AB: Air Berlin meldet Insolvenz an

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Atavism

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
428
105
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Wie kann denn der Übergang/die Aufteilung der Slots aussehen, wenn AB nicht übernommen werden soll? Soweit ich dass verstanden habe, können die nicht verkauft werden? Existiert AB als Zombie weiter, der die Slots untervermietet?
 

chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
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0
Wiesloch,FRA,STR
Falls das so kommt, dass keiner die AB übernimmt, was LH schon mal nicht darf. Und sonst keiner möchte auch und AB ist in drei Monaten insolvent ist, dann kommen alle Slots von AB zum nächsten Flugplan in einen großen Topf. 50 % der Slots müssen an neue Wettbewerber gehen. Der Rest verteilt sich auf die schon da sind.
 
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Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
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3.601
Es hat mich in erster Linie die Arroganz von Spohr erschreckt.
Ein 6 monatiges Praktikum macht man meist nach dem Studium und da kann es gut sein, dass der junge Mann von dem Geld leben muss.
Dass jemand mit dem Gehalt wie Spohr sich darüber erheitert finde ich .....

Es gab/gibt auch Studiengänge mit Pflicht-Praxissemestern.

Im Grundsatz bin ich da aber auch bei Herrn Spohr. Wer ein Praktikum -egal in welcher Firma- nur wegen des Geldes macht, gehört da eigentlich nicht hin.
 

Piedra

Erfahrenes Mitglied
28.08.2012
5.112
12
Es gab/gibt auch Studiengänge mit Pflicht-Praxissemestern.

Im Grundsatz bin ich da aber auch bei Herrn Spohr. Wer ein Praktikum -egal in welcher Firma- nur wegen des Geldes macht, gehört da eigentlich nicht hin.

Aber dann die gesetzlichen Regelungen ignorieren, das ist okay?
 
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nello1985

Erfahrenes Mitglied
20.06.2015
3.108
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TXL
Was soll ich denn als Jura Student sagen? Um zum Staatsexamen zugelassen zu werden muss ich auch ein Pflichtpraktikum machen. Da kann ich auch nicht auf eine Vergütung hoffen. Bei einer Kanzlei vielleicht schon aber nicht beim Gericht.
 
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Julian

Erfahrenes Mitglied
28.06.2010
1.746
1
Falls das so kommt, dass keiner die AB übernimmt, was LH schon mal nicht darf. Und sonst keiner möchte auch und AB ist in drei Monaten insolvent ist, dann kommen alle Slots von AB zum nächsten Flugplan in einen großen Topf. 50 % der Slots müssen an neue Wettbewerber gehen. Der Rest verteilt sich auf die schon da sind.

So war es bereits letzten Herbst abzusehen, als der Scheich sein Exit bekanntgegeben hat.
Ansonsten hätte man AB als Ganzes mit einem kleinen Obulus verschenken können.

LH hat sich seither seine Anteile bereits gesichert. Der Rest geht nun kurzfristig in den Schredder.

Im Grunde hat man das was aktuell läuft bereits vor einem Jahr 1:1 niederschreiben können. Es gibt keinerlei Überraschungen und neues.
 

Paddel0815

Aktives Mitglied
09.08.2016
168
0
Was ist eigentlich mit der Gläubigerbegünstigung nach §283c StGB?
Es werden ja durch den Kredit der KfW alle Paxe der nächsten 3 Monate bevorzugt, die sich eigentlich in die Reihe der Gläubiger hätten begeben müssen. Gehen wir mal pro Fluggast von 150€ Ticketkosten(Durchschnitt aus Kurz-, Mittel- und Langstrecke und Y,Y+ und C Sitzen) aus. So werden doch jetzt 12M € pro Tag, 360M pro Monat an Insolvenzmasse verbrannt. Für die Malleurlauber hätte doch auch ein Rumpfflugplan gereicht. Denn das Geld wurde vor dem 11.08. eingenommen, Ausgaben allerdings danach.

So gibt es doch 2 Arten von Passagiere als Gläubiger:
1. Die durch den Kredit als Passagier bedient wurden/werden
2. Die längerfristig gebucht hatten und nicht mehr fliegen.
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
5.645
3.601
Aber dann die gesetzlichen Regelungen ignorieren, das ist okay?

Die Frage ist, ob sie im vorliegenden Fall wirklich ignoriert werden.

Lufthansa schreibt zu dem Thema auf Seite 2 der nachfolgend verlinkten PDF: "Soweit Praktikumsverhältnisse den gesetzlichen Voraussetzungen des Mindestlohngesetzes unterliegen, richtet sich die Vergütung entsprechend nach diesen Vorgaben."


https://www.be-lufthansa.com/fileadmin/fm-lufthansabe/PDFs/B4_Praktikum/LH_D_Hochschulpraktikum.pdf
 

frogster

Reguläres Mitglied
26.09.2014
71
0
Die Frage ist, ob sie im vorliegenden Fall wirklich ignoriert werden.

Lufthansa schreibt zu dem Thema auf Seite 2 der nachfolgend verlinkten PDF: "Soweit Praktikumsverhältnisse den gesetzlichen Voraussetzungen des Mindestlohngesetzes unterliegen, richtet sich die Vergütung entsprechend nach diesen Vorgaben."


https://www.be-lufthansa.com/fileadmin/fm-lufthansabe/PDFs/B4_Praktikum/LH_D_Hochschulpraktikum.pdf

spohr hat auch eindeutig darauf hingewiesen dass die Bezahlung unter Mindestlohn für normale Arbeit (auch unter der Bezeichnung Praktikum) nicht in Ordnung wäre - viel Wind um nichts...
 

schnapperin

Aktives Mitglied
03.02.2012
137
0
Was ist eigentlich mit der Gläubigerbegünstigung nach §283c StGB?
Es werden ja durch den Kredit der KfW alle Paxe der nächsten 3 Monate bevorzugt, die sich eigentlich in die Reihe der Gläubiger hätten begeben müssen. Gehen wir mal pro Fluggast von 150€ Ticketkosten(Durchschnitt aus Kurz-, Mittel- und Langstrecke und Y,Y+ und C Sitzen) aus. So werden doch jetzt 12M € pro Tag, 360M pro Monat an Insolvenzmasse verbrannt. Für die Malleurlauber hätte doch auch ein Rumpfflugplan gereicht. Denn das Geld wurde vor dem 11.08. eingenommen, Ausgaben allerdings danach.

So gibt es doch 2 Arten von Passagiere als Gläubiger:
1. Die durch den Kredit als Passagier bedient wurden/werden
2. Die längerfristig gebucht hatten und nicht mehr fliegen.

Die Altgläubiger werden zudem durch den Massekredit der kfw geschädigt, da scheinbar die Sicherheiten hierfür sonst den Insolvenzgläubigern zugeflossen wären..und die 150 Mio. € weitgehend zur "Bedienung" von Altgläubigern verwendet wird. Ein spannendes Thema
 

MUCXMAR

Erfahrenes Mitglied
19.03.2012
1.087
15
MUC / FKB
Was ist eigentlich mit der Gläubigerbegünstigung nach §283c StGB?
Es werden ja durch den Kredit der KfW alle Paxe der nächsten 3 Monate bevorzugt, die sich eigentlich in die Reihe der Gläubiger hätten begeben müssen. Gehen wir mal pro Fluggast von 150€ Ticketkosten(Durchschnitt aus Kurz-, Mittel- und Langstrecke und Y,Y+ und C Sitzen) aus. So werden doch jetzt 12M € pro Tag, 360M pro Monat an Insolvenzmasse verbrannt. Für die Malleurlauber hätte doch auch ein Rumpfflugplan gereicht. Denn das Geld wurde vor dem 11.08. eingenommen, Ausgaben allerdings danach.

So gibt es doch 2 Arten von Passagiere als Gläubiger:
1. Die durch den Kredit als Passagier bedient wurden/werden
2. Die längerfristig gebucht hatten und nicht mehr fliegen.

Diese ist ganz klar gegeben und eigentlich nicht zulässig. Ich finde es auch erstaunlich, dass ich nächste Woche in C auf Staatskosten
nach Kalifornien fliege und zurück. Jedem war bewusst, auch mir, dass es ein Risiko gibt und ich hätte es okay gefunden, wenn ich das
Ticket hätte abschreiben hätte müssen. Aber ist eben Wahljahr und da gibt es Geschenke. War bei der Oderflut nicht anders.

Vor allem ist es sehr willkürlich, denn wenn LH/4U/Easyjet die Flugzeuge in ein paar Wochen übernommen haben, werden Sie ganz sicher nicht die AB Buchungen auführen.
 
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gkl

Erfahrenes Mitglied
24.11.2013
1.296
29
ZRH / SIN
Vor allem ist es sehr willkürlich, denn wenn LH/4U/Easyjet die Flugzeuge in ein paar Wochen übernommen haben, werden Sie ganz sicher nicht die AB Buchungen auführen.
Vielleicht bin ich blauäugig, da bin ich mir aber nicht sicher, ob sich Carsten das leisten kann. Beispiel ZRH-DUS - das ist so eine Strecke die Carsten gefällt und wo ich EW sehe. EW hat zur Zeit nicht Personal und Flugzeuge um die Strecke aufzustocken, deshalb kaufen sie ja von AB Flugzeuge und Crew. Ich habe nun dieses Jahr noch ein Ticket ZRH-DUS-ZRH - gebucht mit AB. Zukünftig fliegt dort eben möglicherweise EW verstärkt, aber mit ex-AB Flugzeugen und Crew. Ich sag dir jetzt ehrlich, wenn Carsten mich da stehen lässt und ich ein neues Ticket kaufen soll um dann im selben Flugzeug mit derselben Crew zu sitzen, dann lasse ich Carsten die nächsten 10 Jahre stehen. Da bin ich vielleicht nachtragend, aber eine Übergangszeit kann man da auch als Werbung für das eigene Unternehmen nutzen, dann wäre ich Carsten sicher die nächsten Jahre wohlgesonnen. Er hat die Wahl, möchte er mit mir Geschäfte machen, ja oder nein. Wenn Carsten mich nicht will, dann werde ich auch nicht mit ihm. Dort wo ich fliege, gibt es zum Glück in der Regel Alternativen und ich bin mir auch nicht zu schade etwas mehr für z.B. BA oder U2 zu zahlen.
 

Piedra

Erfahrenes Mitglied
28.08.2012
5.112
12
spohr hat auch eindeutig darauf hingewiesen dass die Bezahlung unter Mindestlohn für normale Arbeit (auch unter der Bezeichnung Praktikum) nicht in Ordnung wäre - viel Wind um nichts...

Ok, dann muss ich ihn noch mal beim Wort nehmen.

Back to topic: Was ist eigentlich mit Ansprüchen aus EU 261, die nach dem 15.08.17 entstanden sind?
 

Airwalk

Erfahrenes Mitglied
18.05.2010
2.240
9
DUS
Ich sag dir jetzt ehrlich, wenn Carsten mich da stehen lässt und ich ein neues Ticket kaufen soll um dann im selben Flugzeug mit derselben Crew zu sitzen, dann lasse ich Carsten die nächsten 10 Jahre stehen.
Hoffentlich finden sich für dieses (in meinen Augen) richtige Verhalten möglichst viele Nachahmer ... nur so läßt sich sowas regeln (y)
 
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Cheeseair

Erfahrenes Mitglied
30.03.2015
323
14
Zusammenfassen gesagt:
- die AB Langstrecke muss nicht zwangsläufig bei EW/Sun Express unterkommen, es gibt auch Möglichkeiten diese bei Edelweiss, Cityline, Brussels anzusiedeln. (was das bedeutet, kann ich nicht sagen)
nun bislang war immer von der Übernahme der Langstrecke durch EW spekuliert worden. Denkbar ist doch auch eine Aufteilung auf mehrere Airlines. Und vielleicht wird ja auch durchgetauscht bis dann ältere 767 von Austrian verabschiedet werden... zumal EW/Sunexpress am Anfang richtig Probleme hatte.
 
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Überflieger1977

Erfahrenes Mitglied
19.02.2016
2.998
2.176
Frankfurt am Main und Köln
Hoffentlich finden sich für dieses (in meinen Augen) richtige Verhalten möglichst viele Nachahmer ... nur so läßt sich sowas regeln (y)

Da bist du nicht der einzige. Überall wo ich im Ausland mit anderen Gesellschaften hin kann, nehme ich dann andere. Gerade die OW gesellschaften werden um die Kunden mit matches buhlen. Im inland gibts Bahn und den Dienstwagen, da brauche ich keinen Flieger.

Wie sagt man so schön: Hochmut kommt vor dem Fall. Der CS kam extrem arrogant rüber. Glaube zwwr auch nicht, das Wöhrl so kurzfristig eine Chance hat aber es wäre nicht sein erstes Mal. Erstmal wird öffentlich Druck aufgebaut sein Angebot auch anzuschauen. Es bleibt spannend.
 

Airwalk

Erfahrenes Mitglied
18.05.2010
2.240
9
DUS
Seit wann ist der CEO von LH in der Funktion eines Caritas-Verbands?

Kaufst Du ein zweites Mal in einem Geschäft, das Dich übers Ohr gehauen hat - oder mit dessen Leistungen Du nicht zufrieden warst? Baust Du ein Haus mit dem gleichen Bauunternehmer, wegen dem Du massive Probleme mit Baumängeln hattest? Kauft Du das gleiche Auto, mit dem Du nur in der Werkstatt warst und viel Geld für Reparaturen bezahlt hast?

Wenn ja, dann hast Du weder Schneid noch Rückgrat ... und bist damit in unserer Gesellschaft sicherlich nicht alleine ...