für eine hilfreiche Antwort wäre ich dankbar. Auslachen kann ich mich selber.
hat denn irgendjemand Infos zu dem Sachverhalt, die mich weiterbringen?
also, weiß jemand wann dieses Geld "automatisch zurück erstattet" wird?
gibt es eine realistische Chance, dass ich davon nochmal was sehe oder kann ich mich von dem Geld verabschieden?
DU wirst hier eh im Forum nicht weiterkommen. Einzige Möglichkeit: Wende dich an dem vom Gericht bestellten Abwickler ... äh Insolvenzverwalter ... zu finden hier:
https://www.airberlin-inso.de/kontakt
Ansonsten: Sorry für die Manöverkritik, aber fällt dir früh ein, dich drum zu kümmern, oder?
auf der Seite beantwortet sich auch deine Frage in den FAQ:
Werden bereits ausgestellte Tickets erstattet?
Alle Tickets der Air Berlin PLC & Luftverkehrs KGund Tickets „operated by NIKI“, die vor dem 15. August 2017 und auf airberlin Ticketstock (745) ausgestellt wurden, sind nicht mehr erstattbar. Dies ist insolvenzrechtlich ausgeschlossen. Für Tickets, die ab dem 15. August 2017 ausgestellt wurden, gelten die jeweils gültigen Tarifkonditionen.
Bitte beachten Sie, dass die Prüfung der Vorgänge mit Buchungen nach dem 15. August 2017 aufgrund der Vielzahl der Buchungen, Passagiere und unterschiedlicher Zahlungsmethoden eine gewisse Bearbeitungszeit in Anspruch nimmt und sich u.U. mehrere Monate hinziehen kann. Die entsprechenden Gläubiger möchten sich bitte zur Ermittlung der Daten und Prüfung der Angelegenheit unter Angabe des Buchungsdatums, der Buchungsnummern, Ticketnummer und Passagierdaten schriftlich an die Flöther & Wissing Insolvenzverwaltung wenden oder eine E-Mail mit den entsprechenden Daten an
inso@floether-wissing.de oder über das Kontaktformular auf der Homepage
www.airberlin-inso.de schreiben. Nachfragen beschleunigen die Angelegenheit nicht. Sie werden sodann unaufgefordert informiert. Bitte beachten Sie zudem, dass die Homepage
www.airberlin-inso.de nicht zur Registrierung dieser Ansprüche dient. Es sind ausschließlich Datensätze mit Buchungen vor dem 15. August 2017 auf der Homepage hinterlegt. Gläubigerrundschreiben für diese Sachverhalte werden nicht erstellt und versandt.
Vor dem 15. August 2017 gebuchte und nach dem 15. August 2017 umgebuchte Tickets können nicht erstattet werden, da hier die Zahlung des Fluges vor dem 15. August 2017 erfolgte. Damit handelt es sich um Insolvenzforderungen, die lediglich zur Insolvenztabelle im Insolvenzverfahren angemeldet werden können. Allenfalls etwaige Zusatzleistungen, die nach dem 15. August 2017 zusätzlich gebucht und bezahlt worden sind, sind u.U. erstattbar.
Bitte beachten Sie als NIKI Kunde auch die Hinweise unter „Ich habe gelesen, dass NIKI verkauft worden ist. Finden meine für 2018 gebuchten Flüge statt?“