Airrail-Fragen

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madger

Erfahrenes Mitglied
26.04.2014
1.433
1.485
Bonn
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Im Mai gab es noch ein Getränk von der Karte aber kein Snack. Gefragt wurde ich aktiv von der Zugbegleiterin mi LH Button nachdem sie die Bordkarte gesehen und in ihrem Handy abgehakt hat.

Soweit mir bekannt gibt es das Getränk aber nicht auf allen Strecken, hier war es QKL-FRA und Retour

So erlebe ich es auch auf QKL-FRA. Man kann sich kostenlos aus dem 1. Klasse Menü bedienen. Ich habe bisher immer nur Getränke und kein Essen bestellt.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
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9.166
So erlebe ich es auch auf QKL-FRA. Man kann sich kostenlos aus dem 1. Klasse Menü bedienen. Ich habe bisher immer nur Getränke und kein Essen bestellt.
Ich vermute mal, Wagen 29 also C/F oder SEN/HON ?
Im Wagen 21 gibt es seit Jahren gar nichts mehr. Evtl. Gummibärchen oder Schokolade vom DB Schaffner.

War früher mal ein echt angenehmes Produkt, Essen nicht aus dem DB 1. Klasse Menü sondern von LH und das in wirklich guter Qualität. Simple Brote aber frisch und großzügig belegt mit viel Auswahl oder durchaus geniesbarer Kuchen. Kaffee nicht Instant aus Bordwasser sondern in der Thermoskanne aus einer echten Kaffeemaschine. Mehrere Zeitungen zur Auswahl. Ruhe im vorderen Compartment. Die fehlenden Ledersitze der 1. Klasse mag ich sowieso nicht.
Und am AiRail Terminal erwartete einen ein Business Class Check-in Schalter.

Aber jetzt "früher war alles besser" zu sagen ist ja verboten, bzw. stellt einen in eine Ecke. Die PR Abteilung hat entschieden, Fliegen war nie so toll und so billig wie heute...
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.379
887
Vermutlich verbirgt sich die Frage irgendwo in den 59 vorangehenden Seiten, aber anyway:

Wie schaut es eigentlich aus, wenn man im Rahmen eines throw-away-ticketings zur Vermeidung eines teuren one-way-Fluges einen realpreisigen return bucht und bei dem an sich nicht benötigten Rückflug als zweites Leg ein Airail-Segment einbaut, das sich als sinnvoll nutzbar entpuppt. Also sowas wie DUS-MUC-XXX-FRA-QDU. Könnte man dann FRA-QDU ohne größeres Theater "abfliegen", obwohl man auf dem vorangegangenen Flugsegment "XXX-FRA" no-show war und das bei ausschließlich Flugsegementen ja "game over" bedeuten würde? Oder macht Lufthansa dann, wenn es mir nicht gelingt, mich vor der LH-Schaffneuse im Speisewagen oder sonstwo zu verstecken, den ganz großen Alarm? Ob man direkt auffliegt, wird wohl davon abhängen, ob die an Bord mitgeführten Listen mit den Airail-Reisenden quasi stundenaktuell, d.h. ohne die no-shows, sind. Und ob im Nachgang Ungemach droht, davon, ob die abgehakten Listen irgendwie weiterverarbeitet werden.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
11.448
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Ich würde mal schätzen, in etwa 30% der Fälle bin ich nicht kontrolliert worden, war also theoretisch ein "no show".
Konsequenzen hatte es noch nie.
Nur einmal, als der Check-In Automat defekt war, und ich deshalb keine Bordkarte für den Zug hatte. Sobald du einen Boarding Pass hast, bist du safe.

Ich denke LH hat eine ziemlich realistische Vorstellung davon, wie unzuverlässig die DB ist, und wie oft ein Passagier nicht da ist, wo man eigentlich kontrolliert (anderer Zugteil, anderer Zug da ausgefallen...). Sich die Diskussionen mit dem Kunden ans Bein zu binden, wenn man ihn dafür sanktioniert dass man selbst nicht in der Lage war zu liefern was bezahlt wurde, vermeidet man wohl aus gutem Grund...
 
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schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
3.895
3.736
FRA
Ich glaube, die Frage zielte auf die Auswirkungen des No Show des voranstehenden (Flug-)Legs.
 

joubin81

Erfahrenes Mitglied
07.09.2016
2.540
1.666
heute morgen wollte ich einen ICE frueher nehmen, aber der Schaffner war unnachgiebig und hat mich in K/Deutz rausgeschmissen, ich sollte doch den folgenden Zug nehmen, auf dem mein LH-Ticket ausgestellt ist... euch auch schonmal passiert?
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
11.448
9.166
Die DB scheint jetzt wohl zu reagieren...
Jahrelang war es ihnen egal, beim letzten mal konnte der Schaffner mich nicht rausschmeißen (kein Stop dazwischen), aber er wolte eine "Fahrpreisnacherhebung" vornehmen, sprich mich abkassieren.
Nach kurzem Gespräch mit dem "LH Schaffner" hat sich das Problem gelöst.
 

STRflieger

Erfahrenes Mitglied
02.10.2015
482
203
BSL
War das denn "nur" ein Schaffner oder der Zugchef (erkennbar an der roten Armbinde)? Ich bin dazu übergegangen, nur mit dem Zugchef zu diskutieren - vor ein paar Monaten konnte ich so noch problemlos einen früheren Zug nehmen.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
11.448
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Auf die Binde habe ich nicht geachtet. Ich denke, es war nur "ein kleiner Schaffner".
Formal haben sie ja Recht, die ExpressRail Tickets haben offiziell Zugbindung. Selbst bei einem formal vollflexiblen Businessticket ist die Bordkarte nichtflexibel. Da beissen sich die Systeme Zug und Flug.
 

Chimaira

Erfahrenes Mitglied
15.02.2017
289
176
EDFM
Die Zugbegleiter der Bahn haben keinen Zugriff auf die Ticketdaten, können also nicht beurteilen, ob dies jetzt ein gültiger Fahrschein ist oder nicht. Daher ist es auch verständlich, dass sie diesen Fahrschein nicht akzeptieren müssen. Ich halte das für sehr kulant, wenn sie das dennoch tun.

Zugbindung ist Zugbindung, weshalb in einem früheren Zug kein Anspruch auf Beförderung besteht. Erstrecht nicht, wenn es kein LH Abteil gibt.

Ich bin auch oft genug nicht kontrolliert worden und hatte im Anschluss noch nie ein Problem am Gate. Ich hatte aber auch immer eine Bordkarte für den Zug.

Ein Businessticket ist auch nicht so vollflex, dass ich einfach in das Flugzeug einsteigen kann, das gerade dasteht. Ein Airrail-Segment auf einem vollflex Ticket (wenn es das gibt) lässt sich ebenso auf einen anderen Airrail Zug, aber nicht jeden ICE umbuchen. Das System ist dahingehend recht gleich.
 

STRflieger

Erfahrenes Mitglied
02.10.2015
482
203
BSL
Natürlich gibt es keinen Anspruch darauf, einen anderen Zug zu nehmen, ohne vorher über LH umzubuchen. Allerdings hat sich die Bahn in der Vergangenheit durchaus sehr kulant gezeigt - das scheint jetzt leider nicht mehr ohne Weiteres so zu sein.
 

offtherecord

Erfahrenes Mitglied
13.11.2009
1.481
429
Schwiegermutter hat MAD-FRA-QKL gebucht, auf LATAM.

Die LATAM Seite zeigt einen Button 'Check In with Lufthansa'. Die LH Website meldet 'bitte checken Sie bei Ihrer Airline ein'.

Gibt's da noch irgendeine Möglichkeit, das online zu lösen?
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
11.448
9.166
Ein Businessticket ist auch nicht so vollflex, dass ich einfach in das Flugzeug einsteigen kann, das gerade dasteht. Ein Airrail-Segment auf einem vollflex Ticket (wenn es das gibt) lässt sich ebenso auf einen anderen Airrail Zug, aber nicht jeden ICE umbuchen. Das System ist dahingehend recht gleich.
Es ist dahingehend verschieden, dass es bei der Bahn nur Tickets gibt (die flexibel sein können) aber keine Bordkarten (die immer unflexibel sind).

Die Zugbegleiter der Bahn haben keinen Zugriff auf die Ticketdaten, können also nicht beurteilen, ob dies jetzt ein gültiger Fahrschein ist oder nicht.

Nunja, draufgucken und lesen hilft. Es steht alles drauf... Die Generation Ü40 kann tatsächlich noch Informationen aufnehmen ohne "Zugriff auf Daten" zu brauchen. Gedruckte Schrift kann man auch offline lesen.
Und es ist so megaeinfach, da alle AirRail Tickets die gleichen Bedingungen haben...

STRflieger;2966751Allerdings hat sich die Bahn in der Vergangenheit durchaus sehr kulant gezeigt[/QUOTE meinte:
Viel Wahl hat sie ja auch nicht, da sie vom Passagier maximale Flexibilität verlangt und den verkauften Zug für den Bindung besteht bisweilen gar nicht fahren lässt, oder jedenfalls nicht zu der angegebenen Zeit oder mit den angegebenen Wagen...
Die Diskussion hatte ich mit dem Schaffner auch Kurz. Auf dem Hinweg hat die Bundesbahn entschieden, dass ich einen Zug später fahre (der korrekte war kurzfristig ausgefallen...), also kann ich auf dem Rückweg entscheiden, dass ich einen Zug früher fahre. Gleiches Recht für alle Vertragspartner... Wenn sie auf dem Hinweg eine Fahrpreiserstattung vornehmen, tut mir auf dem Rückweg auch die Fahrpreisnacherhebung nicht weh.
Wenn "Zugbindung" für beide Vertragspartner gilt, ist es OK. Wenn sich die DB das Recht herausnimmt, verkaufte Züge einfach nicht fahren zu lassen oder wannanders fahren zu lassen (z.B. den 10 Uhr Zug um 11 Uhr, ohne jeden Anspruch des Kunden), muss sie sich auch manchmal ein bisschen Kulant zeigen. Alles andere wäre rechtswiedrige "unangemessene Benachteiligung", und auf die Prozessflut hat die Bahn sicher keine Lust.

Ich habe auch schon versucht, von der Bahn Entschädigungen gemäß EU 1371/2007 für mehr als 1 Stunde verspätete ExpressRail / Rail&Fly Züge zu bekommen (immerhin haben sie die gestempelten Formulare dafür im Zug verteilt...). Lapidare Antwort: Wenden sie sich an die Airline. Antwort der Airline: Wenden sie sich an die DB...
 

Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
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953
Ich habe auch schon versucht, von der Bahn Entschädigungen gemäß EU 1371/2007 für mehr als 1 Stunde verspätete ExpressRail / Rail&Fly Züge zu bekommen (immerhin haben sie die gestempelten Formulare dafür im Zug verteilt...). Lapidare Antwort: Wenden sie sich an die Airline. Antwort der Airline: Wenden sie sich an die DB...[/FONT][/COLOR]
[/LEFT]

Das ist die erste konkrete Rückmeldung zu dieser Angelegenheit, die ich hier lese....
Mit dem neuesten EuGH Urteil, dass sich die Vertragsairline auch die Verspätung einer nicht EU Airline auf einem komplett nicht-EU Segment des Tickets zurechnen lassen muss, könnte die Argumentation, dass sich LH die Bahnverspätung zurechnen lassen muss, wenn sie es auf einem Ticket als Flug vermarktet (das tut sie auf jeden Fall) vielleicht auch durchgehen. In jedem Fall dürfte das aber ein Gang durch die Instanzen benötigen....

Hat denn schon mal jemand wegen Express Rail Verspätung einen LH Anschlussflug verpasst und eine EU Entschädigung verlangt? In der Richtung wäre es ja noch eindeutiger....
 
Zuletzt bearbeitet:

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.070
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alle AirRail Tickets die gleichen Bedingungen haben...

Aber doch wohl unterschiedliche Tarifbestimmungen und damit Umbuchungs- und Stornierungsbedingungen, oder?


Auf dem Hinweg hat die Bundesbahn entschieden, dass ich einen Zug später fahre (der korrekte war kurzfristig ausgefallen...), also kann ich auf dem Rückweg entscheiden, dass ich einen Zug früher fahre. Gleiches Recht für alle Vertragspartner...

Netter Versuch, entspricht aber nunmal nicht der Rechtslage. Quod licet Iovi, non licet bovi ;)


Wenn sie auf dem Hinweg eine Fahrpreiserstattung vornehmen, tut mir auf dem Rückweg auch die Fahrpreisnacherhebung nicht weh.

Nur dass der Abschlag fuer erstere 25 oder 50 % betraegt, der Zuschlag fuer letztere aber 100 %.


Wenn sich die DB das Recht herausnimmt, verkaufte Züge einfach nicht fahren zu lassen oder wannanders fahren zu lassen (z.B. den 10 Uhr Zug um 11 Uhr, ohne jeden Anspruch des Kunden)

Gibt ja schon Ansprueche. Nur halt ziemlich jaemmerliche.


Ich habe auch schon versucht, von der Bahn Entschädigungen gemäß EU 1371/2007 für mehr als 1 Stunde verspätete ExpressRail / Rail&Fly Züge zu bekommen (immerhin haben sie die gestempelten Formulare dafür im Zug verteilt...). Lapidare Antwort: Wenden sie sich an die Airline. Antwort der Airline: Wenden sie sich an die DB...

Art. 17 VO 1371/2007 ist da eindeutig - das Eisenbahnunternehmen. Unabhaengig von der vertraglichen Lage und der Frage, wer Befoerderer oder vertraglicher Befoerderer oder Fahrkartenverkaeufer ist. Die Berechnung des "Preises der Fahrkarte" duerfte halt schwierig werden.



Mit dem neuesten EuGH Urteil, dass sich die Vertragsairline auch die Verspätung einer nicht EU Airline auf einem komplett nicht-EU Segment des Tickets zurechnen lassen muss, könnte die Argumentation, dass sich LH die Bahnverspätung zurechnen lassen muss, wenn sie es auf einem Ticket als Flug vermarktet (das tut sie auf jeden Fall) vielleicht auch durchgehen. In jedem Fall dürfte das aber ein Gang durch die Instanzen benötigen....

Hat denn schon mal jemand wegen Express Rail Verspätung einen LH Anschlussflug verpasst und eine EU Entschädigung verlangt? In der Richtung wäre es ja noch eindeutiger....

VO 261/2004 gilt nicht fuer Zugfahrten, egal, als was sie verkauft werden. Ein Zug ist nun einmal kein "Motorluftfahrzeug mit festen Tragflaechen". Gleichzeitig ist die Airline iSv Art. 3 VO 1371/2007 weder Eisenbahnunternehmen, noch Befoerderer, noch vertraglicher Befoerderer. Lediglich Fahrkartenverkaeufer. Die sind schon sehr fein raus.
 
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Piedra

Erfahrenes Mitglied
28.08.2012
5.112
12
Art. 17 VO 1371/2007 ist da eindeutig - das Eisenbahnunternehmen. Unabhaengig von der vertraglichen Lage und der Frage, wer Befoerderer oder vertraglicher Befoerderer oder Fahrkartenverkaeufer ist. Die Berechnung des "Preises der Fahrkarte" duerfte halt schwierig werden.

Dann gibt's halt 10€.
 

Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
1.943
953
Aber doch wohl unterschiedliche Tarifbestimmungen und damit Umbuchungs- und Stornierungsbedingungen, oder?




Netter Versuch, entspricht aber nunmal nicht der Rechtslage. Quod licet Iovi, non licet bovi ;)




Nur dass der Abschlag fuer erstere 25 oder 50 % betraegt, der Zuschlag fuer letztere aber 100 %.




Gibt ja schon Ansprueche. Nur halt ziemlich jaemmerliche.




Art. 17 VO 1371/2007 ist da eindeutig - das Eisenbahnunternehmen. Unabhaengig von der vertraglichen Lage und der Frage, wer Befoerderer oder vertraglicher Befoerderer oder Fahrkartenverkaeufer ist. Die Berechnung des "Preises der Fahrkarte" duerfte halt schwierig werden.





VO 261/2004 gilt nicht fuer Zugfahrten, egal, als was sie verkauft werden. Ein Zug ist nun einmal kein "Motorluftfahrzeug mit festen Tragflaechen". Gleichzeitig ist die Airline iSv Art. 3 VO 1371/2007 weder Eisenbahnunternehmen, noch Befoerderer, noch vertraglicher Befoerderer. Lediglich Fahrkartenverkaeufer. Die sind schon sehr fein raus.

Vor Gericht und auf hoher See. Etihad ist auch keine EU Airline und ein Flug aus dem Sandkasten nach BKK auch definitiv kein Flug ex EU. Und die arme tschechische Airline war nicht ausführende Airline des verspäteten Segments. Auch da dachten alle, die VO sei eindeutig..... Bis der EuGH den Sinn der VO erklärt hat und die ticketverkaufende Airline haftbar gemacht hat. Der EuGH hat meiner bescheidenen Laienmeinung nach Sinn der VO klar über Wortlaut der VO gestellt.....Das Urteil ist bisher außer von mir nicht hier im Forum diskutiert worden. Erstaunlicherweise, denn ich halte es für bahnbrechend.

Der EuGH reitet auf Flugdefinition als die gesamte Reise herum. So gesehen ist QKL- FRA-BKK vermutlich auch ein Flug, den die ticketverkaufende Airline verantwortet. Und wenn man ehrlich ist, für den Kunden ist es auch genau das.
Insofern halte ich es nicht für völlig abwegig, dass der EuGH im Zweifel auch für das Bahn-Leg die VO anwendet.
Wissen tun wir es erst, wenn mal jemand klagt...
 
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01.06.2018
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Auch da dachten alle, die VO sei eindeutig..... Bis der EuGH den Sinn der VO erklärt hat und die ticketverkaufende Airline haftbar gemacht hat. Der EuGH hat meiner bescheidenen Laienmeinung nach Sinn der VO klar über Wortlaut der VO gestellt.....Das Urteil ist bisher außer von mir nicht hier im Forum diskutiert worden. Erstaunlicherweise, denn ich halte es für bahnbrechend.
Soweit ich das Urteil verstehe, bezieht es sich nur auf wetlease, nicht auf codeshare.
Buchst du also z.B. bei EI und der Transatlantik Flug is "operated by ASL Airlines", dann haftet AerLingus, da Wetlease. Du kannst den ASL Flug nicht direkt bei ASL buchen.
Buchst du bei BA und der Transatlantik Flug ist ein AA Flug mit zwei Flugnummern (AA und BA), dann haftet AA da codeshare. Ausser auf dem Rückflug, da dann der AA Flug weder in der EU startet, noch es eine EU Airline ist...

Was die DB nun ist, ist unklar. Ich verstehe es eher als Codeshare, da ja der "Flug" eine ICE-Nummer und eine LH Nummer hat, und auch einzeln buchbar ist. Aber vermutlich ist es rein rechtlich nicht mal ein Flug.

Netter Versuch, entspricht aber nunmal nicht der Rechtslage. Quod licet Iovi, non licet bovi.
Das ist ein Rechtsgrundsatz???
Im Verbraucherrecht gibt es die "unangemessene Benachteiligung", es gilt zwar nicht "gleiches Recht für alle", aber Jupiter und Rindvieh haben schon relativ gleiche Rechte, der eine kann mit dem anderen nicht machen was er will. Verträge die dem Anbieter volle Flexibilität, und dem Kunden keine bieten, sind rechtswidrig.

Art. 17 VO 1371/2007 ist da eindeutig - das Eisenbahnunternehmen. Unabhaengig von der vertraglichen Lage und der Frage, wer Befoerderer oder vertraglicher Befoerderer oder Fahrkartenverkaeufer ist. Die Berechnung des "Preises der Fahrkarte" duerfte halt schwierig werden.

Bei meinem Dienstag gebuchten Flug sind es -€30 (QKL-FRA-PHL = €1022, FRA-PHL = €1052), ich müsste also €3 nachzahlen, wenn man mir 10% des (negativen) Fahrpreises "erstatten" würde...
Das Problem ist eher, das einem eine unter EU261/2004 fallende Airline ein unter EU1371/2007 fallendes Produkt verkauft... Bzw. schenkt.

Die einfachste Lösung wäre, wenn die DB einfach funktionieren würde. Andere können das doch auch (z.B. Japan Railroad, naja, meistens...). Dann gäbe es gar nichts einzufordern, und alle könnten glücklich sein...
Dann wäre es sogar gerechtfertigt, €50 mehr für einen Flug mit ExpressRail zu bezahlen.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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Das ist ein Rechtsgrundsatz???
Im Verbraucherrecht gibt es die "unangemessene Benachteiligung", es gilt zwar nicht "gleiches Recht für alle", aber Jupiter und Rindvieh haben schon relativ gleiche Rechte, der eine kann mit dem anderen nicht machen was er will. Verträge die dem Anbieter volle Flexibilität, und dem Kunden keine bieten, sind rechtswidrig.

Die Reichsbahn ist kriegswichtig und daher privilegiert. Sehr instruktiv in dem Zusammenhang LG Frankfurt, Urteil vom 15.10.2003, 2-1 S 131/03.


Bei meinem Dienstag gebuchten Flug sind es -€30 (QKL-FRA-PHL = €1022, FRA-PHL = €1052), ich müsste also €3 nachzahlen, wenn man mir 10% des (negativen) Fahrpreises "erstatten" würde...

Man koennte entweder von der Bahn die Information verlangen, welchen Fahrpreis die Lufthansa gezahlt hat. Oder wie der EuGH im Emirates-Downgrading-Fall stumpf nach der Entfernung gehen. Das waeren 10,86 Euro - und davon dann ein Viertel :rolleyes: