AB: Air Berlin meldet Insolvenz an

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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
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Schon erstaunlich wie ruhig das bei der AB Insolvenz alles abgeht wenn man im Vergleich sieht was bei ALNO veranstaltet wird. Scheint wohl auf die Branche und die Verbindungen zu Politik anzukommen wenn es um die Beurteilung von Insolvenzvergehen ankommt.

Schwere Vorwürfe gegen ehemalige Alno-Manager
 
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cknumbaone

Reguläres Mitglied
06.01.2017
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TXL
Wenn Du von IB dann Kosten der Ersatzflüge holen willst, wäre Chargeback anspruchsschädigend, sagt mein Anwalt. Das Gericht könnte es so interpretieren, dass man sich für die Rückerstattung entschieden hat.

Ich werde mir keine Kosten für Flüge zurückholen, lediglich auf Verordnung (EG) Nr. 261/2004 verweisen und damit 4x eine Entschädigung für die Nichtbeförderung erhoffen. Das wäre eh mehr als die Erstattung der Ersatzflüge.
 

Hans456

Erfahrenes Mitglied
06.01.2014
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Ich habe gestern eine Email von einem Insolvenzsachverwalter Lucas Flöther (www.airberlin-inso.de) bekommen. Seine Recherchen hätte ergeben, dass ich Gläubiger von Air Berlin bin und ich soll meine Ansprüche an ihn stellen.
Hat diese Mail noch jemand bekommen? Die ging bei mir an die Mailadresse über die ich auch die Tickets bei TB geordert hatte.

Ich habe Forderungen am 07. und 14.12. versendet. Trotz den Formularen mit QR Code stehen diese immer noch auf "Warte auf Eingang Ihrer Forderungsanmeldung". Den hohen Anspruch einer Eingangsbestätigung habe ich schon gar nicht mehr :D
 
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Kendall

Reguläres Mitglied
18.10.2014
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Ich werde mir keine Kosten für Flüge zurückholen, lediglich auf Verordnung (EG) Nr. 261/2004 verweisen und damit 4x eine Entschädigung für die Nichtbeförderung erhoffen. Das wäre eh mehr als die Erstattung der Ersatzflüge.

Beispiel: Forderung für einen FLug = 53,00 €. Über (EG) Nr. 261/2004 würdest Du dann 212 € geltend machen, korrekt?
Wie und wo verweist Du auf (EG) Nr. 261/2004, beim Insolvenzverwalter? Wie realistisch ist es, dass da etwas bei rumkommt?
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
9.980
8.356
LEJ
Ich werde mir keine Kosten für Flüge zurückholen, lediglich auf Verordnung (EG) Nr. 261/2004 verweisen und damit 4x eine Entschädigung für die Nichtbeförderung erhoffen. Das wäre eh mehr als die Erstattung der Ersatzflüge.
das Ding geht doch nach hinten los, denn "....den Fluggästen einenAusgleich leisten und auch eine angemessene Betreuung anbieten, es sei denn, die Annullierung geht auf außergewöhnliche Umstände zurück, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären." Zitat Ende

Wie außergewöhnlich soll denn der Umstand noch sein?:confused:
Ein Konkurs ist einmalig, also der Definition nach eben "außergewöhnlich".
 

hopstore

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
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das Ding geht doch nach hinten los, denn "....den Fluggästen einenAusgleich leisten und auch eine angemessene Betreuung anbieten, es sei denn, die Annullierung geht auf außergewöhnliche Umstände zurück, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären." Zitat Ende

Wie außergewöhnlich soll denn der Umstand noch sein?:confused:
Ein Konkurs ist einmalig, also der Definition nach eben "außergewöhnlich".

ich wüsste nicht, was nach hinten los geht ... es geht doch eh nichts mehr, weder nach hinten, noch nach vorn.

Um sowas einzureichen als Forderung braucht er eh eine VNummer ... also musst du das auf deren Website erst zum Vorgang machen. Über das Insoportal kannst du aus dem Vorgang dann eine Forderung machen. Unterschreiben und dann zu Flöther nach Rostock. So steht es aber auch auf dem AB Insoportal .... und insgesamt: dann läuft die Zeit, Schluss 1.2.


Ich für meinen Teil habe mich entschieden es gut sein zu lassen ..... ich reiche nichts ein. Weder die 2xS&G noch die 2xEU261.
Verbuche das ganze unter: Lebenserfahrung.

Das ist mir das alles nicht wirklich wert, nicht mal die 70 cent Marke ...
 

Fresh

Reguläres Mitglied
04.03.2012
67
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Hat jemand schon Forderungen aus Buchungen nach dem 15.8. geltend gemacht? Falls ja wo und wie.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.526
4.052
das Ding geht doch nach hinten los, denn "....den Fluggästen einenAusgleich leisten und auch eine angemessene Betreuung anbieten, es sei denn, die Annullierung geht auf außergewöhnliche Umstände zurück, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären." Zitat Ende

Wie außergewöhnlich soll denn der Umstand noch sein?:confused:
Ein Konkurs ist einmalig, also der Definition nach eben "außergewöhnlich".

Dann soll Herr Flöther nachweisen, dass sich diese Umstände dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. Das wird lustig,
 
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cknumbaone

Reguläres Mitglied
06.01.2017
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das Ding geht doch nach hinten los, denn "....den Fluggästen einenAusgleich leisten und auch eine angemessene Betreuung anbieten, es sei denn, die Annullierung geht auf außergewöhnliche Umstände zurück, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären." Zitat Ende

Wie außergewöhnlich soll denn der Umstand noch sein?:confused:
Ein Konkurs ist einmalig, also der Definition nach eben "außergewöhnlich".

Ausführende Gesellschaft war Iberia bei denen das Ticket auf der HP und in der App bis zum Abflug noch als bestätigt stand.
Entweder es klappt oder eben nicht.
Nach „hinten“ geht da gar nichts los [emoji6]
 
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Brain

Guest
Vorsicht: Entweder Spam oder Airberlin ist ziemlich verwirrt...

Gestern diese Mail bekommen, ich habe aber weder eine Forderung offen noch Meilen übrig.

Normalerweise würde ich 100% von Spam ausgehen, aber nachdem ich aus Sicherheitsgründen Mailadressen für "Lieferanten" einmalig halte, und die Mail auf die Airberlin zur Verfügung stehende Mail ging... keine Ahnung, schräg...
Entweder vertickt der Insolvenzverwalter schon die Mailadressen, oder die haben die Kontrolle über die Gläubigerdatenbank verloren.


Sehr geehrter Herr Brain,

nach meinen Ermittlungen sind Sie Gläubiger der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG. Anliegend erhalten Sie daher das Gläubigerrundschreiben als PDF-Dokument. Sollte diese Anlage aufgrund Ihrer E-Mail Einstellungen nicht angekommen sein, ist eine erneute Zustellung aufgrund der Vielzahl der beteiligten Gläubiger nicht möglich.

In diesen Fällen gehen Sie bitte auf www.airberlin-inso.de und registrieren zunächst Ihre Kontaktdaten. Nach erfolgreicher Bestätigung der Kontaktdaten können Sie dort auch Ihre Forderungen registrieren. Die hierfür erforderliche PIN-Nummer teile ich Ihnen wie folgt mit:

"Aktenzeichen stand hier blablablablabla"

Am Ende der Registrierung der Forderungen (nicht schon nach Registrierung der Kontaktdaten) erhalten Sie ein Formular zur Forderungsanmeldung, auf dem die registrierten Daten aufgedruckt sind. Bitte unterschreiben Sie dieses Formular und senden es unter Beifügung sämtlicher Nachweisunterlagen unter Angabe der Ticket-Nr., dem Buchungscode sowie den Namen sämtlicher Passagiere an

Air Berlin Gruppe / Lucas Flöther
Postfach 10 30 10
18005 Rostock

Die Beschlüsse zum Insolvenzverfahren sind ebenfalls auf der Homepage einsehbar. Dort finden Sie alle wichtigen Fristen und Termine. Die Anmeldefrist wurde auf den 1. Februar 2018 festgelegt. Es handelt sich hierbei um eine Eingangsfrist.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Lucas F. Flöther
Fachanwalt für Insolvenzrecht
als Sachwalter
 
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cknumbaone

Reguläres Mitglied
06.01.2017
34
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TXL
Vorsicht: Entweder Spam oder Airberlin ist ziemlich verwirrt...

Gestern diese Mail bekommen, ich habe aber weder eine Forderung offen noch Meilen übrig.

Normalerweise würde ich 100% von Spam ausgehen, aber nachdem ich aus Sicherheitsgründen Mailadressen für "Lieferanten" einmalig halte, und die Mail auf die Airberlin zur Verfügung stehende Mail ging... keine Ahnung, schräg...
Entweder vertickt der Insolvenzverwalter schon die Mailadressen, oder die haben die Kontrolle über die Gläubigerdatenbank verloren.

Ich habe inzwischen 5 Mails und 8 Briefe als vermeintlicher Gläubiger bekommen. In keinem Fall sehe ich mich jedoch als Gläubiger.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.680
2.125
Vermutlich war AB gar nicht Pleite, die haben es aufgrund ihrer chaotischen Buchhaltung nur geglaubt. :D

Das mit der chaotischen Buchhaltung stimmt! man konnte von denen wenn man eine 5,20Euro Forderung eingereicht hatte 600Euro ausbezahlt bekommen. Oder sie legten Einspruch gegen Vollstreckungsbescheide ein obwohl diese vorher vollständig bezahlt wurden ....

Gibt es eigentlich ein System nachdem die Fälle abgewickelt wurden? ich habe inzwischen einen Brief und 7 E-Mails bekommen (alles eigentlich schon abgeschlossene Fälle) die Unterlagen zur einzigen echten Forderung (ein oneway innerdeutscher Flug) kurz vor der Inso gebucht und sollte Ende Januar satt finden sind noch nicht eingegangen.
 

Swisstraveller

Erfahrenes Mitglied
24.05.2016
1.445
1.130
Nähe LSME
Ich würde gerne evtl paar dinge bei der Auktion ersteigern, würde jemand das für mich Abholfen und auf die Post bringen, selbstverständlich würde ich den Versand bezahlen und Trinkgeld geben ;)
 

jotxl

Erfahrenes Mitglied
19.11.2009
6.203
1.158
TXL
Stichwort Forderungsanmeldung: Die (bei mir) aufgelisteten Gebühren von 10 Euro fallen wann an ? Also kostet die Forderungsanmeldung dann quasi 10,70 Euro am Ende für nix ?
 

donaldml

Erfahrenes Mitglied
10.05.2010
2.099
1
Berlin
steht da irgendwo geschrieben, er rechnet dir für deinen Aufwand einfach 10,00 EUR ab, die werden nicht fällig. Für dich fallen nur die 0,70 EUR an.
 
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