AB: Air Berlin meldet Insolvenz an

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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
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das klingt ja jetzt schon weniger gut also kann der Verwalter dann wirklich klagen auch wenn das Geld nur deswegen zurück geholt wird weil man ja die bezahlte Leistung nicht mehr bekommen kann?

Da du bei einem Chargeback nichts aus der Insolvenzmasse zurückholst muss man sich da keine Sorgen machen.
 
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aschumann

Aktives Mitglied
30.09.2017
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Da du bei einem Chargeback nichts aus der Insolvenzmasse zurückholst muss man sich da keine Sorgen machen.

Ich ging davon das Geld kommt der KK Firma wieder und wenn die nichts holen können geht auf ihr Konto als Geschäftsrisiko oder eben deren Versicherung für solche Sachen.
Aberr kann jetzt der Insolvenzverwalter ankommen oder nicht?
 

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
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Da du bei einem Chargeback nichts aus der Insolvenzmasse zurückholst muss man sich da keine Sorgen machen.
Da muss ich EdSize ausnahmsweise Recht geben und empfehle auch, sich in den CB Thread hier im Forum einzulesen - viele Befürchtungen und Gespenster wurden dort schon thematisiert.
In a nut shell: nix wird aus der Insolvenzmasse gezogen, der Acquirer von AB trägt das Risiko.
 
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odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
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Z´Sdugärd
Nein, das ist kein Quatsch. Der Insolvenzverwalter hat das Recht und die gesetzliche Pflicht, zu Unrecht (Disclaimer: "Zu Unrecht" nicht im moralischen Sinne sondern gemäß Insolvenzordnung) zurück gebuchte Beträge neu einzufordern.

Dies passiert allerdings in der Regel erst zu einem späteren Zeitpunkt des Insolvenzverfahrens oder teilweise auch gar nicht, wenn die Kosten der Beitreibung in den Augen des Verwalters dies nicht rechtfertigen.
Zwar etwas aus dem Zusammenhang...aber ich hatte die zweifelhafte Ehre Kunde der ersten Deutschen Krankenkasse zu sein die auch "n Bach runter" ging. Da hatte der Insolvenzheiner einer sehr "komische" Auffassung über pillepalle 2 stellige Euro Beträge zurück zu haben. Fand ich damals schon unfassbar das man selbst Leistungen mehr oder weniger verweigert mit der Ausrede "sind Insolvenz" aber auf der anderen Seite irgendwelche "zu unrecht" erstattete Zahlungen wieder einzufordern. Wobei bei zu unrecht die Schuld beim Unternehmen lag. Von daher....
 
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demmeln

Neues Mitglied
31.12.2017
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Das seltsame ist das die Medienberichterstattung wirklich in die Richtung geht das auch nach dem 15.08.2017 gebuchte und bezahlte Tickets nicht vollständig erstattet werden (können).

Ich habe mal bei https://www.airberlin-inso.de angefragt, wie es mit Buchungen nach 15.8. sei, und habe mich auf die Stornierungsmails und die Infos aus den FAQs bezogen. Antwort von einer FLÖTHER & WISSING Anwältin kam prompt:

die Homepage ist nur für die Registrierung von Tickets mit Buchungsdatum vor dem 15. August 2017; ebenso die besagten Gläubigerrundschreiben, denn diese dienen der Registrierung der Tabellenforderungen.

Die Ihnen zugesandte Mail gibt Ihnen einen Zwischenstand.

Ich werde Ihre E-Mail noch einmal an Kollegen weiterleiten, die sich mit Erstattungen von Flügen mit Buchungsdatum nach dem 15. August 2017 befassen. Aufgrund der Vielzahl der Anfragen und zu prüfenden Sachverhalte kann die Bearbeitung u.U. mehrere Monate in Anspruch nehmen. Ich bitte bis dahin um Geduld. Sie erhalten eine Information. Ein konkretes Auszahlungsdatum kann Ihnen nicht genannt werden. Die Frist für die Forderungsanmeldungen gilt nur für die Tabellenforderungen und nicht für Ticketansprüche nach dem 15. August 2017.

Update:

Und hier noch eine (Standard-)Antwort von anderer Stelle, vermutlich aufgrund der oben genannten internen Weiterleitung meiner ursprünglichen Anfrage. Die Anwältin wollte zudem die Infos in the FAQ mit aufnehmen.

Für Flugbuchungen und Reservierungen von Zusatzleistungen, die ab dem 15. August 2017 erfolgt sind und deren Flug annulliert wurde, werden die Erstattungen automatisch durchgeführt. Aufgrund des Arbeitsvolumens bitten wir Sie hierfür um noch mehr Geduld und entschuldigen uns für die lange Bearbeitungszeit.

Alle Fragen und Antworten finden Sie in den FAQ’s unter www.airberlin.com. Alle Informationen zum Insolvenzverfahren finden Sie unter www.airberlin-inso.de.

Bitte haben Sie Verständnis, dass diese E-Mail Adresse nicht aktiv ist und Antworten Ihrerseits uns nicht erreichen und unbeantwortet bleiben werden.

Anmerkung: www.airberlin.com verweist bezüglich FAQ auf www.airberlin-inso.de.

Update 2:

Es muss jeder selber wissen, welche Schlüsse er aus den Antworten zieht. Man kann es so glauben, oder man bleibt skeptisch. Ich für meinen Teil kann die Zahlung nicht widerrufen, und dass ich die Forderung jetzt nicht beim Insolvenzverwalter anmelden soll, dass geht sehr deutlich aus der Antwort hervor. Daher werde ich erstmal abwarten.
 
Zuletzt bearbeitet:

konnimutti

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
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Fröndenberg
Ich habe mal bei https://www.airberlin-inso.de angefragt, wie es mit Buchungen nach 15.8. sei, und habe mich auf die Stornierungsmails und die Infos aus den FAQs bezogen. Antwort von einer FLÖTHER & WISSING Anwältin kam prompt:



Update:

Und hier noch eine (Standard-)Antwort von anderer Stelle, vermutlich aufgrund der oben genannten internen Weiterleitung meiner ursprünglichen Anfrage. Die Anwältin wollte zudem die Infos in the FAQ mit aufnehmen.



Anmerkung: www.airberlin.com verweist bezüglich FAQ auf www.airberlin-inso.de.


Da drücke ich nicht nur den "Danke" Button, sondern bringe es persönlich rüber: DANKE für Deinen Beitrag!
 

WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
2.219
909
Für Flugbuchungen und Reservierungen von Zusatzleistungen, die ab dem 15. August 2017 erfolgt sind und deren Flug annulliert wurde, werden die Erstattungen automatisch durchgeführt. Aufgrund des Arbeitsvolumens bitten wir Sie hierfür um noch mehr Geduld und entschuldigen uns für die lange Bearbeitungszeit.
Es ist mir ein absolutes Rätsel, warum diese Tausende Tickets betreffende Info nicht an prominenter Stelle auf der Homepage angezeigt wird.
Daher bleibt ein Rest Skepsis.
 
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Kratsxam

Neues Mitglied
30.12.2017
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Was nun tun? Darauf hoffen, dass das Geld für eine Buchung, die nach dem 15.08.17 stattfand, erstattet wird oder doch iwie ein Chargeback-Antrag durchzubekommen (mir fehlt aber in diesem Fall eine schriftliche Bestätigung seitens NikiAir, dass der FLug im März 18 definitiv nicht stattfindet)?
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
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absolut_blau

Neues Mitglied
24.05.2016
1
0
Hi zusammen,

ich habe einen Flug über Opodo am 09.08.17 nach Neuseeland gebucht und bezahlt. Dieser wurde ja bekanntermaßen storniert, da er im Januar stattfinden sollte und das Geld ist futsch.
Da ich über Opodo gebucht hatte, gabs keinen Brief(steht in den FAQ der Insolvenzseite) und ich versuche nun schon seit einiger Zeit meine Forderungen auf der Airberlin-inso Seite geltend zu machen.
Jedoch kriege ich bei Eingabe des Buchungscodes + Namen oder alternativ Buchungscode+Ticketnummer immer die Fehlermeldung "Hinweis
Zu Ihren angegebenen Eingaben konnte kein Datensatz gefunden werden. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben."

Ich hatte den ersten und letzten Teilabschnitt mit Meilen geupgraded, was ja nun auch nicht zustande kommt.
Könnte es da vielleicht irgendeinen Zusammenhang dazu geben, dass er keine Daten findet?
Ich bin hier ab Kopf zermatert und habe einfach keine Idee, warum er da nichts zu findet.
Geht halt in der Theorie zumindest schon um ein bisschen Geld.
Dank schonmal
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Hi zusammen,

ich habe einen Flug über Opodo am 09.08.17 nach Neuseeland gebucht und bezahlt. Dieser wurde ja bekanntermaßen storniert, da er im Januar stattfinden sollte und das Geld ist futsch.
Da ich über Opodo gebucht hatte, gabs keinen Brief(steht in den FAQ der Insolvenzseite) und ich versuche nun schon seit einiger Zeit meine Forderungen auf der Airberlin-inso Seite geltend zu machen.
Jedoch kriege ich bei Eingabe des Buchungscodes + Namen oder alternativ Buchungscode+Ticketnummer immer die Fehlermeldung "Hinweis
Zu Ihren angegebenen Eingaben konnte kein Datensatz gefunden werden. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben."

Ich hatte den ersten und letzten Teilabschnitt mit Meilen geupgraded, was ja nun auch nicht zustande kommt.
Könnte es da vielleicht irgendeinen Zusammenhang dazu geben, dass er keine Daten findet?
Ich bin hier ab Kopf zermatert und habe einfach keine Idee, warum er da nichts zu findet.
Geht halt in der Theorie zumindest schon um ein bisschen Geld.
Dank schonmal

Um deinen Anspruch beim Insolvenzverwalter anzumelden musst du nicht die Website nutzen - du kannst die Forderung auch mit einem Brief/Fax usw. beim Insolvenzverwalter geltend machen (da müssen eben alle Belege mit geschickt werden).
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
8.044
4.085
Z´Sdugärd
Anstatt teuer wegwerfen und entsorgen nun versteigern. Spitzen Idee.

BTW die Schokoherzen gibts seit Monaten schon in der Bucht ;)
 

Julian

Erfahrenes Mitglied
28.06.2010
1.746
1
Easyjet startet innerdeutsche Flüge - Hoffnung auf günstigere Flüge - SPIEGEL ONLINE

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AB gerät immer mehr in Vergessenheit.
Das Geschrei um eine Monopolstellung von LH und explodierende Preise ist nun jedenfalls haltlos ad acta. Weitere Mitebwerber werden folgen.

Kaum bzw. nichts hört man zudem von dem Wirtschaftskrimi um AB. Wie von mit anisiert sollte es zu keinen großen Verfahren kommen und so AB alsbald endgültig und ohne Nachwirkungen beerdigt sein. Mehrere Jahre lang musste diese immer verwestere Halbleiche darauf ja warten.
 
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Airsicknessbag

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11.01.2010
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09.03.2009
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