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Werden wir ja in den nächsten Tagen sehen...einer hat hier schon über eine positive Antwort auf Nachfrage bei seiner Bank berichtet... ...stimmt mich hoffnungsvoll.Natürlich hat das was mit Insolvenzrecht zu tun, da in D alle zum Zeitpunkt des Insolvenzantrages eingegangen Zahlungen/Forderngen, auch für noch nicht erbrachte Leistungen zur Masse gehören können diese von der Bank nicht zurückbezahlt werden bzw. vom Insolvenzverwalter verlangt werden. Das ist in anderen Ländern anders, da gehören Zahlungen die für Leistungen in der Zukunft liegen nicht zur Masse.