AB: Air Berlin meldet Insolvenz an

ANZEIGE

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.010
633
.de
ANZEIGE
Wöhrl müsste nachweisen (durch entsprechende Verträge vor Vollzug) das die Zahlungsfähigkeit für mindestens 15 Monate gegeben ist- entweder entsprechende Verluste durch Eigenkapital/Fremdkapital auszugleichen oder entsprechenen cash flow generieren.

Dazu müsste er mindestens die Massekredite (150 Mio. €) ablösen.

Ok, also ein vertraglich gesichertes Ehrenwort wäre nicht ausreichend...
 

hopstore

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
4.099
2
TXL
Du willst doch nicht behaupten ein Mittelständler könnte AB retten? Vielleicht fragen wir mal noch ne Putzfrau morgen früh im Büro- die hat vvlt. auch noch nen Rettungsplan ...
 
B

Bergmann

Guest
Zu seinen Zwangskunden meinst du? Das Urteil und Ansehen von IHK's ist erfahrungsgemäß eher gering. Den organisierten Aufstand gabs ja in einigen Kammerbezirken ja auch schon ...

Du scheinst dich wirklich auszukennen :) (Naja, das war jetzt von mir ironisch gemeint, lieber hopstore)
 
  • Like
Reaktionen: tix

schnapperin

Aktives Mitglied
03.02.2012
137
0
Ok, also ein vertraglich gesichertes Ehrenwort wäre nicht ausreichend...

Darauf lässt sich bei normalen Transaktionen schon niemand ein. Entweder eine entsprechende Finanzierungsbestätigung über Summe xy einer Bank (mit passendem Rating) oder evtl. sogar den unterzeichneten Kreditvertrag (mit entsprechender aufschiebender Bedingungen über erfolgreichen Kauf). Bei einer Insolvenz entscheiden über den Verkauf nicht mehr die Inhaber sondern die Gläubiger, und die möchten natürlich eine gewisse Garantie auf ordnungsgemäße Zahlung nach der Insolvenz.
 
  • Like
Reaktionen: _AndyAndy_

cs1

Erfahrenes Mitglied
28.06.2017
293
33
Was würde denn im unwahrscheinlichen Fall einer komplett Übernahme durch Wöhrl mit den von EW und OS geleasten Fliegern passieren? Könnte man den Vertrag kündigen? Immerhin hätte er dann plötzlich nochmal 38 Flugzeuge mehr (mit Personal) die nicht in den Flugplan eingebaut sind. LH hat ja schon bezahlt.
 
B

Bergmann

Guest
scheinbar mehr als du. Stichwort: Kammerrebellen.

egal, wir sprechen uns gern wieder, wenn das Zeitfenster zu ist und die Sache ganz im Dreck liegt .. bin gespannt

Also hopstore, jetzt mal ganz sachte: Du legst Dich mit Deinen Behauptung schon sehr weit aus dem Fenster heraus. Kennst du also alle IHK-Präsidenten? Gibt ja einige von der Sorte :) Und manch einer - nicht nur einer - arbeitet tatsächlich für die Luftfahrt, und kennt sich deshalb sogar als Insider aus. Man mag das kaum glauben, aber es ist wahr, lieber hopstore. Dir jetzt einen entspannenden Abend :)
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.010
633
.de
Darauf lässt sich bei normalen Transaktionen schon niemand ein. Entweder eine entsprechende Finanzierungsbestätigung über Summe xy einer Bank (mit passendem Rating) oder evtl. sogar den unterzeichneten Kreditvertrag (mit entsprechender aufschiebender Bedingungen über erfolgreichen Kauf). Bei einer Insolvenz entscheiden über den Verkauf nicht mehr die Inhaber sondern die Gläubiger, und die möchten natürlich eine gewisse Garantie auf ordnungsgemäße Zahlung nach der Insolvenz.

Ok, heißt wenn Wöhrl es schafft, die Finanzierung nachzuweisen, gibt es keinen Grund, warum die Entscheidungsträger ihn und nicht die LH bevorzugen sollen. Außer sie werden von LH bestochen.
 
B

Bergmann

Guest
Bei einer Insolvenz entscheiden über den Verkauf nicht mehr die Inhaber sondern die Gläubiger, und die möchten natürlich eine gewisse Garantie auf ordnungsgemäße Zahlung nach der Insolvenz.

Grossbanken sind ja oft genau die grossen Gläubiger, die auf ordnungsgemässe Zahlung nach der Insolvenz besonders juritischen Wert legen. Wie steht es aber um die kleinen Gläubiger? Wie beispielsweise den einfachen Fluggast (ein Fluggast, der jetzt nicht Mitarbeiter eines Grosskonzerns ist und in dessen Auftrag verreist)? Bekommt der einfache Urlauber auch anteilsmässig sein Geld zurück? Wurde er auch vom Insolvenzverwalter angeschrieben, wie er alle grösseren Gläubiger angeschrieben hat? Oder reicht als Begründung für den kleinen Urlauber aus, dass er sich ja im Bundesanzeiger hätte informieren können, falls er sich nicht beim Insolvenzverwalter rechtzeitig meldet?

Ich denke, dass der Urlauber, der bei Air Berlin direkt gebucht hat, bei der ganzen Insolvenzgeschichte leer ausgeht. Bei der Swiss Air war es so.
 
Zuletzt bearbeitet:

schnapperin

Aktives Mitglied
03.02.2012
137
0
Grossbanken sind ja oft genau die Gläubiger, die auf ordnungsgemässe Zahlung nach der Insolvenz besonders juritischen Wert legen. Wie steht es aber um die kleinen Gläubiger, wie beispielsweise den einfachen Fluggast (der jetzt nicht Mitarbeiter eines Grosskonzerns ist und in dessen Auftrag verreist)? Bekommt der einfache Urlauber auch anteilsmässig sein Geld zurück? Wurde er auch vom Insolvenzverwalter angeschrieben, wie er alle grösseren Gläubiger angeschrieben hat? Oder reicht als Begründung für den kleinen Urlauber aus, dass er sich ja im Bundesanzeiger hätte informieren können?

Wer sagt was das es nur um Grossbanken geht? Es ist doch gar keine Bank direkt (mit ausnahme der arabischen Banken) als Finanzpartner dabei - max. über die Anleihen. Und in einer 15 Monatsplanung müssen alle in diesem Zeitpunkt fälligen Verbindlichkeiten durch die Einnahmen gedeckt werden - oder durch entsprechende Finanzmittel. Und damit sind eben auch Kleingläubiger abgedeckt oder auch Ticketinhaber..wird die Strecke nicht geflogen sollte hier eine Rückzahlung der erhaltenen Bezahlung berücksichtigt sein.
 

schnapperin

Aktives Mitglied
03.02.2012
137
0
Ok, heißt wenn Wöhrl es schafft, die Finanzierung nachzuweisen, gibt es keinen Grund, warum die Entscheidungsträger ihn und nicht die LH bevorzugen sollen. Außer sie werden von LH bestochen.

Wir reden hier aber über vermutlich 1-2 Mrd. € wenn man den Verlust von AB der letzten Monate sieht
 
  • Like
Reaktionen: Wuff
B

Bergmann

Guest
Wer sagt was das es nur um Grossbanken geht? Es ist doch gar keine Bank direkt (mit ausnahme der arabischen Banken) als Finanzpartner dabei - max. über die Anleihen. Und in einer 15 Monatsplanung müssen alle in diesem Zeitpunkt fälligen Verbindlichkeiten durch die Einnahmen gedeckt werden - oder durch entsprechende Finanzmittel. Und damit sind eben auch Kleingläubiger abgedeckt oder auch Ticketinhaber..wird die Strecke nicht geflogen sollte hier eine Rückzahlung der erhaltenen Bezahlung berücksichtigt sein.

Na, dein Wort in Gottes Ohr :) Aber sind nicht auch deutsche Banken gerade etwas beteiligt? Wirklich nur arabische Banken?
 
B

Bergmann

Guest
Wir reden hier aber über vermutlich 1-2 Mrd. € wenn man den Verlust von AB der letzten Monate sieht

Das nenne ich mal eine sehr exakte Angabe: Es können also 1 Mrd Euro sein. Oder auch 2 Mrd. Euro. Vermutlich. Ich hoffe nicht, dass mit solchen unpräzisen Zahlen gearbeitet wird.
 

kp502

Aktives Mitglied
16.07.2014
237
162
DUS
In DUS geht man laut Flurfunk nicht unbedingt davon aus, dass LH die Langstrecke (unter welchem Namen auch immer) dort beläst.

Spohr hat in 'Offen gesagt' gesagt, dass man DUS verschlafen hätte und immer mehr auf Point-to-Point/Multihub setzte, auch nach dem Fraportstreit.
 

schnapperin

Aktives Mitglied
03.02.2012
137
0
Na, dein Wort in Gottes Ohr :) Aber sind nicht auch deutsche Banken gerade etwas beteiligt? Wirklich nur arabische Banken?

Laut Geschäftsbericht werden nur zwei arabische Banken aufgeführt - dazu dürfte eine dt. bank nur mit einem Sanierungsgutachten kreditieren und ich bezweifle das ein Haus in der wirtschaftlichen Situation einsteigt. Die Commerzbank vertritt die Kreditgeber im Gläubigerausschuss - evtl. durch die Anleihe oder sie vertritt die arabischen Banken.

Das nenne ich mal eine sehr exakte Angabe: Es können als 1 Mrd Euro sein. Oder auch 2 Mrd. Euro. Vermutlich. Ich hoffe nicht, dass mit solchen unpräzisen Zahlen gearbeitet wird.
Einfache Rechnung als unbeteiligter - der Verlust von AirBerlin lässt eben auf einen sehr hohen dreistelligen Millionbetrag bzw. auf der langfristgen Ebene eben auf Mrd. Ebene vemuten - und das
so eine Finanzierung mal nicht so einfach wird :rolleyes:
 
B

Bergmann

Guest
Laut Geschäftsbericht werden nur zwei arabische Banken aufgeführt - dazu dürfte eine dt. bank nur mit einem Sanierungsgutachten kreditieren und ich bezweifle das ein Haus in der wirtschaftlichen Situation einsteigt. Die Commerzbank vertritt die Kreditgeber im Gläubigerausschuss - evtl. durch die Anleihe oder sie vertritt die arabischen Banken.


Einfache Rechnung als unbeteiligter - der Verlust von AirBerlin lässt eben auf einen sehr hohen dreistelligen Millionbetrag bzw. auf der langfristgen Ebene eben auf Mrd. Ebene vemuten - und das
so eine Finanzierung mal nicht so einfach wird :rolleyes:

Ein guter Investor hat einmal einen guten Spruch gesagt:

"Geschäftsberichte sind für das Klo geeignet. Wenn das Geschäft gut gelaufen ist, dann sollte man den Bericht einrahmen und über das Klo hängen. Bei jedem grossen Geschäft wird man jeden Morgen daran erinnert. Wenn das Geschäft aber schlecht gelaufen ist, dann sollte man damit seinen Po abwischen: Geschäftsberichte sind bedrucktes Klopapier. Das Geschäft ist eben Scheisse gelaufen!"
 
Zuletzt bearbeitet:
B

Bergmann

Guest
Also zumindest das mit der Kreditwürdigkeit dürfte klar sein [emoji6]

So ganz klar ist das noch nicht. Auf allen deutschen Flughäfen ist Air Berlin noch kreditwürdig, bekommt sein Kerosin auf Rechnung und auch die Start- und Landegebühren werden nicht in Cash einfordert. Auf ein paar ausländischen Flughäfen soll es aber schon anders sein, ist zu lesen.
 

Julian

Erfahrenes Mitglied
28.06.2010
1.746
1
Bzgl. Plan- und Eigeninsolvenz:

Air Berlin ist hier gar nicht vergleichbar mit einem "normalen! Unternehmen.
Dies ist eine seit Jahren immer verwestere Leiche, welche nur dank Etihad überhaupt noch am Leben ist.
Mittlerweile ist sämtliches Tafelsilber verscherbelt und der Scheich hat mit seinem Exit den Stecker gezogen. Ohne Eigeninsolvenz bzw. Staatshilfen hätten wir einen sofortiges Grounding und das finale Implodieren einer längst verwesten Leiche erlebt. Ob das nun zum Vorteil von LH ist oder nicht sei dahingestellt. Hier geht es ein Stück weit auch um die Menschen.
 

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
mal eine theoretische Frage als Laie, da es ja immer wieder durchklingt, dass hier irgendwelche Passagiere irgendwelche Forderungen hätten:
Werden das nicht erst dann Forderungen, wenn AB tatsächlich den Arsch hochmacht und aufgrund Insolvenz keiner mehr fliegen kann? imho ist doch bis jetzt alles gut auf Pax-Seite, oder?
 

daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
905
mal eine theoretische Frage als Laie, da es ja immer wieder durchklingt, dass hier irgendwelche Passagiere irgendwelche Forderungen hätten:
Werden das nicht erst dann Forderungen, wenn AB tatsächlich den Arsch hochmacht und aufgrund Insolvenz keiner mehr fliegen kann? imho ist doch bis jetzt alles gut auf Pax-Seite, oder?

Angesehen davon, dass Gutscheine und Ansprüche aus EU Verordnungen nichts mehr Wert sind...
 

CKR

Erfahrenes Mitglied
18.05.2015
1.851
-9
MUC
mal eine theoretische Frage als Laie, da es ja immer wieder durchklingt, dass hier irgendwelche Passagiere irgendwelche Forderungen hätten:
Werden das nicht erst dann Forderungen, wenn AB tatsächlich den Arsch hochmacht und aufgrund Insolvenz keiner mehr fliegen kann? imho ist doch bis jetzt alles gut auf Pax-Seite, oder?

Was mir spontan einfällt (bezogen auf 11.8. und früher):
- Erstattung aus Verspätungen/Annulierungen/Kofferverlust, EU261, ggf. Hotel, Ersatzflug, Transfer, Verpflegung
- Gutscheine
- Erstattung aus Stornierung
- Schaden durch nicht-Umbuchbarkeit von Flextickets
 
B

Bergmann

Guest
Werden das nicht erst dann Forderungen, wenn AB tatsächlich den Arsch hochmacht und aufgrund Insolvenz keiner mehr fliegen kann? imho ist doch bis jetzt alles gut auf Pax-Seite, oder?

Air Berlin ist mit Stichtag 15.08.17 bereits insolvent.