AB: Air Berlin meldet Insolvenz an

ANZEIGE

schnapperin

Aktives Mitglied
03.02.2012
137
0
ANZEIGE
Bin da kein Fachmann, aber ist es nicht möglich sich im Inslovenzverfahren in Eigenverwaltung von Altlasten zu trennen? Wenn ich das richtig verstanden habe müsste es gehen.

Nein, das geht leider nicht. Wenn die Anteile an der eingetragenen Firma übernommen werden, gehen auch alle Pflichten und Rechte auf den nun Eigentümer über. Damit sind auch die Schulden, Verträge etc. gemeint - im Regelfall findet im Vorfeld eine Einigung mit den Gläubigern statt und es erfolgt z.B. ein Neustrukturierung der Verbindlichkeiten etc.

Eine Trennung ist nur möglich, wenn er nur die Assets übernimmt
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
5.653
3.610
Allein für die 38 (?) in EW-Diensten stehenden Maschinen benötigst Du im Schnitt 3 Crews (evt. Auch nur 2,7) pro Flieger. Das wären also jeweils 80-90 Kapitäne und FO sowie grob gerundet 300 FB. Wie kommst Du auf 250?

Eurowings hat bei 260 ihrer eigenen Flugbegleiter Verträge entfristet. Daher kommt die Zahl.

Das man damit 38 zusätzliche Maschinen besetzt bekommt, habe nie behauptet.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Jetzt mal ganz doof (mal angenommen)

AB kann sich im eigenverwalteten Insolvenzverfahren von einer Menge Altlasten trennen - die hohen Zinsen sind weg, der Tui Vertrag ist weg und noch ein paar andere Kleinigkeiten - das sieht ja auch der jetzige Sachwalter. Warum sieht man denn keine Zukunft von AB im ganzen, wenn die Flieger doch alle voll waren und die Probleme nicht operativ waren? Macht für mich keinen Sinn - ausser es ist so gewollt bzw. AB hat operativ auch nie performt.
 

groundhog

Erfahrenes Mitglied
11.10.2010
358
52
DUS, BER
Nein, das geht leider nicht. Wenn die Anteile an der eingetragenen Firma übernommen werden, gehen auch alle Pflichten und Rechte auf den nun Eigentümer über. Damit sind auch die Schulden, Verträge etc. gemeint - im Regelfall findet im Vorfeld eine Einigung mit den Gläubigern statt und es erfolgt z.B. ein Neustrukturierung der Verbindlichkeiten etc.

Da muss ich aber (ein bisschen) widersprechen.
Ich selbst (GmbH) habe eine Firma (GmbH) mit Mitarbeitern, Material, Werkzeugen und Aufträgen während der (eröffneten) Insolvenz übernommen.
Bank, Gebäude und Leasing blieben außen vor.
Das habe ich alles mit dem Insolvenzverwalter -in Umgangssprache- verhandelt, ohne weiteren Juristen.
Daher weiß ich nicht, welchen juristischen Hintergrund das hatte, aber es hat so geklappt.
Das war etwa 2007

Eine Trennung ist nur möglich, wenn er nur die Assets übernimmt

Hier bin ich mit der Terminologie überfordert.
 

schnapperin

Aktives Mitglied
03.02.2012
137
0
Da muss ich aber (ein bisschen) widersprechen.
Ich selbst (GmbH) habe eine Firma (GmbH) mit Mitarbeitern, Material, Werkzeugen und Aufträgen während der (eröffneten) Insolvenz übernommen.
Bank, Gebäude und Leasing blieben außen vor.
Das habe ich alles mit dem Insolvenzverwalter -in Umgangssprache- verhandelt, ohne weiteren Juristen.
Daher weiß ich nicht, welchen juristischen Hintergrund das hatte, aber es hat so geklappt.
Das war etwa 2007



Hier bin ich mit der Terminologie überfordert.

Wurde von dir eine neue GmbH gegründet? (=Asset Deal) Oder bist du als Gesellschafter in die bestehende GmbH eingetreten? (=Share Deal)
 
  • Like
Reaktionen: TimoKoni

drox

Aktives Mitglied
29.03.2012
205
0
Die Streichung der Langstrecken ist natürlich besonders für die grandios, die in den letzten Tagen (zugegeben naiverweise) gerade nochmal beim 333€-USA Sale zugeschlagen haben.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Nein, das geht leider nicht. Wenn die Anteile an der eingetragenen Firma übernommen werden, gehen auch alle Pflichten und Rechte auf den nun Eigentümer über. Damit sind auch die Schulden, Verträge etc. gemeint - im Regelfall findet im Vorfeld eine Einigung mit den Gläubigern statt und es erfolgt z.B. ein Neustrukturierung der Verbindlichkeiten etc.

Eine Trennung ist nur möglich, wenn er nur die Assets übernimmt

Ich bin da kein Fachmann, aber kann man nicht genau diese Probleme im Insolvenzverfahren verhandeln z.B. Zinssätze, Forderungsverzicht etc.?

Darin liegt doch gerade der Vorteil eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung, Ziel ist hier doch in der Regel nicht eine "Zerschlagung" der Gesellschaft sondern das überleben. Gibt es ja in D einige grössere Beispiele in der letzten Zeit.
 

groundhog

Erfahrenes Mitglied
11.10.2010
358
52
DUS, BER
Wurde von dir eine neue GmbH gegründet? (=Asset Deal) Oder bist du als Gesellschafter in die bestehende GmbH eingetreten? (=Share Deal)

Ich habe eine neue, gleichnamige GmbH gegründet und mit ausreichend Kapital für die Transaktion + 3 Monate Löhne + Gehälter ausgestattet.
Die hat dann, fast aus dem Stand, das operative Geschäft übernommen und weiter geführt.
 

schnapperin

Aktives Mitglied
03.02.2012
137
0
Ich habe eine neue, gleichnamige GmbH gegründet und mit ausreichend Kapital für die Transaktion + 3 Monate Löhne + Gehälter ausgestattet.
Die hat dann, fast aus dem Stand, das operative Geschäft übernommen und weiter geführt.

Dann war das ein Asset Deal, da hier eine neue GmbH gegründet wurde. Eine Übernahme wäre unter der gleichen Handelsregisternummer erfolgt und dann wären alle Verträge weitergelaufen etc.
 

schnapperin

Aktives Mitglied
03.02.2012
137
0
Ich bin da kein Fachmann, aber kann man nicht genau diese Probleme im Insolvenzverfahren verhandeln z.B. Zinssätze, Forderungsverzicht etc.?

Darin liegt doch gerade der Vorteil eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung, Ziel ist hier doch in der Regel nicht eine "Zerschlagung" der Gesellschaft sondern das überleben. Gibt es ja in D einige grössere Beispiele in der letzten Zeit.

Natürlich kann man hier im Insolvenzplan das ganze als Sanierung in der Insolvenz ausgestalten, aber bei AirBerlin gibt es soviele Baustellen. Eine Einigung mit TUI (Leasingverträge), den Leasinggesellschaften und den beiden Banken und selbst mit Abu Dhabi könnte gut und schnell erfolgen.
Aber man müsste Sanierungstarifverträge verhandeln mit deutlichen Einschnitten für das Personal und sich vor allem mit den Anleihengläubigern einigen - und hier sind bestimmte Zeitfenster einzuhalten. Und ob dafür die Zeit reicht ist fraglich.

Aus den schlechten Kerosinkontrakten würde man auch nicht rauskommen usw.
 

groundhog

Erfahrenes Mitglied
11.10.2010
358
52
DUS, BER
Ist das jetzt naiv zu glauben, die könnten auch einfach eine oder mehrere neue Gesellschaften gründen, alles was man möchte wird übernommen und der Rest zack und weg?
 
  • Like
Reaktionen: _AndyAndy_

schnapperin

Aktives Mitglied
03.02.2012
137
0
Ist das jetzt naiv zu glauben, die könnten auch einfach eine oder mehrere neue Gesellschaften gründen, alles was man möchte wird übernommen und der Rest zack und weg?

Das ist ja nicht so einfach, weil man die Fluglizenz benötigt und die im Januar gegründete GmbH (für die Eurowings maschinen) hat diese bisher noch nicht erhalten. Oder man überträgt Maschinen & Crew auf Tochterunternehmen und der Gläubigerauschuss stimmt dem Verkauf zu etc.

Das wäre aber nicht die von W. angekündigte Fortführung von AB - sondern vermutlich eher das LH, easyjet und co. modell

Ganz ehrlich die Thematik ist recht komplex, da hier neben Insolvenzrecht noch das Thema Fluggesellschaft dazu kommt und man kann nur spekulieren. Die entsprechenden Fachanwälte für Insolvenz & Kartellrecht & Flugthemen werden in Verbindung mit dem Sachwalter & Generalbevollmächtigtem schon eine rechtlich korrekte Lösung eifnallen. Das Risiko von Klagen ist sonst relativ hoch bzw. die Genehmigung der Kartellbehörden ist ja auch fraglich.
 
  • Like
Reaktionen: groundhog

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.010
633
.de
Jetzt mal ganz doof (mal angenommen)

AB kann sich im eigenverwalteten Insolvenzverfahren von einer Menge Altlasten trennen - die hohen Zinsen sind weg, der Tui Vertrag ist weg und noch ein paar andere Kleinigkeiten - das sieht ja auch der jetzige Sachwalter. Warum sieht man denn keine Zukunft von AB im ganzen, wenn die Flieger doch alle voll waren und die Probleme nicht operativ waren? Macht für mich keinen Sinn - ausser es ist so gewollt bzw. AB hat operativ auch nie performt.

Weil es niemanden gibt, der es nach dem folgenden Muster machen könnte:

Ich habe eine neue, gleichnamige GmbH gegründet und mit ausreichend Kapital für die Transaktion + 3 Monate Löhne + Gehälter ausgestattet.
Die hat dann, fast aus dem Stand, das operative Geschäft übernommen und weiter geführt.

Bzw. LH könnte es, aber darf ja aus kartellrechtlichen Gründen nicht.
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.010
633
.de
Nein, das geht leider nicht. Wenn die Anteile an der eingetragenen Firma übernommen werden, gehen auch alle Pflichten und Rechte auf den nun Eigentümer über. Damit sind auch die Schulden, Verträge etc. gemeint - im Regelfall findet im Vorfeld eine Einigung mit den Gläubigern statt und es erfolgt z.B. ein Neustrukturierung der Verbindlichkeiten etc.

Eine Trennung ist nur möglich, wenn er nur die Assets übernimmt

Aha, dann sieht das aktuelle Spiel danach aus, dass man AB als "Flugmaschinerie" weiterlaufen möchte (deshalb schreibt AB, dass alle ausgestellten Tickets weiterhin gültig sind), bloß EY und sonstige Aktionäre sollen leer ausgehen.
 
  • Like
Reaktionen: groundhog

schnapperin

Aktives Mitglied
03.02.2012
137
0
Aha, dann sieht das aktuelle Spiel danach aus, dass man AB als "Flugmaschinerie" weiterlaufen möchte (deshalb schreibt AB, dass alle ausgestellten Tickets weiterhin gültig sind), bloß EY und sonstige Aktionäre sollen leer ausgehen.

Es könnte einer der Punkte sein die der Sachwalter verhandelt, dass die Übernahme der Slots & co. nur erfolgt wenn auch die Pflichten aus den Tickets übernommen werden. Dadurch würde sich evtl. der Kaufpreis etwas reduzieren oder es wäre einer der Pflichten wenn sich mehrere dafür interessieren - für die weiteren Gläubiger würden sich die Insolvenzforderungen dadurch reduzieren und die eigene Quote dabei steigen...wobei natürlich nichts übrig bleiben wird nach Verfahrenskosten
 
  • Like
Reaktionen: _AndyAndy_

SuperConnie

Erfahrenes Mitglied
18.10.2011
5.018
57
Nordpfalz
Zu den Fernflügen ex TXL und DUS meldet fvw.de, dass die wohl von EW übernommen werden sollen. Bedarf aber einer Einigung mit UA; NY, DC und Windy City seien Primärziele, die nicht von EW bedient werden sollen.
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
9.808
8.060
LEJ
Ich bin da kein Fachmann, aber kann man nicht genau diese Probleme im Insolvenzverfahren verhandeln z.B. Zinssätze, Forderungsverzicht etc.?

Darin liegt doch gerade der Vorteil eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung, Ziel ist hier doch in der Regel nicht eine "Zerschlagung" der Gesellschaft sondern das überleben. Gibt es ja in D einige grössere Beispiele in der letzten Zeit.
Habe selber keine Ahnung vom Thema, denke aber, dass damit der Sauerei bis hin zum Betrug Tür und Tor geöffnet werden. "Alle Bedingungen werden in einem Unternehmen in guten Zeiten durch Verträge geregelt, denn, Verträge sind für die schlechten Zeiten gedacht". Es hätte AB frei gestanden, mit jedem Gläubiger, bis hin zu einer Gläubigerversammlung über Zinsen, Wartungskosten, Stundung von Verbindlichkeiten und anderen zu verhandeln. Entweder sind die zu blöd oder zu hochnäsig gewesen oder es wurde versucht und keiner ging darauf ein.
 
B

Bergmann

Guest
Firma kommt ursprünglich aus dem Latein und heisst eigentlich nichts anderes als: Anschrift! (unter welcher Anschrift "firmiert" die Unternehmung). Firma ist der Begriff, der so verhunzt worden ist, wie kaum ein zweiter.

(Man verzeihe mir diesen Einwurf ... :)
 
Zuletzt bearbeitet: