Laut Reisebüro-Info sind alle bis 11.08.2017 ausgestellten AB-Tickets nicht erstattbar.
Grundlage des Ticketings ist ein Iata Vertrag und ein Agenturvertrag. Inwiefern eine Airline
den in ihrer Rechts-Sphäre bestehenden Agenturvertrag wirksam außer Kraft / einseitig ändern
kann lasse ich mal dahingestellt. Ein Newsletter ist sicher kein "wirksamer" Zugang imho.
Man mag mir nun entgegen halten, welche Möglichkeit die AB denn sonst hätte, außer mittels
Agent Info.
Nun die Sache ist simpel: AB muesste den BSP schließen - so wäre das Thema Erstattungen
"Mit einem Klick" unterbunden...nur: eben auch alle anderen Tickettransaktionen. Und das möchte
man natürlich unbedingt vermeiden.
Insgesamt ein sehr anrüchiges Cherry Picking imho.
An dieser Stelle sei nochmal erwähnt dass sich meine Interpretationen
ausschließlich auf Iata Agenturen beziehen - wenn Firmen / Reisende
direkt bei der Airline kaufen ist das etwas ganz
anderes!