Amazon-VISA - Erfahrungen?

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tcu99

Erfahrenes Mitglied
26.08.2016
6.632
1.274
Nachdem mein Antrag durch die manuelle Prüfung kam, wurde heute die Ablehnung zugestellt. Immerhin ist sie begründet ("Informationen aus unserer früheren Geschäftsbeziehung berücksichtigt.") und ich kann sogar widersprechen und meinen Standpunkt darlegen.

Dann wollen wir doch mal. Ich habe damals gekündigt, nachdem ich gekündigt werden sollte, weil ich MS bei Revolut übertrieben habe.

Was hast du erwartet?

Die Bank mahnt dich an, du hälst dich nicht an die AGB (die Grundlage eines Vertrags und einer Geschäftsbeziehung) und erwartest jetzt, dass die LBB dich direkt wieder nimmt?

Sorry, aber das ist schon sehr naiv.
 
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Ancel

Erfahrenes Mitglied
02.05.2019
3.383
1.555
Auch die Bitte an dich: Gegen welchen Paragraphen der AGB habe ich verstoßen? Bitte um genaue Angabe: Paragraph, Absatz, Satz.
Ich wette, es gibt keinen Punkt in den AGB. Sich irgendwas aus den Fingern zu saugen hilft auch nicht weiter.

Auch "erwarte" ich nichts. Ich hoffe - und die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt ;)
 

tcu99

Erfahrenes Mitglied
26.08.2016
6.632
1.274
Auch die Bitte an dich: Gegen welchen Paragraphen der AGB habe ich verstoßen? Bitte um genaue Angabe: Paragraph, Absatz, Satz.
Ich wette, es gibt keinen Punkt in den AGB. Sich irgendwas aus den Fingern zu saugen hilft auch nicht weiter.

Auch "erwarte" ich nichts. Ich hoffe - und die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt ;)

Den nennt die LBB sogar in ihren Briefen selbst.

Du nutzt die Karte nicht vertragsgemäß. Schaut man in die AGB findet man unter Punkt 2. „Verwendungsmöglichkeiten“ den Hinweis, dass die Karte für Zahlungen von Waren und Dienstleistungen benutzt werden darf.

Bei Revolut, Boon Planet aber auch MCO bezieht du halt eben nicht direkt eine Ware oder eine Dienstleistung und damit bewegst du dich außerhalb der definierten Verwendungsmöglichkeiten.
Du überweist in erster Linie aus deinem Kreditrahmen Geld an dich selbst.
 
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Ancel

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02.05.2019
3.383
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Ich sach ja, du saugst dir was aus den Fingern...
tYlHTTK.png
https://de.wikipedia.org/wiki/Muss-,_Soll-_und_Kann-Vorschrift

Alles kann, nichts muß ;)

Bei Revolut, Boon Planet aber auch MCO bezieht du halt eben nicht direkt eine Ware oder eine Dienstleistung und damit bewegst du dich außerhalb der definierten Verwendungsmöglichkeiten.
Auch interessant, wie du nur die eine Hälfte zitierst, denn im zweiten Halbsatz wird auch die Möglichkeit des "elektronischen Handel (Internet") erwähnt.
Wie dem auch sein, ist dies eine Kann-Regel. Ich kann sie für genannte Zwecke verwenden, aber ich muss nicht.

Du beziehst dich auf einen Absatz, der abstrakt versucht aufzulisten, worum es sich bei der Karte überhaupt handelt und wozu man sie verwenden kann. Daher auch der Titel "Verwendungsmöglichkeiten", nicht "Verwendungsverbote" bzw. -gebote.
 
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andreas123

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04.07.2017
211
93
Wenn mein Tisch wackelt, kann ich die Karte auch als Unterlage unter das Tischbein legen. Wäre das dann nach den Meinungen einiger hier auch ein Verstoß gegen die AGB, weil es unter "Verwendungsmöglichkeiten" nicht explizit aufgeführt ist?
 
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tcu99

Erfahrenes Mitglied
26.08.2016
6.632
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Ich sach ja, du saugst dir was aus den Fingern...
Anhang anzeigen 142857
https://de.wikipedia.org/wiki/Muss-,_Soll-_und_Kann-Vorschrift

Alles kann, nichts muß ;)


Auch interessant, wie du nur die eine Hälfte zitierst, denn im zweiten Halbsatz wird auch die Möglichkeit des "elektronischen Handel (Internet") erwähnt.
Wie dem auch sein, ist dies eine Kann-Regel. Ich kann sie für genannte Zwecke verwenden, aber ich muss nicht.

Du beziehst dich auf einen Absatz, der abstrakt versucht aufzulisten, worum es sich bei der Karte überhaupt handelt und wozu man sie verwenden kann. Daher auch der Titel "Verwendungsmöglichkeiten", nicht "Verwendungsverbote" bzw. -gebote.

Was du betreibst ist aber kein Handel. Handel wäre übrigens auch der Bezug von Waren und Dienstleistungen und nicht das Aufwerten von Girokonten und E Wallets.

Und wenn du mir nicht glaubst. Schau doch einfach hier:

https://www.vielfliegertreff.de/kreditkarten/99114-amazon-visa-erfahrungen-128.html#post3252188

Spätestens jetzt sollte klar sein, dass das „kann“ eher ein „Muss“ ist.
Eindeutiger kann es eine Bank ja fast nicht formulieren.

Die LBB wird halt deine Auslegung der AGB nicht interessieren.
 
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andreas123

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04.07.2017
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tcu99

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26.08.2016
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Und hieraus geht relativ eindeutig hervor, dass es kein Verstoß gegen die AGB ist, denn dann würde die Bank die Geschäftsbeziehung nicht ordentlich sondern außerordentlich kündigen.

Warum muss man eine Geschäftsverbindung dann außerordentlich kündigen?
Ich weiß ja nicht ob du ein Unternehmer bist, aber die Kündigung ist immer das letzte Mittel. Eine solche Anmahnung per Schreiben ist schon sehr deutlich.

Und bei entsprechenden Verhalten wurde Kunden auch schon entsprechend direkt gekündigt. Alles hier nachzulesen, wenn man ein bisschen blättert. Forensuche ist oben rechts. :)
 
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andreas123

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04.07.2017
211
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Warum muss man eine Geschäftsverbindung dann außerordentlich kündigen?
Man muss nicht, aber man kann. Womit wir wieder beim Thema wären.

Der Vorteil der außerordentlichen Kündigung ist, dass sie sofort möglich ist. Die ordentliche Kündigung ist nur mit einer Frist von zwei Monaten möglich, innerhalb derer man dann noch einmal ausgiebig MS betreiben könnte.

Eine solche Anmahnung per Schreiben ist schon sehr deutlich.
Die Anmahnung sagt deutlich, dass die Bank das Verhalten nicht will. Sie sagt nicht, dass es gegen die AGB verstößt. Denn in den AGB steht nirgendwo, dass die Karte nur im Rahmen der Ziffer 2 verwendet werden darf.
 

Ancel

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02.05.2019
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Was du betreibst ist aber kein Handel.
Ich zeige unter Belegen: die LBB verbietet nichts in dem von dir genannten AGB-Absatz. Man muss die Karte nicht für Handel oder Dienstleistungen nutzen; man kann sie aber.
Du: Was du betreibst ist aber kein Handel.

Handel wäre übrigens auch der Bezug von Waren und Dienstleistungen und nicht das Aufwerten von Girokonten und E Wallets.
Du beweist, du hast die Quintessenz meiner Argumentation nicht verstanden.

Und wenn du mir nicht glaubst. Schau doch einfach hier:
Das schreiben ja auch Bankkaufleute, keine Juristen...

Spätestens jetzt sollte klar sein, dass das „kann“ eher ein „Muss“ ist.
Nein, ein kann ist ein kann, ein muss ist ein muss, ein soll ist ein soll und ein darf ist ein darf.

Eindeutiger kann es eine Bank ja fast nicht formulieren.
Ja doch; mit darf bzw mit muss KANN sie es schon (aber sie muss es nicht)

Die LBB wird halt deine Auslegung der AGB nicht interessieren.
Muss sie auch nicht, schließlich KANN sie jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen (und zwar ordentlich, wie in dem von dir verlinkten Brief ersichtlich. Ordentlich bedeutet: gesetzliche geregelte Frist. Außerordentlich: macht sie nur bei vertragswidrigem Verhalten, ergo einer AGB-Verletzung).
 
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tcu99

Erfahrenes Mitglied
26.08.2016
6.632
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Wenn dir aber eine Bank das sogar explizit in die AGB schreibt, wofür die Karte benutzt werden kann und dann diese dir noch einen Brief schickt wo explizit dieser Teil der AGB zitiert bzw. auf diesen verwiesen wird.

Ich kenne bis jetzt keine Bank die sich die Mühe macht. Ich lass es. Ich wiederhole mich sonst.

Nur weil etwas nicht verboten wird, heißt es nicht, dass diese Art von Transaktion gestattet ist. Eine AGB ist vermutlich der letzte Ort, wo nur Beispiele genannt werden. Die LBB wird nicht ohne Grund diesen Passus so formuliert haben.
 
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Ancel

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02.05.2019
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Wenn dir aber eine Bank das sogar explizit in die AGB schreibt, wofür die Karte benutzt werden kann und dann die noch einen Brief schickt wo explizit dieser Teil der AGB zitiert bzw. auf diesen verwiesen wird.
Vorneweg: Sie haben mir diesen Brief damals nicht geschickt. Den haben sie zwischenzeitlich abgewandelt. Früher (d.h. vor über einem Jahr!) stand noch drin, dass Umsätze bei x nicht erwünscht seien. Diese Formulierung kommt beim Kunden aber nicht besonders gut an (wurde damals auch in diesem Thread mehrfach kritisiert), daher haben sie sich eine neue Rechtfertigung einfallen lassen und das Erste was sie gefunden haben, wird dann wohl entsprechend Abs. 2 gewesen sein, obwohl er zweckentfremdet wurde.

Ich wiederhole mich sonst.
Richtig, und unqualifizierte Aussagen helfen hier auch nicht weiter, zumal die anfängliche Kritik an meinem Vorgehen auch nicht themenbezogen war.

Nur weil etwas nicht verboten wird, heißt es nicht, dass diese Art von Transaktion gestattet ist. Eine AGB ist vermutlich der letzte Ort, wo nur Beispiele genannt werden. Die LBB wird nicht ohne Grund diesen Passus so formuliert haben.
Die nächste unqualifizierte Aussage - begonnen bei "nur weil etwas nicht verboten ist, ist es nicht erlaubt". Kennst du die Redewendung "Was nicht verboten ist, ist erlaubt"? Das Willkürverbot nach Art. 3 Abs. 1 GG ist ein elementarer Bestandteil unseres Rechtsstaats. Verträge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch bleiben diesem Rechtsstaatsprinzip treu. Dann heißt es nicht "eine AGB", denn - wie dem Juristen bekannt ist - steht die Abkürzung AGB bereits für den Plural. "Die AGB sind" hätte jemand geschrieben, der auch nur ein Fünkchen Ahnung hat von der Sache, mit der er sich auseinandersetzt ;)

Diese Art von Transaktionen ist nicht verboten, solange der geschlossene Vertrag sie nicht verbietet. Die AGB müssen Revolut, MCO und Co. nicht beim Namen nennen, es reicht eine abstrakte Formulierung. Du hast es mit dem Gegenteil versucht: alles was in Punkt 2 nicht genannt ist, ist verboten. Da hat dir ein anderer User ja bereits ein widerlegendes Beispiel gemacht: wenn ich die Karte als Bierdeckel nutze, habe ich dann schon gegen die AGB verstoßen?. Jetzt wurde dir ausdrücklich aufgezeigt, dass Punkt 2 nichts verbietet und nichts erlaubt, sondern lediglich Beispiele gibt, was möglich ist. Deshalb fordere ich dich erneut auf: Zeig mir den AGB-Punkt, der Revolut, MCO & Co. (abstrakt, z.B. die Bezeichnung "Manufactured Spending" o.ä) verbietet!
 
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wizzard

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09.03.2009
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Wenn dir aber eine Bank das sogar explizit in die AGB schreibt, wofür die Karte benutzt werden kann und dann diese dir noch einen Brief schickt wo explizit dieser Teil der AGB zitiert bzw. auf diesen verwiesen wird.

Dann bedeutet das, dass die Bank keine anderem Umsätze will und auch bereit ist, dir zu kündigen, wenn du es nicht lässt. Es bedeutet aber nicht, dass die Umsätze gegen die AGB verstoßen.

Die LBB wird nicht ohne Grund diesen Passus so formuliert haben.
Da traust du aber Banken viel zu. Da wird doch teilweise ein Mumpitz formuliert, dass sich einem die Haare sträuben. Mit kann/muss/soll/darf haben es viele nicht so und gerade Banker, die oft nicht die hellsten Kerzen auf der Torte sind, schon drei Mal nicht.
 

andreas123

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04.07.2017
211
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Wenn dir aber eine Bank das sogar explizit in die AGB schreibt, wofür die Karte benutzt werden kann
Der Passus ist eine Zusicherung der Bank, dass die Karte für das dort Beschriebene benutzt werden kann. Wenn das dort Beschriebene nicht funktionieren würde, würde die Bank gegen die AGB verstoßen und nicht der Kunde.

Deutlicher ausgedrückt: Gegen den entsprechenden Satz der AGB kann nur die Bank verstoßen, nicht der Kunde.

Anders verhält es sich mit dem übernächsten Satz: "Der Karteninhaber darf die Karte nur im Rahmen seiner Einkommens-und Vermögensverhältnisse sowie im Rahmen des von der Bank eingeräumten Verfügungsrahmens nutzen."
 
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Nebraska

Erfahrenes Mitglied
18.07.2020
667
509
@andreas123 @Ancel Bitte stellt diese Endlosdebatte den anderen Forenmitgliedern zu liebe ein. Niemand interessiert sich für Eure persönliche Auslegung der AGB. @Ancel Du wurdest abgelehnt, also lass es gut sein oder wende Dich direkt an die LBB @tcu99 Ich teile Deine Meinung, aber deine stetigen Antworten befeuern die Debatte unnötig.
 

Ancel

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02.05.2019
3.383
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Der Passus ist eine Zusicherung der Bank, dass die Karte für das dort Beschriebene benutzt werden kann. Wenn das dort Beschriebene nicht funktionieren würde, würde die Bank gegen die AGB verstoßen und nicht der Kunde.
Das ist eine nachvollziehbare und sinnvolle Auslegung! Falls tcu sich jetzt wundert, wieso die Bank sich selbst Steine in den Weg legt: Verträge unterliegen einem Fairnessgebot. Ein Vertragswerk sollte zumindest in gewisser Weise ausgewogen sein.

Anders verhält es sich mit dem übernächsten Satz: "Der Karteninhaber darf die Karte nur im Rahmen seiner Einkommens-und Vermögensverhältnisse sowie im Rahmen des von der Bank eingeräumten Verfügungsrahmens nutzen."
Meine Auslegung: Da die Gelder beim MS nur von der einen in die andere Tasche wandern, widerspricht es nicht dieser Regelung. Die Summen einer einzelnen MS-Transaktion werden im Regelfall max. vierstellig sein. Für gewöhnlich sollten solche Summen nicht außerhalb der Einkommensverhältnisse liegen :)
 

tcu99

Erfahrenes Mitglied
26.08.2016
6.632
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Vorneweg: Sie haben mir diesen Brief damals nicht geschickt. Den haben sie zwischenzeitlich abgewandelt. Früher (d.h. vor über einem Jahr!) stand noch drin, dass Umsätze bei x nicht erwünscht seien. Diese Formulierung kommt beim Kunden aber nicht besonders gut an (wurde damals auch in diesem Thread mehrfach kritisiert), daher haben sie sich eine neue Rechtfertigung einfallen lassen und das Erste was sie gefunden haben, wird dann wohl entsprechend Abs. 2 gewesen sein, obwohl er zweckentfremdet wurde.


Richtig, und unqualifizierte Aussagen helfen hier auch nicht weiter, zumal die anfängliche Kritik an meinem Vorgehen auch nicht themenbezogen war.


Die nächste unqualifizierte Aussage - begonnen bei "nur weil etwas nicht verboten ist, ist es nicht erlaubt". Kennst du die Redewendung "Was nicht verboten ist, ist erlaubt"? Das Willkürverbot nach Art. 3 Abs. 1 GG ist ein elementarer Bestandteil unseres Rechtsstaats. Verträge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch bleiben diesem Rechtsstaatsprinzip treu. Dann heißt es nicht "eine AGB", denn - wie dem Juristen bekannt ist - steht die Abkürzung AGB bereits für den Plural. "Die AGB sind" hätte jemand geschrieben, der auch nur ein Fünkchen Ahnung hat von der Sache, mit der er sich auseinandersetzt ;)

Diese Art von Transaktionen ist nicht verboten, solange der geschlossene Vertrag sie nicht verbietet. Die AGB müssen Revolut, MCO und Co. nicht beim Namen nennen, es reicht eine abstrakte Formulierung. Du hast es mit dem Gegenteil versucht: alles was in Punkt 2 nicht genannt ist, ist verboten. Da hat dir ein anderer User ja bereits ein widerlegendes Beispiel gemacht: wenn ich die Karte als Bierdeckel nutze, habe ich dann schon gegen die AGB verstoßen?. Jetzt wurde dir ausdrücklich aufgezeigt, dass Punkt 2 nichts verbietet und nichts erlaubt, sondern lediglich Beispiele gibt, was möglich ist. Deshalb fordere ich dich erneut auf: Zeig mir den AGB-Punkt, der Revolut, MCO & Co. (abstrakt, z.B. die Bezeichnung "Manufactured Spending" o.ä) verbietet!


Ja. Ich weiß. Der Brief wurde zwischenzeitlich abgewandelt. Jemanden hier aus dem Forum wurde auch ohne "Vorwarnung" die Karte gekündigt, andere kriegen nur die bekannte Verwarnung. Gibt auch welche, bei denen nie was passiert ist.
Das Willkürverbot kenne ich, ja.
Mir ist auch bekannt, dass die AGB Plural sind (davon mal abgesehen, dass das ziemlich armselig ist sich auf die Ebene zu bewegen).

Es gibt aber noch einen anderen Aspekt, den du theoretisch betrachten kannst, auch wenn der an dieser Stelle keine Anwendung findet.



[...]

Anders verhält es sich mit dem übernächsten Satz: "Der Karteninhaber darf die Karte nur im Rahmen seiner Einkommens-und Vermögensverhältnisse sowie im Rahmen des von der Bank eingeräumten Verfügungsrahmens nutzen."

Die Frage ist halt ob dies noch gegeben ist, wenn man Geld dauerhaft im Kreis schickt. Man zahlt ja das Geld an sich selbst und nicht an wen dritten aus dem Kreditrahmen der Kreditkarte.
Wenn man eine monatliche Rechnung der Kreditkarte immer mit deren Kreditlimit deckt kann halt die Frage entstehen, ob das noch im Rahmen der Einkommen und Vermögensverhältnisse steht.
Manufactured Spending ist ja das generieren von künstlichen Umsätzen und stellt ja keine wirkliche Transaktion da.

Da die Gelder beim MS nur von der einen in die andere Tasche wandern, widerspricht es nicht dieser Regelung. Die Summen einer einzelnen MS-Transaktion werden im Regelfall max. vierstellig sein. Für gewöhnlich sollten solche Summen nicht außerhalb der Einkommensverhältnisse liegen

Und? Wenn man das mit vier fünf verschiedenen Karten macht sieht das schon wieder anders aus.



Es ist aber auch eigentlich ziemlich egal.
Wenn die LBB halt kein Bock hat, wird halt im schlimmsten Fall ordentlich gekündigt.
Aber ich lass es auch mal hier stehen. Du hast die Entscheidung der LBB ja erhalten.
 
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Ancel

Erfahrenes Mitglied
02.05.2019
3.383
1.555
@andreas123 @Ancel Bitte stellt diese Endlosdebatte den anderen Forenmitgliedern zu liebe ein.
Warum werden nur die Fürsprecher von dir genannt, nicht die Gegensprecher, die zu diesem Schlagabtausch geführt haben? Ich habe lediglich meine Erfahrung geteilt und bekanntgegeben, ich werde das von der LBB offerierte Einspruchsverfahren in Anspruch nehmen. Sofort wurde sich über mein Vorgehen beschwert und Behauptungen getätigt, die offensichtlich und nachweisbar wahrheitswidrig sind.

Niemand interessiert sich für Eure persönliche Auslegung der AGB..
Ach, aber für die Auslegung der Widersprecher interessiert man sich?

@Ancel Du wurdest abgelehnt, also lass es gut sein oder wende Dich direkt an die LBB
Das ist mir bewusst und nichts anderes habe ich angekündigt. Dafür wird man hier von manchem Nutzer - unverständlicherweise - aber scharf kritisiert.

@tcu99 Ich teile Deine Meinung, aber deine stetigen Antworten befeuern die Debatte unnötig.
Wunderts keinen wie er seine Tausenden Beiträge erreicht hat...
 
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andreas123

Aktives Mitglied
04.07.2017
211
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Die Frage ist halt ob dies noch gegeben ist, wenn man Geld dauerhaft im Kreis schickt. Man zahlt ja das Geld an sich selbst und nicht an wen dritten aus dem Kreditrahmen der Kreditkarte.
Wenn man eine monatliche Rechnung der Kreditkarte immer mit deren Kreditlimit deckt kann halt die Frage entstehen, ob das noch im Rahmen der Einkommen und Vermögensverhältnisse steht.
Ja, die Frage kann entstehen. Sie kann aber ohne Kenntnis der individuellen Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht beantwortet werden.

Insbesondere verstößt MS nicht automatisch gegen diese Bedingung, sondern höchstens nur in Ausnahmefällen.

Und? Wenn man das mit vier fünf verschiedenen Karten macht sieht das schon wieder anders aus.
"Nach einem Glas Bier kann man noch Auto fahren."

"Und? Wenn man das mit vier fünf Gläsern macht sieht das schon wieder anders aus."

Was ist dein Punkt? Es ging in der Diskussion bisher nicht darum, das "mit vier fünf verschiedenen Karten" zu machen, von daher ist es auch nicht relevant, wie es dann aussieht.
 
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CableMax

Erfahrenes Mitglied
25.07.2020
2.655
2.226
An alle Partnerkarteninhaber:

Gehen bei euch auch keine Push-Benachrichtigungen bei Umsätzen der Partnerkarte (weder in der App des Hauptkarteninhabers, noch in der des Partnerkarteninhabers)?
 

tcu99

Erfahrenes Mitglied
26.08.2016
6.632
1.274
[...]

Wunderts keinen wie er seine Tausenden Beiträge erreicht hat...


Ich will dir ja nicht zur Nahe treten, aber ich finde Deine Art hier in diesem Forum ziemlich daneben.
Ja, ich hab unrecht. Genauso wie Du es auch mal hast. Alles was ich hier in diesem Forum lasse mache ich nach besten Wissen und Gewissen.
Aber Deine Art hier zu schreiben, teilweise aggressiv und einfach abwertend gehört in kein Forum. Sorry.
Bleib einfach mal sachlich. Und ich bin auch nicht der erste, dem das hier auffällt.