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ALDI + Lidl akzeptieren Kreditkarten

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chillhumter

Erfahrenes Mitglied
16.11.2014
4.785
2
DUS/BKK/MNL
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Man kann doch nur froh sein das die Händler nicht die ganze Zeit auch einen Ausweis sehen wollen - was früher bei der Zahlung mit KK der Normalfall war.

Was ich, wie ich weiter oben schon schrieb, voll unterstützen würde
Wenn man es weiß ist das ein zeitlicher Mehraufwand von 5 Sekunden,
aber die Sicherheit wird überproportional erhöht
 
T

t-tommy1

Guest
P
Um jetzt mal wieder etwas ernsthafter zu werden:

Gibt es irgendwo eine Regel, ein Gesetz o.ä., welches es dem Händler verbietet eine doppelte Authorisierung vorzunehmen ?
Ich glaube nicht.
Oder gibt es eine Regel bei der der Kunde dem Händler vorschreiben kann, welche Authorisierung er vorzunehmen hat ?
Ich glaube auch nicht.
Ergo legt der Händler fest zu welchen Bedigungen er eine Zahlung akzeptiert, und wenn halt PIN UND Unterschrift gefragt werden, dann ist das eben so,
Sinnvoll oder nicht, steht auf einem ganz anderen Blatt

Wenn die Leute sich mal bei wichtigen Dingen so aufregen würden,
aber da haut man lieber auf die arme Kassenkräft ein, is ja auch einfacher
Der Händler schließt zwei Verträge ab. Einen Netzbetreiber- und einen Acquiring-Vertrag.
Und in beiden verpflichtet er sich, die entsprechenden Regularien zum Ablauf einzuhalten.
Davon kann er nicht abweichen und somit liegt der geschilderte Wildwuchs einzig und
allein an der Kompetenz und der Kommunikation innerhalb der Unternehmen.

Das einzige was der Händler festlegen kann ist, welche Karten er akzeptiert und ob er die girocard (und auch nur die) per ELV- oder PIN Verfahren abwickelt.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.893
P
Der Händler schließt zwei Verträge ab. Einen Netzbetreiber- und einen Acquiring-Vertrag.
Und in beiden verpflichtet er sich, die entsprechenden Regularien zum Ablauf einzuhalten.
Davon kann er nicht abweichen und somit liegt der geschilderte Wildwuchs einzig und
allein an der Kompetenz und der Kommunikation innerhalb der Unternehmen.

Es können auch drei oder vier Verträge sein. Zudem kann der Händler unabhängig von den entsprechenden Verträgen das Vorgehen beim Vertragsabschluss (Kauf) regeln, den hier schliesst der Händler einen Vertrag mit dem Kunden, und der Kunde hat sich an die Vorgaben des Händlers zu halten.

Sollte das ein Netzbetreiber, Acquirer anders sehen - kann dieser ja gerne den entsprechenden Vertrag mit dem Händler kündigen.
 

FlyC

Erfahrenes Mitglied
01.01.2013
1.745
0
FRA
Man kann doch nur froh sein das die Händler nicht die ganze Zeit auch einen Ausweis sehen wollen - was früher bei der Zahlung mit KK der Normalfall war.
Was ich, wie ich weiter oben schon schrieb, voll unterstützen würde
Wenn man es weiß ist das ein zeitlicher Mehraufwand von 5 Sekunden,
aber die Sicherheit wird überproportional erhöht

Das ist nicht dein Ernst, oder?

Wir sprechen im anderen Thread über PayPass/PayWave ohne zusätzliche Autorisierung bis 25€!
Und du wünscht dir die Ausweiskontrollen (zurück)? Danke nein!

Wo ist denn das Problem, wenn man alle paar Jahr mal eine Fehlbuchung auf der Karte hat?
Anrufen, blockieren, weitermachen!
 
T

t-tommy1

Guest
Es können auch drei oder vier Verträge sein. Zudem kann der Händler unabhängig von den entsprechenden Verträgen das Vorgehen beim Vertragsabschluss (Kauf) regeln, den hier schliesst der Händler einen Vertrag mit dem Kunden, und der Kunde hat sich an die Vorgaben des Händlers zu halten.

Sollte das ein Netzbetreiber, Acquirer anders sehen - kann dieser ja gerne den entsprechenden Vertrag mit dem Händler kündigen.
Er dürfte es eben nicht entgegen der Bedingungen anders "regeln".
Ja, er tut es und alles ist eine große Grauzone.
Aber auch ich würde das an der Kasse nicht einfach so hinnehmen.
Ja, letztendlich bleibt mir nur, dort zukünftig nicht mehr einzukaufen. ;)
 

chillhumter

Erfahrenes Mitglied
16.11.2014
4.785
2
DUS/BKK/MNL
Das ist nicht dein Ernst, oder?

Doch, mein voller Ernst
Sicherheit ist besser und wichtiger als ein paar Sekunden zu sparen

Richtig, Schaden entsteht dem Kunden in der Regel keiner, aber den Banken
und die werden und geben die Kosten auf irgendeinem Weg dann doch an die Kunden weiter
Nicht an den direkt Betroffenen sondern gleich an ALLE

Aber ist ja in der heutigen Gesellschaft so üblich das Daten in der ganzen Welt ausgebreitet werden
und sich keiner mehr um Sicherheit und Privatsphäre schert, irgendwer wird sich hinterher schon drum kümmern

So wie zuletzt diese blöde Göre die beim Sexting mitmacht und Nacktbilder verschickt
und im Anschluss das arme arme Opfer ist weil sie mit den Bildern erpresst wird
Wie blöd sind die Leute eigentlich ?

Nichts anderes ist es bei Kreditkarten, die Daten werden munter und ohne Sicherung in der Weltgeschichte verteilt,
und wenn was passiert, na und, Haftung ist ja auf 50 Euro beschränkt

Früher war wirklich alles besser, selbst die Zukunft
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.893
Er dürfte es eben nicht entgegen der Bedingungen anders "regeln".
Ja, er tut es und alles ist eine große Grauzone

Für dich als zahlender Kunde ist es keine große Grauzone - da gelten die Regeln die der Händler aufstellt - solange diese nicht gegen geltendende Gesetze verstossen.
 

le_chiffre

Erfahrenes Mitglied
27.02.2013
311
0
FRA
Für dich als zahlender Kunde ist es keine große Grauzone - da gelten die Regeln die der Händler aufstellt - solange diese nicht gegen geltendende Gesetze verstossen.

Das Problem bei Lidl ist aber doch gerade, dass die Regelung des Händlers von dem tatsächlichen Verhalten der Kassierer im Einzelfall abweicht.
 
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T

t-tommy1

Guest
Naja, solange die Kassen-SW nicht angepasst wird, hat Lidl noch gar nichts sauber geregelt.
 

ozymandias1

Erfahrenes Mitglied
01.01.2012
340
274
Doch, mein voller Ernst
Sicherheit ist besser und wichtiger als ein paar Sekunden zu sparen

Richtig, Schaden entsteht dem Kunden in der Regel keiner, aber den Banken
und die werden und geben die Kosten auf irgendeinem Weg dann doch an die Kunden weiter
Nicht an den direkt Betroffenen sondern gleich an ALLE

Glaubst Du wirklich, die Banken rechnen das nicht durch? Unkompliziertere Bezahlung bedeutet mehr Nutzer und damit mehr Einnahmen für die Bank. Das wird gegen die höheren Schadensquoten gerechnet und probiert ein Optimum zu finden. Für uns Kunden sind Bankdienstleistungen in den letzten Jahren doch super günstig geworden.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.893
Und so hat jeder seine Sichtweise. ;)

Das hat nichts mit Sichtweise zu tun. Um es ganz deutlich auszudrücken, du kannst als Kunde ja noch nicht einmal darauf bestehen mit Karte zu bezahlen selbst wenn der Händler Kartenzahlung anbietet (Ausnahme nur dort wo es vorgeschrieben ist z.B. Taxen in Berlin).

Wenn der Händler an der Kasse sagt: "Sorry heute keine Karten", hast du zwei Möglichkeiten, entweder du zahlst bar oder du trittst vom Kauf zurück. Rechtlich vollkommen legal - solange der Händler keine Werbung mit Kartenzahlung macht.
 

MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
14
In the heart of leafy Surrey
Das hat nichts mit Sichtweise zu tun. Um es ganz deutlich auszudrücken, du kannst als Kunde ja noch nicht einmal darauf bestehen mit Karte zu bezahlen selbst wenn der Händler Kartenzahlung anbietet (Ausnahme nur dort wo es vorgeschrieben ist z.B. Taxen in Berlin).

Wenn der Händler an der Kasse sagt: "Sorry heute keine Karten", hast du zwei Möglichkeiten, entweder du zahlst bar oder du trittst vom Kauf zurück. Rechtlich vollkommen legal - solange der Händler keine Werbung mit Kartenzahlung macht.

So einfach ist das nicht. Der Akzeptanzvertrag, den der Händler schließt, ist ein echter Vertrag zugunsten Dritter und gewährt den rechtmäßigen Karteninhabern einen Anspruch darauf, beim Vertragsunternehmen mit Kreditkarte zahlen zu können. (LG Düsseldorf, Urteil vom 24.10.1990, 23 S 885/89 = NJW-RR 1991, 310)
Der Dritte dürfte halt einen Schadensersatzanspruch haben, wenn der Händler willkürlich die Karte zurückweist (also bei "Kartenzahlung erst ab 15 Euro", nicht aber bei einer tatsächlichen technischen Störung des Geräts, da fehlt es am Vertretenmüssen des Händlers) und er sich unter Inkaufnahme von Fremdautomatengebühren Bargeld beschaffen muss.
Soweit die zivilrechtliche Seite.

Die Werbung mit der Kartenzahlung ist eher ein wettbewerbsrechtliches Problem.
Ich würde es ja begrüßen, wenn mal jemand bei den ganzen Gaststätten aufräumt, die dick und fett Visa- und MasterCard-Aufkleber an ihrer Tür haben und dann beim Kassieren einen mit "erst ab 10/15/20 Euro" überraschen. Leider ist das so schwer festzustellen. Da hilft nur schlechte Bewertungen bei Google oder Yelp hinterlassen…
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.893
So einfach ist das nicht. Der Akzeptanzvertrag, den der Händler schließt, ist ein echter Vertrag zugunsten Dritter und gewährt den rechtmäßigen Karteninhabern einen Anspruch darauf, beim Vertragsunternehmen mit Kreditkarte zahlen zu können. (LG Düsseldorf, Urteil vom 24.10.1990, 23 S 885/89 = NJW-RR 1991, 310)

Das hat also ein Gericht so gesehen, allerdings nicht der BGH. Nun denn ich bleibe bei meinem Standpunkt, der Kaufvertrag und die Konditionen hierfür wird an der Kasse geschlossen (selbes gilt ja z.B. auch bei falscher Preisauszeichnung).
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.871
1.478
Aldi Süd nimmt noch nicht

Schön wäre übrigens, wenn man die "schnelle" stecklose Methode anwenden könnte (ohne PIN unter XX€)
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.871
1.478
Da der Deutsche Kreditkarten Inhaber im Monat durchschnittlich aber keine 150€ mit der KK bezahlt kennt er eben die PIN nicht, kennt im Zweifelsfall noch nicht einmal das Procedere und muss eben im Handy nach der PIN schauen.

stimmt nicht, der DKB Kunde braucht doch die PIN für Geldholen
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.893
Hast Du ein Aktenzeichen des BGH-Verfahren?

Nö warum auch? Das LG Düsseldorf hat in einem einamligen Fall eine Entscheidung getroffen, diese ist nicht bindend für andere Gerichte in D. Somit kann man diese Sache bei Bedarf je gerne bis zum BGH bringen.
 

gowest

Erfahrenes Mitglied
15.02.2012
12.405
7
So einfach ist das nicht. Der Akzeptanzvertrag, den der Händler schließt, ist ein echter Vertrag zugunsten Dritter und gewährt den rechtmäßigen Karteninhabern einen Anspruch darauf, beim Vertragsunternehmen mit Kreditkarte zahlen zu können. (LG Düsseldorf, Urteil vom 24.10.1990, 23 S 885/89 = NJW-RR 1991, 310)
Der Dritte dürfte halt einen Schadensersatzanspruch haben, wenn der Händler willkürlich die Karte zurückweist (also bei "Kartenzahlung erst ab 15 Euro", nicht aber bei einer tatsächlichen technischen Störung des Geräts, da fehlt es am Vertretenmüssen des Händlers) und er sich unter Inkaufnahme von Fremdautomatengebühren Bargeld beschaffen muss.
Soweit die zivilrechtliche Seite.

Die Werbung mit der Kartenzahlung ist eher ein wettbewerbsrechtliches Problem.
Ich würde es ja begrüßen, wenn mal jemand bei den ganzen Gaststätten aufräumt, die dick und fett Visa- und MasterCard-Aufkleber an ihrer Tür haben und dann beim Kassieren einen mit "erst ab 10/15/20 Euro" überraschen. Leider ist das so schwer festzustellen. Da hilft nur schlechte Bewertungen bei Google oder Yelp hinterlassen…

Komischerweise ist das nur in Deutschland üblich Mindestbeträge nirgends anzuschreiben und die dann beim abkassieren "willkürlich" festzulegen. Bzw wird in Deutschland immer davon ausgegangen dass es selbstverständlich wäre dass man erst ab 10/15/20 Euro mit Karte zahlen könne obwohl es in jedem Geschäft / Supermarkt nebenan moeglich ist ab 1 Cent mit Karte zu zahlen.
 
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gowest

Erfahrenes Mitglied
15.02.2012
12.405
7
Mir ist das schon mal passiert. Dann meinte ich wo auf den Mindestbetrag denn hingewiesen würde dann wusste die kassierin auch nicht mehr was sie sagen soll. Aber sowas wird in de ja als selbst verständlich gesehen. Kleine Beträge "zahle man einfach nicht mit Karte"....
 
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gowest

Erfahrenes Mitglied
15.02.2012
12.405
7
Wenn man dann sagt im Ausland wäre das anders, heißt es "gehen sie doch in ihr Ausland".
 
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User1442xyz

Erfahrenes Mitglied
30.08.2014
834
7
Zum Thema Mindestbetrag hab ich auch schon was lustiges beim roten Netto erlebt. Ich habe meinen Einkauf gemacht und einen größeren Betrag Pfand verrechnen lassen. So kam es, dass der Gesamtbetrag am Ende nur ein paar Cent waren, ich hatte jedoch Null Bargeld mit und wollte mit Girocard zahlen, da meinte die Verkäuferin das würde erst ab 1€ gehen. Dann hab ich ihr gesagt soll sie doch den Pfand wieder rausnehmen und ich geb den danach seperat ab. Auf einmal ging es dann doch.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.871
1.478
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Mir ist das schon mal passiert. Dann meinte ich wo auf den Mindestbetrag denn hingewiesen würde dann wusste die kassierin auch nicht mehr was sie sagen soll. Aber sowas wird in de ja als selbst verständlich gesehen. Kleine Beträge "zahle man einfach nicht mit Karte"....
ich bezahle auch 10 Zent mit Karte
 
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