Air China - Erfahrungen und Tipps?

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chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
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5.405
HAM
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Vielen Dank für den Hinweis. Quelle?

Wobei das LBA ja explizit darauf hinweist, dass das Ordnungswidrigkeitenverfahren nichts mit den zivilrechtlichen Ansprüchen der Passagiere zu tun hat. SÖP, anyone?

Quelle: Deren Anwort auf meine Beschwerde. Habe auch nicht behauptet, dass das zusammenhängt, aber natürlich kannst Du in einer zivilrechtlichen Angelegenheit dieses Argument ziehen.
 
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braeunli

Neues Mitglied
10.06.2014
23
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So mir wurde heute von CA der Flug von PEK nach MNL storniert. Der restliche Flug FR-PEK und der Rückflug sind noch vorhanden
 
Zuletzt bearbeitet:

mark030

Aktives Mitglied
14.10.2011
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BER
Wir hätten morgen den rückflug aus AKL über PEK nach FRA gehabt in C. Die aktuelle Info vom Auswärtigen Amt war leider, dass jetzt auch vom Transit in PEK abgeraten wird. Haben selbst storniert über die webseite, telefonisch konnte man niemanden erreichen. hoffen jetzt auf schnelle Erstattung.
Geht jetzt zurück mit china airlines in C, für einen Spontankauf am Vortag gar nicht mal teuer.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.654
5.405
HAM
Wir hätten morgen den rückflug aus AKL über PEK nach FRA gehabt in C. Die aktuelle Info vom Auswärtigen Amt war leider, dass jetzt auch vom Transit in PEK abgeraten wird. Haben selbst storniert über die webseite, telefonisch konnte man niemanden erreichen. hoffen jetzt auf schnelle Erstattung.
Geht jetzt zurück mit china airlines in C, für einen Spontankauf am Vortag gar nicht mal teuer.

Vor Reisen in die Provinz Hubei wird gewarnt.
Von nicht notwendigen Reisen in das übrige Staatsgebiet der Volksrepublik China mit Ausnahme der Sonderverwaltungszonen Hongkong und Macao wird bis auf weiteres abgeraten.
Sollten Sie sich in China aufhalten, erwägen Sie in Anbetracht der zunehmenden Einschränkungen Ihre vorübergehende bzw. vorzeitige Ausreise.


Von Transit ist da nix zu sehen. Aber deine Entscheidung
 
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mark030

Aktives Mitglied
14.10.2011
225
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BER
Ich hatte das Amt explizit wegen des Transitbereichs in PEK angeschrieben. Die Antwort war, dass die Empfehlung auch für den Transitbereich gilt.

Vor Reisen in die Provinz Hubei wird gewarnt.
Von nicht notwendigen Reisen in das übrige Staatsgebiet der Volksrepublik China mit Ausnahme der Sonderverwaltungszonen Hongkong und Macao wird bis auf weiteres abgeraten.
Sollten Sie sich in China aufhalten, erwägen Sie in Anbetracht der zunehmenden Einschränkungen Ihre vorübergehende bzw. vorzeitige Ausreise.


Von Transit ist da nix zu sehen. Aber deine Entscheidung
 

braeunli

Neues Mitglied
10.06.2014
23
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Bei mir wurden meine Flüge PEK-HAN und HAN-PEK storniert.
Von München nach Peking könnte ich noch fliegen aber daran besteht kein Interesse, ich wollte ja schließlich nach Vietnam.
Mist.

https://www.airchina.de/DE/DE/info/news/?NEWS_CATEGORY=USSite

Wie gehst du jetzt weiter vor? Selbst stornieren ist bei mir leider keine Option, da das Reisebüro 50€ pro Ticket einbehält. Rerouting kann ich ja scheinbar vergessen. Meint Ihr CA storniert von sich aus das ganze Ticket? Dann selbst einen Ersatzbuchen und im Nachgang nach EU261 den Differenzbetrag für die Ersatzbeförderung einfordern / einklagen?

Ans Telefon bekomme ich bei CA leider seit Tagen niemanden...
 

sithlord

Aktives Mitglied
06.12.2010
136
3
Wie gehst du jetzt weiter vor? Selbst stornieren ist bei mir leider keine Option, da das Reisebüro 50€ pro Ticket einbehält.
Ich hatte über flugladen.de gebucht (durch die Krokos wurde ich auf die günstigen Preise aufmerksam) und bei einer Änderung oder eines Stornos erheben die 55€ zzgl. Gebühren der Fluglinie (in diesem Fall 0€).
Rerouting kann ich ja scheinbar vergessen.
Ich hatte heute früh den einzigen(!) Mitarbeiter des europäischen Callcenters am Telefon und habe ihn das auch gefragt. Er versucht jetzt mal ein anderes Routing (in diesem Fall BKK) vom Chef genehmigt zu bekommen und meldet sich dann. Wird es vom Chef abgelehnt, hinterlegt er den Hinweis in meiner Buchung, dass eine kostenfreie Stornierung durch CA "erlaubt" wird.
Meint Ihr CA storniert von sich aus das ganze Ticket?
Nein, nur auf deine Nachfrage.
Dann selbst einen Ersatzbuchen und im Nachgang nach EU261 den Differenzbetrag für die Ersatzbeförderung einfordern / einklagen?
Machst du das wirklich? Realistisch würde ich wohl die Gebühren beim Storno meines Tickets schlucken und mich ärgern aber bei 285€ Gesamtpreis (MUC-PEK-HAN-PEK-MUC) wäre das auch mit zusätzlichen Gebühren noch ein günstiger Trip.

Ans Telefon bekomme ich bei CA leider seit Tagen niemanden...
Wie ich heute früh erfahren habe, arbeitet da derzeit nur ein einzelner Mann. Wegen Krankheit sind die Kollegen ausgefallen und jetzt bricht die Lawine über ihn hinein.

So wie ich die EU Fluggastrechte verstehe, dürften im Fall von Vietnam (gesperrter Luftraum für Flüge aus/nach China) für mich kein Anspruch auf Entschädigung bestehen da "außerordentliche Umstände" bestehen.
Ich wäre nur dankbar die sinnlosen 55€ Gebühren für das Storno meiner Flüge nicht ans Reisebüro zahlen zu müssen.
 
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chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
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HAM
Eine Bitte an alle Betroffenen:

Da beim Luftfahrtbundesamt ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen diverser Verstöße gegen die EU261/04 läuft, würden die sich über weiteren Input freuen. Bitte erstellt in jedem Fall eines verhinderten Re-Routings gemäß Artikel 8 der Verordnung einen Case, diese werden dann zusammengefasst. Dazu im Bemerkungsfeld die Vorgangsnummer angeben:


SBl39 11302 200206

Das Formular für die Beschwerde befindet sich hier:

https://www2.lba.de/fluggastanzeige_de
 
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sithlord

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06.12.2010
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Eine Bitte an alle Betroffenen:

Da beim Luftfahrtbundesamt ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen diverser Verstöße gegen die EU261/04 läuft, würden die sich über weiteren Input freuen. Bitte erstellt in jedem Fall eines verhinderten Re-Routings gemäß Artikel 8 der Verordnung einen Case, diese werden dann zusammengefasst. Dazu im Bemerkungsfeld die Vorgangsnummer angeben:


SBl39 11302 200206

Das Formular für die Beschwerde befindet sich hier:

https://www2.lba.de/fluggastanzeige_de

Weswegen beschwerst du dich konkret?
Ich habe oben einen Satz zu den Fluggastrechten eingefügt und in meinem Fall (Flug in >3 Wochen) sehe ich keinen Anspruch gegen die Fluglinie. In den Fluggastrechten steht auch nicht drin, dass die mich umbuchen müssen.
 
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CSVT

Erfahrenes Mitglied
01.07.2016
680
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HAM
Weswegen beschwerst du dich konkret?
Ich habe oben einen Satz zu den Fluggastrechten eingefügt und in meinem Fall (Flug in >3 Wochen) sehe ich keinen Anspruch gegen die Fluglinie. In den Fluggastrechten steht auch nicht drin, dass die mich umbuchen müssen.

Doch.
Die Airline muss dich befördern, also wenn ein Flug gestrichen wurde umbuchen.
Wenn du aus persönlichen Gründen nicht über China fliegen möchtest muss die Airline in der Tat nichts tun.
 

alex42

Erfahrenes Mitglied
02.04.2012
4.021
157
MUC
Ich habe oben einen Satz zu den Fluggastrechten eingefügt und in meinem Fall (Flug in >3 Wochen) sehe ich keinen Anspruch gegen die Fluglinie. In den Fluggastrechten steht auch nicht drin, dass die mich umbuchen müssen.

Die Zwei-Wochen-Frist und die außergewöhnlichen Umstände betreffen lediglich die Kompensation nach EU261. Das Recht auf eine "anderweitige Beförderung" im Falle eine Stornierung besteht aber völlig unabhängig davon.
 
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sithlord

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06.12.2010
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Doch.
Die Airline muss dich befördern, also wenn ein Flug gestrichen wurde umbuchen.
Wenn du aus persönlichen Gründen nicht über China fliegen möchtest muss die Airline in der Tat nichts tun.

Die Zwei-Wochen-Frist und die außergewöhnlichen Umstände betreffen lediglich die Kompensation nach EU261. Das Recht auf eine "anderweitige Beförderung" im Falle eine Stornierung besteht aber völlig unabhängig davon.

Ah, ok.
Dann werde ich definitiv das Formular ausfüllen. Woraus leitet sich die Pflicht zur Beförderung ab?

Im Telefonbuch [https://www.dastelefonbuch.de/Firmen/Air China] findet sich ja durchaus auch der Air China General Manager mit Sitz in Düsseldorf.
 

braeunli

Neues Mitglied
10.06.2014
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Ich hatte über flugladen.de gebucht (durch die Krokos wurde ich auf die günstigen Preise aufmerksam) und bei einer Änderung oder eines Stornos erheben die 55€ zzgl. Gebühren der Fluglinie (in diesem Fall 0€). Ich hatte heute früh den einzigen(!) Mitarbeiter des europäischen Callcenters am Telefon und habe ihn das auch gefragt. Er versucht jetzt mal ein anderes Routing (in diesem Fall BKK) vom Chef genehmigt zu bekommen und meldet sich dann. Wird es vom Chef abgelehnt, hinterlegt er den Hinweis in meiner Buchung, dass eine kostenfreie Stornierung durch CA "erlaubt" wird. Nein, nur auf deine Nachfrage. Machst du das wirklich? Realistisch würde ich wohl die Gebühren beim Storno meines Tickets schlucken und mich ärgern aber bei 285€ Gesamtpreis (MUC-PEK-HAN-PEK-MUC) wäre das auch mit zusätzlichen Gebühren noch ein günstiger Trip.

Wie ich heute früh erfahren habe, arbeitet da derzeit nur ein einzelner Mann. Wegen Krankheit sind die Kollegen ausgefallen und jetzt bricht die Lawine über ihn hinein.

So wie ich die EU Fluggastrechte verstehe, dürften im Fall von Vietnam (gesperrter Luftraum für Flüge aus/nach China) für mich kein Anspruch auf Entschädigung bestehen da "außerordentliche Umstände" bestehen.
Ich wäre nur dankbar die sinnlosen 55€ Gebühren für das Storno meiner Flüge nicht ans Reisebüro zahlen zu müssen.


Bei mir ist es travel2be, 50€ behalten die sich pro Person ein. Der Flug hatte 412€ pP gekostet. Der günstigstes Ersatzflug liegt aktuell bei 684€ pP. Macht insgesamt Mehrkosten von 644€ gesamt. Dafür lohnt es sich schon mal zum Anwalt zu gehen.

Anspruch auf Entschädigung gibt es nicht, aber Anspriuch auf das Rerouting schon.
 
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sithlord

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06.12.2010
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Bei mir ist es travel2be, 50€ behalten die sich pro Person ein. Der Flug hatte 412€ pP gekostet. Der günstigstes Ersatzflug liegt aktuell bei 684€ pP. Macht insgesamt Mehrkosten von 644€ gesamt. Dafür lohnt es sich schon mal zum Anwalt zu gehen.

Anspruch auf Entschädigung gibt es nicht, aber Anspriuch auf das Rerouting schon.

Das heißt ihr bucht euch jetzt alternative Flüge und reist dann trotzdem?
 

braeunli

Neues Mitglied
10.06.2014
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Das heißt ihr bucht euch jetzt alternative Flüge und reist dann trotzdem?

Ich versuche jetzt noch ein Paar Mal bei Air China durch zu kommen, wenn das nicht klappt kümmere ich mich selbst um Ersatz. Wir haben auf den Philippinen schon so viel gebucht, was nicht stornierbar ist. Dann wäre der Gesamtschaden nur noch größer.

Ich hatte eben noch mit meinem Kreditkarteninstitut gesprochen, die haben vorgeschlagen die Zahlung über eine Reklamation von Ihrer Seite zurückzuholen, dann würde mir aber vermutlich der Anspruch nach EU261 verloren gehen...
 
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