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Grundsätzlich muß - bei uns - die genaue Anzahl der Personen vom Hotel ausgewiesen werden.
Nichts da mit bei Checkout abändern
Warum ?
Übernachtung und Speisen unterliegen dem ermässigten Umsatzsteuersatz, Getränke dem vollen
Umsatzsteuersatz.
Wird das Frühstück wie allgemein üblich mit einem Gesamtpreis angesetzt können 30% der Pauschale den gereichten Getränken zugerechnet und damit dem vollen Umsatzsteuersatz unterworfen werden.
Wie die Realität aussieht lassen wir mal dahingestellt
übrigens: Saunanutzung, Wellness und Parkplatz unterliegen auch dem vollen Steuersatz
Nichts da mit bei Checkout abändern
Warum ?
Übernachtung und Speisen unterliegen dem ermässigten Umsatzsteuersatz, Getränke dem vollen
Umsatzsteuersatz.
Wird das Frühstück wie allgemein üblich mit einem Gesamtpreis angesetzt können 30% der Pauschale den gereichten Getränken zugerechnet und damit dem vollen Umsatzsteuersatz unterworfen werden.
Wie die Realität aussieht lassen wir mal dahingestellt
übrigens: Saunanutzung, Wellness und Parkplatz unterliegen auch dem vollen Steuersatz