Ich habe zwar einen eigenen Thread eröffnet, aber ich habe in weiser Voraussicht bei Etihad gebucht und fliege am 23. Oktober TXL-ZRH-AUH-PER und am 22. November SYD-AUH-TXL. So der Plan.
Etihad hat AUH-TXL nun auf AUH-DUS umgebucht ohne Transportmöglichkeit nach Berlin.
Da sich hier so viele juristisch bewanderte Personen rumtreiben, könnten die ihre Energie ja mal kurz in die Frage stecken, ob Etihad damit den mit mir geschlossenen Vertrag bricht, statt über Wortgenauigkeiten zu diskutieren
Ich bin keine Juristin, aber ich bin der Ansicht, dass ich einen Beförderungsvertrag mit Etihad abgeschlossen habe und es interessiert mich nicht, dass Etihad einen Codesharing-Partner hat, der bei der Buchung im April kurz vor der Insolvenz stand. Etihad hat mir gegenüber eine Beförderungsverpflichtung von Berlin nach Perth und von Sydney nach Berlin. Nicht nach irgendwo in Deutschland. Dass sich ein Rerouting ergeben kann, ist zu akzeptieren. Dass man aber nicht ans Ziel befördert wird, nicht. Etihad ist ja nicht insolvent.
Ich habe die Beförderungbedingungen durchgelesen, aber dort steht nur etwas zu Flügen, die auch durch Etihad ausgeführt werden. Aber es muss doch auch Regel für Flüge geben, die von Codesharing-Partnern bedient werden.
Ich bin mal gespannt, wie wir zum Hinflug nach Zürich kommen. Wahrscheinlich mit dem Rad
Mein Gott. Das ist mein zweiter Versuch mit Etihad und es ist schon wieder zum kotzen.