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Das wäre dann aber neu. Bisher war es immer so, dass sich durch die Befreiung am "Kartenjahr" nichts ändert und die 10k pro Kartenjahr gezählt werden. Ich wäre also vorsichtig mit Aussagen an der Hotline. Manchmal erzählen die MA auch einfach nur Quatsch.
Muss man vielleicht dahingehend unterscheiden wann die Befreiung eingerichtet wurde?
1) Im Laufe des ersten Kartenjahres. Logisch für mich wäre, dass dies keinen Einfluss hat und das Ende des Kartenjahres abgewartet wird und ab dann ganz regulär der neue befreiungsrelevante Zeitraum startet.
2) Ich habe die Befreiung erst mehrere Wochen nach Start des 2. Kartenjahres einrichten lassen und den Jahresbetrag dann auch nur anteilig erstattet bekommen. Gerade das ist für mich ein Indiz dafür, dass bei mir das Kartenjahr nicht entscheidend ist. (Bin erst im 2. Jahr.)