AirFastTickets von IATA suspendiert

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jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
4.084
938
CGN
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Wenn sich aber herausstellt, dass die Abbuchungen auf der Karte wirklich von Dir veranlasst wurden, dann musst Du - Sperrung hin oder her - trotzdem bezahlen.
Nur nachweislich nicht von Dir veranlassten Buchungen kannst Du widersprechen.

Ob Du mit der Ware / Leistung zufrieden bist oder ob diese zu Deiner Zufriedenheit erbracht wird/wurde, interessiert den Kreditkartenbetreiber nicht.
Das ist dann Deine Cervesa...

nur zum Verständnis: Wovon reden wir hier? Von der ursprünglichen Zahlung von AFT (natürlich habe ich die veranlasst, die bekomme ich nicht mehr so einfach zurück).

Oder von einer möglichen zukünftigen(!) Nachbelastung durch AFT/den Insolvenzverwalter? Wenn die Karte gesperrt ist, ist sie gesperrt, da geht keine Nachbelastung durch. Und selbst wenn sie technisch durchgehen würde, ist sie dadurch immer noch nicht autorisiert.
 
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Rambuster

Guru
09.03.2009
19.551
239
Point Place, Wisconsin
nur zum Verständnis: Wovon reden wir hier? Von der ursprünglichen Zahlung von AFT (natürlich habe ich die veranlasst, die bekomme ich nicht mehr so einfach zurück).

Oder von einer möglichen zukünftigen(!) Nachbelastung durch AFT/den Insolvenzverwalter? Wenn die Karte gesperrt ist, ist sie gesperrt, da geht keine Nachbelastung durch. Und selbst wenn sie technisch durchgehen würde, ist sie dadurch immer noch nicht autorisiert.
Falls die Forderung berechtigt ist, bekommst Du einfach Post.
Dann kannst Du Zahlen oder es auf einen Prozess ankommen lassen.
Kreditkarte hin oder her.
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
10.895
166
im Paralleluniversum
Eine Nachbelastung auf die Kreditkarte dürfte - aus meinem laienhaften Verständnis und meiner Erfahrung - schwer werden, wenn ich sie nicht irgendwo vorher per AGB versteckt erlaubt haben sollte.
Ob diese Hintertür in den AGB oder sonstigen Klauseln irgendwo enthalten ist, weiß ich nicht. Ich habe AFT nie genutzt.
Ob es dann irgendwer gelesen hat vor lauter Geiz ist Geil Mentalität kann ich auch nicht beurteilen.

Der ursprünglich getätigten Buchung zu widersprehen sehe ich als wenig erfolgversprechend an.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.952
2.926
CGN
Eine Nachbelastung auf die Kreditkarte dürfte - aus meinem laienhaften Verständnis und meiner Erfahrung - schwer werden, wenn ich sie nicht irgendwo vorher per AGB versteckt erlaubt haben sollte.
Ob diese Hintertür in den AGB oder sonstigen Klauseln irgendwo enthalten ist, weiß ich nicht. Ich habe AFT nie genutzt.
Ob es dann irgendwer gelesen hat vor lauter Geiz ist Geil Mentalität kann ich auch nicht beurteilen.

Eine solche Klausel dürfte den Verbraucher entgegen dem Gebot von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen und daher unwirksam sein. Vgl. außerdem 308 Nr. 3, 4, 309 Nr. 1, 2 BGB. Da es in einem solchen Fall eh zum Prozess käme, wie es Rambuster ja schon begründet hat, könnte die Unwirksamkeit ohne weiteres geltend gemacht werden.
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
10.895
166
im Paralleluniversum
Es gibt aber Fälle, in denen das gängige Praxis ist.

Einfaches Beispiel hierfür sind Mietwagenbuchungen in USA. Wenn Du das Toll System im Auto nutzt erhältst Du eine Nachbelastung.
Die steht im Mietvertrag nicht drin, sondern nur auf dem Teil im Auto.

Ich schreibe ja extra auch, dass ich eine Nachbelastung als schwer argumentier ansehe.
Nur: Wenn Insolvenzverwalter nur machen würden, was rechtlich zulässig ist, würden einige Insolvenzverwalter ganz schön dumm aus der Wäsche schauen. Ich hab da schon die sprichwörtlichen Pferde vor der Apotheke gesehen... :confused:
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.952
2.926
CGN
Einfaches Beispiel hierfür sind Mietwagenbuchungen in USA. Wenn Du das Toll System im Auto nutzt erhältst Du eine Nachbelastung.
Die steht im Mietvertrag nicht drin, sondern nur auf dem Teil im Auto.

Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich. Hier sind Verbraucherschutzvorschriften der Union anwendbar, dort geht es um Verträge die amerikanischem Recht unterliegen. Zudem ist die Situation schon nicht vergleichbar, weil beim Mitwagen die Entstehung der Belastung in der Hand des Verbrauchers liegt und es um Kosten geht, die nicht für die vertragliche Hauptleistung anfallen; auf der anderen Seite wird mit der dir vorgeschlagenen Klausel das Prinzip der Preiswarheit und Preisklarheit unterlaufen, indem sich der Unternehmer einseitig das Recht einräumt, den Preis für die vertragliche Hauptleistung nachträglich zu erhöhen.
 
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Caravelle

Guest
Vielleicht kann uns ja jemand aufklären, wie deren Businessplan ausgesehen haben könnte? Ein Online-Startup mit fehlerhafter Preisberechnung auf der Homepage ist sowieso zum Scheitern verurteilt, aber selbst ohne den INF-Trick hätte das doch nie funktionieren können. Wer glaub im Ernst, dass man sich bei so was wie Online-Flugbuchungen einen treuen Kundenstamm aufbauen kann? Wer ein unbekanntes Unternehmen im Netz findet und dort wegen des Preises bucht, der kennt die Möglichkeiten des WWW und ist weg sobald der Flug irgendwo anders einen Cent weniger kostet. Das Unterbieten anderer Anbieter macht also keinen Sinn, noch weniger wenn man nicht für 1-2 Euro sondern für mehrere zig Euro drunter geht.
 
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f0zzyNUE

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
8.708
1.323
Vielleicht kann uns ja jemand aufklären, wie deren Businessplan ausgesehen haben könnte? Ein Online-Startup mit fehlerhafter Preisberechnung auf der Homepage ist sowieso zum Scheitern verurteilt, aber selbst ohne den INF-Trick hätte das doch nie funktionieren können. Wer glaub im Ernst, dass man sich bei so was wie Online-Flugbuchungen einen treuen Kundenstamm aufbauen kann? Wer ein unbekanntes Unternehmen im Netz findet und dort wegen des Preises bucht, der kennt die Möglichkeiten des WWW und ist weg sobald der Flug irgendwo anders einen Cent weniger kostet. Das Unterbieten anderer Anbieter macht also keinen Sinn, noch weniger wenn man nicht für 1-2 Euro sondern für mehrere zig Euro drunter geht.

es ging wohl vorrangig darum, schnell marktanteile zu gewinnen, um bei einem börsengang bessere karten zu haben. die infant-geschichte war mit sicherheit nicht so geplant, sondern ein grober fehler im buchungssystem.
 

theWingtip

Erfahrenes Mitglied
27.09.2012
257
0
Wenn bei Saudia "paid" steht ist es dann aft-paid? Beziehungsweise gibt es (neuere) Buchungen bei denen das dort nicht steht?
 

Lennart

Erfahrenes Mitglied
22.07.2010
3.375
36
DUS
es ging wohl vorrangig darum, schnell marktanteile zu gewinnen, um bei einem börsengang bessere karten zu haben. die infant-geschichte war mit sicherheit nicht so geplant, sondern ein grober fehler im buchungssystem.

Ich kann mir allerdings immer noch nicht erklären, warum man dann die INF-Buchungen nicht zumindest erstmal völlig unterbunden hat. Wenn einem täglich ein massiver Geldbetrag flöten geht, belässt man es doch nicht alles beim Alten. Zumal die ja nicht nur intern über irgendein Prüfsystem darauf hätten kommen müssen, sondern sogar extern durch Blogs etc. darauf hingewiesen wurden.
 
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on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.652
1.279
Vielleicht kann uns ja jemand aufklären, wie deren Businessplan ausgesehen haben könnte? Ein Online-Startup mit fehlerhafter Preisberechnung auf der Homepage ist sowieso zum Scheitern verurteilt, aber selbst ohne den INF-Trick hätte das doch nie funktionieren können. Wer glaub im Ernst, dass man sich bei so was wie Online-Flugbuchungen einen treuen Kundenstamm aufbauen kann? Wer ein unbekanntes Unternehmen im Netz findet und dort wegen des Preises bucht, der kennt die Möglichkeiten des WWW und ist weg sobald der Flug irgendwo anders einen Cent weniger kostet. Das Unterbieten anderer Anbieter macht also keinen Sinn, noch weniger wenn man nicht für 1-2 Euro sondern für mehrere zig Euro drunter geht.

ich verweise nochmals auf diesen Absatz meines früheren Postings
The firm was originally founded in Greece in 2009 but its headquarters was moved to the US and it was said to have been awaiting approval for an Initial Public Offering (IPO) on the NASDAQ.

Das ist bei vielen Startups der zentrale Punkt.

Naja. das ganze macht ja Sinn, wenn man den Teil aus dem Artikel der
Airfasttickets in discussions with Iata after €14m default - www.travelweekly.co.uk

nimmt.

ZITAT Herausgehoben

Man hat die Braut geschmückt, doch die Hochzeit hat sich dahin gezogen. Jetzt ist leider das make-up verlaufen und die Wahrheit kommt durch.

Alle, die Geld verloren haben werden, können sich dann aber zumindest zur Gläubigerversammlung anmelden
 

Paddy_0511

Erfahrenes Mitglied
13.11.2011
955
24
HAM
Vll sollten wir den Ball auch flach halten, noch sind sie nicht insolvent und es steht davon auch nichts, oder habe ich erwas überlesen?
 

Lennart

Erfahrenes Mitglied
22.07.2010
3.375
36
DUS
Vll sollten wir den Ball auch flach halten, noch sind sie nicht insolvent und es steht davon auch nichts, oder habe ich erwas überlesen?

Das ist soweit korrekt. Es gibt einen Artikel und es gibt ein Dementi des AFT-CEOs. Gibt es eigentlich eine IATA-Pressemitteilung o.ä. dazu, irgendeine Primärquelle?

Aber wenn wir immer nur über gelegte Eier reden würden, wäre ja nicht AFT pleite, sondern die Popcornindustrie.
 
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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.101
1.718
Wenn die Tickets von AFT nicht bezahlt wurden/werden, wird die Airline Dich vermutlich nicht befördern.
Und dann ist es ganz schnell ein Problem zwischen Dir und AFT.

Diese Aussage ist IMHO falsch: Tickets sind ausgestellt auf den Namen des Gastes, Zahlung "cash" durch Reisebüro - rein rechtlich ist das Reisebüro verantwortlich die Airline zu bezahlen, tut sie das nicht, darf nicht der Gast der Leidtragende sein... just my 5 cents
 

Bilbo

Erfahrenes Mitglied
28.10.2009
3.333
70
PAD/HAJ/KSF
Diese Aussage ist IMHO falsch: Tickets sind ausgestellt auf den Namen des Gastes, Zahlung "cash" durch Reisebüro - rein rechtlich ist das Reisebüro verantwortlich die Airline zu bezahlen, tut sie das nicht, darf nicht der Gast der Leidtragende sein... just my 5 cents

Das doch ein wenig naiv. Dann könnte ich ja auch per Lastschrift bezahlen wollen und dann ist mein Konto nicht gedeckt. Klappt zwar auch aber nur wenn du fast sofort fliegst. Ansonsten wird dein ausgestelltes Ticket auch storniert.
 

boarding

Erfahrenes Mitglied
10.01.2012
7.262
0
MUC
rein rechtlich ist das Reisebüro verantwortlich die Airline zu bezahlen, tut sie das nicht, darf nicht der Gast der Leidtragende sein... just my 5 cents
Natürlich hat der Gast hier die A-Karte - mitgenommen werden wird er aber schlichtweg nicht, wenn die Airline egal von wem kein Geld gesehen hat. Unglücklich für die, die regulär bei AFT gebucht haben. Kalkuliertes Risiko für die Infant- und Gutschein-Trickser.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.160
484
Keine Sorge, es ist alles bestens. AFT hat einfach ein einzigartiges Geschäftsmodell entwickelt, auf das noch kein anderer gekommen ist, und deswegen ist es ihnen auch möglich, meilenweit günstiger als andere anzubieten und dabei trotzdem profitabel zu wirtschaften. Anderslautende Meldungen werden nur von mißgünstigen Wettbewerbern gestreut, die selbst nicht solche genialen Geschäftsideen haben. :rolleyes:
 
A

Anonym38428

Guest
wenn die Airline egal von wem kein Geld gesehen hat
Das ist ja - ich verweise auf die von mir ausgeführte Regelung aus der entsprechenden IATA Resolution - nachweislich nicht so. Die Airlines gehen nicht leer aus, sie erhalten nur nicht den vollen Coupon-Wert, sofern die Garantien nicht die Forderungen vollständig decken.
 

fkiel

Reguläres Mitglied
26.01.2014
32
0
Das doch ein wenig naiv. Dann könnte ich ja auch per Lastschrift bezahlen wollen und dann ist mein Konto nicht gedeckt. Klappt zwar auch aber nur wenn du fast sofort fliegst. Ansonsten wird dein ausgestelltes Ticket auch storniert.
Da bin aber ich auch derjenige, der den Zahlungsausfall verursacht.
Bei Airberlin bekommt man nach Buchungen btw auch einen Hinweis, dass die Buchung noch storniert werden kann wenn die Zahlung nicht durchgeht... Die AFT Tickets sind ja aber teils seit Wochen von der Airline bestätigt. Als Verbraucher kann ich bei einem von der Airline bestätigten Ticket imho davon ausgehen, dass der Beförderungsvertrag steht (außer meine KK Abbuchung geht zurück)
 

fkiel

Reguläres Mitglied
26.01.2014
32
0
Das ist ja - ich verweise auf die von mir ausgeführte Regelung aus der entsprechenden IATA Resolution - nachweislich nicht so. Die Airlines gehen nicht leer aus, sie erhalten nur nicht den vollen Coupon-Wert, sofern die Garantien nicht die Forderungen vollständig decken.
Mit welcher rechtlichen Grundlage dürfte eine Airline eigentlich bestimmte Tickets stornieren, wenn alle Tickets (zu einem Teil) bezahlt worden sind? Dann geht doch eigentlich nur alles stornieren (und Geld zurück an AFT) oder alles so lassen, oder? Wäre eine "Querfinanzierung" der Tickets überhaupt rechtens, wenn alle Tickets nach Quote bezahlt sind?
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.101
1.718
verstehe ich nicht: ich kaufe über ein OTA eine Ticket und bezahle den OTA, der sich verpflichtet cash zu bezahlen.
Zahlt der OTA nicht, ist das ein Probelm zwischen OTA und dem Lieferanten (=Airline), nicht dem Kunden des OTA.

Die Airlines werden sich hüten, diese Tickets zu stornieren, weil hier Schadenforderungen seitens der Fluggäste gestellt werden können - anders bei Insolvenz der Airline (s. Malev)
 
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west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.952
2.926
CGN
Mit welcher rechtlichen Grundlage dürfte eine Airline eigentlich bestimmte Tickets stornieren, wenn alle Tickets (zu einem Teil) bezahlt worden sind? Dann geht doch eigentlich nur alles stornieren (und Geld zurück an AFT) oder alles so lassen, oder? Wäre eine "Querfinanzierung" der Tickets überhaupt rechtens, wenn alle Tickets nach Quote bezahlt sind?

Die Airlines werden nichts stornieren, sofern sie die Kohle sehen. Die Frage ist eher, was AFT storniert, um die S&G zu kriegen.
 
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