge etc. gemeint - im Regelfall findet im Vorfeld eine Einigung mit den Gläubigern statt und es erfolgt z.B. ein Neustrukturierung der Verbindlichkeiten etc.
Eine Trennung ist nur möglich, wenn er nur die Assets übernimmt