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Wenn sich aber herausstellt, dass die Abbuchungen auf der Karte wirklich von Dir veranlasst wurden, dann musst Du - Sperrung hin oder her - trotzdem bezahlen.
Nur nachweislich nicht von Dir veranlassten Buchungen kannst Du widersprechen.
Ob Du mit der Ware / Leistung zufrieden bist oder ob diese zu Deiner Zufriedenheit erbracht wird/wurde, interessiert den Kreditkartenbetreiber nicht.
Das ist dann Deine Cervesa...
nur zum Verständnis: Wovon reden wir hier? Von der ursprünglichen Zahlung von AFT (natürlich habe ich die veranlasst, die bekomme ich nicht mehr so einfach zurück).
Oder von einer möglichen zukünftigen(!) Nachbelastung durch AFT/den Insolvenzverwalter? Wenn die Karte gesperrt ist, ist sie gesperrt, da geht keine Nachbelastung durch. Und selbst wenn sie technisch durchgehen würde, ist sie dadurch immer noch nicht autorisiert.