Weil sich Geschwister Bergmann so echauffiert: es geht in der AB Insolvenz nicht darum, Gerechtigkeit für mittelständische Interessenten oder Wettbewerb im Flugverkehr oder billige Tickets zu sichern. Es geht einzig und allein darum, Ansprüche der Gläubiger zu sichern und in möglichst hohem Maß zu befriedigen. Ob eine Fortführung, ein Verkauf oder eine Zerschlagung voraussichtlich zur höchsten Quote führt, entscheiden die verantwortlichen Personen im Einvernehmen mit dem Gläubigerausschuss. That´s it.
Hat der Bevollmächtigte ein tragfähiges Angebot auf dem Tisch, was auf Verhandlungen bzw. Interessen vor der Insolvenz basiert und kommt mit dem GA zu dem Schluss, wegen dem drohenden Grounding muss schnell gehandelt werden, dann ist es nicht nur legitim, sondern auch legal. Und dass Kleingläubiger wenig Mitspracherecht haben ist nachvollziehbar. Geht Kleinaktionären auch so
Ist in der Praxis auch gar nicht anderes regelbar...