Hallo ich habe eine Frage zur Reisekompfort Versicherung der Amex-Gold.
Ich habe nächste Woche einen Flug(DUS-LHR-LAX-LAS) bei dem vor einigen Tagen DUS-LHR von BA storniert wurde. Um die restlichen Flüge dennoch wie geplant durchführen zu können muss ich DUS-LHR nun einen Tag früher durchführen, sodass nun eine Übernachtung+Fahrtkosten+Verpflegung in LHR anfallen.
Jetzt hab ich die Versicherungsbedingungen mal studiert und folgendes gefunden:
Verspätetem Abflug, Flugannulierung oder Flugüberbuchung, ohne dass Ihnen innerhalb von 4 Stunden ab der ursprünglich bekannt gegebenen Abflugzeit eine zumutbare Alternative zur Verfügung steht.
Nach diesem Sinne wäre dies ein Schadenfall welcher über die Reisekompfort Versicherung abgedeckt ist oder habe ich da was übersehen?
Ich habe ein Update zum Fall oben.
Betreff: Schadenfallnummer DEx-xxx-xxxxxxx
vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme mit uns in Bezug auf Ihren AMEX NAC Germany New Gold TINC Reiseversicherungsschadenfall.
Wir haben das Ereignis und die Gründe für Ihren Schadenfall mit Bedauern zur Kenntnis genommen. Unsere Entscheidung: Wir haben Ihre Forderung, einschließlich aller Nachweise und Dokumente, die Sie uns geschickt hatten, geprüft. Wir können eine Abrechnung in Höhe von xxx,xx€ zur vollständigen und endgültigen Abwicklung Ihrer Forderung ausstellen. Wir werden diesen Betrag innerhalb von 5 Werktagen auf das von Ihnen angegebene Bankkonto überweisen.
Wie Ihre Zahlung berechnet wurde:
Im Sinne der Versicherungsbedingungen handelt es sich um keinen versicherten Grund, wenn der Flug vor Antritt der Reise durch die Airline storniert wurde. Auch wäre eine Erstattung nicht möglich gewesen, da der bedingungsgemäß vereinbarte Selbstbehalt 100,- € pro Person beträgt (-200,00 €). > versicherte gründe sind:
1.2 Sie erhalten bis zu 5.000 Euro, wenn Sie von Ihrer mit der American Express Gold Card bezahlten Reise zurücktreten (stornieren) oder die Reise verschieben, weil:
1.2.1 Sie oder eine der mit Ihnen reisenden Personen oder eine Person, deren Besuch Hauptziel Ihrer Reise ist, vor Ihrer Reiseeinen Unfall hatte oder erkrankte.
1.2.2 Ihr(e) nahe(r) Angehörige(r) oder ein(e) nahe(r) Angehörige(r) einer mit Ihnen reisenden Person oder ein(e) nahe(r) Angehörige(r) einer Person, deren Besuch Hauptzweck Ihrer Reise ist, einen Unfall hatte oder vor Ihrer Reise erkrankte.
1.2.3 Sie entlassen wurden und gemäß aktuellem Recht zu einer Abfindung berechtigt sind.
1.2.4 Sie vor ein ordentliches Gericht gerufen werden oder als Zeuge in nichtberuflicher oder nichtberatender Eigenschaft geladen werden.
Für die Inanspruchnahme der Reisekomfortversicherung hätten Sie sich bereits auf Reisen befunden haben müssen.
Diese Zahlung erfolgt aus Kulanz, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz für künftige Fälle
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Mein Fazit: Es lohnt sich (nett!) nachzufragen! Insbesondere bei etwas "von der Norm abweichenden Fällen" im Zweifel einfach mal einen Case öffnen und schauen was passiert.
Nachdem die Hotline schon sehr bemüht war Ausschlüsse zu finden, aber keine finden konnte habe ich den Case aufgemacht und erklärt warum dieser m.E. trotzdem von der Reisekomfortversicherung abgedeckt ist. Meiner Meinung nach treffen alle oben von der Axa genannten Gründe auf die Reisrücktritt zu, aber nicht auf die Komfort. Zumindest denke ich wäre es strittig gewesen.
Wie dem auch sei, die Diskussion darum hat man aus meiner Sicht mit absolut großartigem Kundenservice vermieden. Alles in allem war die Erfahrung vom erst Kontakt bis zur endgültigen Abwicklung absolut vorbildlich und auf Kundenzufriedenheit ausgelegt. Jeder Mitarbeiter hat sich Zeit für die Bearbeitung des Falls genommen und auch wenn wir hier noch andere Meinungen zu den Ausschlüssen haben, kann ich mit der Zahlung auf Kulanz sehr gut leben. Insbesondere weil es sich "nur" um eine niedrige dreistellige Summe handelte.
Von mir gibts nen Daumen hoch Amex und Axa!