Na ja, zum einen bist Du auch dann Schwarzfahrer, wenn Du mit einem Zugbindungs-Ticket nicht im richtigen Zug sitzt.
Nein, eben nicht. Für den Gesetzgeber hast du ein gültiges Ticket. Zugbindung ist ein privates Tarifproblem zwischen dir und der DB.
"Zugfahrt" ist für den Gesetzgeber A nach B, nicht Zugnummer. Stammt noch aus der guten alten Zeit... Und für A nach B
hast du ein gültiges Ticket.
Bei nicht funktionierendem online-check-in, wofür es bekanntlich viele Gründe geben kann, hast Du grundsätzlich die Fahrt bezahlt
Ja natürlich, nur obwohl du bezahlt hast, hast du eben
kein Ticket. Und nur das zählt.
Erst beim Check-in bekommst du ein Dokument mit dem Zauberwort "Ticket" und "Fahrkarte" drauf.
Eigentlich ist es ziemlich einfach: Hast du ein Stück Papier in der Hand auf dem A nach B steht und noch kein Stempel vom Schaffner drauf ist, darfst du fahren. Hast du das nicht, darfst du nicht. Inzwischen darf das Stück Papier auch digital sein...
Deswegen buche ich ExpressRail gerne mit ordentlich Zeitpuffer
Leider geht das oft nicht...
Aber wie gesagt, in letzter Zeit werden die Buchungsangebote bei LH diesbezüglich immer mieser. Die Zeiten, wo das zumindest von QKL aus auch noch deutlich günstiger war, den Zug-Zubringer zu buchen sind auch überwiegend vorbei.
Auch das ist schon länger so. OK, die Zeiten wo man > €2000 sparen konnte indem man vor FRA-GRU noch ein QKL-FRA vorgeschaltet hat sind vorbei.
Ist aber am allerwenigsten mein Problem, ich habe mehr als einmal dann eben QSuite mit R&F Inclusive gebucht, wenn LH mir in C keinen akzeptablen Zug bietet. Kann ich besser mit leben als LH, also sollen die sich drum kümmern wenn sie wollen, oder eben nicht wenn sie nicht wollen. Es gibt auch andere Möglichkeiten günstig und bequem mit dem Zug zum Flug und dann ans Ziel zu kommen als Lufthansa Express Rail.
Es ist nur einfach schade, wenn ein Produkt das dereinst mal problemlos funktioniert hat komplett ruiniert wird.
Das ist definitiv keine Straftat und würde auch so vor dem Amtsgericht auch nicht geurteilt werden.
Was in §265a
STRAFgesetzbuch geregelt ist, ist im Deutschen Recht eine
Straftat.
Allerdings kein Offizialdelikt, die Bahn müsste dich also anzeigen. Ist ihr aber oft zu aufwändig, weshalb sie dann lieber nur ein "erhöhtes Beförderungsgeld" erhebt, was oft sehr viel mehr ist, als das Ticket gekostet hat, und daher für die Bahn attraktiver.
Mit dem Thema hatte ich mal etwas näher zu tun, da eine Bekannte von mir zu dem Thema promoviert hat, speziell ob die Bahn eine Strafvereitelung begeht, wenn sie dich nicht anzeigt sondern nur Geld von dir kassiert. Und ob sie sich der Beihilfe schuldig macht, wenn sie nicht mehr systematisch an Bord kassiert (=den Schaffner abschafft). Offenbar rechtlich komplex genug, um dafür in den 80ern einen Doktortitel zu bekommen...