Lustig... Deine politische Bildung scheint bei der BILD zu enden.
Ich finde diese Unterstellung impertinent und habe deinen Beitrag gemeldet !
Missbrauch eines Produktes ist nicht verboten... Okay, dein Stoff muss gut sein (um es mal mit deinem Niveau auszudrücken)
Du redest viel, wenn der Tag lang ist... zeig mir die Grundlage in dem rechtsverbindlichen Vertrag (pacta sunt servanda), den ich mit der LBB geschlossen hatte (die AGB!). Deine Mutmaßungen sind unnütz.
Die LBB hat dich vor der Kündigung sicherlich schriftlich an die Verstöße und an die Inhalte der AGB Inhalte erinnert "... Waren und Dienstleistungen..." .
Nö, sie haben mir nur mitgeteilt, dass Revolut-Umsätze "unerwünscht" seien. Danach habe ich sie eingestellt, zumindest die künstlich erzeugten, und nur noch im Rahmen des persönlichen Bedarfs erzeugt.
Du liest den LBB-Thread auch lange genug mit, solltest also mittlerweile die Gründe wissen.
Ne, ich lese hier nur sporadisch mit!
Im Austeilen bist du ein ganz Großer, im Einstecken das genaue Gegenteil.
Ich verzichte immerhin auf diskreditierende Behauptungen ("Bildung scheint bei der BILD zu enden", "dein Stoff muss gut sein"). Bevor du mit dem AfD-Wähler-Vergleich entgegnen willst: Ich habe lediglich deine Forderungen als rigoros bezeichnet. So rigoros, wie man sie von extremen Parteien wie der AfD und der Linken kennt. Da sind keine Fünkchen Verhältnismäßigkeit, Rationalität, Taktgefühl geschweige denn freiheitlich-liberale Werte mehr zu finden, wenn man Leute bei der Schufa verpfeifen lassen will, nur weil sie ein (freiwillig von einer Bank) nicht limitiertes Kartencashbackprogramm ausgenutzt haben. Zumal der Schaden für die Bank Peantus ist, selbst wenn man es im großen Stil gemacht hat (in meinem Fall habe ich ca. 325 € Cashback, gebunden an Amazon-Guthaben, erhalten. Dem gegenüber stehen 195 € Einnahmen. Ergo hat sie einen Schaden von 130 € gehabt...
Für mich endet diese Konversation an dieser Stelle.
Bin gespannt, ob du Wort hältst
MS kann man ja maximal ausreizen wenn man will, aber hinterher nicht wie ein beleidigtes Baby weinen und AGB und Anwalt-Blabla.
Wo habe ich in meinem letzten Beitrag auch nur den Anschein gemacht, beleidigt zu sein oder zum Anwalt gehen zu wollen? Ich nutze das - absolut freiwillige - unternehmensinterne Angebot der LBB auf ein Einspruchsverfahren. Das drückt nur die Professionalität und Seriösität dieser Bank aus. Im Gegensatz zu unverhältnismäßigen Maßnahmen, die ein gewisser Patrick fordert, zeigt das pragmatische und demokratischen Strukturen dieses Unternehmens.
Im Übrigen haben Banken auch bei Kreditkartenprodukten ein Kündigungsrecht. Sie müssen die Kündigung nicht begründen und haben lediglich die Frist von zwei Monaten einzuhalten, während der Verbraucher taggleich kündigen darf. Ist also völlig egal, ob MS nun einen AGB-Verstoß darstellt, oder nicht. Die Bank muss sich nicht darauf berufen.