Amazon-VISA - Erfahrungen?

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Kartenzahler007

Erfahrenes Mitglied
26.04.2020
748
147
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Sie kann beides. Das ist für mich ein Vorteil. Ich kann je nach Situation selbst entscheiden, was ich nutze.

Die Entscheidungsfreiheit dürfte sich jedoch ggf. in Grenzen halten.

Bei Restaurant-Besuchen bezahle ich gern mit Karte. Bislang war - obwohl der Betrag ab und an auch unter 50 € lag - lediglich ein Mal die kontaktlose Zahlung möglich.

Mutmaßlich wird diese Möglichkeit durch die Restaurant-Besitzer gern deaktiviert, um eine Legitimation des Gastes zu erzwingen (PIN oder Unterschrift).
 

Nebraska

Erfahrenes Mitglied
18.07.2020
667
509
Die Entscheidungsfreiheit dürfte sich jedoch ggf. in Grenzen halten.

Bei Restaurant-Besuchen bezahle ich gern mit Karte. Bislang war - obwohl der Betrag ab und an auch unter 50 € lag - lediglich ein Mal die kontaktlose Zahlung möglich.

Mutmaßlich wird diese Möglichkeit durch die Restaurant-Besitzer gern deaktiviert, um eine Legitimation des Gastes zu erzwingen (PIN oder Unterschrift).

Wenn dich das stört, kannst du dir doch eine reine pin first-Karte bestellen. Mir gefällt die Standard-Konfiguration besser.
 

krmkrm

Erfahrenes Mitglied
02.06.2020
324
194
Und diese Standardkonfiguration besitzen alle Amazon Visas? Oder nur bis zu einem bestimmten Ausgabedatum?
 

Robbens

Erfahrenes Mitglied
24.03.2017
2.552
2.188
Zumindest im Januar war das noch so, im Eröffnungsschreiben wurde man darauf hingewiesen, dass man für first Pin anrufen soll.

“Falls sie künftig Ihre Kartenzahlungen mit Wunsch-Pin bestätigen möchten, rufen Sie uns einfach an.“
 

krmkrm

Erfahrenes Mitglied
02.06.2020
324
194
Danke. Ich hab die Karte noch nie physisch verwendet. Sollte die Hotline mir sagen können, ob ich eine Sign First oder PIN First Karte habe? Oder wäre man da vermutlich überfordert? [emoji28]
 

Robbens

Erfahrenes Mitglied
24.03.2017
2.552
2.188
Die wird immer als erstes zugesendet.
Man bekommt auf Wunsch eine neue Karte mit first-pin. (Bei mir kam einen neue Karte, andere berichten von einer Umstellung der Vorhandenen)

Du besitzt also mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Standardkonfiguration mit sign-first.
 
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ThePaddy

Erfahrenes Mitglied
03.01.2019
1.367
458
STR
Danke. Ich hab die Karte noch nie physisch verwendet. Sollte die Hotline mir sagen können, ob ich eine Sign First oder PIN First Karte habe? Oder wäre man da vermutlich überfordert? [emoji28]

Die sind damit zu 90% überfordert. Verweis einfach auf den Brief und sag, du hättest gerne eine Karte mit der man mit der PIN bezahlt.
 
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krmkrm

Erfahrenes Mitglied
02.06.2020
324
194
Hat sich mittlerweile etwas an der Optik der Karte getan? In einem Artikel bin ich hier drüber gestoßen:

c727e1a59958ba62e3a291a24fe1ca4d.jpg
 

tcu99

Erfahrenes Mitglied
26.08.2016
6.632
1.274
Danke. Ich hab die Karte noch nie physisch verwendet. Sollte die Hotline mir sagen können, ob ich eine Sign First oder PIN First Karte habe? Oder wäre man da vermutlich überfordert? [emoji28]

Wenn du nicht explizit eine PIN Karte angefordert hast, hast du eine Sign Karte.

Wurde auch glaub ich hier schon oft genug erklärt...

PIN First für gesteckte Zahlungen gibt es nur auf Anfrage; bei Zahlungen über NFC ist die Karte immer PIN First.

Die Karte von einem Bekannten, welche vorgestern im Briefkasten war, ist auch SignFirst. Also die LBB hat da noch nichts geändert.
 
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krmkrm

Erfahrenes Mitglied
02.06.2020
324
194
Wurde auch glaub ich hier schon oft genug erklärt...

Das glaube ich gerne, für aktuelle(re) Infos ist man daher umso dankbarer. ;)

Hier habe ich zum Teil auch schon gelesen (Posting vor ca. 2 Jahren), dass jemand eine zweite Karte ausgestellt hat, die grundsätzlich PIN First ist. Fraglich, ob das noch aktuell ist bzw. auf Wunsch so gehandhabt werden kann.
 

Ancel

Erfahrenes Mitglied
02.05.2019
3.383
1.555
Nachdem mein Antrag durch die manuelle Prüfung kam, wurde heute die Ablehnung zugestellt. Immerhin ist sie begründet ("Informationen aus unserer früheren Geschäftsbeziehung berücksichtigt.") und ich kann sogar widersprechen und meinen Standpunkt darlegen.

Dann wollen wir doch mal. Ich habe damals gekündigt, nachdem ich gekündigt werden sollte, weil ich MS bei Revolut übertrieben habe.
 
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G

Globaltravelmaster

Guest
Mir wird es schon reichen wenn meine Gutschrift die seit 25.09 vorgemerkt ist endlich mal gebucht wird.
 

p47r1ck91

Erfahrenes Mitglied
05.10.2019
1.453
750
Nachdem mein Antrag durch die manuelle Prüfung kam, wurde heute die Ablehnung zugestellt. Immerhin ist sie begründet ("Informationen aus unserer früheren Geschäftsbeziehung berücksichtigt.") und ich kann sogar widersprechen und meinen Standpunkt darlegen.

Dann wollen wir doch mal. Ich habe damals gekündigt, nachdem ich gekündigt werden sollte, weil ich MS bei Revolut übertrieben habe.

Absichtlicher Missbrauch des Produktes, vorsätzlicher Verstoß gegen die AGBs im großen Stil, ...

Als ob du mit deinem Einspruch viel Erfolg haben wirst...
Hauptsache den Leuten unnötig Arbeit machen.

Für solche glasklaren Aktionen sollte es seitens der Anbieter auch die Möglichkeit für die Abgabe eines negativen Schufaeintrages geben.
 
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Ancel

Erfahrenes Mitglied
02.05.2019
3.383
1.555
Rigoroser als ein AfD-Wähler, der junge Herr :D

Missbrauch des Produkts ist per se nicht verboten. Und konkret gegen welche AGB-Richtlinie soll ich verstoßen haben?

Der Einspruch ist lediglich freiwillig vom Unternehmen angeboten; de jure gilt Vertragsfreiheit. Zeigt nur, dass dort demokratische und rechtsstaatliche Tugenden herrschen, was man von deinen Forderungen nicht ableiten kann ;)
 

p47r1ck91

Erfahrenes Mitglied
05.10.2019
1.453
750
Rigoroser als ein AfD-Wähler, der junge Herr
Lustig... Deine politische Bildung scheint bei der BILD zu enden.;)

Missbrauch des Produkts ist per se nicht verboten. Und konkret gegen welche AGB-Richtlinie soll ich verstoßen haben?
Missbrauch eines Produktes ist nicht verboten... Okay, dein Stoff muss gut sein (um es mal mit deinem Niveau auszudrücken)
Die LBB hat dich vor der Kündigung sicherlich schriftlich an die Verstöße und an die Inhalte der AGB Inhalte erinnert "... Waren und Dienstleistungen..." .
Du liest den LBB-Thread auch lange genug mit, solltest also mittlerweile die Gründe wissen.

Der Einspruch ist lediglich freiwillig vom Unternehmen angeboten; de jure gilt Vertragsfreiheit. Zeigt nur, dass dort demokratische und rechtsstaatliche Tugenden herrschen, was man von deinen Forderungen nicht ableiten kann
BILD ≠ Bildung :eyeb:

Im Austeilen bist du ein ganz Großer, im Einstecken das genaue Gegenteil.
So ich hoffe der Troll hat jetzt einen vollen Bauch und kann gut schlafen gehen. Für mich endet diese Konversation an dieser Stelle.
 
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CableMax

Erfahrenes Mitglied
25.07.2020
2.654
2.224
Die LBB hat dich vor der Kündigung sicherlich schriftlich an die Verstöße und an die Inhalte der AGB Inhalte erinnert "... Waren und Dienstleistungen..." .
Den extremen Fällen wurde ohne Vorwarnung direkt gekündigt. Den mittelgroßen Fällen wurde erst mal nur gedroht.
 

WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
2.239
931
Die LBB hat dich vor der Kündigung sicherlich schriftlich an die Verstöße und an die Inhalte der AGB Inhalte erinnert "... Waren und Dienstleistungen..." .
Ich hatte bereits mal erwähnt, daß die LBB selbst von "Zahlungsdienstleistungen" spricht, wenn es um Aufladungen geht. Ganz solide ist die Begründung der LBB mit Verweis auf die AGB also nicht.
 
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andreas123

Aktives Mitglied
04.07.2017
211
93
Ich hatte bereits mal erwähnt, daß die LBB selbst von "Zahlungsdienstleistungen" spricht, wenn es um Aufladungen geht. Ganz solide ist die Begründung der LBB mit Verweis auf die AGB also nicht.


Außerdem steht in den AGB "Mit der Amazon.de VISA Karte kann der Karteninhaber [...]".

Es steht dort nicht "Mit der Amazon.de VISA Karte darf der Karteninhaber nur [...]".

Ich kann hier also auch keinen eindeutigen Verstoß gegen die AGB erkennen.
 
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firstrow

Erfahrenes Mitglied
27.05.2020
633
54
Am Ende egal. Die LBB will das und die Umsätze nicht und fertig, da kann sie mindestens laut AGB kündigen, ohne irgendwelchen Grund.

MS kann man ja maximal ausreizen wenn man will, aber hinterher nicht wie ein beleidigtes Baby weinen und AGB und Anwalt-Blabla.
 
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Ancel

Erfahrenes Mitglied
02.05.2019
3.383
1.555
Lustig... Deine politische Bildung scheint bei der BILD zu enden.;)
Ich finde diese Unterstellung impertinent und habe deinen Beitrag gemeldet !

Missbrauch eines Produktes ist nicht verboten... Okay, dein Stoff muss gut sein (um es mal mit deinem Niveau auszudrücken)
Du redest viel, wenn der Tag lang ist... zeig mir die Grundlage in dem rechtsverbindlichen Vertrag (pacta sunt servanda), den ich mit der LBB geschlossen hatte (die AGB!). Deine Mutmaßungen sind unnütz.

Die LBB hat dich vor der Kündigung sicherlich schriftlich an die Verstöße und an die Inhalte der AGB Inhalte erinnert "... Waren und Dienstleistungen..." .
Nö, sie haben mir nur mitgeteilt, dass Revolut-Umsätze "unerwünscht" seien. Danach habe ich sie eingestellt, zumindest die künstlich erzeugten, und nur noch im Rahmen des persönlichen Bedarfs erzeugt.

Du liest den LBB-Thread auch lange genug mit, solltest also mittlerweile die Gründe wissen.
Ne, ich lese hier nur sporadisch mit!

Im Austeilen bist du ein ganz Großer, im Einstecken das genaue Gegenteil.
Ich verzichte immerhin auf diskreditierende Behauptungen ("Bildung scheint bei der BILD zu enden", "dein Stoff muss gut sein"). Bevor du mit dem AfD-Wähler-Vergleich entgegnen willst: Ich habe lediglich deine Forderungen als rigoros bezeichnet. So rigoros, wie man sie von extremen Parteien wie der AfD und der Linken kennt. Da sind keine Fünkchen Verhältnismäßigkeit, Rationalität, Taktgefühl geschweige denn freiheitlich-liberale Werte mehr zu finden, wenn man Leute bei der Schufa verpfeifen lassen will, nur weil sie ein (freiwillig von einer Bank) nicht limitiertes Kartencashbackprogramm ausgenutzt haben. Zumal der Schaden für die Bank Peantus ist, selbst wenn man es im großen Stil gemacht hat (in meinem Fall habe ich ca. 325 € Cashback, gebunden an Amazon-Guthaben, erhalten. Dem gegenüber stehen 195 € Einnahmen. Ergo hat sie einen Schaden von 130 € gehabt...

Für mich endet diese Konversation an dieser Stelle.
Bin gespannt, ob du Wort hältst

MS kann man ja maximal ausreizen wenn man will, aber hinterher nicht wie ein beleidigtes Baby weinen und AGB und Anwalt-Blabla.
Wo habe ich in meinem letzten Beitrag auch nur den Anschein gemacht, beleidigt zu sein oder zum Anwalt gehen zu wollen? Ich nutze das - absolut freiwillige - unternehmensinterne Angebot der LBB auf ein Einspruchsverfahren. Das drückt nur die Professionalität und Seriösität dieser Bank aus. Im Gegensatz zu unverhältnismäßigen Maßnahmen, die ein gewisser Patrick fordert, zeigt das pragmatische und demokratischen Strukturen dieses Unternehmens.

Im Übrigen haben Banken auch bei Kreditkartenprodukten ein Kündigungsrecht. Sie müssen die Kündigung nicht begründen und haben lediglich die Frist von zwei Monaten einzuhalten, während der Verbraucher taggleich kündigen darf. Ist also völlig egal, ob MS nun einen AGB-Verstoß darstellt, oder nicht. Die Bank muss sich nicht darauf berufen.
 

firstrow

Erfahrenes Mitglied
27.05.2020
633
54
Wo habe ich in meinem letzten Beitrag auch nur den Anschein gemacht, beleidigt zu sein oder zum Anwalt gehen zu wollen? Ich nutze das - absolut freiwillige - unternehmensinterne Angebot der LBB auf ein Einspruchsverfahren. Das drückt nur die Professionalität und Seriösität dieser Bank aus. Im Gegensatz zu unverhältnismäßigen Maßnahmen, die ein gewisser Patrick fordert, zeigt das pragmatische und demokratischen Strukturen dieses Unternehmens.
Habe mich nicht auf dich bezogen
 

Mr. Apple

Erfahrenes Mitglied
21.04.2020
359
454
So jetzt habt euch alle wieder lieb und gut ist. Wir sind hier doch alle die gleichen "Nerds". Reicht es nicht, dass wir außerhalb dieses Forums doof angeguckt werden und teilweise als Antichristen verschrien werden nur weil wir Kartenaffin sind und meistens nicht gerne Bargeld verwenden? Dann müssen wir uns doch nicht noch hier unnötig beleidigen.

Im übrigen hat die LBB durch MS keinen wirklichen Schaden, weil das Cashbackprogramm von Amazon finanziert wird und nicht durch die LBB. Daher hat den Schaden eigentlich eher Amazon. Amazon gibt den Kunden mit den Punkten den Anreiz mehr bei Amazon zu bestellen. Im Endeffekt sind die 0,5% bzw. 2-3% Cashback in Form von Amazon Guthaben sehr günstige Werbung für Amazon und haben obendrauf noch den Vorteil, dass der Kunde auch bei Amazon bleibt, weil er ja mit jedem Kauf weitere Punkte sammelt und diese auch irgendwann ausgeben möchte...

Um mal ein Thema in eine andere Richtung anzustoßen: Weiß hier jemand ob und wann die Amazon Visa Apple Pay fähig wird? Da warten wir doch jetzt schon ewig drauf.
 

firstrow

Erfahrenes Mitglied
27.05.2020
633
54
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Die internen Konditionen, wer da was finanziert, kenne ich nicht.

Mobile Payment ist auf den Zielgeraden, dauert nicht mehr lange.