ANZEIGE
"Das Verwaltungsgericht (VG) Sigmaringen hat die Maskenpflicht am Tübinger Landgericht (LG) in einem Eilverfahren als voraussichtlich rechtswidrig erachtet."
VERWALTUNGSGERICHT SIGMARINGEN DER PRÄSIDENT Anordnung des Präsidenten vom 04. April 2022: "Im gesamten öffentlichen Bereich des Verwaltungsgerichts außerhalb der Sitzungssäle ist das Tragen einer Atemschutzmaske vorgeschrieben. In den Verkehrs- und Gemeinschaftsbereichen der nichtöffentlichen Bereiche (insbesondere auf den Fluren, Toiletten sowie in den Kopier- und Sozialräumen), wo der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann oder ein Kontakt von mehr als 10 Minuten erfolgt, wird das Tragen einer medizinischen Atemschutzmaske angeordnet. Das Tragen einer FFP2- oder vergleichbaren Maske wird empfohlen."
Kannste dir nicht ausdenken, sowas.
Immerhin, einen Tag später haben sie von sich aus ihre Hausordnung rechtskonform geändert:
VERWALTUNGSGERICHT SIGMARINGEN DER PRÄSIDENT Anordnung des Präsidenten vom 25. Mai 2022 meinte:Im gesamten öffentlichen Bereich des Verwaltungsgerichts außerhalb der Sitzungssäle wird das Tragen einer Atemschutzmaske empfohlen. In den Verkehrs- und Gemeinschaftsbereichen der nichtöffentlichen Bereiche wird das Tragen einer medizinischen Atemschutzmaske, speziell bei geringen Abständen, empfohlen.