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Die BZ hat aus dem Gutachten wie folgt zitiert:
Wie lässt sich den hier die Anwendung deutschen Rechts begründen? Sitz von EY ist Abu Dhabi, AB war als plc in UK registriert. Braucht es da nicht Winkelzüge um deutsches Recht zur Anwendung zu bringen?
Keine Ahnung erst einmal, aber AB ist keine PLC sondern eine PLC & Co. KG, also eine deutsche Personenhandelsgesellschaft. Und wenn eine solche Erklärung von einem Gesellschafter gegenüber einer deutschen Gesellschaft abgegeben wird, die in Deutschland zu erfüllen ist, könnte deutsches Recht nicht fern sein. Nur mal so....