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Richtig geil finde ich die Vorgehensweise vom AG Charlottenburg: Erst stellt man fest, dass die Konzernstruktur so komplex ist, dass ein weiterer IV/SV bestellt wird, um Intressenskonflikte vorzubeugen. Jetzt ist nich eine Tochter pleite, die jede Menge Forderungen gg. die Konzernmutter hat - und wer wird IV?
Und warum Berlin und nicht Wien, das verstehe auch wer will.
Die Begründung des Amtsgericht:
"Das Amtsgericht Charlottenburg hat durch Beschluss vom 13. Dezember 2017 aufgrund eines an diesem Tag eingegangenen Eigenantrags der NIKI Luftfahrt GmbH (nach österreichischem Recht, im Folgenden: Schuldnerin), das Insolvenzverfahren über deren Vermögen zu eröffnen, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und einen vorläufigen Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Professor Dr. Lucas F. Flöther, Wallstraße 14, 10179 Berlin, bestimmt. Die Schuldnerin kann nur noch über ihr Vermögen verfügen, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter zustimmt. Damit soll verhütet werden, dass sich die Vermögenslage der Schuldnerin nachteilig verändert.Zugleich hat das Gericht einen vorläufigen Gläubigerausschuss eingesetzt. Als Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses sind bestellt worden die TUIfly GmbH, die Falcon Aero Space Leasing (Ireland) 4 Ltd. und die Bundesagentur für Arbeit, die bereits gegenüber dem Amtsgericht Charlottenburg erklärt haben, das Amt anzunehmen.
Das Amtsgericht Charlottenburg hat u.a. geprüft, ob es international zuständig ist, und dies bejaht. Die Schuldnerin sei zwar nach österreichischem Recht gegründet und habe nach ihren Statuten ihren Sitz in Wien. Maßgeblich sei jedoch, wo sich der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen der Schuldnerin befinde („Center of Main Interest“, kurz COMI). Dieser liege in Berlin. Zum einen sei die Schuldnerin gesellschaftsrechtlich mittelbar in die Air-Berlin-Unternehmensgruppe eingegliedert. Zum weiteren bestimme die Leitung der Unternehmensgruppe auch operativ die Geschäfte der Schuldnerin, indem u.a. die durchzuführenden Flüge vorgegeben und dafür die Kosten erstattet würden. Die maßgeblichen Tätigkeiten der Schuldnerin würden in Berlin ausgeübt, ebenso dort die strategisch wichtigen, über das Tagesgeschäft hinausgehenden Entscheidungen getroffen. Zudem sei die Mehrzahl der von der Schuldnerin geleasten Flugzeuge in Deutschland stationiert und der ganz überwiegende Teil der Flüge werde von Deutschland aus abgewickelt."
https://www.berlin.de/gerichte/pres...ichtsbarkeit/2017/pressemitteilung.658236.php