Vorneweg: Sie haben mir diesen Brief damals nicht geschickt. Den haben sie zwischenzeitlich abgewandelt. Früher (d.h. vor über einem Jahr!) stand noch drin, dass Umsätze bei x nicht erwünscht seien. Diese Formulierung kommt beim Kunden aber nicht besonders gut an (wurde damals auch in diesem Thread mehrfach kritisiert), daher haben sie sich eine neue Rechtfertigung einfallen lassen und das Erste was sie gefunden haben, wird dann wohl entsprechend Abs. 2 gewesen sein, obwohl er zweckentfremdet wurde.
Richtig, und unqualifizierte Aussagen helfen hier auch nicht weiter, zumal die anfängliche Kritik an meinem Vorgehen auch nicht themenbezogen war.
Die nächste unqualifizierte Aussage - begonnen bei "nur weil etwas nicht verboten ist, ist es nicht erlaubt". Kennst du die Redewendung "Was nicht verboten ist, ist erlaubt"? Das Willkürverbot nach Art. 3 Abs. 1 GG ist ein elementarer Bestandteil unseres Rechtsstaats. Verträge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch bleiben diesem Rechtsstaatsprinzip treu. Dann heißt es nicht "eine AGB", denn - wie dem Juristen bekannt ist - steht die Abkürzung AGB bereits für den Plural. "Die AGB sind" hätte jemand geschrieben, der auch nur ein Fünkchen Ahnung hat von der Sache, mit der er sich auseinandersetzt
Diese Art von Transaktionen ist nicht verboten, solange der geschlossene Vertrag sie nicht verbietet. Die AGB müssen Revolut, MCO und Co. nicht beim Namen nennen, es reicht eine abstrakte Formulierung. Du hast es mit dem Gegenteil versucht: alles was in Punkt 2 nicht genannt ist, ist verboten. Da hat dir ein anderer User ja bereits ein widerlegendes Beispiel gemacht: wenn ich die Karte als Bierdeckel nutze, habe ich dann schon gegen die AGB verstoßen?. Jetzt wurde dir ausdrücklich aufgezeigt, dass Punkt 2 nichts verbietet und nichts erlaubt, sondern lediglich Beispiele gibt, was möglich ist. Deshalb fordere ich dich erneut auf: Zeig mir den AGB-Punkt, der Revolut, MCO & Co. (abstrakt, z.B. die Bezeichnung "Manufactured Spending" o.ä) verbietet!