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Der Airline wird das auch komplett egal sein, nur eben AFT nicht.
Die Frage ist auch, inwieweit zivilrechtlich sie den erschlichenen Betrag einfordern kann.
Sich darauf zu berufen, dass es funktioniert mit mehreren Gutscheinen, ist sicherlich nicht zielführend -> Menschenverstand.
Schwarz fahren funktioniert auch, ist aber auch nicht erlaubt.
Wie gesagt, still halten und bei den 1000ten Buchungen fällt das gar nicht auf, es sei denn man ist so dumm und ruft an und lässt es sich bestätigen.
Die Frage ist auch, inwieweit zivilrechtlich sie den erschlichenen Betrag einfordern kann.
Sich darauf zu berufen, dass es funktioniert mit mehreren Gutscheinen, ist sicherlich nicht zielführend -> Menschenverstand.
Schwarz fahren funktioniert auch, ist aber auch nicht erlaubt.
Wie gesagt, still halten und bei den 1000ten Buchungen fällt das gar nicht auf, es sei denn man ist so dumm und ruft an und lässt es sich bestätigen.
AFT kann sich JEDERZEIT auf den Fehler bei der Buchung berufen - unabhängig davon wer die Verantwortung dafür trägt - und den Flug stornieren. Ist aber eher unwahrscheinlich.