AB: Air Berlin meldet Insolvenz an

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bongobongo

Erfahrenes Mitglied
09.01.2011
651
54
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Was zum Teufel,

warum bieten da - wer auch immer - für eine rote Business Class Decke 100+€?!

vllt. weil sie schwer entflammbar ist und Leben retten kann.

Aber mal ernsthaft: die meisten Dinge sind mittlerweile total überteuert. Wer den Schokoherzen hinterhertrauert, kann die beutelweise im Lindt-Outlet für eine Bruchteil des Preises kaufen. Von den neuen iPads scheinen die direkt vorher noch eine große Lieferung bekommen zu haben. Ich bin raus, hab nichts wirklich Spannendes gefunden.
 
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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Warum versteigern die eigentlich nur so wenig Sitze? Ich dachte da kommen alle Sitze von AB unter den Hammer, aber das sind ja nicht mal genug für einen A 330.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
War ein Großteil der Sitze nicht auch geleast?

Zumindest die C Sitze im A330 waren wohl geleast - aber trotzdem, die paar Sitze und Trolleys können doch nicht alles gewesen sein, das wirkt fast als ob man die nur versteigert damit die Decken und die Schokoherzen weggehen.
 

redde74

Neues Mitglied
15.01.2018
1
0
Hallo!
Vielleicht kann mir hier Jemand helfen. Folgendes Szenario: Hinflüge über die Internetseite von airberlin vor dem 15.08.2017 nach Mallorca für August 2018 gebucht (durchführende Gesellschaft Niki), Rückflüge nach dem 15.08.2017 über die Internetseite von Niki gebucht (Rückflug ebenfalls August 2018). Soweit ich recherchiert habe, sind wir Gläubiger von airberlin (da lediglich operated by Niki). Die Flüge, die vor dem 15.08.2017 gebucht werden, könnte ich theoretisch (wenn auch erfolglos) auf der Gläubigerseite nach Registrierung als Forderung anmelden. Das klappt aber nicht, das System erkennt meine Buchungs-Nummer nicht! Für die Rückflüge erhält man angeblich gesondert Nachricht lt. www.airberlin-inso.de, da nach dem 15.08. gebucht und da Abflug ab März 2018.
Mitteilung vom Inso-Verwalter habe ich bisher für nichts bekommen, weder für die Hinflüge noch für die Rückflüge. Kann mir Jemand sagen, wie ich nun meine Forderung bis Ende Januar anmelden soll, wenn das System meine Buchungs-Nummer nicht erkennt? Aber wahrscheinlich kann ich es eh besser bleiben lassen? Bzw. was muss ich beachten bzw. welche Termine muss ich unbedingt einhalten? Über eine Hilfe wäre ich sehr dankbar!
 

hopstore

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
4.099
2
TXL
vllt. weil sie schwer entflammbar ist und Leben retten kann.

Aber mal ernsthaft: die meisten Dinge sind mittlerweile total überteuert. Wer den Schokoherzen hinterhertrauert, kann die beutelweise im Lindt-Outlet für eine Bruchteil des Preises kaufen. Von den neuen iPads scheinen die direkt vorher noch eine große Lieferung bekommen zu haben. Ich bin raus, hab nichts wirklich Spannendes gefunden.
und die befinden sich fast alle schon auf einem Preislevel, wo man die Dinger absolut neu vom Fachhändler für bekommt ... inkl. Garantie
 
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hopstore

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
4.099
2
TXL
Hallo!
Vielleicht kann mir hier Jemand helfen. Folgendes Szenario: Hinflüge über die Internetseite von airberlin vor dem 15.08.2017 nach Mallorca für August 2018 gebucht (durchführende Gesellschaft Niki), Rückflüge nach dem 15.08.2017 über die Internetseite von Niki gebucht (Rückflug ebenfalls August 2018). Soweit ich recherchiert habe, sind wir Gläubiger von airberlin (da lediglich operated by Niki). Die Flüge, die vor dem 15.08.2017 gebucht werden, könnte ich theoretisch (wenn auch erfolglos) auf der Gläubigerseite nach Registrierung als Forderung anmelden. Das klappt aber nicht, das System erkennt meine Buchungs-Nummer nicht! Für die Rückflüge erhält man angeblich gesondert Nachricht lt. www.airberlin-inso.de, da nach dem 15.08. gebucht und da Abflug ab März 2018.
Mitteilung vom Inso-Verwalter habe ich bisher für nichts bekommen, weder für die Hinflüge noch für die Rückflüge. Kann mir Jemand sagen, wie ich nun meine Forderung bis Ende Januar anmelden soll, wenn das System meine Buchungs-Nummer nicht erkennt? Aber wahrscheinlich kann ich es eh besser bleiben lassen? Bzw. was muss ich beachten bzw. welche Termine muss ich unbedingt einhalten? Über eine Hilfe wäre ich sehr dankbar!

meinst du, du bekommst auch nur einen cent davon zu sehen? Wenn der vorrangige Kredit der Bundesregierung von 150 Mio auch nur mit knapp 75 Mio überhaupt bedient werden kann? Wenn du eine sinnvolle Beschäftigung suchst: geh spazieren ... mal ehrlich, die Mühe und den Aufwand kannst du lassen .... versteh ja, dass mancher das für sein ego brauch ....

wenn du per KK oder paypal bezahlt hast, probier Chargeback ... sonst abschreiben und Mühe sparen
 

TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
2.142
51
Berlin (West) - TXL
Kann mir Jemand sagen, wie ich nun meine Forderung bis Ende Januar anmelden soll, wenn das System meine Buchungs-Nummer nicht erkennt? Aber wahrscheinlich kann ich es eh besser bleiben lassen? Bzw. was muss ich beachten bzw. welche Termine muss ich unbedingt einhalten? Über eine Hilfe wäre ich sehr dankbar!
InsO lesen. In § 174 steht alles was du wissen musst. Forderungen müssen schriftlich angemeldet werden. Ein bestimmte Form ist dabei nicht einzuhalten.

§174 InsO meinte:
(1) Die Insolvenzgläubiger haben ihre Forderungen schriftlich beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Zur Vertretung des Gläubigers im Verfahren nach diesem Abschnitt sind auch Personen befugt, die Inkassodienstleistungen erbringen (registrierte Personen nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Rechtsdienstleistungsgesetzes).
(2) Bei der Anmeldung sind der Grund und der Betrag der Forderung anzugeben sowie die Tatsachen, aus denen sich nach Einschätzung des Gläubigers ergibt, dass ihr eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung, eine vorsätzliche pflichtwidrige Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder eine Steuerstraftat des Schuldners nach den §§ 370, 373 oder § 374 der Abgabenordnung zugrunde liegt.
(3) Die Forderungen nachrangiger Gläubiger sind nur anzumelden, soweit das Insolvenzgericht besonders zur Anmeldung dieser Forderungen auffordert. Bei der Anmeldung solcher Forderungen ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.
(4) Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, wenn der Insolvenzverwalter der Übermittlung elektronischer Dokumente ausdrücklich zugestimmt hat. In diesem Fall sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, unverzüglich nachgereicht werden.
 

BAVARIA

Erfahrenes Mitglied
16.12.2012
834
198
Waldmünchen
Sammelklage zur Insolvenz der Air Berlin.

Ein Berliner Anwalt will das Luftfahrtbundesamt verklagen weil es früher hätte eingreifen müssen.

„Das Luftfahrt-Bundesamt hat seine Amtspflicht verletzt und hätte spätestens im Frühjahr nach Veröffentlichung der ersten Air Berlin Quartalszahlen für 2017 einschreiten müssen“

https://www.focus.de/finanzen/recht...ordert-schadenersatz-vom-bund_id_8325258.html

Geschädigte können sich jetzt noch kostenlos unter www.airberlin-regress.de melden.
 
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Asia

Erfahrenes Mitglied
19.08.2017
698
64
Die erste Sammelklage aller Zeiten in D? Wurden die Gesetze geändert?

Soweit ich weiss lässt die Rechtslage in D keine Sammelklagen zu, wenn sich das geändert hat würde ich mich freuen.

Sammelkagen in Deutschland gibt es zwar nicht begrifflich aber durch mehrere Kläger mit gleichartigen Ansprüchen erreicht man meist genau das.

Wenn ich kein Cargeback für meine Zahlungen bekommen hätte, würde ich abtreten. Den Anspruch gegen das Luftfahrt-Bundesamt sehe ich eher als Ablenkungsmanöver (Stichwort Schutzzweck der Norm) Es geht wohl eher um eine Insolvenzverschleppung von Winkelmann und Kollegen, oder eine Haftung von Etihad oder den Wirtschaftsprüfern von AB .
 

un_lustig

Erfahrenes Mitglied
14.02.2011
1.865
232
VIE
Wenn sie schon dabei sind...Etihad soll mir auch was bezahlen!


Ideen haben die Leute...echt unglaublich
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Wenn sie schon dabei sind...Etihad soll mir auch was bezahlen!


Ideen haben die Leute...echt unglaublich

Die Idee ist doch gar nicht sooo abwegig, ohne die Erklärungen von Etihad hätte AB deutlich eher Insolvenz anmelden müssen. Und wenn diese Erklärungen rechtlich nicht bindend waren ergeben sich andere Fragen bezgl. der Insolvenz.
 
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Julian

Erfahrenes Mitglied
28.06.2010
1.746
1

Flopp

Reguläres Mitglied
20.01.2018
26
8
Rückzahlung Air Berlin

Hallo an alle,

ich bin neu hier im Forum. suche schon einer ganze Weile nach Infos die mir weiterhelfen im Netz und auch hier im Forum. bislang leider erfolglos. daher wollte ich mal schauen ob hier jmd ist, der mir weiterhelfen kann.

Ich habe am 22.8.2017 einen Flug nach Havanna (680 Euro) auf der Website von Air Berlin gebucht.
Leider wurde dieser dann wg. Insolvenz storniert. Ich erhielt dann am 30.9. eine Mail bezüglich der Stronierung mit folgendem Inhalt (Auszug):

"[FONT=&quot]Wir bedauern, dass wir Ihnen für die gebuchte Verbindung keine passende Alternative anbieten können.
[/FONT][FONT=&quot]Sofern Sie Ihr Flugticket am oder nach dem 15.08.2017 auf airberlin.com gekauft haben, erhalten Sie den vollständigen Ticketpreis automatisch auf die in der Buchung hinterlegte Zahlungsart erstattet. Zu der Erstattung erhalten Sie von uns eine Stornorechnung. [/FONT]"

Ich soll mein Geld also automatisch zurück bekommen.
Bislang ist das leider nicht geschehen und weitere Infos habe ich auch nicht erhalten.

Hat jemand eine Ahnung ob ich mein Geld nochmal wieder sehe?
und wann das ungefähr passiert?
Ist jemand in der gleichen Situation wie ich?

Wäre klasse, wenn jemand was weiß!
Danke und Grüße, Flopp