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Zum Thema Mindestbetrag hab ich auch schon was lustiges beim roten Netto erlebt. Ich habe meinen Einkauf gemacht und einen größeren Betrag Pfand verrechnen lassen. So kam es, dass der Gesamtbetrag am Ende nur ein paar Cent waren, ich hatte jedoch Null Bargeld mit und wollte mit Girocard zahlen, da meinte die Verkäuferin das würde erst ab 1€ gehen. Dann hab ich ihr gesagt soll sie doch den Pfand wieder rausnehmen und ich geb den danach seperat ab. Auf einmal ging es dann doch.
Ich lass mir das Pfand immer bar und in Münzen auszahlen, dann habe ich Kleingeld. Manchmal braucht man es halt doch, überzeugter Kartenzahler hin oder her.
Es gibt in Deutschland in der Tat kein stare decisis-Prinzip, wie man es in den englischsprachigen Ländern mit Common-Law-Rechtsordnung kennt. Das heißt aber auch: Selbst wenn der BGH sich einmal in einer Rechtsfrage für A entscheidet, darf er beim nächsten gleich gelagerten Fall B sagen. Und auch ein Richter am Amtsgericht Finsterwalde kann bewusst B sagen (und macht sich nicht der Rechtsbeugung strafbar), wenn der BGH sich stets für A entscheiden sollte.
Es ist also Unsinn, daran herumzumäkeln, dass die Entscheidung "nur" vom Landgericht Düsseldorf ist.
Abgesehen davon kriecht der Vergleich mit dem abweichendem Kaufpreis an der Kasse (wo eben kein Rahmenvertrag mit wem auch immer im Hintergrund ist, anders als bei der Kartenakzeptanz – und solche Mätzchen verstoßen jedenfalls auch gegen die PAngV, selbst in Deutschland, das ein Paradies für unseriöse Geschäftemacher ist, ist nicht jede schmutzige Geschäftspraxis legal).