Den EuGH braucht es jedoch, um diesen Satz ueberhaupt zu erreichen - trotz "Diese Verordnung gilt nur für Fluggäste, die von Motorluftfahrzeugen mit festen Tragflächen befördert werden", was irgendwie umschifft werden muss.
Die Umschiffung ist doch in der Verordnung bereits enthalten, da der Flug teilweise "mit einem Luftfahrzeug oder in sonstiger Form durchgeführt" werden kann. Sobald ein Segment "von Motorluftfahrzeugen mit festen Tragflächen" durchgeführt wird, kommt die Verordnung "bis zum Endziel" zur Anwendung, auch wenn ein Segment "in sonstiger Form" durchgeführt wird.
Ersatzbeförderung mit Zug oder Bus wird ausdrücklich in der Verordnung erwähnt, und als Teil der Flugreise gerechnet.
So, wie versprochen habe ich nochmal nachgeschaut. Das EuGH Urteil betrifft natürlich code-share.
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Wenn man die bisherige Rechtsprechung des EuGH, eben insbesondere auch dieses neue Urteil, betrachtet, würde es mich eher wundern, wenn bei QKL-FRA-LAX auf LH Ticket und z.B. Ankunft in LAX ein Tag später wegen technischem Zugausfall das ganze nicht als eine Flugreise mit Verantwortung für die ticketverkaufende Airline und damit Anspruch des PAX auf Entschädigung nach der VO gegen LH gewertet würde.
Man könnte die Frage ja auch auf die Spitze treiben: Man bucht NUE-FRA-LAX und wird 15 Tage vorher umgebucht auf LH Zug nach FRA. Der Zug fällt aus und man kommt einen Tag später in LAX an. Auch keine EU261/2004 Entschädigung? Wenn nur der BGH entscheiden würde, möglich. Beim EuGH kaum noch vorstellbar für mich....
Das Urteil auf das ich mich bezogen habe sagt ja nicht "
keine EU261/2004 Entschädigung", sondern lediglich : Nicht LH (als verkaufende Airline) muss zahlen, sondern die DB als "durchführende Airline". Die vollen Ansprüche hast du, nur eben gegenüber einer anderen Partei.
Es ist für mich allerdings unklar, ob ein DB ICE nun ein Wetlease oder ein Codeshare ist, mir ist in dieser Hinsicht kein klarstellendes Urteil bekannt. Da die DB keine Airline ist, tendiere ich zu Wetlease und damit LH in der Verantwortung, aber das würde ich niemandem verbindlich so sagen.
Es ist ganz sicher nicht LH, die mit ihrem grotesken Tarifsystem bestimmt, ob ein Platz in der 2. Klasse oder gar ein bloßer Stehplatz weniger wert ist als ein Sitz in der 1. Klasse.
Schlimmstenfalls sehen sie einen Flug auf dem man nicht gessessen hat und daher vom Schaffner nicht angetroffen als no-show an, und machen eine Neuberechnung der Zugfahrt als one-way verbindung, mit entsprechender Nachfprderung von einigen Hundert Euronen... Logisch im Sinne des Tarifsystems wäre es. Man kann schließlich durch buchen eines zusätzlichen AiRail legs den Flugpreis deutlich reduzieren...
Und jetzt noch mal zu einer völlig neuen AiRail Episode...
LH hat mich gerade Informiert, das sich die Abflugzeit meines Fluges LH 3607 in zwei Wochen von 08:55 auf 08:58 geändert hat (Ankunfszeit ist unverändert), und mir eine komplett neue Buchungbestätigung geschickt...
Ein 3 Minuten späterer Zug ist doch keine Flugplanänderung, sondern statistisch der völlige Normalfall für einen ICE !
Ich habe noch nicht gecheckt, ob das jetzt auch alle meine Sitzplatzreservierungen genullt hat...
Und auf meiner letzten Fahrt am Samstag hat der LH-Schaffner mich auf einem Tablet abgehakt, die Wahrscheinlichkeit dass die Information das ich tatsächlich gefahren bin ins System eingeht ist also deutlich gestiegen.