Hat der EuGH das mal so entschieden? Ich meine, es waere nicht das erste Mal, dass er sich mit Hilfe irgendwelcher Schwurbeleien gegen den eindeutigen Wortlaut einer Norm stellt. Aber bis es tatsaechlich ein entsprechendes Urteil gibt, wuerde ich fuers Erste mal weiter die Tragflaechen am ICE suchen.
Braucht es wirklich ein EuGH um den Wortlaut der EU 261 "
unabhängig davon, ob der Flug mit einem eigenen Luftfahrzeug oder mit einem mit oder ohne Besatzung gemieteten Luftfahrzeug
oder in sonstiger Form durchgeführt wird
" zu verstehen? Da steht nicht "in einer sonstigen Form mit Tragflächen dran". Beförderung mit Bus, Bahn, Chauffeur im Auftrag einer Airline als Ersatz für eine Beförderung "mit Flügeln dran" ist ein "Flug" im Sinne der EU 261.
Mit Verlaub, ich finde "ICE mit Flügeln dran" deutlich schwurbeliger als Verordnungstext...
Die Bahn hat einem früher eine Entschädigung bezahlt, wenn die gebuchte 1. Klasse oder der reservierte Sitzplatz nicht verfügbar war. Das war früher eine Ankreuzoption auf dem alten Entschädigungsformular.
Und warum heisst es wohl "Entschädigung" wenn es nicht um einen Schaden geht?
Mit der EU 1371 scheinen die Rechte bezüglich Klasse und Sitz tatsächlich der Vergangenheit anzugehören... Selbst für "Personen mit eingeschränkter Mobilität" sind Sitzplätze nicht erwähnt, obwohl sie für die nun wirklich wichtig sein können.
Da die Bahn an eine Sitzplatzreservierung ein Preisschild dranhängt
(€4.50 Pro Reservierung) ist die Bezifferung des Schadens verflucht einfach.