Airrail-Fragen

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mutzo86

Erfahrenes Mitglied
25.12.2012
545
0
FRA
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Dann weiß ja hoffentlich Dein Bekannter was er nach Rückkehr aus SFO machen sollte.
Würde ich doch gerichtlich klären lassen, ob die AGB der LH so in Ordnung sind.
Viel zu verlieren hat er ja nun nicht mehr.

also, ich muss mich ein wenig korrigieren, Flug ging nicht nach SFO sondern BOS. However. Geschichte ist folgende:

Familienurlaub, 3 von 5 Pax (je ca 350 EUR oder so bezahlt für den Return) starten in DUS via Airrail; 2 Pax gehen direkt nach FRA T1 um einzuchecken/Gepäckabgabe (noch vor Ankunft des ICE), dort gab es dann die Probleme (warum er nicht via Kiosk das Gepäcklabel geholt hat, weiß ich nicht).

Was das neue Ticket gekostet hat, keine Ahnung. Im Grunde lief ja alles nach Regeln. Er wusste nur nicht, dass er das Segment antreten muss. Pech gehabt.
 
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ekel alfred

Erfahrenes Mitglied
26.05.2010
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1.332
BRE / HAJ
Der OP macht sich Sorgen, weil er den Flug verpassen könnte. Ob er dann besser schläft wenn du ihm was vorschlägst wo er schwarz fährt und sein Flugticket ungültig macht, aber das "wahrscheinlich allen egal ist und keiner was sagt", weiß ich nicht...

Und was wäre Dein Ratschlag?

Also wir sind alle alt genug und für unser Handeln selbst verantwortlich.

Entweder Ticket so abfahren/abfliegen mit der Gefahr des Fluges in FRA zu verpassen (oder auch nicht) oder das von mir beschriebene.
Ist doch nicht so schwer, oder?
 

flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.617
519
also, ich muss mich ein wenig korrigieren, Flug ging nicht nach SFO sondern BOS. However. Geschichte ist folgende:

Familienurlaub, 3 von 5 Pax (je ca 350 EUR oder so bezahlt für den Return) starten in DUS via Airrail; 2 Pax gehen direkt nach FRA T1 um einzuchecken/Gepäckabgabe (noch vor Ankunft des ICE), dort gab es dann die Probleme (warum er nicht via Kiosk das Gepäcklabel geholt hat, weiß ich nicht).
Was das neue Ticket gekostet hat, keine Ahnung. Im Grunde lief ja alles nach Regeln. Er wusste nur nicht, dass er das Segment antreten muss. Pech gehabt
.
Das ist aber ein Entscheidender Unterschied für die Bewertung der Situation!

Wenn er nich eingecheckt hat dann verstehge ich das!

Aber wenn er eingecheckt gewesen wäre dann hätte es möglicherweise geklappt. Wissen wir jetzt nicht, aber fpr den TO entscheidend.

Also: In jedem Fall einen Tag vorher einchecken, mit säuberlich ausgedruckten Tickets.
Das ist Grundvoraussetzung.
Der TO kann dann immer noch kurzfristig entscheiden ob der den richtigen, oder einen Zug früher nehmen wird.

Mir selbst fehlt die eigene Erfahrung, aber den Zug früher nehmen, das haben Freundinnen mehrerer Kollegen durchaus schon gemacht, ohne Probleme. Da LH ja die Verbindung angeboten hat, müssen sie auch das Problem am Ende lösen. Sollen sie sich nicht so anstellen.
Sonst im Zug einfach behaupten, jemand bei LH hat gesagt bei der knappen Verbindung wäre es ihnen sogar lieber dass man einen früheren Zug nimmt.

Flyglobal
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Dann weiß ja hoffentlich Dein Bekannter was er nach Rückkehr aus SFO machen sollte.
Würde ich doch gerichtlich klären lassen, ob die AGB der LH so in Ordnung sind.
Viel zu verlieren hat er ja nun nicht mehr.
Wenn er nun nicht gerade die beliebige Abflugreihenfolge bei Buchung gewählt hat sind die AGB ziemlich sicher. Wurde ja auch schon gefühlt tausendmal bei 1X durchgekaut.
 

htb

Erfahrenes Mitglied
10.10.2010
1.076
3
Und was wäre Dein Ratschlag?

Also wir sind alle alt genug und für unser Handeln selbst verantwortlich.

Entweder Ticket so abfahren/abfliegen mit der Gefahr des Fluges in FRA zu verpassen (oder auch nicht) oder das von mir beschriebene.

Dann lieber so abfahren mit der Gefahr, den Flug in FRA zu verpassen, als mit der Gefahr eines stornierten Tickets zu leben, wenn man zu früh in Frankfurt erscheint.

HTB.
 

limburgerbub

Reguläres Mitglied
13.08.2016
25
0
Guten morgen. Vielen Dank für die rege Beteiligung.
Das man den Koffer nicht schon in Köln aufgeben kann ist beunruhigend. Werrde ja sicher nicht der einzige sein, der dann an diesem Airrail-Schalter in FFM einchecked.
Koffer am Tag davor schon abgeben geht ja wohl auch nicht mehr.
Dann sehe ich mal dunhel für den Flug. Für mich unverständlich, dass man das seitens LH dann so anbietet. Da ist ja eine Umbuchung vorprprogrammiert....
Online einchecken und dann eben den zug trotzdem nicht nehmen und sich mich Auto nach FFm fahren zu lassen ist wohl auch keine Option, wenn ich das so richtig verstehe....
 

Fremder

Erfahrenes Mitglied
28.04.2012
429
88
Dann lieber so abfahren mit der Gefahr, den Flug in FRA zu verpassen, als mit der Gefahr eines stornierten Tickets zu leben, wenn man zu früh in Frankfurt erscheint.

HTB.

Wie sieht es denn aus, wenn er den Flug wegen des verspäteten Zuges verpasst?!
Kann mich erinnern, dass bei "rail and fly" mehr als deutlich darauf hingewiesen wird, dass man selbst verantwortlich für das Erreichen des Fliegers sei...
Da jedoch Airrail von LH und nicht von der DB angeboten wird, müssten sie meines Erachtens dann auch für eine Verspätung geradestehen. Hat hier jmd Erfahrung?
 

MrAlex

Erfahrenes Mitglied
23.05.2015
1.509
117
Wie Du schon vermutetest, stehen sie bei Airrail (im Gegensatz zu Rail&Fly) dafür gerade. Bin problemlos auf einen späteren Flug umgebucht worden.
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
4.073
915
CGN
Und was wäre Dein Ratschlag?

Den hatte ich weiter oben geschrieben: nicht trödeln, dann wird das schon klappen. Umbuchungsalternativen kennen für den Fall der Fälle. Und nicht verrückt machen.

Und auf keinen Fall riskieren, sein Ticket kaputtzumachen.

Klar ist es ärgerlich, wenn - was immer er macht - schiefgehen würde. Aber lieber schiefgehen auf Kosten von Lufthansa (und man wird umgebucht) als schiefgehen auf eigene Kosten (weil komplettes Ticket nach NoShow des ersten Segments storniert).
 
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limburgerbub

Reguläres Mitglied
13.08.2016
25
0
Also es müßte auf jeden fall Airrail sein. Flugnummer von Kön nach FFM des Zuges ist LH3607.
Was mich noch etwas nervös macht. Zug kommt rechtzeitig an, aber eben aufgrund der 56 Minuten schaffe ich es nicht rechtzeitig an das Gate. Ob die dann trotzdem dafür gerade stehen müssen. Nicht das da dann kommt: Pech gehaabt, hättest du schneller laufen müssen o.ä.
Wie gesagt, ich werde natürlich Gas geben. Aber nutzt ja nix, wenn ichc 20 Minuten brauche um Koffer abzugeben und 20 Min. durch Passkontrolle und Handgepäck durchleuchten....
 

hansiflyer

Erfahrenes Mitglied
10.12.2012
2.183
5
BER
Schlangen am Gepäckschließfach und der Siko sind das Risiko von Lufthansa. Wenn es eng wird, musst du die Paxe vor dir ansprechen und sie bitten dich vor zu lassen. Auch Flughafenmitarbeiter können helfen, in FRA wurde letztens für mich eine Tür geöffnet, die mich ohne Umweg durch die Shoppingmeile an die Gates gebracht hat.

Ein Problem bekommst du nur, wenn du absichtlich trödelst und dann mit Heinemann-Tüten in der Hand um kostenlose Umbuchung bittest.
 

limburgerbub

Reguläres Mitglied
13.08.2016
25
0
Nein, will den Flug ja auf jeden Fall erreichen. Der nächste, der gehen würde, wir von UA durchgeführt. Das will ich natürlich vermeiden.
Liest die LH eigentlich hier mit? Habe ja immer noch die Hoffnung, das da jemand ein Einsehen hat und ich den Zug nicht zwingend nehmen muß. Vermute mal, dass die mich dann auf die UA umbuchen
 

Autumla

Erfahrenes Mitglied
30.07.2013
1.913
132
GRZ
Bist du vorher nochmal am Flughafen? Wenn ja, würde ich am LH Service Desk das Problem nochmal ansprechen. Da ist man (gefühlt) etwas kulanter als am Telefon.

Vermute mal, dass die mich dann auf die UA umbuchen

Wie schon von den Vorgängern geschrieben - selber Alternativverbindungen raussuchen die du bevorzugst und zur Sprache bringen.
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Kurz OT für eine rechtliche Einschätzung:

Fluggastrechtlich wirst du jedenfalls dann schutzlos dastehen, falls man zu dem Ergebnis kommt, dass deine Beförderung nicht mehr möglich ist. Dann spielt es auch keine Rolle, dass z.B. der Zug Verspätung hatte (was bei Zügen von nach Köln Hbf ja gefühlt immer der Fall ist).

Sprich: Keine Ausgleichszahlung, kein Anspruch auf kostenlose Verpflegung, Unterbringung etc.

Lediglich schuldrechtlich wirst du umzubuchen sein, was aber in der Praxis heißt: Auf die Kulanz der Airline angewiesen.

Kurz: Du stehst rechtlich schlechter da, als wenn der Zubringer ein Flug wäre, obgleich beides von LH vorgegeben. Eigentlich unfair. Fluggastrechtlich aber zwingend. Würde das in der Tat gegenüber LH ansprechen und um anderen Zubringer bitten.

Kann es sein, dass man für das Problem Airrail schlicht kein "Feld" im Buchungsprogramm der LH vorgesehen hat, daher das Programm stur auf die Mindestumsteigezeit achtet und dabei ignoriert, dass es ein Unterschied ist, ob ich am Nachbarflugsteig eintreffe oder am gefühlt zwei Kilometer entfernten Bahnhof?

Edit:

Ich würde sogar soweit gehen, dass du einen nebenvertraglichen ANSPRUCH auf einen alternativen Zubringer hast, weil du durch diese Verbindung faktisch um deine garantierten Fluggastrechte gebracht wirst.

Als Argumentationsgrundlage sollte es also mindestens taugen.
 
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limburgerbub

Reguläres Mitglied
13.08.2016
25
0
Ist das so ? Letztendlich habe ich ja für den Zug eine LH-Nummer. Somit müßte es einer Meinung nach auch wie ein Flug behandelt werden. Habe das ja auch bei LH gebucht und nicht bei der DB.

Was den alternativen Zubringer betrifft. Habe ja gestern mal probiert. Zug eine Stunde früher dürfte ich umbuchen....kostet die Kleinigkeit von über 700 Euro. Flug wäre der gleiche...nur Zug 1 Stunde früher....
 

Martin.Berlin

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
813
599
TXL
Lieber Umsteiger,
das ist nicht ganz richtig:
Der AirRail-Zug hat eine LH-Flugnummer, wird von der "Airline" Deutsche Bahn ausgeführt, ist also ein Code-Share der LH und es gelten alle Fluggastrechte.
Lieber Limburgerbub,
wenn LH das so anbietet, dann ist es das Problem von LH wenn es nicht klappt. Die buchen Dich dann um, deshalb eine Dir genehme Ersatzroute raussuchen und im Fall der Fälle dann auch vorschlagen, funktioniert in der Regel.
Habe AirRail ab ZWS (=Stuttgart Hbf) schon x-mal gemacht, da für meinen Süd-Wohnsitz das die günstigste Verbindung ist. Hat immer geklappt bzw. ist problemlos (und kostenlos) umgebucht werden.
Wichtig ist der Hinweis, in FRA am Flughafen nicht zu trödeln.
MB
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de

Ja, das ist tatsächlich so. Der Grund ist, dass es sich bei dem Beförderungsmitteln nach FRA um einen Zug und nicht um ein "Motorluftfahrzeug mit festen Tragflächen" handelt.

Das klingt jetzt womöglich verarschend, ist aber nicht so gemeint, sondern aus der VO übernommen.

Im Klartext: Die VO findet auf den Zubringer keine Anwendung. Allenfalls könnte man argumentieren, dass der Fluggast sich "zur vorgegebenen Zeit in vorgegebener Weise zur Abfertigung eingefunden hat, was günstig ist, möchte man Ansprüche wegen Nichtbeförderung herleiten.

Das ist allerdings leider lediglich ein schwaches Argument. Und wenn das Luftfahrtunternehmen argumentiert, deine Beförderung sei nicht mehr möglich gewesen, bringt es eh nichts.

Wäre der Zubringer hingegen ein Flugzeug, fände die VO bereits auf diesem Flug Anwendung. Verpasst du den Anschluss wegen der Verspätung des Zubringerfluges, wärst du im Anwendungsbereich der VO und könntest (bestimmte) Ansprüche geltend machen.

Mit Flugnummer, wie Martin.Berlin schreibt, hat das leider alles rein gar nichts zu tun. Sorry!
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Lieber Martin.Berlin,

siehe meinen letzten Beitrag!

;)

Nunja, in der VO steht auch nix von einer Ausgleichsleistung bei Verspätung, und trotzdem haben die Gerichte, wie Du besser als jeder andere weißt, diese Schutzlücke dichtgemacht. An den Fall, dass die Airline einen Zubringer am Boden anbietet (je nach Strecke sogar ausschließlich, zB QKL), hat man in Brüssel halt nicht gedacht. Wäre für mich aber kein Hindernis, bei Unregelmäßigkeiten nicht nur nach deutschem Schuldrecht, sondern auch aus VO 261/04 vorzugehen. Im Gegenteil. Schutzzweck der VO voll einschlägig, gegenläufige Interessen der Airline: keine.
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
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54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Nunja, in der VO steht auch nix von einer Ausgleichsleistung bei Verspätung, und trotzdem haben die Gerichte, wie Du besser als jeder andere weißt, diese Schutzlücke dichtgemacht. An den Fall, dass die Airline einen Zubringer am Boden anbietet (je nach Strecke sogar ausschließlich, zB QKL), hat man in Brüssel halt nicht gedacht. Wäre für mich aber kein Hindernis, bei Unregelmäßigkeiten nicht nur nach deutschem Schuldrecht, sondern auch aus VO 261/04 vorzugehen. Im Gegenteil. Schutzzweck der VO voll einschlägig, gegenläufige Interessen der Airline: keine.

Du weißt ja, dass ich die größeren Sympathien für für die Seite der Fluggäste hege. Und deine These finde ich sehr sympathisch.

Chancen würde ich ihr indes keine einräumen. Der Verordnungsgeber hat sich ja hier denkbar präzise festgelegt. Er hat damit z.B. auch Hubschrauberzubringer AUSDRÜCKLICH ausgeschlossen. Damit gibt es gerade keine Regelungslücke, schon gar keine planwidrige.

Übrigens gibt es bekanntlich auch Rechte für Bahnreisende. Der Fred-Eröffner wäre also doppelt geschützt - durch die EU-VO 261/2004 und die Rechte für Bahnreisende.

Ist nur meine Überzeugung, aber eines ist klar: Wer hofft, Fluggastrechte bei einer Bahnfahrt mit Airline-Flugnummer geltend machen zu können, muss sich auf eine Reise über Berufung, Revision und womöglich den EuGH einstellen. Billiger wird da nichts zu machen sein.

Edit:

Interessanterweise ist es umgekehrt aber so, dass die Bahn durchaus fluggastrechtlich Berücksichtung finden kann. Also wenn die Bahnfahrt nicht Zubringer, sondern Anschluss ist. Dann ist das Endziel auf dem Ticket dennoch das der Bahnfahrt, sodass es durchaus sein kann, dass man nur deswegen eine Ausgleichszahlung erhält, weil man man den Airrail-Anschluss verpasst. :)
 
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Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.604
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
@limburgerbub und @Umsteiger:
zumindest der BGH hat einen Veranstalter bereits in der Pflicht gesehen, die Umbuchungskosten zu übernehmen, als der Zubringer (Rail & Fly) verspätung hatte. Hier durfte die Verbindung zwar frei ausgewählt werden, die Reisende hatten jedoch eine Verbindung mit mind. 2 Std. Ankunft am Flughafen vor Abflug ausgewählt.
Wenn jetzt die Fluggesellschaft als 'Reiseveranstalter' einen Zubringerzug buchen lässt, der deutlich weniger Umsteigezeit zulässt, müsste doch auch hier der Reiseveranstalter, also die Fluggesellschaft damit rechnen, haftbar zu sein, oder seh ich das falsch?
Link: BGH-Urteil zu Rail and Fly: Veranstalter muss für Verspätungen haften | STERN.de

Und ganz unabhängig davon kann ich mir kaum vorstellen dass Lufthansa den Passagier nicht weiter befördert, wenn er außerhalb seiner Schuld bei einem so knappen Anschluss zu spät beim Gate einfindet.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Der Verordnungsgeber hat sich ja hier denkbar präzise festgelegt. Er hat damit z.B. auch Hubschrauberzubringer AUSDRÜCKLICH ausgeschlossen. Damit gibt es gerade keine Regelungslücke, schon gar keine planwidrige.

Das war mir nicht bekannt. Da müsste man mal schauen, warum. Vielleicht, um individuelle Heli-Zubringer auszuschließen. Jedenfalls wenn der Dienst im Linienverkehr und im Interlining mit der nachfolgenden Airline angeboten wird (MCM-YO-NCE etwa), bedarf es schon einer guten Begründung, um hier zu unterscheiden.

Übrigens gibt es bekanntlich auch Rechte für Bahnreisende. Der Fred-Eröffner wäre also doppelt geschützt - durch die EU-VO 261/2004 und die Rechte für Bahnreisende.

Nee, entweder-oder. Und im Linienverkehr einer Airline auf der Eisenbahn liegt die Fluggastrechte-VO m.E. näher.

Ist nur meine Überzeugung, aber eines ist klar: Wer hofft, Fluggastrechte bei einer Bahnfahrt mit Airline-Flugnummer geltend machen zu können, muss sich auf eine Reise über Berufung, Revision und womöglich den EuGH einstellen. Billiger wird da nichts zu machen sein.

Und ich hatte schon erwartet, dass Du uns eine Handvoll negativer AG-Entscheidungen vorlegst (über die ich dann den Kopf geschüttelt hätte). ;) Aber klar, das ist nur für Pioniere mit Rechtsschutzversicherung.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Und ich hatte schon erwartet, dass Du uns eine Handvoll negativer AG-Entscheidungen vorlegst (über die ich dann den Kopf geschüttelt hätte). ;) Aber klar, das ist nur für Pioniere mit Rechtsschutzversicherung.


Nur die, also die Pioniere, würde ich bei so einer Sachlage auch vertreten.

Also solche, die davon überzeugt sind, dass eine Bahn ein Flugzeug ist, wenn es unter Airline-Flugnummer fliegt, äh fährt oder wie auch immer.... ;)

Übrigens hat der EuGH schon mal entschieden, dass die VO so auszulegen sei, dass alle Insassen einer Maschine dem Grunde nach dasselbe Schicksal haben. Sie sollen also entweder anspruchsberechtigt oder nicht anspruchsberechtigt sein. Bei einem Zug der Flug ist, wären 99 Prozent der Paxe nicht berechtigt, einer schon.

Und noch ein ulkiges Argument fällt mir gerade ein:

Fände die EU-VO 261/2004 auf Airrail anwendung, wäre die Deutsche Bahn "ausführendes Luftfahrtunternehmen" i.S.d. VO. :D

Mit anderen Worten: Die Bahn müsste nicht nur Ausgleichszahlungen bis zu 600 Euro leisten, sie wäre es auch, die die Ersatzbeförderung zu organisieren hätte im Fallbeipsiel. Und nicht etwa die Lufthansa. Der Fred-Eröffner müsste sich also an die Deutsche Bahn wenden und sie auffordern, ihn ersatzweise nach New York (oder wo auch immer er hin will) zu befördern. Den Blick des Fahrkartenverkäufers möchte ich sehen...! :p
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.842
3.455
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Also es müßte auf jeden fall Airrail sein. Flugnummer von Kön nach FFM des Zuges ist LH3607.
Was mich noch etwas nervös macht. Zug kommt rechtzeitig an, aber eben aufgrund der 56 Minuten schaffe ich es nicht rechtzeitig an das Gate. Ob die dann trotzdem dafür gerade stehen müssen. Nicht das da dann kommt: Pech gehaabt, hättest du schneller laufen müssen o.ä.
Wie gesagt, ich werde natürlich Gas geben. Aber nutzt ja nix, wenn ichc 20 Minuten brauche um Koffer abzugeben und 20 Min. durch Passkontrolle und Handgepäck durchleuchten....

Warum glaubst Du bietet die Lufthansa so ein Ticket an? Denkst Du die verkaufen das, weil es regelmäßig nicht funktioniert und sie dann viel Arbeit und ggf. Kosten für Umbuchungen etc. haben?