AB: Air Berlin meldet Insolvenz an

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Asia

Erfahrenes Mitglied
19.08.2017
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Zudem hast du übersehen das der Insolvenzverwalter haftet - unabhängig davon ob das Geld da ist oder nicht.

Es spricht für mich viel dafür, dass das Geld für Tickets, die nach dem Insolvenzantrag gekauft wurden, tatächlich hinterlegt wurden oder zumindest ein konkreter Rückzahlungsplan besteht. Wir können das hier noch ewig in alle Richtungen diskutieren, ohne "Insider" werden wir es nicht herausfinden. Wenn das Geld in 2 Jahren noch nicht ausbezahlt ist, kann man überlegen, warum. Insolvenzverwalter lassen sich nicht hetzen, ein paar Jahr hin oder her spielen da keine Rolle.
 
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Lasogga

Aktives Mitglied
26.10.2016
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was heißt hier "was ich hören will" ich wollte wissen wie der aktuelle stand ist.
und in den ersten 10 postings war niemand in der lage mir eine vernünftige auskunft zu geben.
mit der aussage "das geld ist weg - du siehst es nicht wieder" kann ich was anfangen!

und sorry überfliegen werde ich diesen 500 seitigen thread sicher nicht! (hatte ein eigenes Thema erstellt, was wohl von den mods hier rein verschoben wurde. kann ich auch nicht verstehen, ein solche sammel-müll-thread führt nicht unbedingt zu mehr übersichtlichkeit).

an sich habe ich das gefühl, dass hier viele ihren persönlichen frust über AB los werden wollen. und wenig nützliche infos gepostet werden.
mir persönlich ist das ziemlich egal, ob das Geld zurück erstattet wird oder nicht. War nämlich ne dienstreise,... und arbeitgeber ist das Land. ;)

schön sonntag noch - ich bin raus hier.

das geld ist weg - du siehst es nicht wieder
 

Al_aaf

Erfahrenes Mitglied
Mal ne Frage Finanztechnischer Art, ich habe von solchen Dingen Null Ahnung. Tickets gebucht im Juli 2017 für Flüge Februar 2018 mit Niki, Charge Back mit MasterCard, dem wurde innerhalb einer Woche entsprochen, Gutschrift ist erfolgt. Meine neugierige Frage ist nun, wo holt die DKB eigentlich das Geld zurück? Die Zahlung ist doch bereits im Juli an AB geflossen, dort ist jedoch nix zu holen.
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
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LEJ
Für Giralgeld ist das nicht ganz richtig :p.
Auch dann, denn ist nur anderswo verbucht. Spiele es mit T-Konten einfach mal durch. Es verschwindet nicht.....es taucht am Ende immer wieder auf, nur in einer anderen Bilanz und dort auf der Ertragsseite.
Überzeuge mich.....;)
 
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kingair9

Megaposter
18.03.2009
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Unter TABUM und in BNJ
Es spricht für mich viel dafür, dass das Geld für Tickets, die nach dem Insolvenzantrag gekauft wurden, tatächlich hinterlegt wurden oder zumindest ein konkreter Rückzahlungsplan besteht. Wir können das hier noch ewig in alle Richtungen diskutieren, ohne "Insider" werden wir es nicht herausfinden. Wenn das Geld in 2 Jahren noch nicht ausbezahlt ist, kann man überlegen, warum. Insolvenzverwalter lassen sich nicht hetzen, ein paar Jahr hin oder her spielen da keine Rolle.

Ich bitte um Vertrauen, dass ich nach dem gerade abgelaufenen Jahr 2017 durchaus einige Kenntnisse im Insolvenzrecht und auch im Bereich der Planinsolvenz in Eigenverwaltung habe (was bei AB der Fall war, das vergessen einige).

Es ist tatsächlich so, dass für Einzahlungen nach dem 15.8. gehaftet wird, das ist Gesetz. Insofern können diejenigen, die nach dem 15.8. gebucht und gezahlt haben durchaus optimistisch sein, ihr Geld nach den planmäßig anstehenden Masse-Feststellungsterminen zurück zu erhalten. Dauert, aber wird kommen.

Rein der guten Ordnung halber muss man trotzdem festhalten, dass bei AB kein Insolvenzverwalter sondern jeweils ein Sachwalter und ein Generalbevollmächtigter arbeiten (den I-Verwalter gibt es nur in der Regelinsolvenz).
 
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dch

Erfahrenes Mitglied
30.05.2012
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EDDH
Für Giralgeld ist das nicht ganz richtig :p.

Mit dem Verschwinden von Buchgeldern verhält es sich genauso wie mit Leuten, die diese Buchgelder verschwinden lassen. Die verschwinden nämlich auch nicht, sondern sind einfach nur woanders. In der Karibik zum Beispiel.

Oder im Knast. Dann kommen sie sogar wieder...
 
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Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
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Howard Johnson
Wenn sich Mitarbeiter "des Landes" Infos aus einem Forum holen ....Dienstreisen nach Havanna auf eigenen Namen in y buchen....und sich dann noch beschweren, dass wir ihre Probleme nicht ausreichend würdigen...Ich wünsche dir viel Erfolg Flopp :rolleyes:

das hatte ich ja tatsächlich überflogen :rolleyes:
Also ne Dienstreise im öffentlichen Dienst, selbst gebucht - sehr interessante Konstellation, aber möglich.
Schade um das Geld, aber der Leidtragende ist doch tatsächlich jemand anders...
 

thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
3.331
546
Also ne Dienstreise im öffentlichen Dienst, selbst gebucht - sehr interessante Konstellation, aber möglich.

Sag' nicht. War bei meinem alten Arbeitgeber nur so möglich. "Das Sekretariat bucht keine Flüge, das machen Sie selbst". Natürlich beim Vertragsreisebüro. Das war am Anfang BCD... und damit grauenvoll.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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3.881
Ed Size .... Es ist nicht mal die Kohle da, den 150 Mio Kredit der KfW, die als dingliche Sicherungen eingetragen sind, komplett zu bedienen. Davon werden nur kanpp die Hälfte fließen. Du kannst ihn gerne vormachen, er würde seine Kohle sehen. Ich würd ihm das nicht versprechen ....

Das Verfahren ist auch erst am 1.11. eröffnet worden .... das vergisst du immer. 15.8. wurde lediglich beantragt.

Auch "dingliche Sicherungen" gibt es nicht. Die Masse ist einfach unzulänglich
 

gsx650

Erfahrenes Mitglied
25.04.2014
332
0
AUT
Habe vorhin auf meine Domain ein Interview vom Spreeradio 105,5 mit RA Lothar Müller-Güldemeister online gestellt

Es geht darum, wie er den Gläubigerausschuss sieht bzw. dass Hr. Flöther auf seine Fragen bez. Bilanz und Entschädigung keine Antwort hatte bzw. da auf einmal ein "paar" Millionen innerhalb von ein paar Wochen verschwunden wären.

ftp://www.amdec.at/VFT/
 
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Asia

Erfahrenes Mitglied
19.08.2017
698
64
Airliners. de berichtet: "Flöther rechnet damit, dass sich die Abwicklung der Air Berlin noch ziehen wird. Als groben Zielwert nannte er zehn Jahre."

Lukrativer Job mit Langzeitperspektive:rolleyes:

Man sollte das Insolvenzrecht mal wieder gründlich verbessern. Wenn 1 Mio. Gläubiger auf Kosten (Verwaltungskosten) der Massegläubiger ihre Forderungen anmelden sollen, wenn fest steht, dass es keine Quote gibt, ist das unsinnig.
Ich habe nichts dagegen, dass ein Insolvenzverwalter gut verdient. Die Tätigkeit ist anspruchsvoll und haftungsträchtig. Aber die Verwaltung von wertlosen Gläubigerforderungen kostet nur Geld; falls er den Etihad Prozess führt und gewinnt, könnte er sich melden, dann könnte er immer noch eine Quote verteilen.
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
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7.952
LEJ
Im Artikel in der Süddeutschen stehen einige Detailzahlen. Demnach sind von 9 Mio EUR Passagierforderungen für immerhin 6 Mio Geld da (wahrscheinlich ist ein Teil davon nach dem 15.8. bezahlt worden und entsprechend besichert).
Eine Interessensfrage zum Insolvenzrecht
Teil1: Wenn nur 6 MIO von 9MIO Forderungen vorhanden sind, werden dann zwei Drittel der Forderungen zum 100% bedient und der Rest geht leer aus oder werden die Forderungen einer jeden Einzelforderung mit anteilig zweidrittel ausgezahlt.
Teil 2: Werden das "Abhandenkommen" der 3 MIO nachvollzogen und ggf (straf-)rechtlich verfolgt oder fällt das unter "Peanuts" bei der Gesamtsumme.
Teil 3: Hat einer der AB-Verantwortlichen überhaupt etwas zu befürchten, wie z.B. die Geschäftsführung, die längstens "Bescheid wissen" musste.

Frage klar gestellt???:):confused::confused:
 
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dch

Erfahrenes Mitglied
30.05.2012
887
6
EDDH
Teil 1: Wenn die 9 Mio Verbindlichkeiten nach Insolvenzanmeldung entstanden sind, wird anteilig beglichen. Einer mit 100%, ein anderer mit 0% gibt’s dann nicht.

Teil 2: Zumindest bei der Regelinsolvenz darf auch der vorläufige InsoVerwalter nur Verpflichtungen eingehen, bei denen er davon ausgehen kann, sie auch erfüllen zu können. Deshalb ist das Haftungsrisiko beim Insolvenzverwalter ja auch so hoch.

Die „Ernuss“-frage wird im Insolvenzrecht nicht gestellt, außer im Hinblick auf Masseunzulänglichkeit.

Ich schätze mal, dass das bei der Inso in Eigenverwaltung vergleichbar ist.

Teil 3: Das rauszufinden, gehört zu den Aufgaben des Insolvenzverwalters.

Frag mal Big-T zu diesem Thema :)
 
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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Im Artikel in der Süddeutschen stehen einige Detailzahlen. Demnach sind von 9 Mio EUR Passagierforderungen für immerhin 6 Mio Geld da (wahrscheinlich ist ein Teil davon nach dem 15.8. bezahlt worden und entsprechend besichert).

Da bekommt als Winkelmann jetzt noch 50% der gesamten Passagierforderungen, bzw. würden für ihn immer noch 1,5 Millionen bleiben wenn man die entsprechenden Forderungen ausgleicht.

Das ist sicher so gewollt vom deutschen Insolvenzrecht. (Mich würde mal interessieren, ob solch eine Absicherung auch für einen geschäftsführenden Gesellschafter einer GmbH möglich wäre)
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.010
633
.de
Sag' nicht. War bei meinem alten Arbeitgeber nur so möglich. "Das Sekretariat bucht keine Flüge, das machen Sie selbst". Natürlich beim Vertragsreisebüro. Das war am Anfang BCD... und damit grauenvoll.

Oder die Reisestelle bucht über eine Maske des Vertragsreisebüros, das weder FR noch EW Basic anbietet. In der Folge bucht der Dienstreisende selbst.
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
23.605
9.534
irdisch
Also für den Bund war die KfW-Hilfe wohl ein Schuß in den Ofen.
Von wegen "wertvolle Slots als Sicherheit". Das war leider von der ersten Sekunde an klar, dass die Kohle weg ist.
 
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