Du hast Anspruch auf eine Ersatzbeförderung statt einer Erstattung.
Ich bin da skeptisch, ich habe ein bestätigtes Ticket, das einen Marktwert hat und das von TB angeblich bezahlt wurde. Wenn ich mir etwas kaufe und der Lieferant liefert nicht, sondern wird inslolvent, kann ich doch auch die geleistete Anzahlung zu Tabelle anmelden. Der Insolvenzverwalter hat möglicherweise eine Auskunftspflicht, was TB für das Ticket bezahlt hat. Da können sich die nächsten Jahre viele Juristen damit beschäftigen, falls sie Lust dazu haben.
Ich persönlich kann den Wert meines AB Meilen Tickets in C beweisen, da ein anderes Ticket von einem Mitreisenden bezahlt wurde. Ich kann auch die Kosten des Ersatzfluges belegen, den ich gebucht habe. Ich melde meine Forderung für den Meilenflug über gut 2000 € aus ganz anderen Gründen nicht an. Ich habe Steuern und Gebühren über die Kreditkarte erstattet bekommen. Diesen Teilbetrag kann ich nicht nochmal beim Insolvenzverwalter anmelden, ich müsste den erstatteten Betrag also abziehen. Damit würde der Insolvenzverwalter wissen, dass ich eine Rückerstattung bekommen habe. Nachdem ich die vertraglichen Vereinbarungen der an der Kreditkartentransaktion Beteiligten nicht kenne, könnte es sein, dass ich ihm damit erst offenbare, dass das Geld von der AB Bank über Visa wieder auf meinem Konto gelandet ist.
Ich will nicht Zeit für eine Forderungsanmeldung aufwenden, mit Erklärungen für den Insolvenzverwalter, wenn die Chancen etwas zu bekommen, verschwindend gering sind und ich mir nicht sicher bin, ob ich dem Insolvenzverwalter dadurch nicht Informationen gebe, damit er meine KK Erstattung von mir einklagen kann.