ich habe den Geschäftsbericht 2016 gelesen, dort wurden die Risiken extrem offen und klar geschildert, auch die Probleme mit der Etihad Zusage. Nach meinem Rechtsverständnis sollte nichts zu holen sein, aber auf hoher See und vor Gericht.... man weiß es nicht.
ich habe den Geschäftsbericht 2016 gelesen, dort wurden die Risiken extrem offen und klar geschildert, auch die Probleme mit der Etihad Zusage. Nach meinem Rechtsverständnis sollte nichts zu holen sein, aber auf hoher See und vor Gericht.... man weiß es nicht.
Naja entweder war die Zusagen gut genug um einen Insolvenzantrag abzuwenden und eine positive Fortführungsprognose zu erstellen - oder die Zusage war nicht ausreichend, dann befinden wir uns im Bereich Insolvenzverschleppung - oder sehe ich da was falsch.
Ich bin kein Insolvenzrechtler sondern Dipl.-Kfm.: Und aus dieser Sicht sehe ich schon, das im April Etihad (und AB) es Ernst meinten mit der Fortführung, dazu passt das AB ja auch noch einige Hochkaräter kurz vorher mit an Bord genommen hat. Und die EY Cash-Finanzspritze im April war ja auch nicht ohne - warum also gutes Geld schlechten hinterherwerfen wenn man ohnehin nicht an die Sache glaubt. Von daher sehe ich keine Insolvenzverschleppung. Zu diesem Zeitpunkt stand auch bereits seit Januar 2017 fest, dass EY CEO James Hogan und CFO James Rigney in der 2. Jahreshälfte 2017 ihre Posten räumen müssen. Im Fall Hogan war das bis auf das Micro-Timing lange absehbar. Das ein neuer CEO und CFO eine Neu-Einschätzung der Lage nach Amtsantritt vornehmen ist völlig normal, passiert jährlich bei hunderten Unternehmen weltweit. Diese Einschätzung ist im Juli/August 2017 erfolgt, mit bekannten Ergebnis. Das ganze war begleitet von sich stetig verschlechternden operativen Meldungen über Passagierzahlen u.a. in Q2 und Q3.
Wenn das so war wie du schreibst dann sind die Forderungen gegenüber EY ja vollkommen berechtigt und höchstwahrscheinlich auch durchsetzbar.
Und die Logik des Kaufmanns und die des Insolvenzverwalters liegen manchmal sehr weit auseinander.
Naja entweder war die Zusagen gut genug um einen Insolvenzantrag abzuwenden und eine positive Fortführungsprognose zu erstellen - oder die Zusage war nicht ausreichend, dann befinden wir uns im Bereich Insolvenzverschleppung - oder sehe ich da was falsch.
Solange irgendeine der BIG4 diesen Comfort Letter als ausreichend angesehen haben, reicht dies.
Mit gut zureden und einem Folgeauftrag testieren die sowieso (fast) alles.
Wenn das ausreichend war, dann war wohl auch die Zahlungszusagen von EY verbindlich - entweder das eine oder das andere - best of both worlds kann man im Insolvenzfall kaum annehmen.
Übrigens interessant das du der Meinung bist das jedes der BIG4 Unternehmen ausschliesslich zu Bewertungen kommt die den rechtlichen Anforderungen in Deutschland genügen.
Es gibt ja z.B. immer wieder Klagen, weil die Arbeit der Big4 eben doch fehlerhaft scheint:
https://www.juve.de/nachrichten/ver...ch-mit-allen-overy-gegen-klagen-zur-ps-pleite
https://www.finance-magazin.de/bank...d-die-exzesse-der-insolvenzverwalter-1382061/
Arcandor-Pleite: Arcandor: KPMG muss Millionenhonorar zurückzahlen
Das wirft ja ein deutliches Licht auf Insolvenzverwalter und Berater -beide wollen eigentlich nur Geld verdienen.
Solange irgendeine der BIG4 diesen Comfort Letter als ausreichend angesehen haben, reicht dies.
Mit gut zureden und einem Folgeauftrag testieren die sowieso (fast) alles.
Ich kenne den Comfort Letter nicht, also alles nur Spekulation. Wenn man jedoch schon mal ein paar harte oder “weiche” Patronatserklärungen in der Hand hatte, weiß man wahrscheinlich in welche Richtung dieser hier ging
In diesem Letter stand sicherlich nicht, das Etihad mit unbegrenzten Summen zur Verfügung stehen muss.
Die Umsätze von AB sind ab Mai 2017 (insbesondere auch wegen den negativen Presseberichten) derart kollabiert, das ein totaler Zusammenbruch in Bälde unumgänglich war. Dafür kann man Etihad absolut keinen Vorwurf machen!
Nein, man kann EY aber zur Verantwortung ziehen. Wenn in dieser Zusage eine konkrete Summe gestanden hätte, dann wäre das ganze völlig unproblematisch, diese Summe wurde aber offensichtlich nicht genannt - sondern es wurde pauschal zugesagt die Zahlungen bis zum Sommer 2018 zu gewährleisten. Wenn du gegenteiliges weisst, dann wäre eine Quelle hilfreich.
Auf Seite 43 des AB Geschäftsberichts steht unter der Überschrift "Zukünftige Finanzierung" klipp und klar: Die in Anhangangabe 2 beschriebenen Sachverhalte stellen in ihrer Zusammenstellung ein wesentliches Risiko für die Möglichkeiten der Fortführung der Gesellschaft dar. Daher könnte sie nicht in der Lage sein, den Einsatz ihrer Vermögensgegenstände sowie die Tilgung ihrer Schulden vorzunehmen, wie es im Rahmen ihres fortlaufenden Geschäfts nötig ist."
Auf S. 109 wird im Anhang ausgeführt das "ein Großaktionär mittels eines Letters of Support bestätigt, dass er nach Kenntnisnahme der Prognosen der Gruppe für den am 31. Dezember 2018 endenden Zweijahreszeitraum beabsichtigt, der Air Berlin die erforderliche Unterstützung zu gewähren......".
Nein, man kann EY aber zur Verantwortung ziehen. Wenn in dieser Zusage eine konkrete Summe gestanden hätte, dann wäre das ganze völlig unproblematisch, diese Summe wurde aber offensichtlich nicht genannt - sondern es wurde pauschal zugesagt die Zahlungen bis zum Sommer 2018 zu gewährleisten. Wenn du gegenteiliges weisst, dann wäre eine Quelle hilfreich.
Kein einziges Unternehmen, auch nicht ein blauäugiger Scheich, wird eine pauschale Zusage für einen bestimmten Zeitraum geben. Es bezieht sich immer auf die aktuellen Verhältnisse und Prognose.
Wenn man nun den Scheich angehen würde (was definitiv nicht passiert) müsste man auch eine LH mit der Installation von Winkelmann angehen, usw. usw. und kreiert daraus die Aufrollung des grössten Wirtschaftskrimis seit vielen Jahrzehnten. Da dies aber nicht geschehen wird, bleibt auch Etihad aussen vor.
Du hast schon wahrgenommen das es beschlossene Sache ist Forderungen gegenüber von EY zu stellen, es geht nur noch um die Finanzierung des Prozesses. Die Rechtsgutachten scheinen eindeutig - das es Ansprüche gegenüber LH gibt konnte ich hingegen noch nirgendwo lesen.
Auf S. 109 wird im Anhang ausgeführt das "ein Großaktionär mittels eines Letters of Support bestätigt, dass er nach Kenntnisnahme der Prognosen der Gruppe für den am 31. Dezember 2018 endenden Zweijahreszeitraum beabsichtigt, der Air Berlin die erforderliche Unterstützung zu gewähren......".
Daraus (dem Bezug auf die Prognosen) könnte man aber auch herleiten, dass er seine Unterstützung ggf. einstellen würde, wenn sich diese Prognosen ändern, was ja dann auch nur 3 Monate später geschehen ist und zwar in einer drastischen Größenordnung.
Wörtlich: „Bei Anwendung deutschen Rechts ergibt sich die Auslegung des Comfort Letter, dass er eine rechtsverbindliche Ausstattungs- und Finanzierungsverpflichtung der Etihad Airways PJSC und einen damit korrespondierenden Austattungsanspruch der Air Berlin PLC erhält.“
Und wie das insolvenzrechtlich zu bewerten ist soll ja jetzt ein Gericht feststellen. Da Flöther und seine Anwälte deutlich mehr Informationen haben als öffentlich sind bzw. in diesem Forum verbreitet werden dürfte der Ansatz nicht ganz aussichtslos sein.
Aus einem der Gutachten bezgl. der Haftung von EY:
Das Gefälligkeitsgutachten ist aus meiner Sicht noch weniger Wert als das KPMG Testat vom 2. Mai 2017.
Es sind ja mehrere Gutachter unabhängig voneinander zu dem Schluss gekommen das eine Haftung von EY vorliegt. Alles nur Gefälligkeiten? Na dann passt das ja zum Themenkomplex AB.
Wenn das Risiko bei den weiter oben genannten 800.000€ liegt, dann wird der Prozess sicher finanziert.
Du hast schon wahrgenommen das es beschlossene Sache ist Forderungen gegenüber von EY zu stellen, es geht nur noch um die Finanzierung des Prozesses. Die Rechtsgutachten scheinen eindeutig - das es Ansprüche gegenüber LH gibt konnte ich hingegen noch nirgendwo lesen.