AB: Air Berlin meldet Insolvenz an

ANZEIGE

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.160
484
ANZEIGE
Die Frage ist allerdings, wie oben bereits diskutiert, ob die Klage in Deutschland oder in UK eingereicht werden soll.
 
  • Like
Reaktionen: Rambuster

vapianojunkie

Erfahrenes Mitglied
15.01.2014
1.064
515
MUC
ich habe den Geschäftsbericht 2016 gelesen, dort wurden die Risiken extrem offen und klar geschildert, auch die Probleme mit der Etihad Zusage. Nach meinem Rechtsverständnis sollte nichts zu holen sein, aber auf hoher See und vor Gericht.... man weiß es nicht.

Ja, die Risiken sind im Geschäftsbericht deutlich benannt. Daraus wird aber auch deutlich, dass die "Etihad Zusage" in höchster Not ausschließlich dazu diente, das Vertrauen der Stakeholder in die Zahlungsfähigkeit von AB zu erhalten. Und wir reden hier immerhin vom Hauptaktionär einer börsennotierten Gesellschaft.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
ich habe den Geschäftsbericht 2016 gelesen, dort wurden die Risiken extrem offen und klar geschildert, auch die Probleme mit der Etihad Zusage. Nach meinem Rechtsverständnis sollte nichts zu holen sein, aber auf hoher See und vor Gericht.... man weiß es nicht.

Naja entweder war die Zusagen gut genug um einen Insolvenzantrag abzuwenden und eine positive Fortführungsprognose zu erstellen - oder die Zusage war nicht ausreichend, dann befinden wir uns im Bereich Insolvenzverschleppung - oder sehe ich da was falsch.
 
  • Like
Reaktionen: voyager_2000

airhansa123

Erfahrenes Mitglied
03.11.2012
4.144
14
Naja entweder war die Zusagen gut genug um einen Insolvenzantrag abzuwenden und eine positive Fortführungsprognose zu erstellen - oder die Zusage war nicht ausreichend, dann befinden wir uns im Bereich Insolvenzverschleppung - oder sehe ich da was falsch.

Ich bin kein Insolvenzrechtler sondern Dipl.-Kfm.: Und aus dieser Sicht sehe ich schon, das im April Etihad (und AB) es Ernst meinten mit der Fortführung, dazu passt das AB ja auch noch einige Hochkaräter kurz vorher mit an Bord genommen hat. Und die EY Cash-Finanzspritze im April war ja auch nicht ohne - warum also gutes Geld schlechten hinterherwerfen wenn man ohnehin nicht an die Sache glaubt. Von daher sehe ich keine Insolvenzverschleppung. Zu diesem Zeitpunkt stand auch bereits seit Januar 2017 fest, dass EY CEO James Hogan und CFO James Rigney in der 2. Jahreshälfte 2017 ihre Posten räumen müssen. Im Fall Hogan war das bis auf das Micro-Timing lange absehbar. Das ein neuer CEO und CFO eine Neu-Einschätzung der Lage nach Amtsantritt vornehmen ist völlig normal, passiert jährlich bei hunderten Unternehmen weltweit. Diese Einschätzung ist im Juli/August 2017 erfolgt, mit bekannten Ergebnis. Das ganze war begleitet von sich stetig verschlechternden operativen Meldungen über Passagierzahlen u.a. in Q2 und Q3.
 
Zuletzt bearbeitet:

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Ich bin kein Insolvenzrechtler sondern Dipl.-Kfm.: Und aus dieser Sicht sehe ich schon, das im April Etihad (und AB) es Ernst meinten mit der Fortführung, dazu passt das AB ja auch noch einige Hochkaräter kurz vorher mit an Bord genommen hat. Und die EY Cash-Finanzspritze im April war ja auch nicht ohne - warum also gutes Geld schlechten hinterherwerfen wenn man ohnehin nicht an die Sache glaubt. Von daher sehe ich keine Insolvenzverschleppung. Zu diesem Zeitpunkt stand auch bereits seit Januar 2017 fest, dass EY CEO James Hogan und CFO James Rigney in der 2. Jahreshälfte 2017 ihre Posten räumen müssen. Im Fall Hogan war das bis auf das Micro-Timing lange absehbar. Das ein neuer CEO und CFO eine Neu-Einschätzung der Lage nach Amtsantritt vornehmen ist völlig normal, passiert jährlich bei hunderten Unternehmen weltweit. Diese Einschätzung ist im Juli/August 2017 erfolgt, mit bekannten Ergebnis. Das ganze war begleitet von sich stetig verschlechternden operativen Meldungen über Passagierzahlen u.a. in Q2 und Q3.

Wenn das so war wie du schreibst dann sind die Forderungen gegenüber EY ja vollkommen berechtigt und höchstwahrscheinlich auch durchsetzbar. Wenn die Zusagen verbindlich getroffen wurden müssen sie aus Sicht des Insolvenzverwalters auch eingehalten werden - man kann ja als massgeblicher Gesellschafter da nicht Hüh und Hot machen. Das man kein weiteres Geld verlieren wollte ist sicher nachvollziehbar aber solange das Geld da ist muss man es auch entsprechend der Zusage zur Verfügung stellen.

Evtl. hätte man die Zusagen nicht so pauschal und weitreichend treffen sollen. Man hätte ja auch sagen können das man die weitere Finanzierung an bestimmten Kennzahlen festmacht und Quartalsweise überprüft - nur wäre das im Bericht nicht gut angekommen und hätte Panik ausgelöst.

Und die Logik des Kaufmanns und die des Insolvenzverwalters liegen manchmal sehr weit auseinander.
 

airhansa123

Erfahrenes Mitglied
03.11.2012
4.144
14
Wenn das so war wie du schreibst dann sind die Forderungen gegenüber EY ja vollkommen berechtigt und höchstwahrscheinlich auch durchsetzbar.
Und die Logik des Kaufmanns und die des Insolvenzverwalters liegen manchmal sehr weit auseinander.

Wie gesagt, aus kaufmännischer Sicht sehe ich das komplett anders, aber die unterschiedlichen Sichtweisen (Zitat und Beitrag) sind in #9055 gut beschrieben.
 

mojito25

Erfahrenes Mitglied
07.06.2010
1.354
3
STR
Naja entweder war die Zusagen gut genug um einen Insolvenzantrag abzuwenden und eine positive Fortführungsprognose zu erstellen - oder die Zusage war nicht ausreichend, dann befinden wir uns im Bereich Insolvenzverschleppung - oder sehe ich da was falsch.

Solange irgendeine der BIG4 diesen Comfort Letter als ausreichend angesehen haben, reicht dies.

Mit gut zureden und einem Folgeauftrag testieren die sowieso (fast) alles.

Ich kenne den Comfort Letter nicht, also alles nur Spekulation. Wenn man jedoch schon mal ein paar harte oder “weiche” Patronatserklärungen in der Hand hatte, weiß man wahrscheinlich in welche Richtung dieser hier ging :)
 
Zuletzt bearbeitet:

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Solange irgendeine der BIG4 diesen Comfort Letter als ausreichend angesehen haben, reicht dies.

Mit gut zureden und einem Folgeauftrag testieren die sowieso (fast) alles.

Wenn das ausreichend war, dann war wohl auch die Zahlungszusagen von EY verbindlich - entweder das eine oder das andere - best of both worlds kann man im Insolvenzfall kaum annehmen.

Übrigens interessant das du der Meinung bist das jedes der BIG4 Unternehmen ausschliesslich zu Bewertungen kommt die den rechtlichen Anforderungen in Deutschland genügen.

Es gibt ja z.B. immer wieder Klagen, weil die Arbeit der Big4 eben doch fehlerhaft scheint:

https://www.juve.de/nachrichten/ver...ch-mit-allen-overy-gegen-klagen-zur-ps-pleite


https://www.finance-magazin.de/bank...d-die-exzesse-der-insolvenzverwalter-1382061/

Arcandor-Pleite: Arcandor: KPMG muss Millionenhonorar zurückzahlen

Das wirft ja ein deutliches Licht auf Insolvenzverwalter und Berater -beide wollen eigentlich nur Geld verdienen.
 

mojito25

Erfahrenes Mitglied
07.06.2010
1.354
3
STR
Wenn das ausreichend war, dann war wohl auch die Zahlungszusagen von EY verbindlich - entweder das eine oder das andere - best of both worlds kann man im Insolvenzfall kaum annehmen.

Übrigens interessant das du der Meinung bist das jedes der BIG4 Unternehmen ausschliesslich zu Bewertungen kommt die den rechtlichen Anforderungen in Deutschland genügen.

Es gibt ja z.B. immer wieder Klagen, weil die Arbeit der Big4 eben doch fehlerhaft scheint:

https://www.juve.de/nachrichten/ver...ch-mit-allen-overy-gegen-klagen-zur-ps-pleite


https://www.finance-magazin.de/bank...d-die-exzesse-der-insolvenzverwalter-1382061/

Arcandor-Pleite: Arcandor: KPMG muss Millionenhonorar zurückzahlen

Das wirft ja ein deutliches Licht auf Insolvenzverwalter und Berater -beide wollen eigentlich nur Geld verdienen.

Du hast mich missverstanden. Ich bin der Meinung dass die oft Gefälligkeitsgutachten erstellen...und das nicht zu knapp.

Selber oftmals erlebt, dass Inhalte “Verhandlungssache” sind.

Ich kann mich nur an ein mal erinnern bei dem E&Y gesagt hat, können wir nicht...und das aus gutem Grund [emoji6]
 
  • Like
Reaktionen: Ed Size

Julian

Erfahrenes Mitglied
28.06.2010
1.746
1
Solange irgendeine der BIG4 diesen Comfort Letter als ausreichend angesehen haben, reicht dies.

Mit gut zureden und einem Folgeauftrag testieren die sowieso (fast) alles.

Ich kenne den Comfort Letter nicht, also alles nur Spekulation. Wenn man jedoch schon mal ein paar harte oder “weiche” Patronatserklärungen in der Hand hatte, weiß man wahrscheinlich in welche Richtung dieser hier ging :)

In diesem Letter stand sicherlich nicht, das Etihad mit unbegrenzten Summen zur Verfügung stehen muss.

Die Umsätze von AB sind ab Mai 2017 (insbesondere auch wegen den negativen Presseberichten) derart kollabiert, das ein totaler Zusammenbruch in Bälde unumgänglich war. Dafür kann man Etihad absolut keinen Vorwurf machen!
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
In diesem Letter stand sicherlich nicht, das Etihad mit unbegrenzten Summen zur Verfügung stehen muss.

Die Umsätze von AB sind ab Mai 2017 (insbesondere auch wegen den negativen Presseberichten) derart kollabiert, das ein totaler Zusammenbruch in Bälde unumgänglich war. Dafür kann man Etihad absolut keinen Vorwurf machen!

Nein, man kann EY aber zur Verantwortung ziehen. Wenn in dieser Zusage eine konkrete Summe gestanden hätte, dann wäre das ganze völlig unproblematisch, diese Summe wurde aber offensichtlich nicht genannt - sondern es wurde pauschal zugesagt die Zahlungen bis zum Sommer 2018 zu gewährleisten. Wenn du gegenteiliges weisst, dann wäre eine Quelle hilfreich.
 

airhansa123

Erfahrenes Mitglied
03.11.2012
4.144
14
Nein, man kann EY aber zur Verantwortung ziehen. Wenn in dieser Zusage eine konkrete Summe gestanden hätte, dann wäre das ganze völlig unproblematisch, diese Summe wurde aber offensichtlich nicht genannt - sondern es wurde pauschal zugesagt die Zahlungen bis zum Sommer 2018 zu gewährleisten. Wenn du gegenteiliges weisst, dann wäre eine Quelle hilfreich.

Auf Seite 43 des AB Geschäftsberichts steht unter der Überschrift "Zukünftige Finanzierung" klipp und klar: Die in Anhangangabe 2 beschriebenen Sachverhalte stellen in ihrer Zusammenstellung ein wesentliches Risiko für die Möglichkeiten der Fortführung der Gesellschaft dar. Daher könnte sie nicht in der Lage sein, den Einsatz ihrer Vermögensgegenstände sowie die Tilgung ihrer Schulden vorzunehmen, wie es im Rahmen ihres fortlaufenden Geschäfts nötig ist."

Auf S. 109 wird im Anhang ausgeführt das "ein Großaktionär mittels eines Letters of Support bestätigt, dass er nach Kenntnisnahme der Prognosen der Gruppe für den am 31. Dezember 2018 endenden Zweijahreszeitraum beabsichtigt, der Air Berlin die erforderliche Unterstützung zu gewähren......".
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Auf Seite 43 des AB Geschäftsberichts steht unter der Überschrift "Zukünftige Finanzierung" klipp und klar: Die in Anhangangabe 2 beschriebenen Sachverhalte stellen in ihrer Zusammenstellung ein wesentliches Risiko für die Möglichkeiten der Fortführung der Gesellschaft dar. Daher könnte sie nicht in der Lage sein, den Einsatz ihrer Vermögensgegenstände sowie die Tilgung ihrer Schulden vorzunehmen, wie es im Rahmen ihres fortlaufenden Geschäfts nötig ist."

Auf S. 109 wird im Anhang ausgeführt das "ein Großaktionär mittels eines Letters of Support bestätigt, dass er nach Kenntnisnahme der Prognosen der Gruppe für den am 31. Dezember 2018 endenden Zweijahreszeitraum beabsichtigt, der Air Berlin die erforderliche Unterstützung zu gewähren......".

Die Summe ist aber nicht begrenzt worden.


Wie man es dreht und wendet, entweder war diese Aussage gut um die Insolvenzanmeldung abzuwenden, dann ist die Haftung von EY die logische Konsequenz - oder sie war es nicht dann liegt Insolvenzverschleppung vor.
 

Julian

Erfahrenes Mitglied
28.06.2010
1.746
1
Nein, man kann EY aber zur Verantwortung ziehen. Wenn in dieser Zusage eine konkrete Summe gestanden hätte, dann wäre das ganze völlig unproblematisch, diese Summe wurde aber offensichtlich nicht genannt - sondern es wurde pauschal zugesagt die Zahlungen bis zum Sommer 2018 zu gewährleisten. Wenn du gegenteiliges weisst, dann wäre eine Quelle hilfreich.

Kein einziges Unternehmen, auch nicht ein blauäugiger Scheich, wird eine pauschale Zusage für einen bestimmten Zeitraum geben. Es bezieht sich immer auf die aktuellen Verhältnisse und Prognose.

Wenn man nun den Scheich angehen würde (was definitiv nicht passiert) müsste man auch eine LH mit der Installation von Winkelmann angehen, usw. usw. und kreiert daraus die Aufrollung des grössten Wirtschaftskrimis seit vielen Jahrzehnten. Da dies aber nicht geschehen wird, bleibt auch Etihad aussen vor.

Der Drops ist gelutscht, mittlerweile auch in puncto Restabwicklung und finale Beerdigung der übriggebliebenen Hautfetzen einer seit Jahren verwesenden Leiche.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Kein einziges Unternehmen, auch nicht ein blauäugiger Scheich, wird eine pauschale Zusage für einen bestimmten Zeitraum geben. Es bezieht sich immer auf die aktuellen Verhältnisse und Prognose.

Wenn man nun den Scheich angehen würde (was definitiv nicht passiert) müsste man auch eine LH mit der Installation von Winkelmann angehen, usw. usw. und kreiert daraus die Aufrollung des grössten Wirtschaftskrimis seit vielen Jahrzehnten. Da dies aber nicht geschehen wird, bleibt auch Etihad aussen vor.

Du hast schon wahrgenommen das es beschlossene Sache ist Forderungen gegenüber von EY zu stellen, es geht nur noch um die Finanzierung des Prozesses. Die Rechtsgutachten scheinen eindeutig - das es Ansprüche gegenüber LH gibt konnte ich hingegen noch nirgendwo lesen.
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
5.763
3.695
Du hast schon wahrgenommen das es beschlossene Sache ist Forderungen gegenüber von EY zu stellen, es geht nur noch um die Finanzierung des Prozesses. Die Rechtsgutachten scheinen eindeutig - das es Ansprüche gegenüber LH gibt konnte ich hingegen noch nirgendwo lesen.

Jetzt kommst du mit Fakten, die nicht in das blumige Bild von verwesenden Kitteln brennender Leichen (oder so in der Art) passen.
Verwirr den Jungen doch nicht so ;-).
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
Auf S. 109 wird im Anhang ausgeführt das "ein Großaktionär mittels eines Letters of Support bestätigt, dass er nach Kenntnisnahme der Prognosen der Gruppe für den am 31. Dezember 2018 endenden Zweijahreszeitraum beabsichtigt, der Air Berlin die erforderliche Unterstützung zu gewähren......".

Daraus (dem Bezug auf die Prognosen) könnte man aber auch herleiten, dass er seine Unterstützung ggf. einstellen würde, wenn sich diese Prognosen ändern, was ja dann auch nur 3 Monate später geschehen ist und zwar in einer drastischen Größenordnung.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Daraus (dem Bezug auf die Prognosen) könnte man aber auch herleiten, dass er seine Unterstützung ggf. einstellen würde, wenn sich diese Prognosen ändern, was ja dann auch nur 3 Monate später geschehen ist und zwar in einer drastischen Größenordnung.

Und wie das insolvenzrechtlich zu bewerten ist soll ja jetzt ein Gericht feststellen. Da Flöther und seine Anwälte deutlich mehr Informationen haben als öffentlich sind bzw. in diesem Forum verbreitet werden dürfte der Ansatz nicht ganz aussichtslos sein.

Aus einem der Gutachten bezgl. der Haftung von EY:

Wörtlich: „Bei Anwendung deutschen Rechts ergibt sich die Auslegung des Comfort Letter, dass er eine rechtsverbindliche Ausstattungs- und Finanzierungsverpflichtung der Etihad Airways PJSC und einen damit korrespondierenden Austattungsanspruch der Air Berlin PLC erhält.“
 
Zuletzt bearbeitet:

airhansa123

Erfahrenes Mitglied
03.11.2012
4.144
14
Und wie das insolvenzrechtlich zu bewerten ist soll ja jetzt ein Gericht feststellen. Da Flöther und seine Anwälte deutlich mehr Informationen haben als öffentlich sind bzw. in diesem Forum verbreitet werden dürfte der Ansatz nicht ganz aussichtslos sein.

Aus einem der Gutachten bezgl. der Haftung von EY:

Das Gefälligkeitsgutachten ist aus meiner Sicht noch weniger Wert als das KPMG Testat vom 2. Mai 2017.

Aber wir werden es ja sehen: Zuerst muss sich ein Prozeßkostenfinanzierer finden. Und die haben eigene Anwälte, die den Fall, die Aussichten und die Risiken sehr genau prüfen, bevor sie mit der Finanzierung ins Risiko gehen. Diese Hürde würde ich nicht unterschätzen. Dazu muß man sich mit Flöther noch über die Erfolgsbeteiligung einigen. Klappt es mit der Prozeßkostenfinanzierung haben die Gerichte das sagen. Wenn man aber noch nicht einmal weiß in welchen Land prozessiert wird dürften Prognosen über den Ausgang mehr als gewagt sein.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Das Gefälligkeitsgutachten ist aus meiner Sicht noch weniger Wert als das KPMG Testat vom 2. Mai 2017.

Es sind ja mehrere Gutachter unabhängig voneinander zu dem Schluss gekommen das eine Haftung von EY vorliegt. Alles nur Gefälligkeiten? Na dann passt das ja zum Themenkomplex AB.

Wenn das Risiko bei den weiter oben genannten 800.000€ liegt, dann wird der Prozess sicher finanziert.
 

schlauberger

Erfahrenes Mitglied
17.02.2013
2.427
203
Es sind ja mehrere Gutachter unabhängig voneinander zu dem Schluss gekommen das eine Haftung von EY vorliegt. Alles nur Gefälligkeiten? Na dann passt das ja zum Themenkomplex AB.

Wenn das Risiko bei den weiter oben genannten 800.000€ liegt, dann wird der Prozess sicher finanziert.

Wenn der Prozess in UK geführt wird, nützen dir die deutschen Vorschriften des RVG und des GKG wenig. Die dortigen Anwälte rechnen nach Stunden ab und dürften mit die teuersten in Europa sein. Ein sechsstelliger Betrag reicht aus meiner Sicht nicht.

Aber das ist ebenso Spekulation wie alle anderen Beiträge hier. Die Verfahrensbeteiligten wissen deutlich mehr; denen sind auch Meinungen im hiesigen Vorum ziemlich egal.
 
  • Like
Reaktionen: Ed Size

Weltenbummler42

Erfahrenes Mitglied
08.06.2010
3.653
1.027
noch TXL
Wie ist eigentlich der Stand bei der Rückzahlung von dem Überbrückungskredit?
Mein letzter Stand war, das kurz vor Weihnachten 2017: 40 Mio € von AB zurückgezahlt wurden, oder?

Weltenbummler
 

Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
10.257
3.016
Corona-Land
Wie ist eigentlich der Stand bei Mehdorn gegen Mehdorn?

Es geht um die 48 Millionen Euro Klage von Air Berlin gegen den BER vom 15. Januar 2014!

Da sollte es doch einen Vergleich geben, wo ist das Geld?
 
  • Like
Reaktionen: Luftikus

Julian

Erfahrenes Mitglied
28.06.2010
1.746
1
Du hast schon wahrgenommen das es beschlossene Sache ist Forderungen gegenüber von EY zu stellen, es geht nur noch um die Finanzierung des Prozesses. Die Rechtsgutachten scheinen eindeutig - das es Ansprüche gegenüber LH gibt konnte ich hingegen noch nirgendwo lesen.

Eine Klage ohne Aussicht auf Erfolg, wenn sie denn überhaupt kommt, was ich maximal bezweifle.

Der Drops mit Air Berlin ist in allen Punkten gelutscht, auch weil es im Nachgang weitere Mauscheleien gab, u.a. aktuell mit Niki Lauda. Da rührt keiner mehr in solch einer Sosse.
 
  • Like
Reaktionen: Luftikus