AirFastTickets von IATA suspendiert

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fanzug

Erfahrenes Mitglied
21.05.2011
2.089
236
Berlin (TXL)
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bei meinen paar KLM buchungen über AFT steht bei Zahlungsmethode "Barzahlung"

Wo kann man die Zahlungsmethode einsehen? Bei mir steht: "Die Einzelheiten der Zahlung können für diese Buchung leider nicht angezeigt werden. Falls Sie über ein Reisebüro gebucht haben, wird man Ihnen dort eine detaillierte Übersicht Ihrer Zahlung zur Verfügung stellen können. "
 

gtrecker

Erfahrenes Mitglied
29.06.2009
702
44
CGN
Der Besicherungsansatz der IATA ist aber auch interessant - und allenfalls dadurch erklärbar, dass sie nicht auf den Verlusten sitzenbleiben. Ich habe mir eben mal durchgelesen, wie die Sicherheit verwertet wird: Auszahlung an die Airlines strikt nach Quote... (NB: Die Airlines bekommen also durchaus etwas - alle Tickets diskriminierungsfrei zu streichen, dürfte also nicht gehen.)

Die Höhe der Sicherheiten nur alle 90 Tage nachzuziehen ist bei schnell wachsenden Kunden ja doch etwas riskant. Ich frage mich, warum da nicht zusätzlich noch ein Kreditlimit eingezogen wird. Auf der anderen Seite besichern sie ja 100% mit einer Bankgarantie - was zumindest bei Kunden mit normalem Wachstum oder ohne Wachstum sehr üppig ist.
 

Paddy_0511

Erfahrenes Mitglied
13.11.2011
955
24
HAM
Wenn sich aber herausstellt, dass die Abbuchungen auf der Karte wirklich von Dir veranlasst wurden, dann musst Du - Sperrung hin oder her - trotzdem bezahlen.
Nur nachweislich nicht von Dir veranlassten Buchungen kannst Du widersprechen.

Ob Du mit der Ware / Leistung zufrieden bist oder ob diese zu Deiner Zufriedenheit erbracht wird/wurde, interessiert den Kreditkartenbetreiber nicht.
Das ist dann Deine Cervesa...

Das meinte ich doch auch, die erste Buchung war ja auch von mir getätigt. Nun kann aber AFT nicht ankommen und nochmal die "richtige" Differenz zum eigl Preis noch nachträglich abbuchen, denn die habe ich nicht autorisiert....
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
769
Unter TABUM und in BNJ
Das meinte ich doch auch, die erste Buchung war ja auch von mir getätigt. Nun kann aber AFT nicht ankommen und nochmal die "richtige" Differenz zum eigl Preis noch nachträglich abbuchen, denn die habe ich nicht autorisiert....

Es geht hier nicht um nachträgliche "Restbeträge" sondern darum, dass einige meinen, man könne den autorisieren KK-Betrag zurückbuchen, wenn sich herausstellt, dass das Ticket nicht akzeptiert wird.
 

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.652
1.279
ob CC Sperren oder Nicht, ist nicht die letzte Lösung. Wenn der Konkursverwalter eine Chance sieht, Nachforderungen zu stellen, dann wird es das tun und dann können sich die Betroffenen auf das deutsche Rechtssystem verlassen.

Könnte allerdings nicht zu deren Vorteil sein ...
 
A

Anonym38428

Guest
So, kurz noch die Links zum Nachlesen rausgesucht.

RESOLUTION 800f - Agents' financial Evaluation criteria (beschreibt u.a. welche Sicherheiten zu stellen sind sowie den Modus zur Bewertung der finanziellen Sicherheit):
http://www.iata.org/Sites/FMC/Files/reso_800f.pdf

RESOLUTION 832 - Reporting and remitting procedures (beschreibt u.a. wie die Zahlungen laufen)
http://www.iata.org/Sites/FMC/Files/reso_832.pdf

Also im Wesentlichen hier interessant der Punkt 8 aus der Resolution 800f, d.h. eine IATA Agentur selbst muss melden, dass man ggü. dem vorherigen 12 Monatszeitraum um 20% mehr Umsätze macht. Darauf hin erfolgt eine außerplanmäßige Financial Review. Von aktivem Risikomanagement der IATA (oder einer Verpflichtung der IATA ein solches proaktiv zu betreiben) lese ich nichts.

Aus der Resolution 832 ist interessant, dass bei Vorliegen des Ausfalls gem. 1.10.2 ein sofortiges Feststellen und Sollstellen sämtlicher bis dahin aufgelaufenen Umsätze erfolgt, sowie gem. 1.10.4 ein unmittelbares Einziehen der Garantien/Sicherheiten etc. und diese unmittelbar unter den betroffenen Airlines nach Bewertung einzelner Coupons (Prorating) verteilt wird, so die Garantien die volle Ausfallsumme nicht abdecken.
 

Paddy_0511

Erfahrenes Mitglied
13.11.2011
955
24
HAM
Es geht hier nicht um nachträgliche "Restbeträge" sondern darum, dass einige meinen, man könne den autorisieren KK-Betrag zurückbuchen, wenn sich herausstellt, dass das Ticket nicht akzeptiert wird.

Achso, ne das geht doch nicht, soweit ich weis. Das muss man doch dann beim Insolvenzverwalter anmelden, oder nicht? Ich meinte nachträgliche Restbeträge...
 
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P

pmeye

Guest
Hast Du da rechtliche Kenntnisse? Vergleiche Fälle Navelar/Clever-Hotels und Teldafax hier im Forum...
Wobei ja in diesem Fall, wie auch bei der Insolvenz von Holidaycars.com die Kunden, die mit Kreditkarte gezahlt hatten, Ihr Geld zurück bekamen, und zwar entgegen der lang diskutierten Meinung der hier vertretenen Rechtsexperten!
 

f0zzyNUE

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
8.708
1.323
Wo kann man die Zahlungsmethode einsehen? Bei mir steht: "Die Einzelheiten der Zahlung können für diese Buchung leider nicht angezeigt werden. Falls Sie über ein Reisebüro gebucht haben, wird man Ihnen dort eine detaillierte Übersicht Ihrer Zahlung zur Verfügung stellen können. "

in der buchung unter "reisedaten" unten links in der box zahlung auf dem link "zahlungsübersicht".
 

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meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.119
"War nicht authorisiert" taucht hier immer irgendwie auf, wenn sich der Haken an irgendwelchen vermeintlichen Schnäppchen manifestiert...

Wer hat denn hier von nachbelasten geredet? Im Zweifel kann man das Gesamtpaket für eine Quote X % an ein Inkassobüro verkaufen und/oder die StA wird damit befasst, da sämtliche Buchungen mit Fake-Baby strafrechtlich relevant sein dürften (§§ 263, 263a StGB). Daran ändert es auch nichts, wenn man sich das dadurch schönredet, dass sich erst nach der Buchung herausgestellt hat, dass das Fake-Baby nicht mitfliegt.
 
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Rambuster

Guru
09.03.2009
19.551
239
Point Place, Wisconsin
"War nicht authorisiert" taucht hier immer irgendwie auf, wenn sich der Haken an irgendwelchen vermeintlichen Schnäppchen manifestiert...

Wer hat denn hier von nachbelasten geredet? Im Zweifel kann man das Gesamtpaket für eine Quote X % an ein Inkassobüro verkaufen und/oder die StA wird damit befasst, da sämtliche Buchungen mit Fake-Baby strafrechtlich relevant sein dürften (§§ 263, 263a StGB). Daran ändert es auch nichts, wenn man sich das dadurch schönredet, dass sich erst nach der Buchung herausgestellt hat, dass das Fake-Baby nicht mitfliegt.

Schnell adoptieren!
 
A

Anonym38428

Guest
Der Besicherungsansatz der IATA ist aber auch interessant - und allenfalls dadurch erklärbar, dass sie nicht auf den Verlusten sitzenbleiben. Ich habe mir eben mal durchgelesen, wie die Sicherheit verwertet wird: Auszahlung an die Airlines strikt nach Quote... (NB: Die Airlines bekommen also durchaus etwas - alle Tickets diskriminierungsfrei zu streichen, dürfte also nicht gehen.)

Die Höhe der Sicherheiten nur alle 90 Tage nachzuziehen ist bei schnell wachsenden Kunden ja doch etwas riskant. Ich frage mich, warum da nicht zusätzlich noch ein Kreditlimit eingezogen wird. Auf der anderen Seite besichern sie ja 100% mit einer Bankgarantie - was zumindest bei Kunden mit normalem Wachstum oder ohne Wachstum sehr üppig ist.

Ja, es sieht mir auch nach Lektüre der Resolutionen 800 und 832 sehr danach aus, als wäre das Konstrukt IATA bzw. der BSP nicht für ein explosionsartiges Wachstum wie in dem Fall "gemacht" oder konstruiert, vielleicht sogar das Geschäftsmodell von AFT "begünstigend". Spricht sicherlich auch dafür, dass vermutlich ein Großteil der Regelungen aus längst vergangenen Zeiten stammen, als mit derartigem Wachstum schlichtweg nicht zu rechnen war.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.952
2.926
CGN
Aus der Resolution 832 ist interessant, dass bei Vorliegen des Ausfalls gem. 1.10.2 ein sofortiges Feststellen und Sollstellen sämtlicher bis dahin aufgelaufenen Umsätze erfolgt, sowie gem. 1.10.4 ein unmittelbares Einziehen der Garantien/Sicherheiten etc. und diese unmittelbar unter den betroffenen Airlines nach Bewertung einzelner Coupons (Prorating) verteilt wird, so die Garantien die volle Ausfallsumme nicht abdecken.

Danke fürs Raussuchen, muss ich nicht selber lesen ;) Am Ende des Tages bleiben also eher die Tickets von Seite der Airline da, die bezahlt sind. Das sind die vor Mai und diejenigen ab Mai, die durch die Bürgschaften ausreichend besichert sind.

Eine zweite Frage ist, ob AFT die Buchungen von sich aus storniert, von den Airlines werden sie bei einem Storno aber wohl nicht mehr als die Steuern und Gebühren zurückkriegen.
 

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.652
1.279
Für alle Erfolgreichen, die sich freuen.

wenn sich jemand die Mühe macht und alle Bedingungen, z.B. der Gutscheine, Infants, etc, prüft, dann könnte der Konkursverwalter die daraus gezogenen rechtswidrigen Vorteile in Rechung stellen.
Bringt ihn jemand auf die Idee, könnte er das machen, sofern er nicht selbst drauf kommt.

Meilenfreund war schneller und konkreter
 
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west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.952
2.926
CGN
wenn sich jemand die Mühe macht und alle Bedingungen, z.B. der Gutscheine, Infants, etc, prüft, dann könnte der Konkursverwalter die daraus gezogenen rechtswidrigen Vorteile in Rechung stellen.
Bringt ihn jemand auf die Idee, könnte er das machen, sofern er nicht selbst drauf kommt.

Sehe nicht, dass es rechtswidirg ist, eine Leistung zu erwerben, die man persönlich nicht brauchen kann. Aber das Thema wurde ja schon im Ursprungsthread diskutiert.
 
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Paddy_0511

Erfahrenes Mitglied
13.11.2011
955
24
HAM
Sehe nicht, dass es rechtswidirg ist, eine Leistung zu erwerben, die man persönlich nicht brauchen kann. Aber das Thema wurde ja schon im Ursprungsthread diskutiert.

sehe ich auch so. Infant ist ja keine Leistung erschleichen, denn normalerweise zahlt man ja drauf. Aber das wurde ja schon massig diskutiert. Warten wir es erstmal ab was noch so passiert.