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odie meinte:Allein die Tatsache das der Spass in "Eigeninsolvenz" ausgeführt werden kann/darf ist eine Frechheit!
Ich bleibe (derzeit noch) vom Begriff "Frechheit" weg - aber ähnliche Zweifel huschten mir auch schon durchs Hirn.
Wie ich an anderer Stelle schon schrieb bin ich derzeit Teil eines Sanierungsteams bei einem kleinen deutschen Konzern und dort haben wir ebenfalls eine Planinsolvenz in Eigenverwaltung.
Das Grundziel der Eigenverwaltung ist die FORTFÜHRUNG des Unternehmens - der Richter muß bei seiner Entscheidung/Zustimmung zur Eigenverwaltung ein Konzept beurteilen. Der Sachwalter hat parallel ("Dual track") im Rahmen der Eigenverwaltung auch eine Veräußerung des Unternehmens zur Gänze oder in Teilen zu prüfen und dann zu entscheiden, welche Variante für die Gläubiger die bessere ist.
Irgendwie fehlt mir bei dieser ganzen Nummer die "Prüfung der Fortführung" und alles sieht danach aus, daß der komplette/teilweise Verkauf bereits beim Antrag auf Eigenverwaltung "das alleinig Konzept" war.