AB: Air Berlin meldet Insolvenz an

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demmeln

Neues Mitglied
31.12.2017
4
0
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Hallo, ich wollte mal nachfragen, ob schon jemand Rückerstattung für AB Tickets bekommen hat (also für welche, die nach dem 15.8.2017 gebucht wurden)?

Wir haben am 27.8. gebucht, und am 23.10. per E-Mail eine "Stornierungsbestätigung" erhalten, mit einem allgemein formulierten Text, der für nach dem 15.8. gebuchte Tickets eine automatische Erstattung auf das gleiche Zahlungsmittel versprach (war bei mir Lastschrift). Diese ist aber bis heute noch nicht erfolgt.

Anderswo meine ich einen Beitrag gelesen zu haben, dass bei manchen schon kurz darauf die Rückbuchung erfolgt ist, ich kann diesen Beitrag aber jetzt nicht mehr finden.

In der Presse war ja auch von einer Rückerstattung von einem Treuhandkonto für Bunchungen nach dem 15.8. die Rede. Gibt es für diese Kunden einen Ansprechpartner, bzw wer führt die Rückbuchungen durch? Der Insolvenzverwalter oder ein Treuhänder? Auf https://www.airberlin-inso.de habe ich für diesen Fall keine Antworten gefunden.
 

WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
2.219
909
Hallo, ich wollte mal nachfragen, ob schon jemand Rückerstattung für AB Tickets bekommen hat (also für welche, die nach dem 15.8.2017 gebucht wurden)?
Zunächst liest Du ein bißchen in diesem Thread und kommst dann vermutlich bzgl. Deiner Fragen zum selben Ergebnis wie ich.

Wir haben am 27.8. gebucht, und am 23.10. per E-Mail eine "Stornierungsbestätigung" erhalten, mit einem allgemein formulierten Text, der für nach dem 15.8. gebuchte Tickets eine automatische Erstattung auf das gleiche Zahlungsmittel versprach (war bei mir Lastschrift). Diese ist aber bis heute noch nicht erfolgt.
M.W. hat niemand solch eine Erstattung erhalten, und sie wird auch nicht kommen. Du kannst Deinen Betrag zur Inso-Tabelle anmelden oder versuchen, die Lastschrift rückbuchen zu lassen, was meiner Ansicht nach funktionieren müßte.
Anderswo meine ich einen Beitrag gelesen zu haben, dass bei manchen schon kurz darauf die Rückbuchung erfolgt ist, ich kann diesen Beitrag aber jetzt nicht mehr finden.
Ist mir/uns hier nicht bekannt. Bekannt ist mir das Prozedere über den Charge-Back bei Kreditkartenzahlung.
In der Presse war ja auch von einer Rückerstattung von einem Treuhandkonto für Bunchungen nach dem 15.8. die Rede. Gibt es für diese Kunden einen Ansprechpartner, bzw wer führt die Rückbuchungen durch? Der Insolvenzverwalter oder ein Treuhänder? Auf https://www.airberlin-inso.de habe ich für diesen Fall keine Antworten gefunden.
Das und das Gerede um das Treuhandkonto war einfach Propaganda.
Schlußpunkt also: Lastschriftstorno am besten gleich online einleiten und Beine hochlegen.
 
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Boernie

Aktives Mitglied
19.04.2014
249
50
Cgn/mst
Danke dir für diese Aussage. Das lässt hoffen. Bisher hat sich die DKB noch nicht geäußert ob und wie ich den gezahlten Betrag (wie bei dir: Im Oktober gezahlt für Niki Flug im Jan 18 - jedoch über ein OTA gebucht) zurückerhalten kann. Wäre schön, wenn das am Ende klappen würde

Meine Kreditkarte ist von der DKB, sollte dann bei dir auch schnell gehen.
 

Rudolf1

Neues Mitglied
23.01.2017
15
0
Fragen zur Arbeitsweise bei Air Berlin im Insolvenzverfahren

Hallo,

inwiefern wird bei Air Berlin noch gearbeitet? Erhalten dort einige Mitarbeiter noch ihr Gehalt?
Lohnt es sich, wenn man z.B. zum Saatwinkler Damm 42-43 in Berlin fährt? Oder ist das Gebäude bereits leergeräumt?

Danke.
 

TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
2.142
51
Berlin (West) - TXL
inwiefern wird bei Air Berlin noch gearbeitet? Erhalten dort einige Mitarbeiter noch ihr Gehalt?
Anfang November wurden einige Mitarbeiter fristgerecht (meistens 3 Monate zum Monatsende) gekündigt und auf Widerruf freigestellt. In der Verwaltung wurden einige zum Ende Februar fristgerecht gekündigt und bekommen ihr Gehalt bis dahin. Die Personen, die darüber hinaus für die Abwicklung der AB benötigt werden (und sich in den meisten Fällen dafür freiwillig gemeldet haben) haben ihre Kündigung zum Ende Juni erhalten. Es gibt auch noch ein paar besondere Fälle mit Kündigungen zum Ende April etc., aber das ist Kleinkram. Das Büro am Saatwinkler Damm wurde "verdichtet", das heißt die meisten Flächen sind schon an den Vermieter zurückgegeben, die verbleibenden MA sind umgezogen.
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.010
633
.de
Hallo,

inwiefern wird bei Air Berlin noch gearbeitet? Erhalten dort einige Mitarbeiter noch ihr Gehalt?
Lohnt es sich, wenn man z.B. zum Saatwinkler Damm 42-43 in Berlin fährt? Oder ist das Gebäude bereits leergeräumt?

Danke.


Ich bin schon mal da gewesen... gleich am Eingang ist die Rezeption, weiter kommt man eh nicht.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
769
Unter TABUM und in BNJ
M.W. hat niemand solch eine Erstattung erhalten, und sie wird auch nicht kommen. Du kannst Deinen Betrag zur Inso-Tabelle anmelden...

Stop!

Wir reden hier von einer Buchung zwischen Insolvenzanmeldung und Insolvenzeröffnung knapp 3 Monate später - diese Beträge müssen gesichert sein und sind NICHT zur Tabelle anzumelden.

Das und das Gerede um das Treuhandkonto war einfach Propaganda.

Wenn dem so ist, dann sollten sich der Sachwalter und der Generalbevollmächtigte auf größere Probleme einstellen.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
.Wenn dem so ist, dann sollten sich der Sachwalter und der Generalbevollmächtigte auf größere Probleme einstellen.

Das seltsame ist das die Medienberichterstattung wirklich in die Richtung geht das auch nach dem 15.08.2017 gebuchte und bezahlte Tickets nicht vollständig erstattet werden (können).
 

demmeln

Neues Mitglied
31.12.2017
4
0
Danke erstmal für die Antworten.

Ist mir/uns hier nicht bekannt. Bekannt ist mir das Prozedere über den Charge-Back bei Kreditkartenzahlung.

Ich habe bei der Bank nachgefragt. Insbesondere nach so langer Zeit geht da nichts mehr. Ich hatte mich zudem vertan: Es war bei mir eine Überweisung und keine Lastschrift.

M.W. hat niemand solch eine Erstattung erhalten, und sie wird auch nicht kommen. Du kannst Deinen Betrag zur Inso-Tabelle anmelden oder versuchen, die Lastschrift rückbuchen zu lassen, was meiner Ansicht nach funktionieren müßte.

[...]

Das und das Gerede um das Treuhandkonto war einfach Propaganda.

Ist das Erfahrung / Vermutung, oder gibt es belastbare Quellen zu der Aussage?

Folgende Indizien sprechen dafür, dass das Geld (für Buchungen nach 15.8.) vielleicht doch noch erstattet wird:

- Der Insolvenzverwalter schreibt in den FAQ, dass alle bekannten Ticketkunden (Direktbuchung über AirBerlin), die Insolvenzansprüche haben, bis zum Jahresende angeschrieben wurden. Hier müsste ich wenn dann dazu gehören, aber ich habe nichts dergleichen erhalten.
- Heute habe ich von do-not-reply@invoices.airberlin.com eine Änderungsrechnung zu der Buchung erhalten. Am Ende steht, dass der volle Rechnungsbetrag per giropay verrechnet wird. Ein Zeitpunkt wird nicht genannt. Es scheint aber zumindest jemand die Buchungen in irgendeiner Form zu bearbeiten.
 

cityshuttle

Erfahrenes Mitglied
01.11.2014
527
3
BER
Also Schreiben vom Insolvenzverwalter werden definitiv verschickt.

Ich habe lediglich TB Meilen und BusinessPoints "als Forderung" und wurde trotzdem angeschrieben.
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.281
436
mag sein das der Typ so einen Wisch verschickt der aber nix taugt!
Vor ein paar Tagen auch den Wisch über einen Anullierten Flug bekommen der aber damals schon einfach auf den nächsten umgebucht wurde die beiden Meilentickets die wirklich drauf gegangen sind und wo es Cash gibt wird nichts erwähnt.
 

WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
2.219
909
Wenn dem so ist, dann sollten sich der Sachwalter und der Generalbevollmächtigte auf größere Probleme einstellen.
Aber genau darüber reden wir doch schon seit Wochen, seit der Sachwalter überraschend für alle Masselosigkeit angezeigt hat. Und auf airberlin-inso finde ich keinen Hinweis auf Bevorzugung der Tickets ab 15.8.
Oder ich habe selektive Wahrnehmungsprobleme.
Ich habe übrigens keine Aufforderung zur Anmeldung einer Forderung (Meilenticket zzgl. S&G vor 15.8. gebucht, S&G bereits per charge-back zurück) bekommen.
 

konnimutti

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
407
0
Fröndenberg
Danke erstmal für die Antworten.



Ich habe bei der Bank nachgefragt. Insbesondere nach so langer Zeit geht da nichts mehr. Ich hatte mich zudem vertan: Es war bei mir eine Überweisung und keine Lastschrift.



Ist das Erfahrung / Vermutung, oder gibt es belastbare Quellen zu der Aussage?

Folgende Indizien sprechen dafür, dass das Geld (für Buchungen nach 15.8.) vielleicht doch noch erstattet wird:

- Der Insolvenzverwalter schreibt in den FAQ, dass alle bekannten Ticketkunden (Direktbuchung über AirBerlin), die Insolvenzansprüche haben, bis zum Jahresende angeschrieben wurden. Hier müsste ich wenn dann dazu gehören, aber ich habe nichts dergleichen erhalten.
- Heute habe ich von do-not-reply@invoices.airberlin.com eine Änderungsrechnung zu der Buchung erhalten. Am Ende steht, dass der volle Rechnungsbetrag per giropay verrechnet wird. Ein Zeitpunkt wird nicht genannt. Es scheint aber zumindest jemand die Buchungen in irgendeiner Form zu bearbeiten.

Hattest Du "Jemanden" angeschrieben, oder kam die Mail unaufgefordert?
 

demmeln

Neues Mitglied
31.12.2017
4
0
Hattest Du "Jemanden" angeschrieben, oder kam die Mail unaufgefordert?

Sowohl die Stornobestätigung am 23.10., als auch die Änderungsrechnung heute kam unaufgefordert per E-Mail. Ich wüsste auch gar nicht, wen ich im Moment anschreiben / anrufen könnte... Interessant ist vielleicht noch, dass bei einer Freundin, die den gleichen Flug gebucht hatte, das zweite Schreiben "Änderungsrechnung und Bestätigung" mit gleichem Inhalt wie bei mir am 29.12.2017 verschickt wurde.
 
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aschumann

Aktives Mitglied
30.09.2017
143
0
mal ne Grundsätzliche Frage:

Hat so ein Kreditkarten-Chargeback rechtliche Risiken?
mir ist ein ex AB Ticket baden gegangen was ich wohl doch noch mit KK bezahlt hatte ein Kollege meinte man sollte das mit dem Chargeback aber sein lassen weil es sonst rechtliche Schwierigkeiten bringen könnte.

Daher stimmt das? Bei nem Wert von knapp 45Euro ist mir das kein Stress wert aber bei der ganzen Sch... die da so gelaufen ist hätte ich schon rein aus Prinzip das Geld gerne wieder
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
mal ne Grundsätzliche Frage:

Hat so ein Kreditkarten-Chargeback rechtliche Risiken?
mir ist ein ex AB Ticket baden gegangen was ich wohl doch noch mit KK bezahlt hatte ein Kollege meinte man sollte das mit dem Chargeback aber sein lassen weil es sonst rechtliche Schwierigkeiten bringen könnte.

Daher stimmt das? Bei nem Wert von knapp 45Euro ist mir das kein Stress wert aber bei der ganzen Sch... die da so gelaufen ist hätte ich schon rein aus Prinzip das Geld gerne wieder

Nein da gibt es keine rechtlichen Schwierigkeiten.
 

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Habe gerade E-Post von Herrn Flöther bekommen, ich könne die ganzen S&G für die Prämienflüge im November anmelden.
Ok, aber eigentlich habe ich alle Flüge abgeflogen....

Habe ich auch bekommen. Allerdings fur Flüge in 05/2018. S&G mit KK charge back zurück geholt. So weit so gut.

Was ich mich frage: wieso werden wir nicht aufgefordert, unsere eingesetzten Meilen beim AB Insolvenzverfahren anzumelden? Soweit ich das sehe, schuldet AB diese Meilen, bzw. den Gegenwert (und nicht TB - TB hat ja diese Meilen bereits an AB überwiesen). Oder sehe ich das falsch? (gegen meine Sichtweise würde allerdings die Tatsache sprechen, dass TB vor 2 Monaten die verfallen Meilen für eine kurze Zeit bei Etihad wieder einlösen ließ - oder war dies nur eine Werbeaktion für Etihad?)
 
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aschumann

Aktives Mitglied
30.09.2017
143
0
Welche sollten es denn sein?

ich zitiert mal:
"Na eventeuell weil man sich mal mit der Rechtslage beschäftigt hat.
Nicht alles was erst mal klappt ist legal oder bleibt zivilrechtlich folgenlos.
Denn das berechtitgt den Insolvenzverwalter schlicht dazu, das Geld einzuklagen"

spontan würde ich ja sagen quatsch aber wie seht ihr das?
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
769
Unter TABUM und in BNJ
ich zitiert mal:
"Na eventeuell weil man sich mal mit der Rechtslage beschäftigt hat.
Nicht alles was erst mal klappt ist legal oder bleibt zivilrechtlich folgenlos.
Denn das berechtitgt den Insolvenzverwalter schlicht dazu, das Geld einzuklagen"

spontan würde ich ja sagen quatsch aber wie seht ihr das?

Nein, das ist kein Quatsch. Der Insolvenzverwalter hat das Recht und die gesetzliche Pflicht, zu Unrecht (Disclaimer: "Zu Unrecht" nicht im moralischen Sinne sondern gemäß Insolvenzordnung) zurück gebuchte Beträge neu einzufordern.

Dies passiert allerdings in der Regel erst zu einem späteren Zeitpunkt des Insolvenzverfahrens oder teilweise auch gar nicht, wenn die Kosten der Beitreibung in den Augen des Verwalters dies nicht rechtfertigen.
 

aschumann

Aktives Mitglied
30.09.2017
143
0
Nein, das ist kein Quatsch. Der Insolvenzverwalter hat das Recht und die gesetzliche Pflicht, zu Unrecht (Disclaimer: "Zu Unrecht" nicht im moralischen Sinne sondern gemäß Insolvenzordnung) zurück gebuchte Beträge neu einzufordern.

Dies passiert allerdings in der Regel erst zu einem späteren Zeitpunkt des Insolvenzverfahrens oder teilweise auch gar nicht, wenn die Kosten der Beitreibung in den Augen des Verwalters dies nicht rechtfertigen.

das klingt ja jetzt schon weniger gut also kann der Verwalter dann wirklich klagen auch wenn das Geld nur deswegen zurück geholt wird weil man ja die bezahlte Leistung nicht mehr bekommen kann?
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
9.753
7.952
LEJ
Nein, das ist kein Quatsch. Der Insolvenzverwalter hat das Recht und die gesetzliche Pflicht, zu Unrecht (Disclaimer: "Zu Unrecht" nicht im moralischen Sinne sondern gemäß Insolvenzordnung) zurück gebuchte Beträge neu einzufordern.

Dies passiert allerdings in der Regel erst zu einem späteren Zeitpunkt des Insolvenzverfahrens oder teilweise auch gar nicht, wenn die Kosten der Beitreibung in den Augen des Verwalters dies nicht rechtfertigen.

OT oder auch nicht.....
Er hat sogar die Pflicht, "zuviel" gezahlte Gehälter zurück zu fordern.