AB: Air Berlin meldet Insolvenz an

ANZEIGE

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.526
4.052
ANZEIGE
Die BZ hat aus dem Gutachten wie folgt zitiert:



Wie lässt sich den hier die Anwendung deutschen Rechts begründen? Sitz von EY ist Abu Dhabi, AB war als plc in UK registriert. Braucht es da nicht Winkelzüge um deutsches Recht zur Anwendung zu bringen?

Keine Ahnung erst einmal, aber AB ist keine PLC sondern eine PLC & Co. KG, also eine deutsche Personenhandelsgesellschaft. Und wenn eine solche Erklärung von einem Gesellschafter gegenüber einer deutschen Gesellschaft abgegeben wird, die in Deutschland zu erfüllen ist, könnte deutsches Recht nicht fern sein. Nur mal so....
 
  • Like
Reaktionen: voyager_2000

airhansa123

Erfahrenes Mitglied
03.11.2012
4.144
14
Die BZ hat aus dem Gutachten wie folgt zitiert:



Wie lässt sich den hier die Anwendung deutschen Rechts begründen? Sitz von EY ist Abu Dhabi, AB war als plc in UK registriert. Braucht es da nicht Winkelzüge um deutsches Recht zur Anwendung zu bringen?

Mich würde mal interessieren, ob die Gutachter wirklich das "echte" Schreiben von EY haben. Sollte man meinen, aber wenn das Gutachten von Comfort Letter spricht, der Geschäftsbericht dasselbe Schreiben "Letter of Support" nennt kann man schon Fragen, warum noch nicht mal das Wording für das "corpus delicti" gleich ist. Ich weiss auch nicht, ob die weisen Rechtsgutachter mal in den Geschäftsbericht 2016 geschaut haben, dort sind die Risiken und Nebenwirkungen des Letter of Support mehr als deutlich beschrieben (u.a. Seite 110: "...dass ein Letter of Support von der Gesellschaft möglicherweise nicht durchgesetzt werden kann, wenn dies erforderlich ist"). Natürlich kann niemand vorhersehen wie ein Gericht das bewertet, aber wer den Support Letter kennt und den Geschäftsbericht gelesen hat kann wohl kaum behaupten, das dies eine rechtsverbindliche Finanzierungsverpflichtung von EY sei.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: GoldenEye

zolagola

Erfahrenes Mitglied
02.01.2014
2.036
215
FRA
Keine Ahnung erst einmal, aber AB ist keine PLC sondern eine PLC & Co. KG, also eine deutsche Personenhandelsgesellschaft.

Die Konzernmutter ist Air Berlin PLC, diese hat ihren Sitz in UK und veröffentlicht den Geschäftsbericht. Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG ist die Fluggesellschaft und Tochter der plc.

Und wenn eine solche Erklärung von einem Gesellschafter gegenüber einer deutschen Gesellschaft abgegeben wird, die in Deutschland zu erfüllen ist, könnte deutsches Recht nicht fern sein. Nur mal so....

Die Kernfrage dürfte sein wer den Letter of Support von EY erhalten hat. Der Geschäftsbericht ist (bewusst?) ungenau gehalten:

Etihad Airways PJSC hat airberlin in einem Unterstützungsschreiben die Absicht zugesichert, die notwendige Unterstützung zu leisten, damit airberlin den finanziellen Verpflichtungen der näheren Zukunft und in jedem Fall innerhalb von 18 Monaten ab dem 28. April 2017 nachkommen kann.

Im Geschäftsbericht wird "airberlin" definiert als "Air Berlin PLC oder, je nach Kontext, [...] Air Berlin PLC und/oder ihre Tochtergesellschaften.". Es könnte also sowohl die PLC als auch die KG gemeint sein. Jedoch ist fraglich oder der WP eine positive Fortführungsprognose für die mit negativem EK operierende PLC hätte stellen können, wenn der Letter lediglich an die KG adressiert gewesen wäre.
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
24.058
10.008
irdisch
Die reiche Mutter verspricht der defizitären Tochter nochmals ein wenig Geld, überweist es aber nicht. Wie will die Pleite-Tochter der weggezogenen Mutter da noch nachträglich in die Tasche greifen? Klingt nach Fernsehprogramm am Nachmittag.
 

zolagola

Erfahrenes Mitglied
02.01.2014
2.036
215
FRA
Ich weiss auch nicht, ob die weisen Rechtsgutachter mal in den Geschäftsbericht 2016 geschaut haben, dort sind die Risiken und Nebenwirkungen des Letter of Support mehr als deutlich beschrieben (u.a. Seite 110: "...dass ein Letter of Support von der Gesellschaft möglicherweise nicht durchgesetzt werden kann, wenn dies erforderlich ist"). Natürlich kann niemand vorhersehen wie ein Gericht das bewertet, aber wer den Support Letter kennt und den Geschäftsbericht gelesen hat kann wohl kaum behaupten, das dies eine rechtsverbindliche Finanzierungsverpflichtung von EY sei.

Und das bietet noch weiteres Potenzial für langwierige Gerichtsprozesse: hätten Board of Directors und WP den Going Concern unter diesen Umständen überhaupt bescheinigen dürfen oder liegt hier eine ggf. strafrechtliche Handlung vor?
 

airhansa123

Erfahrenes Mitglied
03.11.2012
4.144
14
Und das bietet noch weiteres Potenzial für langwierige Gerichtsprozesse: hätten Board of Directors und WP den Going Concern unter diesen Umständen überhaupt bescheinigen dürfen oder liegt hier eine ggf. strafrechtliche Handlung vor?

Auch das wird im Geschäftsbericht zumindest für den Board ausführlich erläutert -siehe u.a. S. 110: "Die Directors sind zu dem Schluss gekommen, dass die Kombination dieser Umstände eine Unsicherheit darstellt, die hinsichtlich der Fortführungstätigkeit der Gesellschaft (going concern) erhebliche Zweifel aufwirft, und dass daher die Gesellschaft möglicherweise nicht in der Lage ist weiterhin im Rahmen ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ihre Vermögensgegenstände zu veräußern und ihre Verbindlichkeiten zu erfüllen."

Im weiteren Text haben dann die Directors die "begründete Erwartung" des going concern.

Ob das reicht sich auch straftrechtlich zu exculpieren weiß ich nicht, eine hinreichende Warnung an die Außenwelt war es schon.
 

hopstore

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
4.099
2
TXL
Der Staat hat sich für niemanden oder für alle gleich einzusetzen. Artikel 3 Grundgesetz. Die Lufthansa ist zudem mehr ein internationales als in deutsches Unternehmen. Rund die Hälfte der eigenen Konzernmitarbeiter wird nicht in Deutschland beschäftigt. Rechne ich die outgesourcten Dienstleister dazu, wird es wesentlich mehr sein.

Dürfte ich vom Anwalt etwas Korrektheit im Umgang mit den ganzen Begrifflichkeiten Politik/Regierung/Staat erwarten? (vorallem, weil es ihm ja sonst auch so wichtig ist)
Wir starteten mit Politik ...sind jetzt bei Staat angekommen .... das ist amüsanter als jedes Stille Post-Spiel ...
vorallem weil die Begrifflichkeiten wenig miteinander gemein haben ... Ich bin und war weiter bei Politik ... verweise gern nochmal auf http://www.vielfliegertreff.de/airb...-berlin-meldet-insolvenz-430.html#post2491852

Also, die Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft (= Konzern) ist eingetragen am Amtsgericht Köln HRB 2168. Im Aktienregister heisst es zum Firmensitz: Von-Gablenz-Straße 2-6, 50679 Cologne. Dass in der heutigen Zeit wohl fast alle/viele Firmen weltweite Beteiligungen haben, ist wohl Realität. Trotzdem spricht wohl eher dafür, dass die LH, der Konzern, ein primär Deutscher Konzern ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: GoldenEye

Asia

Erfahrenes Mitglied
19.08.2017
698
64
Wie lässt sich den hier die Anwendung deutschen Rechts begründen? Sitz von EY ist Abu Dhabi, AB war als plc in UK registriert. Braucht es da nicht Winkelzüge um deutsches Recht zur Anwendung zu bringen?

Kann man wohl nur beurteilen, wenn man die Unterlagen kennt. Geprüft haben den "Letter" und die dazugehörigen Unterlagen bisher mindestens ein AB Jurist (vermute ich mal, dass man die Schlussfolgerung man sei bis Februar 2018 gesichert nicht einem Piloten treffen ließ), KPMG, wahrscheinlich McKinsey als Sanierer, Flöther als Insolvenzverwalter und die Uni Hamburg (laut Presse, wahrscheinlich eher ein Professor).
Wobei die Vielzahl der Juristen nichts über die Qualität der Gutachten aussagt.

Normalerweise schreibt man bei der Größenordnung in eine Erklärung, welches Recht gelten soll. Falls das hier nicht erfolgt ist, könnte es ausreichen, dass der Geschäftsbetrieb von AB überwiegend in Deutschland war und die Verbindlichkeiten, für die EY einstehen sollte, jedenfalls nach deutschen Recht begründet wurden. Um die Insolvenz von AB zu verhindern (was EY bezweckte) brauchte man eine Erklärung die nach deutschem Recht ausreichend war. Ich vermute mal, dass es dazu Schriftverkehr zwischen AB und EY gibt.

Ich finde es grundsätzlich gut, wenn man die juristischen Fragen bezüglich der Insolvenz von AB aufarbeitet und nicht totschweigt. Sonst ermutigt man andere Betriebe ihre Insolvenz durch irgend ein Scheinschreiben einer ausländischen Firma nach ausländichen Recht und fraglicher Zahlungsbereitschaft zu verschleppen. Ob die juristische Aufarbeitung eine Verbesserung bringt, bezweifel ich selbst aber gar nichts zu Tun macht es eher schlechter und wird mehr Nachahmer finden. Ich weiß, der Flöther vertitt nur die Interessen der Gläubiger von AB aber größere Gläubiger wie Flightright werden sich schon dafür interessieren, ob die geltend gemachten Forderungen zeitnah richtig verbucht wurden und wann insolvenzreife eingetreten ist.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.526
4.052
Dürfte ich vom Anwalt etwas Korrektheit im Umgang mit den ganzen Begrifflichkeiten Politik/Regierung/Staat erwarten? (vorallem, weil es ihm ja sonst auch so wichtig ist)
Wir starteten mit Politik ...sind jetzt bei Staat angekommen .... das ist amüsanter als jedes Stille Post-Spiel ...
vorallem weil die Begrifflichkeiten wenig miteinander gemein haben ... Ich bin und war weiter bei Politik ... verweise gern nochmal auf http://www.vielfliegertreff.de/airb...-berlin-meldet-insolvenz-430.html#post2491852


Also, die Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft (= Konzern) ist eingetragen am Amtsgericht Köln HRB 2168. Im Aktienregister heisst es zum Firmensitz: Von-Gablenz-Straße 2-6, 50679 Cologne. Dass in der heutigen Zeit wohl fast alle/viele Firmen weltweite Beteiligungen haben, ist wohl Realität. Trotzdem spricht wohl eher dafür, dass die LH, der Konzern, ein primär Deutscher Konzern ist.

Beteiligt sind an der Deutsche Lufthansa AG dann auch wiederum mindestens knapp 50% ausländische Investoren. Insofern war bei der DLH auch schon mal die Eigenschaft als deutsche Fluggesellschaft zweifelhaft :)

Und mal ganz ehrlich: Ob Du den deutschen Verkehrsminister als "Politik" oder als "Exekutive" ansiehst: Diese haben sich heraus zu halten, wenn es um die Wirtschaft in Form eines ganz konkreten Unternehmens geht. Hätten sie gesagt, dass sie die deutsche Luftfahrt fördern wollen, geschenkt. Aber bitte nicht die Deutsche Lufthansa AG. Da kräuseln sich die Artikel 3 Fußnägel
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.526
4.052
Um die Insolvenz von AB zu verhindern (was EY bezweckte) brauchte man eine Erklärung die nach deutschem Recht ausreichend war. Ich vermute mal, dass es dazu Schriftverkehr zwischen AB und EY gibt. .

Das ist der Punkt, auf den ich weit vor Inolvenz und auch danach hingewiesen habe. Entweder die Erklärung war "gut", dann brauchte man keinen Antrag zu stellen (und jetzt bestehen Ansprüche) oder sie war es nicht, dann bestand Antragspflicht. Das Management, aber auch die Berater, sind hier auf sehr dünnem Eis.
 

Asia

Erfahrenes Mitglied
19.08.2017
698
64
Entweder die Erklärung war "gut", dann brauchte man keinen Antrag zu stellen (und jetzt bestehen Ansprüche) oder sie war es nicht, dann bestand Antragspflicht. Das Management, aber auch die Berater, sind hier auf sehr dünnem Eis.

Da sind wir schon lange einer Meinung. Ich bin gespannt, wie die Beteiligten und die Justiz diese Frage aufarbeiten werden. Den Flöther kann ich sehr schwer einschätzen. Aber so mancher größere Gläubiger wird bestimmt noch sein Glück bei der Staatsanwaltschaft versuchen. Ich orakel mal, dass man in diesem Tread noch länger neuen Stoff finden wird, um sich auszutauschen.
 
  • Like
Reaktionen: Ed Size

hopstore

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
4.099
2
TXL
Hätten sie gesagt, dass sie die deutsche Luftfahrt fördern wollen, geschenkt. Aber bitte nicht die Deutsche Lufthansa AG. Da kräuseln sich die Artikel 3 Fußnägel

Welche es da bitte in welchem nennenswerten (!) Umfang im Liniengeschäft wo nochmal genau gibt? Da waren nur AB und LH. Oh schau, da wars nur noch einer ...

Ostfriesischen Inselverkehr werden wir ja jetzt nicht zu Rande ziehen, oder?

Ansonsten steht es „der Politik“ frei sich zu allem zu äußern, zu was sie auch will. Freies gewähltes Mandat .. und so ... Art 38 Abs 1 Satz 2 GG. Also ein klein wenig Respekt bitte. Noch steht hinter Herrn Dobrindt als auch Frau Zypries ein MdB.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: GoldenEye

zolagola

Erfahrenes Mitglied
02.01.2014
2.036
215
FRA
Kann man wohl nur beurteilen, wenn man die Unterlagen kennt. Geprüft haben den "Letter" und die dazugehörigen Unterlagen bisher mindestens ein AB Jurist (vermute ich mal, dass man die Schlussfolgerung man sei bis Februar 2018 gesichert nicht einem Piloten treffen ließ), KPMG, wahrscheinlich McKinsey als Sanierer, Flöther als Insolvenzverwalter und die Uni Hamburg (laut Presse, wahrscheinlich eher ein Professor).

Vermutlich kann man Freshfields noch in diese Liste aufnehmen. Wobei das konkrete Ergebnis, über das die BZ berichtet, sich nur auf die Prüfung von Flöther & der Uni Hamburg bezieht, ob sich die anderen Parteien mit der Frage des anwendbaren Rechts beschäftigt haben, bleibt unklar (wiederum in Unkenntnis wie der Letter genau ausgestaltet ist).

Normalerweise schreibt man bei der Größenordnung in eine Erklärung, welches Recht gelten soll.

Wenn deutsches Recht im Letter of Support vereinbart worden wäre, würde dies natürlich das Ergebnis der Prüfung der Uni Hamburg erklären (ich bin mir aber nicht sicher ob EY sich derart ins Risiko begeben würde und deutsches Recht akzeptiert hat).

Falls das hier nicht erfolgt ist, könnte es ausreichen, dass der Geschäftsbetrieb von AB überwiegend in Deutschland war und die Verbindlichkeiten, für die EY einstehen sollte, jedenfalls nach deutschen Recht begründet wurden.

Danke für diese Einschätzung. Geschäftsbetrieb überwiegend in D klingt nachvollziehbar. Aber wie verhält es sich mit den Verbindlichkeiten, warum wurden diese nach deutschem Recht begründet? Laut Geschäftsbericht dient der Letter der Unterstützung zur Erfüllung der Finanzverbindlichkeiten von AB. Dies dürften primär die (von der PLC emittierten) Anleihen, die Kredite von EY und Bankdarlehen sein. Ein großer (der größte?) Teil dürfte demnach von der PLC und nicht der KG eingegangen worden sein - aber du sagst dennoch nach deutschem Recht?
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
wo genau waren die rechtsverbindlich? Und dann fragt sich darüberhinaus auch noch, nach welchem Recht genau?

Wenn EY keine rechtsverbindlichen Zusagen getroffen hat, dann hätte AB lange vorher einen Insolvenzantrag stellen müssen.

Wenn also die Zusagen von EY nicht rechtsverbindlich waren dann liegt der Zeitpunkt der Insolvenzreife länger zurück. Mit entsprechenden Konsequenzen für das Management und mit weiteren Möglichkeiten der Anfechtung durch den Insolvenzverwalter. Der könnte dann z.B. sämtliche Beiträge zur Sozialversicherung bis zum Zeitpunkt der Insolvenzreife anfechten.

Ich glaube nicht das man so eine Erklärung dersrt gestalten kann das sie zum die Insolvenzreife verhindert und zum anderen nicht eingefordert werden kann.

Ansonsten gilt in dem Verfahren wohl deutsches Insolvenzrecht. Flöther ist da ein Spezialist und der wird wissen was möglich ist und was nicht - zumindest kann er es besser beurteilen als die meisten hier in disem Forum.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
.Denn nirgend wo steht seitens Etihad etwas geschrieben und es bedarf im Regelfall der Schriftform.)

EY hat immer wieder schriftlich versichert das sie AB finanziell unterstützen, anders hätte man die postive Fortführungsprognose der letzten Jahre überhaupt nicht stellen können. Den AB war seit Jahre überschuldet und damit insolvenzreif - die Anmeldung der Insolvenz konnte man eben mit der Prognose abwenden.

Die Frage die sich stellt, wenn überhaupt, ist mit welchen strafrechtlichen Konsequenzen müssen die Manager rechnen wenn es von EY nichts verbindlich schriftliches gab.
 

tix

Erfahrenes Mitglied
20.02.2011
3.778
1.994
Ich orakel mal, dass man in diesem Tread noch länger neuen Stoff finden wird, um sich auszutauschen.

Ich fürchte, das stimmt. :sick:


Welche es da bitte in welchem nennenswerten (!) Umfang im Liniengeschäft wo nochmal genau gibt? Da waren nur AB und LH. Oh schau, da wars nur noch einer ...

Ostfriesischen Inselverkehr werden wir ja jetzt nicht zu Rande ziehen, oder?

(1) Wenn Deiner "Politik" wirklich die deutsche Luftfahrt als ganzes und nicht nur die LH wichtig wäre, hätte sie vielleicht vorher etwas getan ("Los, Politiker, tut was!"). (2) Rate. Es heißt "zu Rate ziehen". Paßt hier aber eigentlich gar nicht.


Ansonsten steht es „der Politik“ frei sich zu allem zu äußern, zu was sie auch will.

Könnte das eventuell eine Art Kernproblem sein...? :censored:


Also ein klein wenig Respekt bitte. Noch steht hinter Herrn Dobrindt als auch Frau Zypries ein MdB.

Diese Implikation leuchtet mir allerdings nicht ein. Ich habe ja vor allem möglichen Respekt. Charme, Leistung, gutem Aussehen, ... Aber wieso denn vor einem (auch noch abgekürzten) Job Title?

Edit - In diesem Kontext noch ein fun fact: https://de.statista.com/statistik/d...ge/respekt-gegenueber-bundestagsabgeordnetem/
 
Zuletzt bearbeitet:

toob

Reguläres Mitglied
25.05.2012
29
0
Schwachsinn. :doh:

Die Maschinen gehören dem Leasinggeber. Niki konnte dafür nicht mehr bezahlen, also hat der Leasinggeber jedes Recht und jede Pflicht zwecks Schadensminimierung das Leasingobjekt anderweitig zu vermarkten.

Wenn Lauda von zurückholen der Niki Maschinen spricht frage ich mich was der geraucht hat.

Ist aber geltendes Recht! Lufthansa muss die Flugzeuge zurückgeben bzw. dem Käufer zu Marktüblichen Leasingkonditionen zur Verfügung stellen.
 

Rambuster

Guru
09.03.2009
19.551
239
Point Place, Wisconsin
Ist aber geltendes Recht! Lufthansa muss die Flugzeuge zurückgeben bzw. dem Käufer zu Marktüblichen Leasingkonditionen zur Verfügung stellen.

Und selbst wenn es so wäre, muss das vor Gericht geklärt werden. Bis dahin ist das Thema durch. Normative Kraft des Faktischen!

Game set and match Mr Spohr!
 

toob

Reguläres Mitglied
25.05.2012
29
0
Ist eine Rechtsmeinung.

Naja, auch LH bekennt sich dazu:

"Falls die Übernahme durch Lufthansa nicht genehmigt würde, sei vereinbart gewesen, dass gekaufte oder geleaste Flugzeuge einem Erwerber "zu Marktkonditionen zur Verfügung gestellt werden müssen. Selbstverständlich wird sich die Lufthansa Gruppe an diese Vorgaben halten. Sie hat dies bereits Air Berlin und Niki mitgeteilt."
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.225
6.434
Die Presse meldet, dass bis Do. rechtsverbindliche Angebote vorliegen müssten, da andernfalls Do. um Mitternacht Niki das AOC und damit die Slots verlöre.
 

tix

Erfahrenes Mitglied
20.02.2011
3.778
1.994
Nein, darum gehts hier aber nicht. Aber vielleicht überfordert das deine Sprachwendungen in München und Umgebung zu sehr ...

Ich weiß natürlich, daß das jetzt als tödliche Beleidigung gemeint war. Sie läuft aber leider ins Leere. :p München ist eine ganz wunderbare Stadt und das Umland sehr reizend und mit einem hohen Freizeitwert gesegnet. Für den Durchschnitts-Berliner selbstverständlich unbezahlbar.

Für den Durchschnitts-Münchner mittlerweile allerdings auch.

Sowohl der Duden als auch mein Sprachgefühl kennen "zu Rande kommen", aber "ziehen"? Ich weiß ja, daß manche Berliner gerne ausgefallene und klobige Sprachkonstrukte verwenden (ich durfte mal in der Lounge in TXL einem telefonierenden Herren zuhören, der jede seiner weitreichend inhaltsleeren Bemerkungen mit "ick jebe zu bedenken" einleitete... :sick:) - aber mit "zu Rande ziehen" komme ich nicht zu Rande.

Vielleicht klärst Du mich und andere hier auf, worum es Dir genau mit diesem Ostfriesischen Luftfahrt-Dingenskirchens ging? Und warum genau das Verhalten "der Politik" nationalen und nicht nur LH-Firmensinteressen dient? [Warum in Europa nationale Interessen überhaupt noch relevant sein müssen, lassen wir mal weg. Das - äh - führt zu weit.]